An den Zunftmarken der Middelburger Gilden faszinieren mich u.a. die auf den Beruf bezugnehmende Ikonographie (siehe z.B. : viewtopic.php?f=63&t=72668&p=640624&hil ... rg#p640624), wie auch bei dieser Zinnmarke der Zunft der Fettwarenhändler aus dem Jahre 1684:
47 mm, 27,01 g
Wittop Koning 24.3, https://www.loodjes.nl/Middelburg.html (dieses Exemplar)
Auf der Vorderseite zeigt sie eine gekrönte Waage, einen Stock mit Kerzen und 2 Schinken, ein Fass, einen Topf, einen Stapel Käse und ein Glas, dass auf einer Verzierung steht. Ferner ist hier die Zahl 200 zur Personalisierung eingraviert.
Die Rückseite ähnelt der Vorderseite, aber mit Butterfass statt Käse, auf der Verzierung eine Kanne mit Henkel.
Neben den Produkten steht die Waage für eine wesentliche Aufgabe der Zunft – die Verhinderung von Betrug durch Verwendung falscher Gewichte. Von der Marke sind nach Teulings ca. 20 Exemplare bekannt, Wittop-Koning kennt die gravierten Zahlen: 25, 48, 69, 84 , 121, 132, 154, 164, 180, 182, 189, 192, 194 - dazu noch diese 200.
Gilde der Fettwarenhändler
Marie de Man gibt in Ihrer Arbeit über eine bis dato unbekannte Sargträgermarke einen Einblick in die Geschichte dieser Zunft auf der Basis des Privilegienbuches von 1593:
Ursprünglich hieß die Zunft „Gilde der Kerzengießer und Fettwarenhändler“ und gehörte zu den ältesten in Middelburg. Im Jahr 1430 erhielt sie eine neue Satzung und Verordnung, in der u.a. geschrieben steht, dass derjenige, der falsches Gewicht verwendete, eine Strafe zu zahlen hatte, während seine Waagen und Gewichte vor seiner Tür zerschlagen wurden. Verschiedene Waren wie Butter, Käse, Gabelstiele, hölzerne Löffel usw. durften damals nur in „Penningwaarde“ (Münzwert) verkauft werden.
Diese Zunft entwickelte sich zur Kramerzunft, aufgrund der großen Zahl an Mitgliedern wurden sie 1593 aufgeteilt, um unter anderem eine eigenständige Zunft für Fettwarenhändler, Käse- und Milchverkäufer, Töpfer-, Krüge- und Glaswarenhändler sowie Heu-, Reisig- und Besenhändler zu gründen, die „bequem durch Dekan und Beisitzer verwaltet werden“ sollten.
Wer der Zunft beitreten wollte, musste Bürger von Middelburg sein – das verstand sich von selbst. Man zahlte 20 Gulden und 4 Groschen (flämisch) als Eintrittsgeld und außerdem für die „Willkomm“ zwei Stoop Rheinwein oder dessen Wert. Das jährliche Mitgliedsgeld betrug im Jahr 1593 zwei Gulden und 4 Groschen (flämisch).
Die Mitglieder hatten nun das Recht, ihre Läden oder Magazine zu öffnen. Doch durch Verordnung war es verboten, etwas anderes darin zu haben als:
• Butter, Käse, Speck, gekochte und gesalzene Schinken, gekochte Zungen, Talg oder Kreide,
Kerzen, Seife, Wachs, Töpfe, Krüge,
• Raps- und Leinsaatöl, weißes Salz (groß und klein),
• Graupen-, Hafer- und Gerstengraupen, Mostrich, Schwefelhölzchen,
• alle Arten von Heu- und Reisigbesen, Flaschen, Töpfe, Pfannen, allerlei irdene Geschirre und
Glaswaren, Danswijker Flaschen und Futter, Stroh- und Binsenmatten, Honig, Saucen, Essig,
Eier, Hefe, Kleinbier und Sand.
Wer andere Dinge als die genannten verkaufte, wurde bestraft.
