
hab auch vorige woche ein bestellformular erhalten.. mit aufgedruckter menge 4

Moderator: Sebastian D.
Noch bekommst du bestimmt viel geld dafür, aber in ein paar wochen/monaten wenn alle privatkunden beliefert werden ,wird der preis denke ich schnell fallen.Fake Identification hat geschrieben:ich spiele mit dem Gedanken, die Münze diesmal nicht zu verkaufen....kann mich nicht entscheiden, einerseits will ich sie in die Vitrine stellen, andererseits sammel ich kein Vatikan und würde viel Geld dafür bekommen... *grübel*
Grundsatz
Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Ausnahmen von diesem Grundsatz
Lediglich für den Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz möglich.
* Der Verkäufer muss Geprüftes Mitglied sein.
* Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsende geliefert werden.
* Ein Verkäufer, der Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit anbieten möchte, muss klar kennzeichnen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Angebotsende ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss gut sichtbar und eindeutig in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.
* Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Hierauf muss in der Angebotsbeschreibung hingewiesen werden.
* Verschiebt sich ein offizielles Veröffentlichungsdatum während der Angebotszeit muss dies in der Angebotsbeschreibung per Nachtrag bekannt gegeben werden.
* Nach dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ist ein Vorabverkauf nicht mehr möglich.
Zitat:
Grundsatz
Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Ausnahmen von diesem Grundsatz
Lediglich für den Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz möglich.
* Der Verkäufer muss Geprüftes Mitglied sein.
* Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsende geliefert werden.
* Ein Verkäufer, der Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit anbieten möchte, muss klar kennzeichnen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Angebotsende ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss gut sichtbar und eindeutig in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.
* Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Hierauf muss in der Angebotsbeschreibung hingewiesen werden.
* Verschiebt sich ein offizielles Veröffentlichungsdatum während der Angebotszeit muss dies in der Angebotsbeschreibung per Nachtrag bekannt gegeben werden.
* Nach dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ist ein Vorabverkauf nicht mehr möglich.
Ich jedenfalls, wenn ich etwas im Vorverkauf hatte habe immer geliefert, hatte aber auch immer geschrieben, dass mögliche Verzögerungen möglich sind, welche an den Käufer weiterzuleiten wären und hatte ich auch immer die Option, dass bei keiner Belieferung der volle Kaufpreis + 10 oder 20 % erfolgt . Das war immer erträglich für alle und hat auch immer geklappt !Als Käufer würde ich dann aber auf Lieferung bestehen. Wenn du keine Ware bekommen hast, mußt du sie eben woanders kaufen. Das ist dann nicht mein, sondern dein Problem. Ich habe einen gültigen Vertrag, den beide Seiten erfüllen müssen.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder