hallo Kitou,
das mit dem "verbieten sollen" scheint sich wohl eher ins Gegenteil zu entwickeln! Ich war dieses Jahr u.a. in Florenz, Sieana usw. und hab natürlich vorrangig nach Münzen gesucht. Aus gemachter Erfahrung hab ich immer ein ganz kleines (aber starkes) Magnetle dabei. In Italien gibts erstaunlich viel magnetisches Gold und Silber - sogar einen silbernen Reichsfünfer mit AH-Büste und dessen Geburts- und Sterbedatum!
Und obwohl ich mich als des Münzkaufes enthielt und daher glaubte, ohne Ärgernis geurlaubt zu haben, - zu Hause fand ich dann drei 2-€ Münzen im (v.a. von den Damen reichlich angesammelten Kleingeld) die irgendwelche thailändische 10 Baht o.ä. waren ...
Ich denke, es wird wohl in Zukunft immer schwieriger dem Erwerb von "leider zu gut Gefälschtem" aus dem Weg zu gehen! ( Hab gestern einen Film gesehen über eine Stadt in China wo über 5000 Leute ausschliesslich damit beschäftigt sind, Van Goghs, Renoirs, Rubens' usw. "nachzumalen" - nicht nur nach dortigem Recht völlig legal sondern geradezu industriell - die Künstler werden nach qm bemalter Leinwand vergütet - als wie bei uns Akkord-Anstreicher; was Wunder, daß der neue Fachbegriff "China-Container-Ware" immer mehr um sich greift. Und in China sind das keine Fälschungen sondern "original-Ölgemälde" - was ja irgendwie gar nicht so falsch ist.
Gruß heripo
Schon mal so was gesehen? Kann jemand die Münze bestimmen?
- Schwarzschaf
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Es ist sogar verboten, in Deutschland nach §11 MünzG. Die gesonderte Kennzeichnung besteht in einer vertieften und daher nicht wegfeilbaren Punzierung. Aber leider halten sich halt bulgarische und chinesische Fälscher nicht an bundesdeutsches Recht.Kitou hat geschrieben:
Es sollte verboten werden Replikate ohne gesonderte Kennzeichnung anfertigen zu dürfen !
Viele Grüße
helcaraxe
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[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer
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Lieber Mattias,helcaraxe hat geschrieben:Es ist sogar verboten, in Deutschland nach §11 MünzG. Die gesonderte Kennzeichnung besteht in einer vertieften und daher nicht wegfeilbaren Punzierung. Aber leider halten sich halt bulgarische und chinesische Fälscher nicht an bundesdeutsches Recht.Kitou hat geschrieben:
Es sollte verboten werden Replikate ohne gesonderte Kennzeichnung anfertigen zu dürfen !
man sollte erst immer alles zuende lesen, sonst hat man hinterher noch 'ne Ersatzwaschmaschine Zuhause stehen!
Im Zusatz heißt es im §11 MünzG:
§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1.
außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824
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