Dekan und Beisitzer gingen viermal im Jahr auf Inspektionstour, um alles zu überprüfen. Und wer bei einer solchen Gelegenheit den Dekan oder die Beisitzer „in der Ausübung ihres Amtes behinderte, sei es mit Worten oder Taten“, wurde erneut bestraft.
In Middelburg gab es zwei Markttage: montags und donnerstags. An anderen Tagen war es verboten, etwas auf der Straße zu verkaufen. Die Standplätze auf dem Großen Markt (wo auch der freie Jahresmarkt abgehalten wurde) waren nicht alle gleich vorteilhaft. Daher wurde bestimmt, dass viermal im Jahr über das Aufstellen der Stände auf dem Markt gelost (niederländisch: gecaveld) werden sollte.
Wer zum ersten Mal dabei war, musste seinen Stand an der Nordseite, westlich des Platzes, Ecke Vlasmarkt, aufschlagen. Dieser kleine Laden durfte nicht nach Belieben des Besitzers aufgestellt werden. Die Verordnung gab vor, dass alle Stände gleich hoch sein mussten, „sowohl in den Gestellen als auch in den Vordächern“ – dies wurde so bestimmt, um gegen Wind und Regen geschützt zu sein. Auch war es verboten, sie breiter als 9 Stadtfuß zu machen.
Von Mitte März bis zum Fest der Heiligen Drei Könige (6. Januar), wenn die Glocke sieben schlug, und den Rest des Jahres ab 8 Uhr musste man auf dem Markt anwesend sein. Wer zu diesen Zeiten nicht da war, wurde „ausgerufen“ und durfte an diesem Tag nicht mehr aufbauen.
Ein Punkt großer Sorge waren die Maße und Gewichte. Dekan und Beisitzer – kurz: die ausführende Verwaltung – durften zu jeder Tageszeit die Gewichte in den Läden überprüfen. Sie waren verpflichtet, besonders auf die letzte Eichung der Stadt zu achten. Waren die Waagschalen ungleich, mussten sie in Ordnung gebracht werden, „indem man durch Los an den Schnüren der Schalen Bleilot anbrachte und keineswegs mit losen, eingelegten Waren wie Käse oder dergleichen, wie es früher – und auch noch in späteren Tagen! – oft zu geschehen pflegte.“
Außerdem hatte man nicht die Freiheit, so viel Gewicht im Haus zu haben, wie man wollte. „Um den Betrug zu beheben, der mit dem Recht der Waage begangen wurde“, wurde am 28. März 1538 den Waagenmeistern aufgetragen, darauf zu achten, dass Krämer, Fettwarenhändler und andere, die sich mit Gewichten „abgaben“, kein höheres Gewicht in ihren Häusern hatten oder verwendeten als 22½ Pfund.
Eine Quelle großen Kummers und ständiger Uneinigkeit waren die Hausierer von außerhalb der Stadt, die mit ihren Schiffen ankamen. Der eine oder andere Zunftbruder profitierte dann davon und kaufte zu sehr vorteilhaften Bedingungen die Waren, die sie mitgebracht hatten. Um diese Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Mitgliedern der Zunft zu verhindern, wurden Bestimmungen erlassen, dass die Hausierer ihre Waren nicht an Land bringen durften, bevor der Zunftbote alle Zunftbrüder zusammengerufen hatte. So hatte jeder die Möglichkeit, davon zu profitieren.
Marken
Die älteste bekannte Marke der Fettwarenhändler-Zunft stammt aus dem Jahre 1618 und wurde erst 2001 von Chris Teulings beschrieben.
Die Gilde verwendete zwei Arten von Marken: Sargträgermarken (in kleiner Stückzahl) und Präsenzzeichen, deren Anzahl die hohe Anzahl an Mitgliedern widerspiegelt.
1648 wurden die Präsenzeichen aus Kupfer mit einem deutlichen kleineren Durchmesser (35 mm) gefertigt. Die Herstellung war mit 19 Stuiver/Stück recht kostspielig. Dekan Joh. Schoonakker spricht zum ersten Mal in einer Rechnung von 1684 von „tinnen penningen“ (Zinnmarken), die in der Herstellung zunächst nur noch 1 Stuiver/Stück kosteten:
• 1684. Gezahlt an Gillys von der Zunft für das Herstellen der Kupferform, um Medaillen darin
zu gießen: £ 3.6.8.
