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Was ist das für eine antike Münze?

Verfasst: So 06.05.07 17:48
von Boso
Was ist das für eine antike Münze?

Vielen Dank für eure Bestimmung!!

Verfasst: So 06.05.07 23:00
von Merowech
Hallo Boso,

das ist eine frühmittelalterliche Münze.

Fränkisches Reich, Merowinger
Triens vom Münzmeister Adelbertus
Vorderseite: Adelbertus mit Diadem TRIECTO
Rückseite: Kreuz auf Stufe und Kugel ADELBERTVS
Die Münze stammt, wenn sie echt ist, aus dem 6 Jahundert.



Gruß

Verfasst: Mo 07.05.07 04:26
von Marc
Ich kann mich ja irren, aber wenn ich das auf dem Foto richtig erkenne stammt das Stück aus dem 20. Jahrhundert. Und die Merorwingermünze war nur Vorbild.

Gibt mal Münzmetall und Durchmesser an.

Verfasst: Mo 07.05.07 18:49
von tournois
Merowech hat geschrieben:Hallo Boso,

das ist eine frühmittelalterliche Münze.

Fränkisches Reich, Merowinger
Triens vom Münzmeister Adelbertus
Vorderseite: Adelbertus mit Diadem TRIECTO
Rückseite: Kreuz auf Stufe und Kugel ADELBERTVS
Die Münze stammt, wenn sie echt ist, aus dem 6 Jahundert.
Das wäre eine frühmittelalterliche Münze, wenn man Sie als echt bezeichnen könnte!

Hierbei handelt es sich um eine Nachprägung aus Kupfer, mit einem Durchmesser von etwa 15 mm und einem
Gewicht von ca. 1,10 g!
Diese Nachprägungen/Falsifikate kann man über das Internet für rund 0,35 Euro plus Versandkosten erwerben!

Verfasst: Di 08.05.07 09:37
von Merowech
Ich habe doch geschrieben, wenn sie echt ist.

Habe die Münze übrigens gefunden:
http://www.nachpraegungen.de/shop/catal ... aid%3D7%26


Gruß

Verfasst: Di 08.05.07 13:34
von tournois
Merowech hat geschrieben:Ich habe doch geschrieben, wenn sie echt ist.

Habe die Münze übrigens gefunden:
http://www.nachpraegungen.de/shop/catal ... aid%3D7%26


Gruß
Genau da.... ;)

Verfasst: Di 08.05.07 15:45
von Marc
Mal eine Frage zu dieser Seite. Der Triens wird ja auch in Silber angeboten. Ein bisschen auf alt getrimmt könnte er einen unerfahrenen Sammer durch aus angedreht werden. Aber kein Stück ist gekennzeichnet. Nützen die eine Gesetzeslücke ?

Verfasst: Di 08.05.07 17:48
von To
Gekennzeichnet werden müssen nur Nachprägungen echter Münzen, die von der Deutschen Bundesbank zum festgelegten Wechselkurs in Euro umgetauscht werden müssen, also DM-Münzen der BRD.

To

Verfasst: Di 08.05.07 20:28
von helcaraxe
Bist Du Dir sicher?

Ich dachte, es gibt sogar eine Regelung, dass alle Nachahmungen mit vertiefter Punze hergestellt werden müssen, die nicht so leicht entfernt werden kann.

Aber ich gestehe, mich hat das Angebot dieser Firma auch irritiert.

Verfasst: Di 08.05.07 21:13
von Zwerg
Diese Nachprägung ist gesetzeswidrig - sie muß einen inkusen Stempel mit NP oder dem Jahr tragen, das Münzgesetz ist eindeutig - die Forensuche hilft.

Grüße
Zwerg

Verfasst: Di 08.05.07 21:50
von helcaraxe
Dachte ichs mir doch!

Und die Forensuche hätte ich ja auch selbst besuchen können... :oops:

Da frage ich mich nur: Wie kann diese Firma ungestraft ihre Machwerke im Internet anbieten? Sollten wir nicht da mal eine Email hinschreiben? Oder anderweitig aktiv werden?

Verfasst: Di 08.05.07 22:25
von To
Da hatten wir beide "halb" recht, helcaraxe ab 1850, ich bis 1850.

Hier der Paragraf aus dem Münzgesetz:

"§ 11 Münzschutz

(1) Es ist verboten,

1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen

a) nachzumachen oder zu verfälschen oder

b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;

2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.

Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.

(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen. "


To

Verfasst: Di 08.05.07 22:32
von To
To hat geschrieben:Da hatten wir beide "halb" recht, helcaraxe ab 1850, ich bis 1850.
Hab hier versehentlich "helcaraxe" statt "Zwerg" geschrieben, als Gast kann man aber nichts ändern, deshalb das zweite Posting.

To

Verfasst: Di 08.05.07 23:02
von diwidat
Wesentlich ist der Absatz, dass nur die Nachahmungen die vor 1850 HERGESTELLT wurden nicht gekennzeichnet werden müssen.

Das hat nichts damit zu tun, ob die Originalmünze vor 1850 hergestellt wurde.
Alle im Handel befindlichen Nachahmungen, die nach 1850 hergestellt wurden, müssen gekennzeichnet sein - per Gesetz.
Die private Aufbewahrung solcher Stücke ist davon nicht betroffen.


Dann darf ich ja meine Fälschungssammlung ja nie verkaufen (alle ungekennzeichnet),
dann kann ich sie nur verschenken --> Interessenten? :roll:

Verfasst: Mi 09.05.07 15:21
von Merowech
Ich denke mal, daß der Verkauf der Münzen legal ist. Der Anbieter gibt ja auf seiner Webseite an, das es Nachprägungen sind.

Wenn er sie als Original verkaufen würde währe es was anderes.

Hab mir übrigens jetzt auch zwei Münzlein dort bestellt. Lieber ein paar unechte Merowinger als keine.

Gruß