Nach Silbersudtest jetzt Patinatest

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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richard55-47
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Beitrag von richard55-47 » Di 22.02.05 13:57

Ich habe zwar noch nie bei Kai Rethorn gekauft, habe aber einiges von ihm im Internet verfolgt und halte viel von ihm. Würde er betrügerisch vorgehen, hätte er mit Sicherheit sein Fachwissen für sich behalten.
do ut des.

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Locnar
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Beitrag von Locnar » Di 22.02.05 14:26

Hab ich dir auch gar nicht.

Es ist nur so, das alle seriösen Händler das Reinigen von Antiken Münzen ablehnen, vorallen das Nachpatinieren, was ich für mich als Betrug betrachte, solang es nicht in der Münzbeschreibung angegeben ist.

Aber wer tut das schon?

Also steh ich mit meiner Meinung nicht alleine dar.

Mal eine Frage, wo hast du den das Retaurationshandwerk gelernt.
Gruß
Locnar

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Beitrag von rethorncoins » Di 22.02.05 22:25

Wenn du jetzt meinst, mit deiner Frage eventuell einen wunden Punkt treffen zu können, muß ich dich leider enttäuschen:-)

Der Beruf des Restaurator ist nicht gesetzlich geschützt
(Ausnahme Bundesland Mecklenburg-Vorpommern).
Jeder darf ihn ausüben, der Freude daran hat:-))

Pech gehabt! und :Die Leute waren bisher immer mit mir zufrieden.Ich bekomme sogar Münzen zum Restaurieren und konservieren zugesendet.

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spider
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Beitrag von spider » Di 22.02.05 22:29

Ja die Gesetze in Mecklenburg Vorpommern sind schon eine Klasse für sich. 8O :evil:

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Beitrag von Locnar » Mi 23.02.05 13:20

Vor allen weil man dafür Studieren muß.
Das Regelstudium dauert 8 Semester und schließt mit der Prüfung zum Diplom-Restaurator/Restauratorin (FH) ab. Von den Fachrichtungen ganz zu schweigen.
Gruß
Locnar

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Beitrag von rethorncoins » Mi 23.02.05 13:32

Sas ist falsch.Nur in Mecklenburg Vorpommern ist der Restaurator geschützt.In allen anderen Bundesländern heißt der Studiengang= Diplom Restaurator.
Steht unter google ca. 20 mal unter Stichwort : geschützte Berufsbezeichnung-Restaurator

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Beitrag von Locnar » Mi 23.02.05 13:39

Da hast du Recht.

Aber Aufgrung eine Gesetzesentfurfes wird sich das bald ändern.
Gruß
Locnar

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Beitrag von rethorncoins » Mi 23.02.05 13:39

Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern wurde bisher die Berufsbezeichnung Restaurator gesetzlich geschützt (Restauratorgesetz RG M-V vom 09.11.1999). Nur die in einer beim Kultusministerium geführten Restauratorenliste eingetragenen Personen dürfen hier als Restauratoren/Restauratorinnen tätig werden.
Quelle:
http://inhalt.berufsstart.monster.de/3548_de-DE_p1.asp

Der Restaurator


Der Begriff Restaurator ist als Berufsbezeichnung nicht geschützt, insofern kann sich jeder so nennen, unabhängig von einer bestimmten Ausbildung. Üblich ist es allerdings, dass etwa gelernte Tischler, Maler, Stukkateure oder Steinmetze sich an einer Akademie fortbilden; in Hamburg ist dafür zuständig die Akademie des Handwerks von der Hamburger Handwerkskammer.

Zudem bieten Hochschulen einen entsprechenden Studiengang an, den Absolventen als Diplom-Restauratoren abschließen. mw

erschienen am 19. Mär 2003 in Wirtschaft

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Quelle:http://www.abendblatt.de/daten/2003/03/19/135696.html


Die gedrängte, wertfreie Übersicht beschreibt, wer heute restauriert: diplomierte und staatlich geprüfte Restauratoren, der Restaurator im Handwerk, weitergebildete Buchbinder, außerdem Autodidakten und jeder, der glaubt, es zu können, denn bisher sind Berufsbezeichnung und Berufsbild des Restaurators nicht geschützt. Die Vereinigung Deutscher Restauratorenverbände bemüht sich intensiv um die staatliche Anerkennung.
Quelle(bei dir um die Ecke direkt!)
http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestan ... rsen.shtml

usw und so fort...

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Beitrag von rethorncoins » Mi 23.02.05 13:42

Den Gestzesentwurf gibt es seit 1997 und er wurde bisher abgelehnt.

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Beitrag von Locnar » Mi 23.02.05 13:44

Die Weiterbildung der Handwerkskammer habe ich auch, nur würde ich mich da durch nicht " Restaurator " nenen, ich hab sie nur Aufgrund meines Berufes mal gemacht um mit Vergoldungstechniken und Konservierung von Kirchenobjekten etwas vertrauer zu werden
Gruß
Locnar

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Beitrag von rethorncoins » Mi 23.02.05 13:47

Es gibt eine weitere Regelung, die ich suchen muß: wer mindestens 3 Jahre lang in dieser Tätigkeit garbeitet hat, darf sich weiterhin Restaurator(ohne Zusatz) nenen, sollte so eine Regelung irgendwann mal gültig sein....Es ist ein Beruf, den man ausführt.Ich bin gelernter Schlosser und repariere alte Autos.= alte Autos restaurieren.Genauso darf ich den Titel Mercator führen, was einfach nur die Übersetzung für Kaufmann ist, allerdings mit IHK, den ich auch habe.

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Beitrag von rethorncoins » Mi 23.02.05 13:54

Ich reinige (heute kaum noch, wegen Zeitmangel)verschmutze Münzen und bereite sie damit für den Weiterverkauf vor.Das ist eine Tätigkeit, die sich Restaurieren nennt.Da ich dafür auch Geld bekommen, arbeite ich als Restaurator.Die in der einen Link angegeben Pflichtstunden für den Diplomrestaurator könnte ich sogar nachweisen.Bis auf Chemie, was ich vorher beim Fachabi gelernt habe, bzw bei meiner Ausbildung zum ABC-C3 Aufklärer in Wittmund sind in jeder handwerklichen Ausbildung(Berufschule enthalten)
Man könnte auch hingehen und seine Zeugnisse vorlegen, eventuell eine Sachkundeprüfung ablegen und irgend eine eine Diplomarbeit schreiben.
Und mit etwas glück wird man Diplom-Restaurator.Denn es steht auch geschrieben, daß man ohne abgelgtes Studium bei Erfüllung der Pflichtvoraussetzung ernannt werden kann.

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