Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Moderator: Numis-Student
- Rambo
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Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Liebes Forum,
ich benötige bitte wieder Eure Hilfe und Einschätzung. Ich habe eine Hekte aus Elektrum aus dem heutigen Griechenland in London über ein Auktionshaus ersteigert.
Jetzt meldet sich das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Es argumentiert nach dem Kulturschutzgesetz ein Einfuhrverbot und bittet um Stellungnahme.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und hat die Stellungnahme erfolgreich vorgetragen? Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
VG
ich benötige bitte wieder Eure Hilfe und Einschätzung. Ich habe eine Hekte aus Elektrum aus dem heutigen Griechenland in London über ein Auktionshaus ersteigert.
Jetzt meldet sich das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Es argumentiert nach dem Kulturschutzgesetz ein Einfuhrverbot und bittet um Stellungnahme.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und hat die Stellungnahme erfolgreich vorgetragen? Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
VG
- Braunschweiger
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Guten Morgen, Rambo,
für Deutschland habe ich das bisher noch nie gehört. Rechtliche Grundlagen findest du unter https://www.kulturgutschutz-deutschland ... onFile&v=2 (S. 367 ff. für Einfuhr von Münzen), aber viel Konkretes steht da nicht. Du musst mal schauen, wo die Münze vor dem Verkauf in GB war oder die Einfuhrdokumente sind ungenau/ fehlerhaft.
Aber ich bin da kein Fachmann und es gibt hier andere, die regelmäßig mit der Einfuhr von Münzen zu tun haben.
Viel Erfolg!
für Deutschland habe ich das bisher noch nie gehört. Rechtliche Grundlagen findest du unter https://www.kulturgutschutz-deutschland ... onFile&v=2 (S. 367 ff. für Einfuhr von Münzen), aber viel Konkretes steht da nicht. Du musst mal schauen, wo die Münze vor dem Verkauf in GB war oder die Einfuhrdokumente sind ungenau/ fehlerhaft.
Aber ich bin da kein Fachmann und es gibt hier andere, die regelmäßig mit der Einfuhr von Münzen zu tun haben.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Olaf
„Nicht die Sprüche sind es, woran es fehlt – die Bücher sind voll davon. Woran es fehlt sind Menschen, die sie anwenden.“
Epiktet
Olaf
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Altamura2
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Man könnte den Thread vielleicht auch zu den Römern verschieben, dort finden sich vermutlich mehr Leser, die damit schonmal zu tun hatten.
(Ich gehöre aber nicht dazu, ich hab' keine Lust mehr, in EU-Drittländern zu kaufen
.)
Gruß
Altamura
(Ich gehöre aber nicht dazu, ich hab' keine Lust mehr, in EU-Drittländern zu kaufen
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Altamura
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- Braunschweiger (Sa 06.06.26 10:49)
- KarlAntonMartini
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Ich würde erst mal an das Auktionshaus schreiben, ob sie mit Angaben zur Provenienz helfen können. Dann könnten bei der Stellungnahme Angaben zur Häufigkeit und Qualität der Münze helfen. (Ich habe grad bei google gefragt, KI hat brauchbare Antworten geliefert...) Grüße KarlAntonMartini
Münzsammler seit 60 Jahren. Mitglied im Numismatischen Verein zu Dresden und der Oriental Numismatic Society.
- friedberg
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Hallo Rambo,
Kannst Du bitte deren Text hier veröffentlichen ?
Zitat:
§ 28 KGSG sieht ein Verbot der Einfuhr von nationalem Kulturgut eines anderen Staates (nach
EU-Recht oder UNESCO-Übereinkommen) unter folgenden Voraussetzungen vor:
bei illegaler Ausfuhr nach dem Recht des Herkunftsstaates,
bei Verstoß gegen EU-Embargo-Verordnungen (zum Beispiel Syrien oder Irak) oder
bei Verstoß gegen die Haager Konvention.
Glaskugel EIN, soll die Münze illegal aus Griechenland ausgeführt worden sein ?
Die betreffende Münze selbst wäre dann ebenfalls wichtig, kannst Du bitte einen link
zum Stück bzw. zur Auktion veröffentlichen ?
