Bestimmungshilfe

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Erdnussbier
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Erdnussbier » Mo 11.02.13 18:42

Und auch hier ein herzlichen Hallo in die Runde.

Aus bestimmten Gründen habe ich auch eine Meinung zu Finanzämtern.

Ich denke die Rechtslage ist so wie es Yukanfans Steuerberater kurz und knapp darstellt. Wenn man seine Sammlung, die man 30 Jahre lang zusammengetragen hat dann wegen egal welchen Umständen veräußert, ist das absolut steuerfrei.

Denn "Handeln" ist eine Sammlungsauflösung nicht. Ein Händler ist ja jemand der Dinge ABSICHTLICH einkauft um sie mit Gewinnsteigerung weiterzuverkaufen. Und ich denke man wird nirgends als Händler bezeichnet wenn man 30 Jahre sammelt um dann seine Bestände aufzulösen.

Außerdem wie Yukonfan sagt mit 200 Euro Umsätzen im Monat muss er sich keine Gedanken machen. Selbst wenn das Finanzamt nachfragt wird er sagen können: Ich bin Kleinunternehmer, steuerfrei bis 17500 € im Jahr.

Schöne Grüße aus dem Zuständigkeitsbereiches des FA II Offenbach a. M. , Erdnussbier :)
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Yukonfan
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Yukonfan » Mo 11.02.13 19:04

Danke Erdnussbier für die Klarstellung und meine Frau damit Recht hatte.
Viele Grüße
Yf

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von polyphamos » Mo 11.02.13 19:26

Ich hoffe die mods stört es nicht, wenn man etwas abschweift.
Liebes erdnüsschen. Das Finanzamt wird dir gewerbliches Handeln unterstellen. Beweise dann das Gegenteil. Das schaffst du eigentlich schwer oder willst du auf ein Papier schreiben "ich war Sammler" und das genügt?

Bezieht sich die Steuerfreiklausel nicht nur für die ust? Als Händler musst du auf den versand auch eine gewisse Art Umweltsteuer zahlen, so war es vor 5 Jahren so, als meine Eltern Händler waren. Zumahl er nicht einfach so sagen kann "ich bin Kleinunternehmer". er hat dann ohne Gewerbeschein gewerblich gehandelt und auch das wird geahndet
da ich beim Finanzamt später arbeiten will, lasse ich mich mit Beweisen gern umstimmen, ansonsten kenne ich die Rechtsgrundlage nur so, wie ich sie erzähle.

@ Yukonfan. Es tut mir Leid, dass du hier als Beispiel missbrauchst wirst, aber ich liebe es zu kommunizieren und das ist bei den überwiegenden Römmersammlern, welcher ich nicht bin, manchmal schwer^^

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Erdnussbier
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Erdnussbier » Mo 11.02.13 19:47

Gut, ich glaube wir können das Steuerrecht dann ab hier ruhen lassen :D

Ich glaube wenn du tatsächlich mal Sachbearbeiter (oder?) werden willst, denke ich wirst du mehr Ahnung angehäuft haben. Ich hatte mich bloß mal ein wenig mit dem thema auseinandergesetzt.

Von mir aus kann es wieder mit Prager Groschen weitergehen. ;)

Nette Grüße an poly
Zuletzt geändert von Erdnussbier am Mo 11.02.13 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von fareast_de » Mo 11.02.13 19:48

Maßgebend für die Nachversteuerung sind Umsatzhöhe und Zeitraum. Löst ein Sammler über einen Zeitraum von z.B. 5 Jahren eine Slg. mit 200.000,- Euronen Umsatz auf, unterstellen einige OFD´s durchaus gewerblichen Handel. Die Aussage "Bin aber Sammler, der auflöst" interessiert die FA´s in diesem Zusammenhang nicht. Da könnte ja jeder kommen und auf diese Art und Weise eine Besteuerung umgehen...
Da sind schon einige Sammler böse auf die Nase gefallen, auch im Philateliebereich. Nicht jeder wird "erwischt", das hängt auch jeweils von der OFD ab, in deren Wirkungsbereich man sich aufhält.

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von polyphamos » Mo 11.02.13 19:53

Auch die, die nicht erwicht wurden, können später doch im nachhinein um zahlung gebent werden. ich stelle mich auch drauf ein, jeglichen Umsatz später nachzuversteuern. Solange man es nciht übertreibt, wird man wenigstens nicht der Seuterhinterziehung bezichtigt.
Grüße zurück. Und nein, ich will schon weitaus höher, darum mache ich dort auch nächstes Jahr mein dualstudium

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Erdnussbier » Mo 11.02.13 19:57

Na dann, viel Erfolg ;)
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Yukonfan » Di 12.02.13 09:04

Die unerfreulichen Fragen über Finanzamt und Steuern scheinen abgeklärt zu sein
Bleibt mir nur noch eine Frage an das Forum und die Admistratoren.
Da nun Alle wissen, das ich die Restbestände meiner ehemaligen Sammlung in andere Hände geben möchte, darf ich auch in Zukunft nach mir unbekannten Münzen Fragen stellen?
Über faire und ernstgemeinte Angebote zu diesen Münzen von Forumsmitgliedern würde ich mich natürlich freuen.
Viele Grüße
Yukonfan

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von ischbierra » Di 12.02.13 09:29

Hallo Yukonfan,
frag nur fröhlich weiter, wer nicht antworten will, kann es ja bleiben lassen, und die Detektive haben ihre Freude.
Gruß ischbierra

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von supershine » Mi 13.02.13 18:46

Zum Thema ebay und private Sammlungsauflösung kursiert schon seit einigen Jahren ein mE hilfreiches Merkblatt der Oberfinanzdirektion Hannover im Internet.
Findet sich z.B. hier: http://www.numismatikforum.info/pdf/ebea.pdf

Interessant für Sammler und Sammlungsauflöser wird es auf Seite 8.


edit: vielleicht hat sich die Rechtslage ja mittlerweile geändert, dies müsste dann ja auch irgendwo nachzulesen sein
edit2: oder jede OFD kanns halten wie ein Dachdecker, würde dann aber gegen den Gleichheitsgrundsatz im GG widersprechen (oder ?)

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von fareast_de » Mi 13.02.13 19:08

Yukonfan hat geschrieben:Die unerfreulichen Fragen über Finanzamt und Steuern scheinen abgeklärt zu sein
Bleibt mir nur noch eine Frage an das Forum und die Admistratoren.
Da nun Alle wissen, das ich die Restbestände meiner ehemaligen Sammlung in andere Hände geben möchte, darf ich auch in Zukunft nach mir unbekannten Münzen Fragen stellen?
Über faire und ernstgemeinte Angebote zu diesen Münzen von Forumsmitgliedern würde ich mich natürlich freuen.
Viele Grüße
Yukonfan
Selbstredend, nachdem ja nun einige Unklarheiten beseitigt sind.

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