Österreich - 10 Euro "Stift Göttweig" (11.10.2006)

Nationale Gedenk- und Sondermünzen

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mc.rich-vienna
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Österreich - 10 Euro "Stift Göttweig" (11.10.2006)

Beitrag von mc.rich-vienna » Mo 21.08.06 08:14

Gemäß der Kundmachung der Münze Österreich Aktiengesellschaft im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. August 2006 gelangt am 11. Oktober 2006 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank eine Sammlermünze zu 10 Euro „Stift Göttweig“ aus der Serie „Österreich und sein Volk“ zur Ausgabe.

Die Münze ist aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber Toleranz +/- 5 Tausendteile) und 75 Tausendteilen Kupfer hergestellt. Ihr Durchmesser beträgt 32 mm, ihr Raugewicht 17,3 g (Toleranz +/- 0,17 Gramm) und ihr Feingewicht 16 g (Toleranz +/- 0,25 Gramm). Die Auflage ist mit 230.000 Stück, davon 130.000 in Normalprägung und 100.000 in Sonderqualitäten, begrenzt und wird direkt durch die Münze Österreich AG ausgegeben.

Die Vorderseite zeigt das imposant am Ausgang der Wachau, gegenüber der Stadt Krems, gelegene barocke Benediktinerstift Göttweig. Am Fuße des Göttweiger Berges sind die für diese Landschaft so markanten Weingärten dargestellt.

Der Text „10 EURO - REPUBLIK ÖSTERREICH - 2006“ ist vierzeilig im unteren Teil der Münze, der Wortlaut „BENEDIKTINERSTIFT GÖTTWEIG“ bogenförmig über der Klosteranlage angebracht.

Die Rückseite zeigt die Kaiserstiege des Stiftes Göttweig. Dieses monumentale Stiegenhaus wurde nach ursprünglichen Plänen Lukas von Hildebrandts erbaut und von Anton Pilgram 1793 vollendet. Das Deckenfresko stammt von Paul Troger und zeigt die Apotheose Kaiser Karl VI. Das Porträt des Kaisers, der ein großer Förderer des Klosters war, ist auf der Münze im Profil nach links blickend gestaltet. Als Porträtvorlage diente eine zeitgenössische Medaille. Der Text „KAISERSTIEGE“ ist im Viertelbogen auf der linken Seite der Münze - „CAROLVS VI.“ unter das Porträt des Herrschers gesetzt.

Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste umrahmt. Der Rand der Münze ist glatt.

Auf Grund des § 8 des Scheidemünzengesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nummer 597/1988 in der derzeit geltenden Fassung, ist die neu zur Ausgabe gelangende Scheidemünze (Sammlermünze) bis zu ihrer Außerkurssetzung gesetzliches Zahlungsmittel. Bei einer einzelnen Zahlung müssen noch nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen (Sammlermünzen) von der Oesterreichischen Nationalbank und der Münze Österreich Aktiengesellschaft ohne Begrenzung, von den Gebietskörperschaften bis zu einhundert Stück und von allen übrigen Personen im Ausmaß von bis zu fünfzig Stück, davon auf Euro oder Cent lautende Gedenkmünzen sowie auf Euro oder Cent lautende Münzen aus Gold mit einem Feingewicht von einer Troy-Unze oder einem Bruchteil einer Troy-Unze und jeweils einem Mischungsverhältnis von 999 vT, die zum jeweiligen Tageswert für Barrengold (Londoner Goldfixing, umgerechnet zum Devisenmittelkurs für den US-Dollar) zuzüglich einer Prägegebühr in Umlauf gebracht werden (z.B. Wiener Philharmoniker) jedoch nur bis zu zehn Stück angenommen werden. Die Münze Österreich Aktiengesellschaft ist verpflichtet, noch nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen (Sammlermünzen) ohne Begrenzung gegen Banknoten oder andere Scheidemünzen (Sammlermünzen) umzutauschen. Scheidemünzen (Sammlermünzen) sind nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel und müssen sich von den Euro- und Cent-Münzen, die für den Umlauf bestimmt sind, unterscheiden.
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at_10_ag_2006_goettweig.jpg
Lg, Rich.
das sammeln ist der muenzen lust
~~~

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