Mit freundlichen Grüßen
deren genaue Argumentation warum die Einfuhr nach Deutschland unzulässig sein soll wäre hier von Interesse.
Kannst Du bitte deren Text hier veröffentlichen ?
Zitat:
§ 28 KGSG sieht ein Verbot der Einfuhr von nationalem Kulturgut eines anderen Staates (nach
EU-Recht oder UNESCO-Übereinkommen) unter folgenden Voraussetzungen vor:
bei illegaler Ausfuhr nach dem Recht des Herkunftsstaates,
bei Verstoß gegen EU-Embargo-Verordnungen (zum Beispiel Syrien oder Irak) oder
bei Verstoß gegen die Haager Konvention.
Glaskugel EIN, soll die Münze illegal aus Griechenland ausgeführt worden sein ?
Die betreffende Münze selbst wäre dann ebenfalls wichtig, kannst Du bitte einen link
zum Stück bzw. zur Auktion veröffentlichen ?
Mit freundlichen Grüßen
- Rambo
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ja, die KI unterstützt. Trotzdem ist es für mich der erste Fall. Die Stellungnahme habe ich jetzt fast fertig.
Den Text und die Details möchte ich nicht veröffentlichen. Ich möchte keine Rückschlüsse geben bzw. meine Position schwächen, falls der Fall vor Gericht landet. Im Prinzip wird nur ein Verdacht ohne konkrete Beweise vorgelegt. Es geht, wie bereits richtig erwähnt um den Vorwurf der illegalen Einfuhr. Bei dem besagten Stück handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um ein Unikum.
Das Auktionshaus habe ich bereits angeschrieben. Hier bin ich gespannt, ob hier noch etwas rauskommt.
VG
vielen Dank für Eure Antworten. Ja, die KI unterstützt. Trotzdem ist es für mich der erste Fall. Die Stellungnahme habe ich jetzt fast fertig.
Den Text und die Details möchte ich nicht veröffentlichen. Ich möchte keine Rückschlüsse geben bzw. meine Position schwächen, falls der Fall vor Gericht landet. Im Prinzip wird nur ein Verdacht ohne konkrete Beweise vorgelegt. Es geht, wie bereits richtig erwähnt um den Vorwurf der illegalen Einfuhr. Bei dem besagten Stück handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um ein Unikum.
Das Auktionshaus habe ich bereits angeschrieben. Hier bin ich gespannt, ob hier noch etwas rauskommt.
VG
- KarlAntonMartini
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Viel Erfolg! - Es ist halt Grundsatz des Rechtsstaats, daß bei jeder Gelegenheit rechtliches Gehör gewährt werden muß. Wenn es dann eine Stellungnahme gibt, besteht die Möglichkeit, daß das einfach abgelegt wird. (PN). Grüße KarlAntonMartiniRambo hat geschrieben: ↑Sa 06.06.26 23:49Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ja, die KI unterstützt. Trotzdem ist es für mich der erste Fall. Die Stellungnahme habe ich jetzt fast fertig.
Den Text und die Details möchte ich nicht veröffentlichen. Ich möchte keine Rückschlüsse geben bzw. meine Position schwächen, falls der Fall vor Gericht landet. Im Prinzip wird nur ein Verdacht ohne konkrete Beweise vorgelegt. Es geht, wie bereits richtig erwähnt um den Vorwurf der illegalen Einfuhr. Bei dem besagten Stück handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um ein Unikum.
Das Auktionshaus habe ich bereits angeschrieben. Hier bin ich gespannt, ob hier noch etwas rauskommt.
VG
Münzsammler seit 60 Jahren. Mitglied im Numismatischen Verein zu Dresden und der Oriental Numismatic Society.
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Altamura2
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Ist das jetzt ein juristischer Spezialausdruck
Ich bin aber ebenfalls gespannt, was da letztlich rauskommt.