• 1684. Gezahlt an mich selbst (den genannten Joh. Schoonakker) für das Herstellen von 200
Zinnmarken und das Zeichnen derselben: £ 1.16. Obige Marke mit der gravierten Zahl 200 ist
also das letzte Stück dieser Serie und gibt einen Hinweis auf die Größe der Zunft.
• 1688. Gezahlt an Filips von der Zunft für das Herstellen von 52 Marken für die Zunft: £ 1.9.
• 1688. Gezahlt an Anthony Gerretsen für das Zeichnen von 125 Marken: £ 0.8.
Literatur
De Man, Marie G.A.: Iets over het Vettewariersgilde te Middelburg en over een tot nu toe onbekenden begrafenispenning van dit gilde. Jaarboeg vor Munten- en Penningkunde, 9 (1901), S.3-54: https://jaarboekvoormuntenpenningkunde. ... /1901b.pdf
Wittop Koning, D.A.: DE PENNINGEN DER NOORD-NEDERLANDSE AMBACHTSGILDEN. TWEEDE SUPPLEMENT; JAARBOEK VOOR MUNT- EN PENNINGKUNDE, 77 (1990) S.119-1143.
Teulings, C.D.O.J.: Gildepenningen (13), Bij “vernachte wete”… een onbeschreven Middelburgse Vettewarierspenning, De Muntmeester, 6, 1, (2001) 6-16.
Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund
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MartinH
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund -Präsenzzeichen der Fettwarenhändler Middelburg 1684
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MartinH
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - eine Nachbarschaftsmarke aus Leiden
Kürzlich habe ich auf einer Auktion dieses Exemplar als „unbestimmte Marke“ erworben:
32 mm, 24,54 g
vermutlich bisher unediert
Es handelt sich um eine einseitige Bleimarke, die auf der Vorderseite eine Burg mit der Umschrift „D Rosette B . VANSCHEIDENBVRCH Rosette“ zeigt und damit sehr einfach als Nachbarschaftsmarke (Präsenzzeichen) der Nachbarschaft „van Scheidenburg“ zu identifizieren ist. D B steht für "De Buurt"
Allex Kussendrager hat diese Marke mittlerweile auf seine Website eingestellt: https://www.loodjes.nl/Leiden.html.
Ich hatte an anderer Stelle bereits über die Nachbarschaftsmarken (Buurtpenninge) von Den Haag (s’Gravenhage) geschrieben (viewtopic.php?f=63&t=72668&p=645104&hilit=Buurt#p645104).
Die Leidener Nachbarschaftsmarken sind sehr viel seltener, viel einfacher gefertigt (aus Pb), in der Regel nur mäßig erhalten und leider gibt es auch kein zusammenfassendes Werk.
Dagegen ist die Geschichte der Leidener Nachbarschaften sehr gut und umfassend von Kees Walle erforscht worden, eine Zusammenfassung findet man auf der Website der Historischen Vereniging Leyden, aus der ich hier zitieren möchte:
Leidener Nachbarschaften
In Leiden, aber auch an anderen Orten in den nördlichen und südlichen Niederlanden, existierten einst städtische Nachbarschaftskörperschaften – die sogenannten „gebuurten“. Ihr Ursprung ist eng mit weitaus älteren Nachbarschaftsbräuchen verknüpft, wie etwa der Bestattung von Toten, der Wahrung des Nachbarschaftsfriedens und der Ausrichtung von Nachbarschaftsmahlzeiten bei Taufen, Todesfällen, Hochzeiten oder Priesterweihen. Der Begriff „Buurt“ (Nachbarschaft) hatte daher eine umfassendere Bedeutung als heute; gemeint war nicht nur eine kleine geografische Einheit, sondern vor allem die kleinteilige Organisation einer Straße oder eines Baublocks mit einer spezifischen Verhaltens- und Umgangskultur. Die dazugehörigen Bräuche, Pflichten und Rituale wurden in Leiden jahrhundertelang mit dem Verb „buurthouden“ (Nachbarschaft halten) zusammengefasst.
