Amentia hat geschrieben: ↑Mo 24.10.22 11:27
Rein aus persönlichem Interesse, nach welchen Kriterien wird denn die Reihenfolge der Rechnungserstellung bei vielen Auktionshäusern festgelegt?
Numerisch, alphabetisch, bestimmte Gruppen wie Händler und Stammkunden werden bevorzugt, nach Einkaufsvolumen (hohe Rechnungen zuerst) ?
Das müsstest Du das betreffende Auktionshaus fragen. Generell kann man aber sagen - das wohl jedes Haus "Stammkunden" hat, welche (nach eigenen Kriterien) beliefert werden, auch ohne dass diese bereits die Rechnung überwiesen haben - bzw. man nicht bis auf die Begleichung der Rechnung wartet. Ich kenne auch andere Kunden (bei Künker - aber auch bei anderen Auktionshäusern), welche die Münzen vorab ausgeliefert bekommen. Und natürlich bekommen diese Kunden die Münzen eher - als bei Kunden, wo man auf die Begleichung der Rechnung wartet. Aber das ist nichts was ich exklusiv habe. Ich bekomme bei Künker, Hirsch und Rauch meine Münzen schon vor Begleichung der Rechnung - aber das ist bei anderen Stammkunden dieser Häuser ebenso der Fall.
Amentia hat geschrieben: ↑Mo 24.10.22 11:27
Gehören die Bildrechte bei einem externen Photographen dem Photographen ?
Und wenn der Photograph ein Angestellter des Auktionshauses ist dem Auktionshaus?
Auch hier nur allgemein - kommt darauf an in welchem Verhältnis der Fotograf steht und welche Verträge es gibt. Kenne das ja gut aus den Büchern und Verlage. Manchmal handelt es sich um einen freien Fotografen der nur wegen den Bildern kommt. Dann gehören erst einmal dem Fotografen die Bilder. Hier kann es sein, dass der Fotograf die Bilder per "Leihrechte" abgibt - die er jederzeit Wiederrufen kann und die auch oft an ein Projekt gebunden sind (sonst Bedarf es weiterer Vertragsverhandlungen). Es gibt aber auch pauschale Abtretungen oder Verkäufe. ist der Fotograf angestellt beim Verlag - sind es eigentlich immer die Rechte der jeweiligen Firma - weil "nur" Angestellter. Pauschal kann man das so nicht sagen. Und ob Künker einen externen Dienstleister kommen lässt oder selber fotografiert entzieht sich meiner Kenntnis.
Amentia hat geschrieben: ↑Mo 24.10.22 11:27
Es ist gut möglich, dass Künker, hier die Bildrechte selber gehören und die eine Ausnahme gemacht haben.
Da dies auch kein Kavaliersdelikt ist, so etwas mit sehr hohen Abmahnungen verbunden ist und ich hier auch keine Mutmaßungen haben will und um den Ganzen einen Riegel vorzusetzen - ich habe dem Moderator Homer die Kopie der "Erlaubnis" gesendet und damit sollte das Thema ob ich das darf oder nicht samt Spekulationen erledigt sein.
Amentia hat geschrieben: ↑Mo 24.10.22 11:27
Nur ist das halt eine Ausnahme die haben ja selber geschrieben "Es ist untersagt Münzenbilder der Firma Künker für Werbezwecke zu nutzen."
Ich würde auch jedem dringend raten sich für jedes Bild bzw. bei jeder Firma die schriftliche Erlaubnis einzuholen. Gerade was die Veröffentlichung im Internet angeht. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Sammler Homepage oder (noch teurere Abmahnungen) es sich um eine gewerbliche Seite handelt! Und die meisten Firmen handeln auch hier - generell verbieten / untersagen und dann auf Anfrage und individueller Prüfung entscheiden ob eine Ausnahme möglich ist und in welchem Umfang. Bei mir ist auch klar ausgemacht - zeitlich begrenzt bis ich die Münze vor mir liegen habe und dann ist aber auch Ende!
Gerade bei Ebay / Ebay Kleinanzeigen oder Catawiki oder sonst wo wird damit ja recht relaxt oft umgegangen. Selbst abseits von Münzen - wenn Du ein iPhone verkaufst und zu faul für eigene Bilder bist und das Bild von der Media Markt Seite nimmst - kann das eine ganz ganz böse teure Überraschung werden. Man nimmt das oft auf die leichte Schulter - bis mal ein Brief einer Kanzlei eintrudelt.
Ein Freund von mir - Wärmepumpen Business - hat gedacht, nur weil er bei Firma XY seine Wärmpepumpen kauft (für seine Kunden) kann & darf er einfach von deren Homepage die Bilder auch auf seiner Homepage verwenden. Bis ein Schreiben kam. Es kam zur schnellen Einigung und die Herstellerfirma war nicht darauf erpicht einen gewerblichen Kunden zu schröpfen - aber eine beachtliche Summe zur Unterlassungserklärung stand lange im Raum.
Und nochmals - gerade bei privaten Sammlern - die ja gerne - nicht aus böser Absicht - direkt Bilder der gekauften / ersteigerten Münze in Foren oder auf die eigene Homepage stellen - kann gut gehen. Oder auch eben nicht (wenn man sich nicht die Erlaubnis geholt hat).
In diesem Sinne...
PS: Eine "interessante" und strittige Frage - auch vor Gerichten - ist übrigens, wenn man die Bilder nimmt und "verändert". Also nur die Münze ausschneidet und auf eigenen Hintergrund platziert - schwebend - mit Schatten - irgendwelche optischen Effekte einbaut. Dabei auch das Bild nicht herunter lädt - sondern sich einen Screenshot macht. Es ist durchaus strittig - ob es sich dann laut Urheberrecht - noch um DAS Bild handelt - oder bereits eine Eigenkreation. Aber das ein nettes Thema für Anwälte - ob man sich wirklich auf sowas einlassen will...