Eine "Hekte aus Elektrum aus dem heutigen Griechenland" könnte nämlich gut auf dem Boden der heutigen Türkei entstanden sein (von dort gibt es nämlich mehr als aus Griechenland), und wenn ich von einem Unikum lese, dann denke ich auch gleich an moderne Fantasiemünzen. Und weil es auch Auktionshäuser gibt, die da nicht ganz sattelfest sind, und das für Kulturbeamte meist auch gilt (die müssen sich da aber auch nicht im Detail auskennen), kann das interessant werden
Gruß
Altamura
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bayreuth
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Aber er schreibt doch explizit "heutiges Griechenland", nicht "antikes Griechenland" (da wäre ja die heutige Türkei möglich). Das heutige Griechenland liegt ja 100% außerhalb der Türkei. Wenn kan es allenfalls in der Türkei ausgegraben worden sein, aber dafür müsste es ja dann einen Nachweis geben.Altamura2 hat geschrieben: ↑So 07.06.26 10:49Ist das jetzt ein juristischer Spezialausdruck![]()
?
Ich bin aber ebenfalls gespannt, was da letztlich rauskommt.
Eine "Hekte aus Elektrum aus dem heutigen Griechenland" könnte nämlich gut auf dem Boden der heutigen Türkei entstanden sein (von dort gibt es nämlich mehr als aus Griechenland), und wenn ich von einem Unikum lese, dann denke ich auch gleich an moderne Fantasiemünzen. Und weil es auch Auktionshäuser gibt, die da nicht ganz sattelfest sind, und das für Kulturbeamte meist auch gilt (die müssen sich da aber auch nicht im Detail auskennen), kann das interessant werden.
Gruß
Altamura
- Lackland
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Möglicherweise blicke nur ich nicht durch, aber ich würde gerne erst einmal erfahren, WELCHE Behörde sich in WELCHEM Land querstellt.(Je nach dem könnte die Transaktion einfach sein - oder ein Ding der Unmöglichkeit werden.
Dann möchte ich UNBEDINGT wissen, um welche Münze es sich handelt. Foto reicht. Angaben zum Auktionshaus/Losnummer sind nicht nötig.
Viele Grüße
Lackland
Dann möchte ich UNBEDINGT wissen, um welche Münze es sich handelt. Foto reicht. Angaben zum Auktionshaus/Losnummer sind nicht nötig.
Viele Grüße
Lackland
„Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen!“
NIE gesagt von der französischen Königin Marie-Antoinette (1755 - 1793)
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Altamura2
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Lesen kann ich auch
Wenn Google nicht lügt, dann gibt es ein "Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus" mit genau dieser Bezeichnung nur im deutschen Bundesland Sachsen.
Wenn wir ein Foto haben, dann bekommen wir das eventuell auch selbst raus
Gruß
Altamura
- friedberg
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Hallo,
ob heutiges Griechenland oder antikes Griechenland ist unerheblich da der Export aus Griechenland
eine Ausfuhrgenehmigung erfordert.
https://www.muenzenverband.de/wp-conten ... handel.pdf
Zitat S.5.
"Problematisch sind die Länder, die nach dem Kategorienprinzip (nahezu) alle Münzen und Medaillen
zunächst unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht stellen (z.B. Italien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien,
Zypern, China) oder solche Länder, die im Prinzip ein totales Ausfuhrverbot für Kulturgüter vorsehen,
z. B. Türkei, Indien, Jordanien, Uruguay, Bolivien.11"
Wichtig wäre grundsätzlich auch die Frage ob die Einfuhr nach Deutschland als privater Sammler
oder aus gewerblichen Gründen erfolgen soll.
Aber auch wenn die Einfuhr als privater Sammler erfolgen soll
Zitat S.2.-3.
"Im Falle von Münzen ist besondere Vorsicht beispielsweise dann geboten, wenn ganz offensichtlich
Fundmünzen in den Verkehr gebracht werden sollen. Hier ist - soweit möglich - näher zu prüfen,
ob die Münzen legal ausgegraben wurden..."
Mit freundlichen Grüßen
ob heutiges Griechenland oder antikes Griechenland ist unerheblich da der Export aus Griechenland
eine Ausfuhrgenehmigung erfordert.
https://www.muenzenverband.de/wp-conten ... handel.pdf
Zitat S.5.
