FRANKFURT, Marke Gasthof zur Harmonie

Privat ausgegebene Münzen, Notgeld und Münzersatzmittel

Moderator: KarlAntonMartini

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Wechsler
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FRANKFURT, Marke Gasthof zur Harmonie

Beitrag von Wechsler » Mo 08.08.05 22:04

Hallo Münzfreunde,

Ich bin kein Token, Marken & Notgeldsammler aber lerne immer gerne etwas dazu.

Beim durchblättern von Auktionskataloge bin ich auf folgendes gestossen:

Aluminiummarke, Durchmesser 30mm
Vs: EDUARD FAY GASTWIRTH ZUR HARMONIE IN FRANKFURT A/M
Rs: 18 Kr. WOVON 12 KREUZER WIEDER AN ZAHLUNG ANGENOMMEN WERDEN

Die Marke gefällt mir, besonders die Schrift auf der Rückseite.
Wer kann mir etwas über diese Marke sagen ?
Gibt es andere Marken mit einer ähnlichen Schrift ?

MfG

Wechsler

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mumde
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Beitrag von mumde » Mo 08.08.05 22:35

Hallo Wechsler, im Katalog Joseph und Fellner, Die Münzen von Frankfurt am Main, wird unter Nr. 2840 eine einseitige Marke des Gastwirts Eduard Fay "zur Harmonie" aufgeführt, die in der Umschrift die Bezeichnung EINTRITTS=MARKE trägt; im Feld steht: "18 Kr. WOVON 12 Kr. AN ZAHLUNG ANGENOMMEN WERDEN". J&F kennen Stücke aus Blei und verkupfertem Blei, aber das Stück steht im Nachtrag von 1903, und etwas später wäre eine Verwendung von Aluminium denkbar.
Die Bezeichnung als Eintrittsmarke ergibt einen Sinn: Ein Gastwirt veranstaltet z. B. einen Tanzabend, und wer daran teilnehmen will, zahlt erstmal. Wenn er etwas verzehrt, bekommt er die ersten Getränke umsonst, d. h. sie sind durch das Eintrittsgeld abgegolten. Aber nicht das gesamte Eintrittsgeld wird angerechnet, sondern nur 12 von den gezahlten 18 Kreuzern.
Gruß mumde

Wechsler
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Beitrag von Wechsler » Mo 08.08.05 22:51

Hallo mumde,

Vielen Dank für die rasche Antwort. Wäre also nach 1903 entstanden.

Was mich bei der Marke so reizte war die Kombination Aluminium / Kreuzerwährung.

Eine Aluminiummarke geprägt vor 1876, 1871 oder gar 1866, das wäre zu schön gewesen.

Warum Werte in Kreuzer angeben ?

Grusz Wechsler

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mumde
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Beitrag von mumde » Di 09.08.05 00:10

Hallo Wechsler, Du hast recht: Aluminium gibt's bei Marken erst nach 1900, aber da gibt es keine Kreuzer mehr. Jetzt ist es mir auch ein Rätsel.
Gruß mumde

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Beitrag von Wechsler » Di 09.08.05 06:58

Hallo mumde,

Gibt es sonst Marken mit Kreuzerwert aus dem hessischen Raum so circa 1800-1870 ?

Gruzz Wechsler

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Lutz12
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Beitrag von Lutz12 » Di 09.08.05 09:36

Hallo Wechsler,
Ich denke, die Währungsangabe Kreuzer hat mit den Münzpolitischen Erlassen zu tun. Ich habe hier eine Fassung von 1909/1910, aber ähnliche Erlasse wird es auch schon früher gegeben haben.
Hier der Original-Text:

Bekanntmachung betreffend den Erlaß münzpolitischer Vorschriften vom 23. Juni 1910 (=RGBl. Seite 909)

Auf Grund des § 14 des Münzgesetzes vom 1.Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) hat der Bundesrat folgende Vorschriften erlassen:

§ 1
Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Wertmarken) dürfen nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten in der auf den Reichsmünzen befindlichen Gestaltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung oder die Angabe eines Geldwertes enthalten.
Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten ausgenommen.
Unter das Verbot der Randschrift (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempelzeichens, des Namen, der Firma des Herstellers oder bei Preismedaillen die Anbringung des Namens des Preisträgers.

§ 2
Marken (§ 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis 22 Millimeter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metalle, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden.

§ 3
Medaillen und Marken von ovaler oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vorschrift im § 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 41 Millimeter sind von dem Verbot im § 1 Satz 1 ausgenommen.

§ 4
Die in den §§ 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung auf solche Medaillen und Marken, die für das Ausland hergestellt und unmittelbar ausgeführt werden.

§ 5
Es ist verboten, Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteile anderer Gegenstände bilden.

§ 6
Wer gewohnheits- oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken herstellt, feilhält, verkauft oder zu geschäftlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote des § 5 zuwider Nachmachungen von solchen Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, in den Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.

§ 7
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1910.

Der Reichskanzler
In Vertretung:
Wermuth



Gruß Lutz12

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Beitrag von Wechsler » Di 09.08.05 17:38

Hallo Lutz12

Fabelhaft, vielen Dank !

Lese das durch und komme darauf etwas später zurück.
Pflicht ruft.

Gruszzz

Wechsler

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Beitrag von Wechsler » Di 09.08.05 22:14

Hallo Lutz12 (bis),

Zitiere:
"Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft".

