Wenn das nicht in den Ebay-AGBs steht die jeder akzeptiert geht das nicht so einfach. Du hast einen Vertrag geschlossen und musst ihn einhalten oder Schadensersatz leisten.indiacoins hat geschrieben:Soweit ich weiß, kannst auch du als Verkäufer den Kauf abbrechen, solange nicht bezahlt wurde. Am besten mal gleich beim Ebay- Kundenservice anrufen und fragen.
Ich würde den Verkauf ganz normal abschließen.
E-Bay hat hat I-Net-Syndrom, jeder meint er sei im rechtsfreien Raum. Ich hatte letzten Monat genau das Gegenteil: Nach erfolgten Sofortkauf kam die Antwort, er finde die Ware nicht mehr im Lager, ich solle doch vom Kauf zurücktreten. Das beide Seiten einvernehmlich den Vertrag kündigen geht. Nur drängte er so darauf ICH solle vom Kauf zurücktreten, das ich Lunte roch, es war nämlich ein guter Preis. Ich hielt ihn mit er solle doch noch mal suchen Mails hin, war ja über Pay-Pal abgesichert. Zwei Wochen später setzte er die 'verlorene' Ware für den sechsfachen Preis wieder bei E-Bay ein. Beim nächsten Mail von ihm, das ich doch zurücktreten solle, bekam er ein deutliches Mail mit verweis auf seine neue Auktion. Noch am gleichern Tag versendete er 'die verscholle Ware' an mich.