"Problematisch sind die Länder, die nach dem Kategorienprinzip (nahezu) alle Münzen und Medaillen
zunächst unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht stellen (z.B. Italien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien,
Zypern, China) oder solche Länder, die im Prinzip ein totales Ausfuhrverbot für Kulturgüter vorsehen,
z. B. Türkei, Indien, Jordanien, Uruguay, Bolivien.11"
Wichtig wäre grundsätzlich auch die Frage ob die Einfuhr nach Deutschland als privater Sammler
oder aus gewerblichen Gründen erfolgen soll.
Aber auch wenn die Einfuhr als privater Sammler erfolgen soll
Zitat S.2.-3.
"Im Falle von Münzen ist besondere Vorsicht beispielsweise dann geboten, wenn ganz offensichtlich
Fundmünzen in den Verkehr gebracht werden sollen. Hier ist - soweit möglich - näher zu prüfen,
ob die Münzen legal ausgegraben wurden..."
Mit freundlichen Grüßen
- Lackland
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Aus rechtlichen Gründen gelöscht.
Zuletzt geändert von Lackland am Mo 08.06.26 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
„Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen!“
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bayreuth
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Wie ist das aber dann bei einer Münze die schon länger in Großbritannien war (d.h. aus Griechenland ausgeführt wurde bevor eine Genehmignung erforderlich war? Gerade die Briten haben ja früher so allerlei an Kulturgütern importiert.friedberg hat geschrieben: ↑So 07.06.26 18:31Hallo,
ob heutiges Griechenland oder antikes Griechenland ist unerheblich da der Export aus Griechenland
eine Ausfuhrgenehmigung erfordert.
https://www.muenzenverband.de/wp-conten ... handel.pdf
Zitat S.5.
"Problematisch sind die Länder, die nach dem Kategorienprinzip (nahezu) alle Münzen und Medaillen
zunächst unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht stellen (z.B. Italien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien,
Zypern, China) oder solche Länder, die im Prinzip ein totales Ausfuhrverbot für Kulturgüter vorsehen,
z. B. Türkei, Indien, Jordanien, Uruguay, Bolivien.11"
Wichtig wäre grundsätzlich auch die Frage ob die Einfuhr nach Deutschland als privater Sammler
oder aus gewerblichen Gründen erfolgen soll.
Aber auch wenn die Einfuhr als privater Sammler erfolgen soll
Zitat S.2.-3.
"Im Falle von Münzen ist besondere Vorsicht beispielsweise dann geboten, wenn ganz offensichtlich
Fundmünzen in den Verkehr gebracht werden sollen. Hier ist - soweit möglich - näher zu prüfen,
ob die Münzen legal ausgegraben wurden..."
Mit freundlichen Grüßen
- friedberg
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Re: Einfuhrverbot wegen Kulturschutzgesetz - Hilfe benötigt
Hallo bayreuth,
Dann ob dort eventuell etwas von Rückwirkung erwähnt ist.
Im Folgenden wann die Münze aus Griechenland ausgeführt wurde (sofern überhaupt möglich).
Wann das Stück in Großbritannien, oder wo auch sonst, eingeführt wurde, usw..
Da der Eingangs Threadersteller hier aber keine genauen Angaben zum Stück und zum Text
vom Staatsministerium abgibt ist eine weitere Diskussion auf sein Stück bezogen hier sinnlos.
Mit freundlichen Grüßen
man müßte das Datum des Inkrafttretens der griechischen Rechtsgrundlage suchen.
Dann ob dort eventuell etwas von Rückwirkung erwähnt ist.
Im Folgenden wann die Münze aus Griechenland ausgeführt wurde (sofern überhaupt möglich).
Wann das Stück in Großbritannien, oder wo auch sonst, eingeführt wurde, usw..
Da der Eingangs Threadersteller hier aber keine genauen Angaben zum Stück und zum Text
vom Staatsministerium abgibt ist eine weitere Diskussion auf sein Stück bezogen hier sinnlos.
Mit freundlichen Grüßen
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