Es ist ja nur eine Überlegung meinerseits, rechtlich bin ich da nicht firm und ich weiß ja nicht, wie sich das Sammeln antiker Objekte in Zukunft entwickelt.
Wir als Sammler sind wohl auf der sicheren Seite, wenn wir bei einem Händler gekauft haben, da wir dann davon ausgehen dürfen, dass die Münze legal in dessen Besitz gelangt ist. Der Händler hat erhöhte Sorgfaltspflichten.
Falls wir aber in Zukunft nachweisen müssten, dass wir eine Münze legal erworben haben und dann eine Rechnung eines im Nicht-EU-Ausland ansässigen Händlers vorweisen, könnte nach der Einfuhr und der entrichteten EUSt gefragt werden.
Ob und wie lange man die aufheben muss, weiß ich nicht. Vielleicht so lange wie alle Unterlagen, die man für eine Steuerprüfung aufheben muss (wenn man verpflichtet ist, eine Einkommenssteuererklärung zu machen)?
Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!
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Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!
Deshalb hebe ich sämtliche Unterlagen, also Umschlag Pappschachtel mit den Vermerken vom Zoll auch auf. Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen dass es eine "Bringschuld" gibt. Sprich ich müsste jetzt aktiv auf den Zoll zugehen und um eine Rechnung bitte. Aber vielleicht kommt ja noch etwas nach einigen Wochen. Das will ich gar nicht ausschließen. Die Mühlen der dt. Bürokratie mahlen bekanntlich langsam.
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