Ebay, Kripo und was noch???

Kulturgutschutzgesetz

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chinamul
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Beitrag von chinamul » So 07.12.08 14:27

Könnte nicht ein böswilliger Staatsanwalt den Tatbestand der Bereicherung dahingehend ausweiten, daß ja auch das Aufnehmen eines Stückes in die eigene Sammlung schon eine zumindest immaterielle solche darstellt. Es ließe sich überdies auch argumentieren, daß der Verbleib in der eigenen Sammlung ja nicht unbedingt auf Dauer angelegt sein muß, sondern durchaus auch nur ein vorübergehendes Parken sein könnte, bis sich eine lukrative Verkaufsmöglichkeit bietet.
Inzwischen halte ich angesichts der bereits erfolgten Übergriffe durch die Strafverfolgungsbehörden in dieser Hinsicht überhaupt nichts mehr für ausgeschlossen.
Damit hat der eine Generalverdacht ("Alle Sammler antiker Münzen sind grundsätzlich der Hehlerei verdächtig.") den anderen provoziert ("Die Strafverfolgungsbehörden scheren sich bei ihren diesbezüglichen Maßnahmen wenig bis gar nicht um geltende Gesetze."). Verallgemeinerungen dieser Art sind jedoch nicht unbedingt das Zeichen für ein präzises, differenzierendes Denkvermögen.
In meinen Augen ist damit der notwendige Konsens zwischen Staatsmacht und gesetzestreuen Bürgern über das geltende Recht und seine Anwendung erheblich beschädigt, und die allgemeine Staatsverdrossenheit wird dadurch vermutlich noch weiter zunehmen.
Der dies schreibt, hat vor über vierzig Jahren voller Überzeugung einen Beamteneid abgelegt und sich während seiner gesamten Dienstzeit immer bemüht, im Interesse des Staates und seiner Bürger zu handeln. Umso mehr schmerzt es einen da, wenn nun Mandats- und Amtsträger Gesetze nach Gutdünken auslegen und anwenden.

Gruß

chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit

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richard55-47
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Beitrag von richard55-47 » So 07.12.08 20:08

Die Ankaufshandlung muss zur Bereicherung der eigenen oder einer dritten Person führen. Ob die Sache gestohlen ist, muss der Ankäufer nicht wissen: Wenn meine Mutter klaut und ich kaufe ihr das Diebesgut gegen einen reellen Preis ab, bin ich nicht bereichert, denn ich habe 1 : 1 Ware gegen Geld gegeben.
Ausnahme vielleicht: ich weiß oder ich muss wissen, dass sie lange Finger hat, und dass das, was sie veräußert, Diebesgut ist.
Auch ein Dritter ist dann nicht bereichert, denn die Münze X liegt ja bei mir. Veräußere ich später mit Gewinn, ist das mein persönliches Glück, aber beim Ankauf konnte ich das nicht ahnen.

Klar ist, dass ich zivilrechtlich kein Eigentum an gestohlenem oder unterschlagenem Gut erwerben kann. Auch wenn ich weiterveräußere: der Käufer kann kein Eigentum erwerben. Insoweit gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. Egal, was ich bezahlt habe: Das Eigentum an der Münze liegt bei dem , dem sie gestohlen oder sonstwie abhanden gekommen ist, nicht bei mir oder bei dem, dem ich sie weiter veräußert habe. Das hat aber mit meiner strafrechtlichen Verantwortung nichts zu tun.
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschieden Paar Schuhe. Ich kann ohne weiteres zivilrechtlich zur Herausgabe von (erworbenem, mir also solchem nicht bekannten) Diebesgut verpflichtet sein, ohne strafrechtlich belangt werden zu können.

Zum Schutze meiner Mutter: Sie ist längst verstorben. Sie hat nie geklaut und wird es weiterhin nicht tun.
do ut des.