8O

Soll das n'Witz sein ? :mrgreen:

Jedenfalls eine bemerkenswerte Bekanntmachung. Da müssen mehrere Numismatiker dahinter stecken: sowas kann kein normaler Durschnittspolitiker aufsetzen. :D

Um zu "meiner" Marke zurückzukommen, da sie im Joseph und Fellner Nachtrag 1903 noch nicht steht, und "noch" einen Durchmesser von 30 mm hat, könnte man folgendes vorschlagen: Prägung so zwischen 1903 und 1910, Gebrauch bis spätestens März 1912.

Bleiben nun die 18 oder 12 Kreuzer: wieviel war ein "Kreuzer" wert ?

Grüsse

Wewe

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Beitrag von Lutz12 » Di 09.08.05 22:49

Hallo Wechsler,
Der 1. April 1912 ist hier ausnahmsweise mal kein Witz, die Deutschen Beamten sind über jeden Humor erhaben :mrgreen:
Vor diesem Erlass haben mit Sicherheit andere Vorschriften existiert, nur habe ich die leider nicht. Was Marken anbelangt war Messing viel in Gebrauch (weil keine der Reichsmünzen aus Messing war – Verwechselungsgefahr! Das wird kein Zufall sein, sondern auf Vorschriften basieren. Anderseits ist auf so genannten Konsum-Marken eine Wertbezeichnung in Pfennig oder Mark anzutreffen – Wo ist das geregelt? Es widerspricht ja dem Erlass! Ganz schaue ich eben nicht durch)
Die Eingrenzung 1903 - 1910 würde ich so mitgehen, muß aber nicht stimmen, da in den 20iger Jahren Rabattmarken viel in Gebrauch waren und anderseits auch Fellner u.U. nicht die aktuellsten Marken erfasst haben könnte (siehe neueste Weltmünzkataloge, die hinken oft auch ein paar Jahre hinterher). Aluminium ist nach meiner Kenntnis ca. ab 1890 (zumindest bei Medaillen) intensiver in Gebrauch gekommen, war aber zu der Zeit schon was Besonderes.
Zum Wert des Kreuzers der besonders in Süddeutschland umlief (Werte hier für Bayern):
60 Kreuzer = 1 Gulden
1 Gulden (nach 1871) = 1,71 Mark
das heißt 1 Kreuzer wäre ungefähr mit 3 Pfennig gleichzusetzen (exakt 2,85 Pf).
Gruß Lutz12

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Beitrag von mumde » Di 09.08.05 23:34

Hallo Wechsler, weißt Du noch, in welchem Auktionskatalog Dir diese Marke begegnet ist?
Gruß mumde

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Beitrag von Wechsler » Mi 10.08.05 07:15

Hallo mumde,

Darf man hier Werbung machen ?

Gruss Wechsler

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Beitrag von Canadian Coins » Mi 10.08.05 08:03

Hallo Wechsler,

lediglich Eigenwerbung in Form von Nennung eigener Online-Auktionen, oder kommerzielle Links, die mit Partnerprogrammen von Münzhandelsgesellschaften o.ä. geschaltet sind, möchten wir vermeiden.

Wenn Mitglieder hier über Angebote von diversen Händlern oder Auktionshäuser und deren Kataloge diskutieren möchten, steht dem nichts im Wege. In diesen Fällen dient die Nennung von Händlernamen oder Auktionskatalogen der allgemeinen Information und ist sicher für die Leserschaft von Interesse.

Vielen Dank für die Nachfrage.

Schöne Grüße.
CC

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Beitrag von mumde » Mi 10.08.05 13:46

Hallo Wechsler, mir kam nur der Gedanke, daß es sich vielleicht gar nicht um Aluminium, sondern um Zinn oder sonst eine Weißmetall-Legierung handelt. Sowas kann man manchmal schon am Foto sehen.
Gruß mumde

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Beitrag von Wechsler » Mi 10.08.05 18:51

Hallo mumde,

Also 17. Auktion einer Gesellschaft irgendwo in NRW, November 2004, Lot Nr 749 :wink:

Ich bestätige dass da "Aluminiummarke" geschrieben steht (dazu "Selten" :2gunfire: ), Katalog Joseph und Fellner wird nicht zitiert.

In einem anderen Auktionskatalog habe ich die Cu Marke J.u.F. 2841 aufgetrieben; scheinen die selben Stempel zu sein.

Dabei eine andere Marke aus Frankfurt: da ich sie wieder vor den Augen habe, wird sie mein nächstes Thema.

Gruss Wechsler

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Beitrag von mumde » Do 11.08.05 18:07

Hallo Wechsler, ich habe mir das Foto angesehen und schreibe einfach mal, was ich mir so denke, ohne Gewähr, da ich das Stück selber ja nicht gesehen habe. Die Flächen zwischen den Buchstaben, z. B. bei EDUARD FAY, auch bei 18 Kr., sind deutlich heller als die großen freien Flächen, die der Berührung mit den Fingern stärker ausgesetzt sind. Dort, wo das Stück angefaßt wurde, ist es dunkler geworden. Aluminium dunkelt aber nicht. Zinn und andere helle Metalle werden grau, Aluminium nicht. Ich halte es deshalb für möglich, daß es sich gar nicht um eine Aluminiummarke handelt.
Gruß mumde

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