Rechtliche Frage zu falsch beschriebene Münzen in Auktionen
Verfasst: So 04.07.21 12:11
In Auktionen tauchen ja immer mal wieder falsch beschriebene/bestimmte Münzen auf.
Bei Fälschungen kommt das leider auch recht häufig vor.
Wenn die Münze absolut nicht der Beschreibung entspricht ist das ja ein Mangel der einen Rückrtitt vom Kaufvertrag rechtfertigt.
Die Münze geht dann zurück ans Auktionshaus und der Käufer bekommt daraufhin sein Geld zurück.
Wenn das Auktionshaus die falschen Angaben vom Einlieferer übernommen hat, kann das Auktionshaus die Münze an den Einlieferer zurückgeben und sich dann das Geld vom Einlieferer zurückholen, da man sich auf dessen Angaben verlassen hat und getäuscht wurde oder hätte man die Angaben überprüfen müssen?
Und was ist, wenn den Einlieferer keine Schuld trifft, er z.b. die Münze richtig bestimmt hat oder die Münze als unbestimmt eingeliefert hat und der Fehler ausschließlich beim Auktionshaus lag? Der Einlieferer dann trotzdem die Münze zurücknehmen und das Geld erstatten?
Und was wäre wenn der Einlieferer eine Münze als Fälschung einliefert oder Zweifel an deren Echtheit zum Ausdruck bringt, die Münze aber vom Auktionshaus als echt verkauft wird und die Münze dann später doch als Fälschung zurückgezogen wird?
Ich habe z.B. Münzen bei denen ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die echt oder falsch sind und falls ich die je verkaufen sollte/müsste und explizit auf die Echtheitsprobleme hinweise, müsste ich die dann trotzdem zurücknehmen, falls sich das Auktionshaus oder der Händler trotzdem dafür entscheiden die als echt anzubieten und die dann doch falsch wären?
Bei Fälschungen kommt das leider auch recht häufig vor.
Wenn die Münze absolut nicht der Beschreibung entspricht ist das ja ein Mangel der einen Rückrtitt vom Kaufvertrag rechtfertigt.
Die Münze geht dann zurück ans Auktionshaus und der Käufer bekommt daraufhin sein Geld zurück.
Wenn das Auktionshaus die falschen Angaben vom Einlieferer übernommen hat, kann das Auktionshaus die Münze an den Einlieferer zurückgeben und sich dann das Geld vom Einlieferer zurückholen, da man sich auf dessen Angaben verlassen hat und getäuscht wurde oder hätte man die Angaben überprüfen müssen?
Und was ist, wenn den Einlieferer keine Schuld trifft, er z.b. die Münze richtig bestimmt hat oder die Münze als unbestimmt eingeliefert hat und der Fehler ausschließlich beim Auktionshaus lag? Der Einlieferer dann trotzdem die Münze zurücknehmen und das Geld erstatten?
Und was wäre wenn der Einlieferer eine Münze als Fälschung einliefert oder Zweifel an deren Echtheit zum Ausdruck bringt, die Münze aber vom Auktionshaus als echt verkauft wird und die Münze dann später doch als Fälschung zurückgezogen wird?
Ich habe z.B. Münzen bei denen ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die echt oder falsch sind und falls ich die je verkaufen sollte/müsste und explizit auf die Echtheitsprobleme hinweise, müsste ich die dann trotzdem zurücknehmen, falls sich das Auktionshaus oder der Händler trotzdem dafür entscheiden die als echt anzubieten und die dann doch falsch wären?