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chinamul
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Beitrag von chinamul » Di 09.12.08 11:10

Inzwischen habe ich eine Antwort auf eine Mail an den CDU-Bundestagsabgeordneten meines Wahlbezirks erhalten. Ich kenne ihn seit über 30 Jahren persönlich und habe ihn über die Probleme informiert, die uns Sammlern und auch den Händlern seit einiger Zeit zu schaffen machen.
Der Abgeordnete hat zugesagt, das Thema aufzugreifen und es zunächst mit dem kulturpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Börnsen MdB, zu erörtern und sich dann wieder mit mir in Verbindung zu setzen.
Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter schreibt zudem, daß er für weitere Informationen zu konkreten Fällen dankbar wäre, in denen Münzsammler dem Verdacht der Hehlerei ausgesetzt waren.
Ich brauche also sehr detaillierte, sachlich formulierte und auf beweisbaren Tatsachen beruhende Berichte von Betroffenen, um sie dem Abgeordneten vortragen zu können (bitte per PN!). Emotionen wären, so verständlich sie auch sein mögen, wenn einem gerade die Sammlung weggenommen worden ist, hierbei eher kontraproduktiv.

Gruß

chinamul
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Tinapatina
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Beitrag von Tinapatina » Di 09.12.08 12:11

Hallo chinamul,
herzlichen Dank für Dein konkretes und hoffentlich fruchtbares Engagement.
Toll!!

Viele Grüße

Tinapatina
"Numismatik wäscht den Staub des
Alltags von der Seele."

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octavian
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Beitrag von octavian » Di 09.12.08 15:01

Hallo chinamul,
scheint ja zumindest ein Anfang zu sein, wenn sich der Abgeordnete deines Wahlbezirks so konkret der Sache annehmen möchte. Herzlichen Dank an dieser Stelle für dein Engagement. Echt klasse!
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn noch mehr Sammler ihre Abgeordneten anschreiben. Evtl. könnte man so etwas wie einen Mustertext an alle Forumsmitglieder senden. Ich habe in eigener Person in anderer Angelegenheit erst kürzlich erleben können, wie fruchtbar solche "Anschreibeaktionen" sein können. Hier wurden tausende Schreiben bundesweit an Mandatsträger geschickt, als Brief oder Email. Letztlich hat die Aktion die gewünschte Wirkung erzielt.

vMadai
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Beitrag von vMadai » Di 09.12.08 21:46

Den "Mustertext" würde ich auch gerne an unsere Abgeordneten weiterleiten.

Vielen Dank Euch allen für Euer (auch finanzielles) Engagement zum Wohle aller Sammler!

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Beitrag von vMadai » Di 09.12.08 21:47

Den "Mustertext" würde ich auch gerne an unsere Abgeordneten weiterleiten.

Vielen Dank Euch allen für Euer (auch finanzielles) Engagement zum Wohle aller Sammler!

Hochachtungsvoll (<= das meine ich auch wirklich so :-) )

vMadai

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Antonian
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Beitrag von Antonian » So 04.01.09 18:27

Hallo

Ich will meine Geschichte (Beginn einige Seite weiter oben ; Mitte Juli) hier zu Ende schildern: das Verfahren gegen mich wegen Hehlerei wurde ziemlich schnell eingestellt. binnen 14 Tagen. Aber meine 50 Münzen war ich los. Als ich an Anfang September vom Urlaub zurückkam, hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft in meinem Briefkasten. Ich hatte nur noch wenige Tage Zeit Widerspruch gegen den endgültigen Einzug meiner Münzen Widerspruch einzulegen. 14 Tage Frist etwas arg kurz während der Urlaubszeit. Es heißt da wortwörtlich:
" Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt die bei Ihnen sichergestellten Gegenstände form- und entschädigungslos einzuziehen. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum <DATUM>. Sollte eine Stellungnahme binnen der Frist nicht eingehen , wird davon ausgegangen dass Sie mit der genannten Verfahrensweise einverstanden sind. Anderenfalls kommt ein kostenpflichtiges selbständiges Einzugsverfahren nach § 440 I STPO in Betracht."
Ich dachte mir. bevor ich noch zusätzlich Gebühren bezahlen muß, reagiere ich lieber nicht darauf. Hab sowieso keine Chance. ca 6 Wochen später kamen die Münzen an mich zurück, ohne jegliche Begründung. Also etwa drei Monate nachdem ich meine Münzen bei der Polizei abgeliefert hatte.
Vielen Dank nochmal Euch allen für Eure Tips und Ratschläge. Es ging doch noch alles gut aus. Die Vernunft siegt letzten Endes doch.
Meine 50 alten Römer müssen also ihre alten Tage nicht in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft verbringen, sondern sind wieder zurück bei mir.

viele Grüße von Antonian
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Homer J. Simpson
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Beitrag von Homer J. Simpson » So 04.01.09 19:04

Bekanntermaßen ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. Schön, von dort auch mal was Positives zu hören.

Viele Grüße und ein besseres Jahr 2009 wünscht

Homer
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Chandragupta
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Beitrag von Chandragupta » Mo 05.01.09 11:05

Hallo Antonian,

Glückwunsch!! - Freu Dich! :)

Du hättest "an sich" natürlich das Einzugsverfahren fordern müssen (heißt das nicht eigentlich korrekt in Juristen-"Deutsch": "selbstständiges Einziehungsverfahren" :? ... ach, ich google jetzt nicht extra ;) ...). Formloses Schreiben genügt, und Du mußt dazu noch nichtmal "wirklich zwingend" Deinen Anwalt bemühen (die machen sowas eh nicht allzu gern, weil's dafür nicht nur weniger Knete gibt, sondern sie auch grundsätzlich verzichtbarer sind als bei einem eigentlichen Ermittlungs-/Gerichtsverfahren).

Die Folge ist bei "Pillepallekram" zumeist(!) ähnlich wie in Deinem Fall: Die leiten damit nur eine neuerliche interne Prüfung auf "erfolgversprechende Umsetzung" Deiner staatlichen Enteignung ein. Deren Ergebnis lautet dann oft auf "nicht erfolgsversprechend" (vor allem, wenn Du im bisherigen Verfahrensverlauf schon einen Anwalt hattest). Es sei denn, die Staatsdiener sind absolut an dem Zeug interessiert. Das ist m.W. eher der Fall bei modernster(!) PC-Hardware (von sog. "Raubkopierern" oder "Bombenbauern" und so) und ähnlichen vom Staat gut (also am besten: unmittelbar) "verwertbaren" Dingen. Aber die wußten in Deinem Fall wohl einfach nicht, wo und wie sie möglichst fix und mit optimalem Erlös Deine Münzen verkaufen sollten... Anders formuliert: Wären Deine Münzen aus Gold gewesen, hättest Du demnach 0,0000000....00001% Chancen auf Rückgabe gehabt. Auch mit dem Verfahren gem. § 440 StPO nicht. Bzw. die hätten es auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen...

Vestehst Du jetzt nachträglich etwa, wie das läuft? Prima! ;)
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von Antonian » Mo 05.01.09 16:26

Hallo Chandra
"Selbstständiges Einziehungsverfahren" heißt es natürlich, Du hast vollkommen recht. Der materielle Wert meiner Bronzemünzen war praktisch 0 €, 1 Billonmünze und ein unbestimmbarer Denar waren noch dabei. Verkaufen dürfen die doch die Münzen auch nicht, sonst wären sie doch selber Hehler. Vernichten wie man es mit Rauschgift macht, macht auch nicht wirklich Sinn. So ist es doch am besten für alle. Viel Lärm um nichts.

Ich wünsche euch auch allen ein frohes Neues Jahr (hatte ich oben leider vergessen, viele Grüsse auch an Homer) und viel Spass am Münzensammeln und in diesem Forum.

Antonian
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Beitrag von Chandragupta » Di 06.01.09 08:54

Hallo Antonian,

da habe ich wohl etwas zu erwähnen vergessen was ich einfach vorausgesetzt hatte, weil es auch entweder schon hier im Thread oder zumindest an anderer Stelle im Forum im Zusammenhang mit den aktuellen "Aktionen" der Gesetzeshüter erwähnt wurde: Das Verfahren gegen Dich wurde - so wie ich es sehe - "nur" gem. § 153 (x) StPO eingestellt (wohl wegen Geringfügigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse: lies noch mal Deine "Behördenschreiben" dazu genau(!) durch).

Anders gesagt: "Die" gehen weiterhin davon aus, daß Du ein Straftäter bist (das wärest Du erst dann nicht mehr, wenn Du vor Gericht einen Freispruch(!) in Schriftform(!) kassiert hättest). Damit unterliegen im Rahmen Deiner "Straftaten" (die ironischen Gänsefüßchen sind jetzt volle Absicht!) erlangten Münzen der "Einziehung"; "die" dürften sogar auch alle "zur Begehung der Straftaten verwendeten Hilfsmittel" "einziehen" (z.B. Deinen Computer und Deinen Router, weil Du die Münzen ja bei ihBäh gekauft hast - wärest Du jetzt ein "echter Raubgräber": Dein Auto, wenn Du mit dem zum Buddeln in den Wald gefahren bist...). Sinn des "selbständigen Einziehungsverfahrens" (auch "objektives Verfahren" genannt ... bitte frage mich nicht: das ist eben Juristen-"Deutsch" :( !) ist es dann, zu klären, ob die besagte Einziehung Deiner (aus Sicht der Staatsdiener wie gesagt weiterhin bestehenden!) "Schuld" auch angemessen ist.

Selbst wenn Die Einziehung dann (wie bei Dir) rückgängig gemacht ist: Das ist formal kein Freispruch, sondern nur so eine Art Kulanz.

HTH & IANAL (für die lieben Moderatoren, die meinen netztypischen Abkürzungen immer "Beleidigungen" oder "Fäkalausdrücke" unterschieben: das heißt "I Am Not A Lawyer" ("Ich bin kein Rechtsanwalt"), so wie "Full-ACK" eben für "100%ige Zustimmung" steht und nicht "F**k y**" heißt...!)
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von Salier » Do 08.01.09 15:53

Sammeln von Münzen fördert Bildung und Kultur

Gemeinsame Erklärung von Deutsche Gesellschaft für Medaillenkunst (DGMk) e. V., Deutsche Numismatische Gesellschaft (DNG) e. V., Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte (GIG) e.V., Numismatische Kommission der Länder der Bundesrepublik e.V., Verband der Deutschen Münzenhändler (VDDM) e.V.

http://www.vddm.de/index_el15.htm

Gruß
Salier
Sancta Colonia Agrippina

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Beitrag von Chandragupta » Mi 04.02.09 12:37

Passend dazu:
http://www.worldmoneyfair.ch/wmf/pdfs/W ... atalog.pdf
S. 14ff. - mit einem sehr lesenswerten Artikel von Frau Kampmann.

Nur werden Archäologen-Fundis und ihre staatlichen Helfershelfer die dortigen Argumente wohl nicht mal ansatzweise verstehen. :( Auch wenn jetzt in Hessen zum Glück nicht mehr die Roten regieren... Oder hat vielleicht schon mal jemand von den "politischen Entscheidungsträgern" dem Herrn L. den Kopf zurecht gerückt?? :roll: Immerhin ist der formaljuristisch nur ein "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft", arbeitet also letztlich dienstrechtlich weisungsgebunden.
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

Marius
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Beitrag von Marius » Sa 07.02.09 11:44

Chandragupta hat geschrieben: Auch wenn jetzt in Hessen zum Glück nicht mehr die Roten regieren...
Hallo Chandra,

ein Hinweis zur Klarstellung und zur Regierungsverantwortung:

Ministerpräsident in Hessen ist seit 1999 Herr Roland Koch (CDU), verantwortlicher oberster Dienstherr der hier so intensiv diskutierten hessischen Polizeibeamten ist der hessische Innenminister Herr Volker Bouffier (CDU) (ebenfalls seit 1999).

Gruß
Marius

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