Im 14. und 15. Jahrhundert stand der Leidener Magistrat den kostspieligen Nachbarschaftsmahlzeiten oder „buurthoven“ ablehnend gegenüber, da diese die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Bewohner überstiegen und zu Arbeitsausfällen führten. Infolgedessen waren diese Mahlzeiten bis 1508 verboten. Möglicherweise ist dies der Grund, warum laut Jan van Hout das Statut der vermutlich ältesten Nachbarschaft Prily (1473) nicht als rechtsgültig anerkannt wurde. Warum die Nachbarschaftsorganisationen und ihre Bräuche schließlich doch zugelassen wurden, ist nicht ganz klar. Wahrscheinlich war dies die Folge des Bevölkerungswachstums, einer größeren Bebauungsdichte und der damit einhergehenden Entwicklung einer städtischen (Nachbarschafts-)Kultur. Jedenfalls lassen sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts mehrere dieser Körperschaften nachweisen. Es gibt Anzeichen dafür, dass der Entstehungsprozess um 1520 abgeschlossen war, was spätestens um 1550 definitiv der Fall war. Von diesem Zeitpunkt an – wahrscheinlich aber schon früher – existierten 73 Nachbarschaften, die die Stadt wie ein feinmaschiges Netzwerk umspannten.
Der spezifische Charakter dieser Nachbarschaftskörperschaften darf jedoch nicht mit den größeren Stadtvierteln verwechselt werden, die auf einer rein administrativen Einteilung beruhten. In Leiden waren dies die vom Magistrat eingerichteten „bonnen“. Die Einwohner jedes Bon waren verpflichtet, bei der Brandbekämpfung und dem Eisfreihalten der Stadtgräben zu helfen, während die Bonmeester die Brandsicherheit sowie die Instandhaltung von Brücken und Grachten überwachten. Nach der letzten Stadterweiterung im Jahr 1659 zählte Leiden 27 solcher Bonnen.
Im Gegensatz dazu waren die Nachbarschaften laut Stadtschreiber Jan van Hout auf Initiative der Einwohner entstanden, und der Magistrat hatte ursprünglich nichts damit zu tun. So wählten die Nachbarn ihre eigene Verwaltung. An der Spitze stand ein Kaiser, König, Herzog, Graf oder Herr. Dabei handelte es sich um Scherztitel, vergleichbar mit der Titulatur heutiger Karnevalsvereine. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts kamen diese Bezeichnungen aus der Mode, und man sprach allgemein vom „Heer der Gebuurte“ (Herr der Nachbarschaft). Der Vorsteher wurde von einem oder zwei Räten und Schatzmeistern unterstützt. Zudem gab es den Nachbarschaftsknecht, der Dienste für die Verwaltung verrichtete und dafür aus der Nachbarschaftskasse entlohnt wurde. Jede Nachbarschaft hatte einen Namen. Einige hatten religiöse Bezüge (Mozes, Patmos, Samaria), verwiesen auf Wallfahrtsorte (Jeruzalem, St. Jacob de Compostella) oder Heilige (St. Annenrijk, St. Barbarenrijk, St. Joris). Andere führten humorvolle Namen wie Blik in de Aaszak (Blick in den Beutel), Klein van Macht (Klein an Macht) oder Paplepel (Breilöffel). Wieder andere schmückten sich mit Namen wie Rome, Constantinopel, Rode Zee (Rotes Meer) oder Blom van Jericho. Namen mittelalterlicher Prostitutionsviertel wie Billenburg oder Vreugdenrijk erinnerten an die frivolen Aktivitäten, die dort einst stattfanden.
