Seite 1 von 1

"Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Mo 09.09.24 22:04
von Numis-Student
ca. 500 Münzen werden temporär in einer Ausstellung in Erfurt präsentiert vom 08.09.2024 bis zum 10.10. 2024.

--> https://www.mdr.de/nachrichten/thuering ... a-100.html

Schöne Grüße,
MR

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Di 10.09.24 09:41
von Silverstone
"Eigentümerin ist die Evangelische Kirche Mitteldeutschland. Auf ihrem Grund und Boden hat ihn Katjana Hesse gefunden."
Stellt sich die Frage ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Staat und Kirche sind in D getrennt und für Thüringen gilt das Schatzregal. Wie kann da die Kirche Eigentümerin sein/werden?

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt wurden, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.
(ThürDSchG § 17)

Davon abgesehen ist die britische Vorgehensweise des Umgehens mit Fundschätzen die bessere, das ist wohl unbestritten.

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Di 10.09.24 12:57
von CAROLUS REX
Silverstone hat geschrieben:
Di 10.09.24 09:41
"Eigentümerin ist die Evangelische Kirche Mitteldeutschland. Auf ihrem Grund und Boden hat ihn Katjana Hesse gefunden."
Stellt sich die Frage ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Staat und Kirche sind in D getrennt und für Thüringen gilt das Schatzregal. Wie kann da die Kirche Eigentümerin sein/werden?

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt wurden, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.
(ThürDSchG § 17)

Davon abgesehen ist die britische Vorgehensweise des Umgehens mit Fundschätzen die bessere, das ist wohl unbestritten.

Hi.

Schreib die Landesarchäologen in Thüringen doch mal mit der Frage der Besitzregelung. Würde bestimmt noch einige weitere hier interessieren.

Gruß CR

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Di 10.09.24 14:34
von Atalaya
Behutsam grub sie mit einem Experten des Landesamtes den Fund aus. Wie sich herausstellte, waren es viele Münzen, die in einem Keramikgefäß steckten.

"Doch der Topf war zerbrochen. Es waren viele Scherben, die wir gefunden haben. Wir haben Binden aus unseren Sani-Kästen der Autos geholt und ihn mühsam zusammengeflickt", berichtet die Jägerin.

Die Umgebung wurde mit einem Metalldetektor abgesucht, um weitere Funde auszuschließen. Und dann wurde der Fund ins Landesamt geschafft.
Quelle.


Ich hoffe jetzt mal, dass das nur eine verkürzte, journalistische Beschreibung der Bergung ist. Wurde da nicht mal ein Profil geschnitten und dokumentiert? Was war das für ein Experte?

Und ja, ich würde mich auch für eine Aufklärung der Besitzverhältnisse interessieren. :D

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Di 10.09.24 16:37
von Silverstone
Gute Idee, das mache ich wirklich.
Mal abwarten ob ich überhaupt eine Antwort bekomme.

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Di 10.09.24 19:59
von Andechser
Thüringen hat, wie die meisten Bundesländer, ein sogenanntes kleines Schatzregal. Das bedeutet, dass zwar grundsätzlich Schatzfunde erstmal fiktiv ins Eigentum des Landes übergehen, aber wenn nicht binnen einer Frist das Schatzregal gezogen wird, geht er an Finder und Grundstückseigentümer zurück. Will das Land oder die Kommune den Schatz beanspruchen, muss dieser ausgehändigt werden, aber der Finder und der Grundstückseigentümer muss entschädigt werden (https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ ... =171873,22).

Beste Grüße
Andechser

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Mi 11.09.24 09:44
von Silverstone
In diesem Fall ist aber von einem wissenschaftlichen Wert auszugehen, mehrfach im Beitrag betont, so dass die Rückübertragung des Fundes wohl keine Option wäre.
Das unten genannte würde nicht gelten und der Staat müsste sein Schatzregalrecht einfordern.
Meine bescheidene Meinung.

Zitat: aus Das Eigentum an Funden, Schatzregal / Beitrag von Dieter J. Martin (Stand 1.7.2015)
.............Erl. 4.2.8 zu § 17 ThürDSchG. Bestätigt sich der wissenschaftliche Wert nicht,
bemessen sich die Eigentumsverhältnisse nach § 984 BGB; die Sache ist nach der
Auswertung (s. die Erl. zu § 15 NDSchG) an Finder und Sacheigentümer
zurückzugeben, weil das Besitzrecht damit endet.

Habe mal Hr. Schueler angeschrieben, nicht den Landesbeauftragten, weil er der Verfasser des Beitrags ist.

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Mi 11.09.24 09:55
von CAROLUS REX
Hi.

Ich habe das hier gerade geschickt bekommen.
Ob es der Grund ist weiß ich nicht.

Gruß CR

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Mi 11.09.24 12:19
von Silverstone
Laut der Weimarer Verfassung (!) ist kirchlicher Grundbesitz vor staatlichen Eingriffen geschützt, so ein Schatzfund ist aber ein bewegliches Gut.
Deshalb würde dieses Gesetz darauf keinen Einfluss haben.
Wer hat das als Antwort geschickt?

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Mi 11.09.24 12:46
von CAROLUS REX
Hi.

Ich hatte den Artikel auch bekannten Sondlern, die mit den Archäologen zusammen arbeiten geschickt.
Der Kommentar ist eine Vermutung eines Bekannten, aber ohne eine Festlegung auf Richtigkeit in diesem Zusammenhang.
Er vermutet, dass es daran gelegen haben kann.
Er stammt aber nicht aus Thüringen.

Eine offizielle Begründung würde mich auch sehr interessieren.

Gruß CR

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: Mi 11.09.24 16:20
von Andechser
Das kann durchaus eine Rolle spielen, da der Fund von Kirchenvertretern bzw. -beauftragten wohl auf Kirchengrund gemacht wurde und somit, ohne Greifen des Schatzregals, die Kirche alleinige Eigentümerin wäre.

Beste Grüße
Andechser

Re: "Uhrdaer Lindenschatz"

Verfasst: So 15.09.24 10:42
von Silverstone
Bis heute keine Antwort auf eine einfache Frage. Der Autor des Beitrags zum Lindenschatz wird seine Gründe haben.
Für mich ist das trotzdem eine Antwort. Den Denkmalschutzbeauftragten anzuschreiben hat nur zur Folge das man an die Untere Denkmalschutzbehörde verwiesen wird. Usw. usf. Meine Lebenszeit ist mir zu kostbar.

Der Originalbeitrag wurde zur "Urschrift" insofern geändert das jetzt -die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands- als link anklickbar ist.
Vorher nicht. Was will uns der -MDR- und der Hr. Schueler damit sagen? Wahrscheinlich soll man sich deren Statuten und Gesetze durchlesen und währenddessen an Alterschwäche sterben. :mrgreen: