Auslagenpauschale zurückbekommen
Verfasst: Di 22.02.22 11:13
Heute hat uns die DHL eine Auslagenpauschale vom August 2021 in Höhe von €6.- zurücküberwiesen. Die war damals fällig geworden, weil dem "Zusteller für die Brief- und Verbundzustellung" der Deutschen Post AG nicht erlaubt ist, Geldbeträge anzunehmen. Verlangt waren (fälschlicherweise) 19% MWSt und €6.- Auslagenpauschale, weil ich den Brief jetzt selbst von der Postagentur abholen mußte
Der Ablauf war folgender:
(1) Auf der DHL-Seite im Internet einen Abgabenbescheid angefordert. Anforderung ausgefüllt und online zurückgeschickt.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilf ... rdern.html
(2) Von der DHL den Abgabenbescheid per Post zugeschickt bekommen mit der wichtigen ZP-Nummer (18 Ziffern!)
(3) Dem Zoll in Frankfurt eine Kopie dieses Abgabenbescheid gemailt mit der ZP-Nummer und der Kopie meines Briefumschlages aus den USA
(4) vom Zoll einen Einfuhrabgabenbescheid bekommen mit der korrekten MWSt 7.5% (anstelle der falschen 19%) und Rücküberweisung des Differenzbetrages auf unser Konto.
(5) Auf der DHL-Seite das Formular "unberechtiges Entgelt/Nachentgelt" ausgefüllt und zurückgeschickt, als Anhang den Einfuhrabgabenbescheid des Zolls mit der erfolgten Rücküberweisung beigefügt.
(6) Heute eine E-Mail von DHL erhalten mit der Anweisung die geforderten € 6.- zurückzuüberweisen
Dieser Vorgang hat vom 14.8.21 bis zum 22.2.22 gedauert. Während der Zoll in Frankfurt jederzeit kooperativ und freundlich war, war die DHL sehr unfreundlich und hat den Vorgang systematisch verzögert: Ständig hatten wir es mit anderen Sachbearbeitern zu tun, E-Mails wurden mehrfach nicht beantwortet und die DHL hat uns falsche Auskünfte erteilt. So hat sie uns z.B. mitgeteilt, daß unsere Ansprüche nach einem Monat verfallen. Tatsächlich beträgt die Frist aber 3 Monate, wie uns der Zoll aufgeklärt hat.
Das Fazit war: Wenn wir vom Zoll die zuviel verlangte MWSt zurückbekommen, muß die DHL auch die Auslagenpauschale zurückerstatten.
Im Augenblick läuft genau dieselbe Sache von einem Brief von Anfang Januar, wo der Zoll nicht 19%, sondern plötzlich nur 15% MWSt verlangt hat. Mal sehen, wie es da mit der Auslagenpauschale wird.
Jochen
Der Ablauf war folgender:
(1) Auf der DHL-Seite im Internet einen Abgabenbescheid angefordert. Anforderung ausgefüllt und online zurückgeschickt.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilf ... rdern.html
(2) Von der DHL den Abgabenbescheid per Post zugeschickt bekommen mit der wichtigen ZP-Nummer (18 Ziffern!)
(3) Dem Zoll in Frankfurt eine Kopie dieses Abgabenbescheid gemailt mit der ZP-Nummer und der Kopie meines Briefumschlages aus den USA
(4) vom Zoll einen Einfuhrabgabenbescheid bekommen mit der korrekten MWSt 7.5% (anstelle der falschen 19%) und Rücküberweisung des Differenzbetrages auf unser Konto.
(5) Auf der DHL-Seite das Formular "unberechtiges Entgelt/Nachentgelt" ausgefüllt und zurückgeschickt, als Anhang den Einfuhrabgabenbescheid des Zolls mit der erfolgten Rücküberweisung beigefügt.
(6) Heute eine E-Mail von DHL erhalten mit der Anweisung die geforderten € 6.- zurückzuüberweisen
Dieser Vorgang hat vom 14.8.21 bis zum 22.2.22 gedauert. Während der Zoll in Frankfurt jederzeit kooperativ und freundlich war, war die DHL sehr unfreundlich und hat den Vorgang systematisch verzögert: Ständig hatten wir es mit anderen Sachbearbeitern zu tun, E-Mails wurden mehrfach nicht beantwortet und die DHL hat uns falsche Auskünfte erteilt. So hat sie uns z.B. mitgeteilt, daß unsere Ansprüche nach einem Monat verfallen. Tatsächlich beträgt die Frist aber 3 Monate, wie uns der Zoll aufgeklärt hat.
Das Fazit war: Wenn wir vom Zoll die zuviel verlangte MWSt zurückbekommen, muß die DHL auch die Auslagenpauschale zurückerstatten.
Im Augenblick läuft genau dieselbe Sache von einem Brief von Anfang Januar, wo der Zoll nicht 19%, sondern plötzlich nur 15% MWSt verlangt hat. Mal sehen, wie es da mit der Auslagenpauschale wird.
Jochen