Im Jahr 1593 setzte der Magistrat auf Vorschlag von Jan van Hout der Unabhängigkeit der Nachbarschaften ein Ende. Alle individuellen Reglements wurden abgeschafft und durch eine allgemeine Verordnung ersetzt, die Generale Ordonnantie (Allgemeine Satzung). Seitdem wurden die Vorsteher nicht mehr direkt von den Bewohnern gewählt, sondern vom Magistrat aus einem von den Nachbarn erstellten Dreiervorschlag ernannt. Neu war, dass die Nachbarschaftsverwaltungen mit Aufgaben wie der Fremden- und Einwohnerregistrierung betraut wurden. Zudem mussten sie die Diakone des Armenhauses informieren, um besser zwischen „würdigen Armen“ und „Arbeitsscheuen“ unterscheiden zu können. Diesen Plan hatte Van Hout bereits 1577 in seinem berühmten „Armenbericht“ formuliert. Seine Ideen lehnten sich eng an die Ansichten seines Freundes, des Philologen Justus Lipsius, an, der die Ernennung von Censores empfahl. Diese sollten aus der Bürgerschaft gewählt werden und sich um all das kümmern, was das Gesetz nicht ausdrücklich gebot oder verbot – eine Form reglementierter sozialer Kontrolle. Die Zensoren sollten über zwei Machtmittel verfügen: Geldstrafen und öffentliche Demütigung. In diesem Sinne kann die Reorganisation des Nachbarschaftswesens als Produkt späthumanistischen Denkens über die Staatsverwaltung gesehen werden. Auf diese Weise sicherte sich der Magistrat ein Paket kostenloser Dienstleistungen, wobei die Nachbarschaftsvorsteher als Vermittler zwischen Stadtregierung und Bevölkerung fungierten.
Neben neuen Bestimmungen enthielt die Verordnung von 1593 auch alte Regeln. So war es längst üblich, dass mittellose Einwohner auf Kosten der Nachbarschaft bestattet wurden. Ebenso war es Brauch, beim Mieten oder Kauf eines Hauses einen bestimmten Betrag in die Nachbarschaftskasse zu zahlen. Die Bestimmung, bei Hochzeit oder Tod der Nachbarschaft ein „freiwillig verpflichtendes“ Geschenk zu machen, wurde bereits 1473 im Statut der Nachbarschaft Prily erwähnt. Auch das Strafgeld für das Fernbleiben von einer Beerdigung oder für die Störung des Nachbarschaftsfriedens war bereits lange etabliert.
Die „Keur op de Gebuurten“ hatte verpflichtenden Charakter; kein Leidener konnte sich ihren Bestimmungen entziehen. Von jedem wurde erwartet, „Nachbarschaft zu halten“ – ein Begriff, der bis ins 19. Jahrhundert fortbestand. Dennoch gelang es Van Hout nicht vollständig, das System zu reformieren. Sein Versuch von 1602, die 73 Nachbarschaften zu verkleinern und neu einzuteilen, scheiterte. Zu seinem Zorn wurde sein Entwurf für 176 neue Körperschaften nicht umgesetzt. Der Grund war, dass der Magistrat bei näherer Betrachtung davor zurückschreckte – vermutlich, weil, wie Van Hout selbst andeutete, die reichen Leidener keine Gemeinschaft mit ihren armen Mitbürgern pflegen wollten. Da die Bevölkerung jedoch enorm wuchs, wurde die Aufteilung vieler Nachbarschaften schließlich doch unumgänglich. Zudem machten die Stadterweiterungen des 17. Jahrhunderts Neugründungen nötig, sodass um 1670 in Leiden 212 Nachbarschaften existierten. Als die Einwohnerzahl infolge der Wirtschaftskrise sank, wurden verschiedene Einheiten wieder zusammengelegt. Dennoch zählte Leiden Ende des 18. Jahrhunderts noch 191 Nachbarschaften.
Die Nachbarschaft van Scheidenburg
Die #181 ist die Nachbarschaft van Scheidenburg.
Sie umfasste ca. 50 Häuser und wurde am 17.06.1621 durch das Gericht (Magistrat) auf Ersuchen der Nachbarn gegründet und existierte bis 1774. Nach dem Tod des „Buurtheer“ Isac Franchimon melden die Räte von Scheidenburg, dass angesichts der geringen Anzahl von Haushalten in der Nachbarschaft es nicht möglich sei, einen neuen Vorsteher zu wählen. Zudem seien nicht genügend Personen anwesend, um etwaige Verstorbene gebührend zur Erde zu bestellen. Auch sei die Nachbarschaftskasse unzureichend, um die Armenbegräbnisse zu finanzieren, sodass aus diesem Grunde die Nachbarschaft nicht länger separat unterhalten werden könne. Man ersuchte um Anschluss an die Nachbarschaft
't Hertogdom van Marenburg, um so eine gemeinsame Nachbarschaft zu bilden. Das Gericht stimmt zu.
