Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Kulturgutschutzgesetz

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Iulia
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Iulia » Di 14.07.15 16:11

Die Vorratsdatenspeicherung persönlicher Daten von Käufern und Verkäufern soll definitiv bei den Händlern für einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen. Der Zugriff von den entsprechenden Behörden erfolgt "auf Verlangen". Das steht so in dem Gesetzesentwurf.
Ich schicke Dir mal eine PN.
Gruß
Iulia

j-u.thormann
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von j-u.thormann » Di 14.07.15 18:23

Und wenn man sich ansieht, welche Daten z. B. nicht nur Käufern, sondern schon Kaufinteressenten (!) zur Verfügung gestellt werden sollen, wird einem schlecht.
Petition für den Erhalt des privaten Sammelns: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns

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Chandragupta
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Chandragupta » Di 14.07.15 18:56

Und dann vor allem die 30-Jahres-Frist! Da kräuseln sich jedem Datenschützer die Zehennägel auf. Gemäß bisheriger handelsrechtlicher Vorschriften ("Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung") war die längste gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist für sog. "Handelsbriefe" nur 10 Jahre...

Stasi 2.0?!? Neeee, längst veraltet! Das hier ist schon Stasi 3.2... :roll:
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Locnar » Di 14.07.15 19:31

Den Überwachungsstaat haben wir doch schon, alleine durch die RFIDs in den Pässen und in unseren Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
Ganz zu schweigen von den Kommunikationsdaten.

Big Brother ist heute schon real!

Da waren die Stasi ein Kindergarten dagegen, was heute geschieht und möglich ist.
Gruß
Locnar

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coin-catcher
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von coin-catcher » Mi 15.07.15 10:48

Heute wird es hierzu wieder spannend.

Frau Grütters will ihren Gesetzesentwurf heute erläutern!!

http://www.deutschlandfunk.de/kulturgue ... _id=503597

Hat irgendwer einen Link von dem Gesetzesentwurf? Ich kann den nirgends finden...(gerne auch per PN).

Im Prinzip wird es doch dann bei uns wie in der Schweiz - Schweiz ist für mich nach wie vor der "Musterstaat", in dem es in Europa zuerst "ausprobiert" wurde. Einführung des neuen Gesetztes war dort 2005; seitdem hat sich dort alles verschärft. Dort ist genau das Gleiche erfolgt, wie es jetzt auch hier erfolgen soll.
Hier: http://www.archaeolinks.com/news.php?us ... fromto=340

Das Einzige wozu das Ganze führt, ist einfach der Handel hin zu einer noch stärkeren Schattenwirtschaft. Sind wir doch mal ehrlich, die guten Sachen gehen unterm Tisch weg. Hin und wieder werden einfach mal ein paar gute Bröckchen auf den Markt geworfen...
Hinzu kommt, wie hier schon zigfach erwähnt, es werden dann alle Sammler datentechnisch erfasst (wenn wir das nicht eh schon längst alle sind). Am Sichersten ist noch derjenige, der nur auf Börsen direkt via Barzahlung kauft...

Man sollte natürlich auch einfach mal hinterfragen, warum dieses Gesetz nach so einer langen Zeit "aktualisiert" wird... m.M.n. soll es die Kapitalflucht hin zu Kunstgegenstände kontrollieren und eindämmen. Wie kann man jemanden sonst zur Kasse (durch Steuern) bitten, dessen Kontostand quasi fast Null ist, aber reichlich materielle Dinge besitzt...traurig ist nur, dass es alle Sammler betrifft...(die Superreichen wirds eh nicht treffen, die haben ihre Schlupflöcher).

Übrigens, so "toll" ist und war das alte Gesetz übrigens auch nicht, es hat halt kaum jemanden interessiert:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Viele Grüße
cc

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Chandragupta » Mi 15.07.15 12:42

... und genau dieser anonyme Kauf per "Tafelgeschäft" auf Börsen soll illegalisiert werden; zumindest der von/bei Händlern aus der BRD.

Die Frage ist jetzt: Wer "führt die Münze ein", wenn ein BRD-Bürger z.B. auf der Numismata bei einem Franzosen einen Antoninian für 110,- € kauft? Der Franzose, oder der BRD-Bürger? Wer hat dann welche "Dokumentationspflichten"??
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von coin-catcher » Mi 15.07.15 13:32

Chandragupta hat geschrieben:... und genau dieser anonyme Kauf per "Tafelgeschäft" auf Börsen soll illegalisiert werden; zumindest der von/bei Händlern aus der BRD.

Die Frage ist jetzt: Wer "führt die Münze ein", wenn ein BRD-Bürger z.B. auf der Numismata bei einem Franzosen einen Antoninian für 110,- € kauft? Der Franzose, oder der BRD-Bürger? Wer hat dann welche "Dokumentationspflichten"??
Man könnte jetzt ein wenig herumspinnen und zu diesen Annahmen kommen:

A) der BRD Bürger ist in der Anmeldepflicht, da Staatsbürger der BRD und gekauft, für den Franzosen gilt zwar in dem Moment, indem er in Deutschland verkauft, deutsches Recht, kann aber recht schnell wieder nach Frankreich verschwinden (es ist ja momentan genau das Gleiche, wenn ich im Drittland Münzen kaufe und diese einführe, dann muss ich es als Käufer ggü. dem Zoll deklarieren)

B) niemand, denn der ausländische Münzverkäufer, würde auf Grund der Gesetze nicht mehr in die BRD kommen

C) niemand, da Schattenwirtschaft

Zusammenbrechen wird wohl dennoch nichts - die Geschäfte werden weiterhin laufen, wenn wohl etwas anders. Der Verkauf wird schwerer, der Staat will an allem mitverdienen.
Viele Stücke mit einem höherem Wert werden ggf. vorerst vom Markt verschwinden...

Wenn ich sehe, dass ich mein versteuertes Einkommen, welches ich noch in eine vom Staat vorgeschlagene Rente für später "anlege" und diese dann nochmal bei Auszahlung versteuern muss, dann kann man ruhig von Diebstahl sprechen... das neue Gesetz wird nichts anderes... egal in welcher Rechtsform man lebt, Eigentum und Kapital wurden noch nie gerne im größeren Stile gerne gesehen...

Gruß
cc

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Chandragupta » Mi 15.07.15 14:23

Dein Punkt b) ist sehr gut beobachtet! Denn mal angenommen, der Franzose hat 500 Münzen auf seinen Tabletts zur Numismata mitgebracht und verkauft dort 10 Stück. Also muß er erstmal für 500 Stück eine Einfuhrlizenz beantragen, dann für 490 eine Ausfuhrlizenz und für 10 muß er Name, Anschrift, Ausweisnummer, Steuer-ID, Kontoverbindung/Kreditkartennummer, ..., Schuhgröße, sexuelle Orientierung, .... :evilbat: ... aller Käufer erfassen und den BRD-Schergen für 30(!!!!!) Jahre überlassen.

Noch Fragen?!?! :(
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Locnar » Mi 15.07.15 15:46

Sind doch schon alle Daten vorhanden, Er brauch nur den Namen !
Gruß
Locnar

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Chandragupta » Mi 15.07.15 16:06

.... deshalb ja auch meine Smileys! Erfassen muß er's aber trotzdem. Und wehe, da ist auch nur EINE EINZIGE Inkonsistenz drin!! Dann gilt er als "unglaubwürdig" sowie "verdächtig", und Interpol klingelt bald mal laut und heftig in der Früh an seiner Tür, Eintritt heischend: "Amtshilfe" wegen Verstoßes gegen das KGSG der BRD! Immerhin ist er ja der "Unterstützung des bzw. Beihilfe zur Geldwäsche für den internationalen TERRORISMUS" verdächtig!! :evil:
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Locnar » Mi 15.07.15 17:05

hmm,
also ist auch eine Reise nach Guantanamo drin ? :mrgreen:
Cool, das bekommt " Badeurlaub" gleich einen anderen Sinn :roll:
Gruß
Locnar

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von emieg1 » Mi 15.07.15 17:51

Locnar hat geschrieben:hmm,
also ist auch eine Reise nach Guantanamo drin ? :mrgreen:
Cool, das bekommt " Badeurlaub" gleich einen anderen Sinn :roll:
Was glaubst du denn, weswegen Steinmeier gerade schon mal den Checker macht?!

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von coin-catcher » Mi 15.07.15 18:47

und es gibt Neuigkeiten:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/neues ... 58776.html
Der Provenienzforscher Willi A. Korte indes hält die Aufregung um das Gesetz für „überzogen“. Sie solle kaschieren, dass die wahren Bedenken des Kunsthandels wohl vor allem bei der Einfuhr zu sehen seien, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Mehr Sorgfaltspflicht passe dem Kunsthandel nicht. Allerdings könnten Ausfuhrbestimmungen zum Schutz nationalen Kulturguts von staatlicher Seite missbraucht werden, um Restitutionsforderungen zu umgehen.
Da hat der gute Herr Korte nicht ganz unrecht - da ist in der Vergangenheit vieles (auch über deutsche) Saalauktionshäuser gelaufen, was in die Kategorie Beute- bzw. Raubkunst gehört und einfach nicht von den Auktionshäusern geprüft wurde...

http://www.tagesspiegel.de/kultur/kriti ... 60684.html

https://www.tagesschau.de/inland/kultur ... z-101.html
Bislang gilt, dass jemand eine Genehmigung braucht, wenn er Antiken im Wert von über 1000 Euro oder Gemälde im Wert von mehr als 150.000 Euro, die älter als 50 Jahre alt sind, aus der EU ausführen möchte.
Betrifft bzw. betraff ja bislang eh nur die Allerwenigsten von uns Sammlern; zumindest die Ausfuhr. Zudem klappt es doch auch bei den dt. Saalauktionshäusern ganz gut; gerade das Auktionshaus aus Osnabrück hat viel Kundschaft in Osteuropa. Da werden doch regelmäßig 4- bzw. 5-stellige Beträge abgeführt.
Die Auktionshäuser bzw. Verkäufer wird es wohl am Härtesten treffen...
Das jetzt allerdings Kunstwerke und Gegenstände von den Eigentümern aus den Museen zurückgeholt werden finde ich gut! Einerseits sieht man mal tatsächlich, wie wenig die Museen besitzen und andererseits muss man sich nicht alles von der Politik gefallen lassen...

Kennt jemand einen konkreten Hintergrund, warum gerade jetzt das Gesetz geändert werden soll?
Hängt das evt. damit zusammen, dass jetzt quasi die 2.WK-Generation fast komplett weggestorben ist und bei immer mehr Erben (Beute-)Kunst auftaucht, die veräußert werden soll?
Oder doch einfach nur die Kapitalflucht in "Kunst" allgemein?
(Terrorismus und Schwarzhandel sind m.M.n. einfach vorgeschobene Gründe der Bundesregierung, die ich nicht gelten lassen will; Schwarzhandel mit Kunst gibt es seit eh und je
-> http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg ... _node.html)

Hier noch das aktuelle Gesetz dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/kultg ... G000101320

Gruß
cc

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von coin-catcher » Mi 15.07.15 18:56

Ganz wichtig, warum das auch uns Numismatiker betrifft:

Auszug aus dem Unesco Übereinkommen von 1970 zu Kulturgütern:
Artikel 1

Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als Kulturgut das von jedem Staat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders wichtig bezeichnete Gut, das folgenden Kategorien angehört:

a) seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und Anatomie sowie Gegenstände von paläontologischem Interesse;

b) Gut, das sich auf die Geschichte einschließlich der Geschichte von Wissenschaft und Technik sowie der Militär- und Sozialgeschichte, das Leben nationaler Führer, Denker, Wissenschaftler und Künstler und Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht;

c) Ergebnisse archäologischer Ausgrabungen (sowohl vorschriftsmäßiger als auch unerlaubter) oder archäologischer Entdeckungen;

d) Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten, die nicht mehr vollständig sind;

e) Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel; [...]
Wer das vollständig lesen möchte, der klicke bitte den Link aus der Quelle an:
Quelle:
http://www.unesco.de/infothek/dokumente ... urgut.html

Wenn man noch in die Tiefe geht, dann wird es uns Münzsammler auch treffen - gerade die, die größere Sammlung und Spezialsammlungen haben.
Auf dieser Seite http://www.kulturgutschutz-deutschland.de kann man mal den Suchbegriff Münze oder Münzen eingeben, dann werden da zahlreiche Münzsammlungen aufgelistet, die zum Kulturgut erklärt worden sind. Darunter klassische als auch moderne Numismatik, die klassische Numismatik überwiegt allerdings.

Gruß
cc
Zuletzt geändert von coin-catcher am Mi 15.07.15 19:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von beachcomber » Mi 15.07.15 19:00

das aktuelle gesetz gilt aber nur für EINGETRAGENE kulturgüter, und nicht allgemein wie es in dem neuen beabsichtigt ist!
grüsse
frank

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