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Hand auf Münzen

Verfasst: Mi 05.02.20 17:37
von QVINTVS
Grüßt Euch,

auf Münzen kommt gelegentlich im 10. Jahrhundert eine Hand vor, die meist als "Hand Gottes" beschrieben wird. Manchmal steht auch "DEXTRA DEI" dabei. Auch auf den sog. Händleinhellern kommt eine Hand vor (ab ca. 1200 geprägt).

Inzwischen gibt es für diese Hand auch eine zweite Deutung, die auch für die Händleinheller relevant sein könnte. Lt. Sachsenspiegel ist der Handschuh des Königs ein Zeichen für ein Marktrecht und er sei an Markttagen sichtbar aufgehängt worden. Kennt jemand diese Stelle im Sachsen- oder Schwabenspiegel? Zu meiner Ausgabe aus dem 19. Jh. gibt es zwar eine Inhaltsangabe, aber ich tue mich schwer, den richtigen Bereich zu finden. Grundsätzlich wurde zwischen dem Landrecht und dem Lehensrecht unterschieden. Wo könnte also etwas über das Marktrecht stehen?

Re: Hand auf Münzen

Verfasst: Mi 05.02.20 21:31
von ischbierra
Zweites Buch, Kapitel 26, Abschnitt 4: "Niemand darf einen Markt oder eine Münze errichten ohne die Einwilligung des Richters, in dessen Gerichtsbezirk sie liegen. Auch soll der König von Rechts wegen seinen Handschuh dorthin senden, um zu beweisen, dass es sein Wille ist." (Ausgabe des Sachsenspiegels in der Manesse Biliothek der Weltlitersatur, hrg. v. Clausdieter Schott, 3.Aufl 1996)

Re: Hand auf Münzen

Verfasst: Do 06.02.20 13:07
von QVINTVS
Wauw. Noch präziser geht es nicht. Ganz herzlichen Dank!