Damit kann die Marke dem Zeitraum 1621-1774 zugeordnet werden. Sie wurde vermutlich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts hergestellt.
Literatur
Walle, Kees: Buurthouden. De geschiedenis van burengebruiken en buurtorganisaties in Leiden (14e-19e eeuw). Leiden, Uitgeverij Gingko 2005
Über die Nachbarschaft van Scheidenburg: Website der Historischen Vereniging oud Leiden, https://www.oudleiden.nl/werkgroepen/ja ... enburg-181,
32 mm, 24,54 g
vermutlich bisher unediert
Es handelt sich um eine einseitige Bleimarke, die auf der Vorderseite eine Burg mit der Umschrift „D Rosette B . VANSCHEIDENBVRCH Rosette“ zeigt und damit sehr einfach als Nachbarschaftsmarke (Präsenzzeichen) der Nachbarschaft „van Scheidenburg“ zu identifizieren ist. D B steht für "De Buurt"
Allex Kussendrager hat diese Marke mittlerweile auf seine Website eingestellt: https://www.loodjes.nl/Leiden.html.
Ich hatte an anderer Stelle bereits über die Nachbarschaftsmarken (Buurtpenninge) von Den Haag (s’Gravenhage) geschrieben (viewtopic.php?f=63&t=72668&p=645104&hilit=Buurt#p645104).
Die Leidener Nachbarschaftsmarken sind sehr viel seltener, viel einfacher gefertigt (aus Pb), in der Regel nur mäßig erhalten und leider gibt es auch kein zusammenfassendes Werk.
Dagegen ist die Geschichte der Leidener Nachbarschaften sehr gut und umfassend von Kees Walle erforscht worden, eine Zusammenfassung findet man auf der Website der Historischen Vereniging Leyden, aus der ich hier zitieren möchte:
Leidener Nachbarschaften
In Leiden, aber auch an anderen Orten in den nördlichen und südlichen Niederlanden, existierten einst städtische Nachbarschaftskörperschaften – die sogenannten „gebuurten“. Ihr Ursprung ist eng mit weitaus älteren Nachbarschaftsbräuchen verknüpft, wie etwa der Bestattung von Toten, der Wahrung des Nachbarschaftsfriedens und der Ausrichtung von Nachbarschaftsmahlzeiten bei Taufen, Todesfällen, Hochzeiten oder Priesterweihen. Der Begriff „Buurt“ (Nachbarschaft) hatte daher eine umfassendere Bedeutung als heute; gemeint war nicht nur eine kleine geografische Einheit, sondern vor allem die kleinteilige Organisation einer Straße oder eines Baublocks mit einer spezifischen Verhaltens- und Umgangskultur. Die dazugehörigen Bräuche, Pflichten und Rituale wurden in Leiden jahrhundertelang mit dem Verb „buurthouden“ (Nachbarschaft halten) zusammengefasst.
Im 14. und 15. Jahrhundert stand der Leidener Magistrat den kostspieligen Nachbarschaftsmahlzeiten oder „buurthoven“ ablehnend gegenüber, da diese die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Bewohner überstiegen und zu Arbeitsausfällen führten. Infolgedessen waren diese Mahlzeiten bis 1508 verboten. Möglicherweise ist dies der Grund, warum laut Jan van Hout das Statut der vermutlich ältesten Nachbarschaft Prily (1473) nicht als rechtsgültig anerkannt wurde. Warum die Nachbarschaftsorganisationen und ihre Bräuche schließlich doch zugelassen wurden, ist nicht ganz klar. Wahrscheinlich war dies die Folge des Bevölkerungswachstums, einer größeren Bebauungsdichte und der damit einhergehenden Entwicklung einer städtischen (Nachbarschafts-)Kultur. Jedenfalls lassen sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts mehrere dieser Körperschaften nachweisen. Es gibt Anzeichen dafür, dass der Entstehungsprozess um 1520 abgeschlossen war, was spätestens um 1550 definitiv der Fall war. Von diesem Zeitpunkt an – wahrscheinlich aber schon früher – existierten 73 Nachbarschaften, die die Stadt wie ein feinmaschiges Netzwerk umspannten.
