Ebay, Kripo und was noch???

Kulturgutschutzgesetz

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Antonian
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Beitrag von Antonian » Di 15.07.08 20:07

Hallo an alle
Vielen Dank für die juristischen Belehrungen und all die anderen guten Beiträge, heute hat die Polizei auch wieder bei mir in der Arbeit angerufen. Nächstes Wochenende hab ich bei der Polizei einen Termin, und ich soll doch meine ca 50 Münzen mitbringen zur Beweissicherung. Es ist schwierig nachzuvollziehen was ich vor 1-2 Jahren bei diesem Menschen gekauft. Vielleicht sollte ich gar keine Münzen vorbeibringen, die werde ich doch nie wieder sehen, bevor ich etwas falsches bringe und die wissen wahrscheinlich genau was ich da gekauft habe, auch antike Silbermünzen sollen 7 Stück dabei sein sagte mir der Beamte heute am Telefon, keine Ahnung was das war. Bestimmt weiß die Staatsanwaltschaft ganz genau was ich gekauft habe.
Ich werde Euch weiter hier auf dem Laufenden halten, denn so wie es mir passiert kann es morgen jedem anderen ebay-Münzkäufer auch passieren.

Gruß

Antonian
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beachcomber
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Beitrag von beachcomber » Di 15.07.08 20:44

woher soll die staatsanwaltschaft denn wissen was vor 2 jahren war?
das ebay-system speichert doch nur 3 monate?
grüsse
frank
p.s. münzen würde ich auf keinen fall mitnehmen!

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antoninus1
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Beitrag von antoninus1 » Di 15.07.08 20:52

Ich denke, Ebay speichert die Daten viel länger und macht sie nur für seine Nutzer nur 3 Monate zugänglich.
Müssen Geschäftleute solche Geschäftsdaten nicht 10 Jahre für´s Finanzamt aufheben?
Gruß,
antoninus1

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kc
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Beitrag von kc » Di 15.07.08 20:58

Genau so ist es.Es wurde ja auch schon eine Art Suchmaschine entwickelt,die dem Finanzamt auch Transaktionen von vor 3 Jahren anzeigen kann.Allerdings weiss ich nicht,wie das mit den Fotos gehandhabt wird,da es ja ebenfalls möglich ist,Fotos kostenlos über andere Anbieter hochzuladen,die aber nach einem Jahr wieder gelöscht werden.Dann dürfte die Zuordnung einer Münze zu einem Angebot erschwert werden.

Grüße

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Antonian
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Beitrag von Antonian » Di 15.07.08 21:11

Hallo beachcomber und antoninus1
ganz einfach, die haben den PC von diesem Menschen (Raubgräber)mitgenommen und analysiert an wen er Münzen verkauft hat , auf dem PC taucht mein Name 10mal auf, 10 Auktionen habe ich damals also gewonnen. Wahrscheinlich sind da auch die ebay-Auktionen bildlich verewigt, sonst hätte mir der Polizist nicht die Überschriften der einzelnen Auktionen mitteilen können.
Gruß
Antonian
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Beitrag von antoninus1 » Di 15.07.08 21:52

Kannst Du anhand der Überschriften die 10 Münzen identifizieren?
Dann solltest Du nur diese mitnehmen und nicht die 40 anderen.
Gruß,
antoninus1

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Beitrag von Antonian » Di 15.07.08 22:25

Hallo Antoninus1,
es waren lots von 4-7, dann noch einige bronzene Einzelmünzen, insgesamt etwa 20 Münzen kann ich sicher diesem Verkäufer zuordnen. Aber ich werde die Empfehlung von beachcomber annehmen und keine Münzen mitnehmen. Auch werde ich bei der Polizei nur Angaben zu meiner Person machen und nicht zur Sache (Chandras Empfehlung) . Was dann noch alles kommt, muß ich dann halt durchstehen.

mfg

Antonian
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Beitrag von helcaraxe » Mi 16.07.08 01:08

Antonian,

nichts gegen Ratschläge hier aus dem Forum, aber ich halte es für eine gute Idee, Verhaltensweisen mit Deinem Rechtsanwalt abzusprechen, und nicht von naturgemäß laienhaften Ratschlägen in einem Forum.

Damit ist es wie in der Medizin - Diagnosen fernmündlich sind eine heikle Sache...
Viele Grüße
helcaraxe
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[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer

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Beitrag von antoninus1 » Mi 16.07.08 07:49

Was für eine Situation!
Man kauft etwas auf Ebay und hat ein Jahr später einen Rechtsanwalt nötig?
Ich z.B. habe keinen Rechtsanwalt. Ich müsste erst einen suchen, den bezahlen (weil ich für ein paar Euro Münzen gekauft habe),...
Ist die Situation wirklich so gefährlich, dass man nicht einfach so zur Polizei gehen kann?
Gruß,
antoninus1

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Chandragupta
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Beitrag von Chandragupta » Mi 16.07.08 08:24

helcaraxe hat geschrieben:Antonian,

nichts gegen Ratschläge hier aus dem Forum, aber ich halte es für eine gute Idee, Verhaltensweisen mit Deinem Rechtsanwalt abzusprechen
Mein Reden! Lies nochmal genau, was ich just dazu schrieb.

Die von mir ins Spiel gebrachte Idee, sich erstmal mit den Vorwürfen an sich vertraut machen zu lassen und dann die Aussage zu verweigern, ist sicher eine denkbare Möglichkeit - aber auch die nur als Grundlage für das Abklären der weiteren Vorgehensweise mit dem Anwalt :!:

Um einen solchen kommt man in so einem Fall nie herum!

