Ja, aber - wenn sie nicht gekennzeichnet sind und er sie nach 1850 hergestellt hat, wovon ich ausgehe, dann macht er sich doch strafbar, oder etwa nicht????
Das Gesetz sagt nichts davon, dass es genügen würde, sie als Nachprägungen anzubieten - und das macht auch Sinn, denn der nächste Verkäufer kann sie ja dann als echt verkaufen.
Ich würde übrigens meinen Hut verwetten, dass diese Nachprägungen bei ebay schon als echte Merowinger angeboten wurden....
Was ist das für eine antike Münze?
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Matthias, deinen Hut brauchst du nicht verwetten, das ist schon längst passiert.
Gruß Chippi
Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.
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@ Merowech, gib dem Verkäufer mal Deine Adresse, er sendet Dir für Deinen positiven Standpunkt sicherlich zu Weihnachten seinen wertvollen Münzen Kalender.
Falsch bleibt falsch, auch wenn beim Verkauf gesagt wird, dass es eine Fälschung ist.
Wenn meine Münzen noch etwas ablagern können, werden sie immer echter, auch mit dem (vergänglichen) Hinweis auf die Nachprägung.
Falsch bleibt falsch, auch wenn beim Verkauf gesagt wird, dass es eine Fälschung ist.
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- Merowech
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Ich habe keinen positiven Standpunkt gegenüber solchen Münzen und dem Verkäufer!!!!
Wenn man sich für Münzen einer bestimmten Epoche interressiert, hat man aber oft nur die Möglichkeit sich Nachprägungen hinzulegen. Gerade westeuropäische Münzen aus der Zeit von 500 - 900 sind meiner Ansicht nach extrem rar. Ich habe ein paar Replike aus dieser Zeit in meiner Sammlung und ich finde es OK. Aber, diese Replike haben aber auch einen Stempel.
Absolut übel finde ich es, wenn sie als echt verkauft werden. In letzter Zeit sind häufiger Merowinger für viel Geld bei ebay über den Tisch gegangen, die alle in einer erstaunlich guter Qualität waren.
Wenn man sich für Münzen einer bestimmten Epoche interressiert, hat man aber oft nur die Möglichkeit sich Nachprägungen hinzulegen. Gerade westeuropäische Münzen aus der Zeit von 500 - 900 sind meiner Ansicht nach extrem rar. Ich habe ein paar Replike aus dieser Zeit in meiner Sammlung und ich finde es OK. Aber, diese Replike haben aber auch einen Stempel.
Absolut übel finde ich es, wenn sie als echt verkauft werden. In letzter Zeit sind häufiger Merowinger für viel Geld bei ebay über den Tisch gegangen, die alle in einer erstaunlich guter Qualität waren.
Laut § 13 MünzG (Bußgeldvorschriften) macht er sich nicht strafbar, sondern begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000Euro geahndet werden kann.helcaraxe hat geschrieben:Ja, aber - wenn sie nicht gekennzeichnet sind und er sie nach 1850 hergestellt hat, wovon ich ausgehe, dann macht er sich doch strafbar, oder etwa nicht????
(Allerdings nur dann, wenn sich die Jahreszahl 1850 in § 12 tatsächlich auf die Nachprägung bezieht und nicht auf die Münze. Gerichtsurteile?)
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