Der spezifische Charakter dieser Nachbarschaftskörperschaften darf jedoch nicht mit den größeren Stadtvierteln verwechselt werden, die auf einer rein administrativen Einteilung beruhten. In Leiden waren dies die vom Magistrat eingerichteten „bonnen“. Die Einwohner jedes Bon waren verpflichtet, bei der Brandbekämpfung und dem Eisfreihalten der Stadtgräben zu helfen, während die Bonmeester die Brandsicherheit sowie die Instandhaltung von Brücken und Grachten überwachten. Nach der letzten Stadterweiterung im Jahr 1659 zählte Leiden 27 solcher Bonnen.
Im Gegensatz dazu waren die Nachbarschaften laut Stadtschreiber Jan van Hout auf Initiative der Einwohner entstanden, und der Magistrat hatte ursprünglich nichts damit zu tun. So wählten die Nachbarn ihre eigene Verwaltung. An der Spitze stand ein Kaiser, König, Herzog, Graf oder Herr. Dabei handelte es sich um Scherztitel, vergleichbar mit der Titulatur heutiger Karnevalsvereine. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts kamen diese Bezeichnungen aus der Mode, und man sprach allgemein vom „Heer der Gebuurte“ (Herr der Nachbarschaft). Der Vorsteher wurde von einem oder zwei Räten und Schatzmeistern unterstützt. Zudem gab es den Nachbarschaftsknecht, der Dienste für die Verwaltung verrichtete und dafür aus der Nachbarschaftskasse entlohnt wurde. Jede Nachbarschaft hatte einen Namen. Einige hatten religiöse Bezüge (Mozes, Patmos, Samaria), verwiesen auf Wallfahrtsorte (Jeruzalem, St. Jacob de Compostella) oder Heilige (St. Annenrijk, St. Barbarenrijk, St. Joris). Andere führten humorvolle Namen wie Blik in de Aaszak (Blick in den Beutel), Klein van Macht (Klein an Macht) oder Paplepel (Breilöffel). Wieder andere schmückten sich mit Namen wie Rome, Constantinopel, Rode Zee (Rotes Meer) oder Blom van Jericho. Namen mittelalterlicher Prostitutionsviertel wie Billenburg oder Vreugdenrijk erinnerten an die frivolen Aktivitäten, die dort einst stattfanden.
Im Jahr 1593 setzte der Magistrat auf Vorschlag von Jan van Hout der Unabhängigkeit der Nachbarschaften ein Ende. Alle individuellen Reglements wurden abgeschafft und durch eine allgemeine Verordnung ersetzt, die Generale Ordonnantie (Allgemeine Satzung). Seitdem wurden die Vorsteher nicht mehr direkt von den Bewohnern gewählt, sondern vom Magistrat aus einem von den Nachbarn erstellten Dreiervorschlag ernannt. Neu war, dass die Nachbarschaftsverwaltungen mit Aufgaben wie der Fremden- und Einwohnerregistrierung betraut wurden. Zudem mussten sie die Diakone des Armenhauses informieren, um besser zwischen „würdigen Armen“ und „Arbeitsscheuen“ unterscheiden zu können. Diesen Plan hatte Van Hout bereits 1577 in seinem berühmten „Armenbericht“ formuliert. Seine Ideen lehnten sich eng an die Ansichten seines Freundes, des Philologen Justus Lipsius, an, der die Ernennung von Censores empfahl. Diese sollten aus der Bürgerschaft gewählt werden und sich um all das kümmern, was das Gesetz nicht ausdrücklich gebot oder verbot – eine Form reglementierter sozialer Kontrolle. Die Zensoren sollten über zwei Machtmittel verfügen: Geldstrafen und öffentliche Demütigung. In diesem Sinne kann die Reorganisation des Nachbarschaftswesens als Produkt späthumanistischen Denkens über die Staatsverwaltung gesehen werden. Auf diese Weise sicherte sich der Magistrat ein Paket kostenloser Dienstleistungen, wobei die Nachbarschaftsvorsteher als Vermittler zwischen Stadtregierung und Bevölkerung fungierten.