Die einzige diesbezügliche Ausnahme lief hier im Thread schon durch: Tina"Udo"patinas paar "Schrottmünzen".

Nochmal: Ob etwas "eingestellt" wird, hängt beim Rechtssystem der BRD primär(!) davon ab, ob eine Strafverfolgung "lohnend" erscheint.

1 Lot von 5 ungereinigten Fundmünzen zu 15,- € inkl. Versand stellt sich da schon "etwas" anders dar wie z.B. drei guterhaltene Aurei a 1000,- €. Im ersten Fall ist mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Einstellung zu rechnen - im letztgenannten dann schon eher nicht mehr. Und dann muß der Anwalt her.
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von Chandragupta » Mi 16.07.08 08:35

antoninus1 hat geschrieben:Was für eine Situation!
Man kauft etwas auf Ebay und hat ein Jahr später einen Rechtsanwalt nötig?
Ich z.B. habe keinen Rechtsanwalt. Ich müsste erst einen suchen, den bezahlen (weil ich für ein paar Euro Münzen gekauft habe),...
Ist die Situation wirklich so gefährlich, dass man nicht einfach so zur Polizei gehen kann?
Zu letzterem zuerst - read it from my lips: Da muß man sich schon sehr sicher sein, um diesen Schritt wagen zu können. Ist dann eher was für Profis mit Erfahrungen mit dem staatlichen Repressionsapparat. Wenn man sich einmal "verplappert" hat, ist das nie wieder gutzumachen...

Im übrigen habe ich ich zwar schon seit vielen Jahren "meinen Anwalt" (ich bin hier abgemahnt worden, als ich auf einen allgemeinen juristischen Informationstext aus dessen Feder verlinkt habe), aber genau mit dem habe ich zu diesem Thema schon gesprochen, und er hat sofort mit den Schultern gezuckt: "Puhhh, Hehlerei mit Ausgrabungsobjekten und so ... damit habe ich absolut keine Erfahrungen..." - aber er schaut sich mal unter seinen Kollegen um, wen er mir da empfehlen kann.

Bei Bedarf PN. Wenn ich konkrete Namen weiß, kann ich die ja "Betroffenen" nennen.

Ach ja, und nie Münzen mit zur Polizei nehmen! NIE! Allenfalls Kaufbelege etc.
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von cepasaccus » Mi 16.07.08 08:51

Ich hab die Gesellschaft fuer internationale Geldgeschichte auf diese Problematik aufmerksam gemacht, da eines der Ziele die Foerderung des Sammelns ist. Vielleicht koennen die dazu etwas beitragen. Der Herr an den das ging ist aber noch eine Woche im Urlaub.

valete
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Beitrag von donolli » Mi 16.07.08 09:32

btw. ist euch mal aufgefallen, dass bei ebay in den letzten tagen alle angebote von wegen "undurchsuchte, ungereinigte, schatzgrube blah, blah..." verschwunden sind?

grüße
olli
Natura semina nobis scientiae dedit, scientiam non dedit. (Seneca)

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Beitrag von fartuloon » Mi 16.07.08 09:51

ja klar, weil sich die rechtslage seid februar diesen jahres grundsätzlich geändert hat. es gilt jetzt die umgekehrt beweislast, d.h. der verkäufer muss die herkunft haarklein nachweisen. einkaufsrechnung reicht nicht, auch nicht die argumentation...hab ich auf der münzbörse xy gekauft.
ein verkauf läuft nur noch mit nachweis der zuständigen denkmalbehörde.
de facto heisst das, das es einen münzhandel mit antiken in zukunft nicht mehr geben wird. auktionshäuser können keine auktionen mehr durchführen, da ja die einlieferungen der münzen durch den verkäufer denselben regeln unterliegen. hab ich vom opa geerbt gilt nicht, weil...der hat ja sicher damals eine schätzchen der zuszändigen behörde vorgelegt und da gibt es dann ja auch ein "pedigree" zum nachweis.
meines ersachten nach ist der antikmarkt für gegenstände und münzen in naher zukunft tot.

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Beitrag von Chandragupta » Do 17.07.08 08:23

fartuloon hat geschrieben:ja klar, weil sich die rechtslage seid februar diesen jahres grundsätzlich geändert hat. es gilt jetzt die umgekehrt beweislast,
[...]
meines ersachten nach ist der antikmarkt für gegenstände und münzen in naher zukunft tot.
Hast Du für den "Februar" bitte mal einen konkreten Link?

Und wie sieht das mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen aus?

Sind da nicht evtl. doch Münzen explizit ausgenommen (Formulierungen a la "massenhaft in gleicher Form reproduzierte Gebrauchsgegenstände")?

Ansonsten ist Deine Schlußfolgerung leider völlig korrekt. :cry:

"Willkommen in der Welt der 'Kriminellen'!"

Ach ja - wie sagte es in anderem Zusammenhang einst der Kryptographie"papst" Phil Zimmermann: "If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy." - mutatis mutandis: "Wenn die Beschäftigung mit Zeugnissen der Geschichte kriminalisiert wird, werden nur noch Kriminelle Geschichtskenntnisse haben."

Ich könnte(!) jetzt wieder "politisieren" und fragen, ob das vielleicht "irgendwie so gewollt" ist ... aber ich höre schon auf...
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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