Neben neuen Bestimmungen enthielt die Verordnung von 1593 auch alte Regeln. So war es längst üblich, dass mittellose Einwohner auf Kosten der Nachbarschaft bestattet wurden. Ebenso war es Brauch, beim Mieten oder Kauf eines Hauses einen bestimmten Betrag in die Nachbarschaftskasse zu zahlen. Die Bestimmung, bei Hochzeit oder Tod der Nachbarschaft ein „freiwillig verpflichtendes“ Geschenk zu machen, wurde bereits 1473 im Statut der Nachbarschaft Prily erwähnt. Auch das Strafgeld für das Fernbleiben von einer Beerdigung oder für die Störung des Nachbarschaftsfriedens war bereits lange etabliert.
Die „Keur op de Gebuurten“ hatte verpflichtenden Charakter; kein Leidener konnte sich ihren Bestimmungen entziehen. Von jedem wurde erwartet, „Nachbarschaft zu halten“ – ein Begriff, der bis ins 19. Jahrhundert fortbestand. Dennoch gelang es Van Hout nicht vollständig, das System zu reformieren. Sein Versuch von 1602, die 73 Nachbarschaften zu verkleinern und neu einzuteilen, scheiterte. Zu seinem Zorn wurde sein Entwurf für 176 neue Körperschaften nicht umgesetzt. Der Grund war, dass der Magistrat bei näherer Betrachtung davor zurückschreckte – vermutlich, weil, wie Van Hout selbst andeutete, die reichen Leidener keine Gemeinschaft mit ihren armen Mitbürgern pflegen wollten. Da die Bevölkerung jedoch enorm wuchs, wurde die Aufteilung vieler Nachbarschaften schließlich doch unumgänglich. Zudem machten die Stadterweiterungen des 17. Jahrhunderts Neugründungen nötig, sodass um 1670 in Leiden 212 Nachbarschaften existierten. Als die Einwohnerzahl infolge der Wirtschaftskrise sank, wurden verschiedene Einheiten wieder zusammengelegt. Dennoch zählte Leiden Ende des 18. Jahrhunderts noch 191 Nachbarschaften.
Die Nachbarschaft van Scheidenburg
Die #181 ist die Nachbarschaft van Scheidenburg.
Sie umfasste ca. 50 Häuser und wurde am 17.06.1621 durch das Gericht (Magistrat) auf Ersuchen der Nachbarn gegründet und existierte bis 1774. Nach dem Tod des „Buurtheer“ Isac Franchimon melden die Räte von Scheidenburg, dass angesichts der geringen Anzahl von Haushalten in der Nachbarschaft es nicht möglich sei, einen neuen Vorsteher zu wählen. Zudem seien nicht genügend Personen anwesend, um etwaige Verstorbene gebührend zur Erde zu bestellen. Auch sei die Nachbarschaftskasse unzureichend, um die Armenbegräbnisse zu finanzieren, sodass aus diesem Grunde die Nachbarschaft nicht länger separat unterhalten werden könne. Man ersuchte um Anschluss an die Nachbarschaft
't Hertogdom van Marenburg, um so eine gemeinsame Nachbarschaft zu bilden. Das Gericht stimmt zu.
Damit kann die Marke dem Zeitraum 1621-1774 zugeordnet werden. Sie wurde vermutlich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts hergestellt.
Literatur
Walle, Kees: Buurthouden. De geschiedenis van burengebruiken en buurtorganisaties in Leiden (14e-19e eeuw). Leiden, Uitgeverij Gingko 2005
Über die Nachbarschaft van Scheidenburg: Website der Historischen Vereniging oud Leiden, https://www.oudleiden.nl/werkgroepen/ja ... enburg-181,
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