Absurd?!
Moderator: Numis-Student
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bin auf dieses forum gestossen, weil ich selbst ein verfahren am hals habe. die sache scheint doch jetzt rechtlich auf einem guten wege zu sein. die hauptperson, die münzen bei ebay massenhaft erworben hat und an mehrere hundert bieter verkauft hat, ist in friedberg am 21.9. sogar auf antrag der staatsanwaltschft freigesprochen worden. alle käufer, die noch ein verfahren am laufen haben, können sich hierauf berufen. der verkäufer hat nichts illegales getan, also können es die käufer auch nicht getan haben.
meine hauptverhandlung (11 käufe, 18,51Euro) ist am 6.11. vor dem amtsgericht rheinbach bei bonn. ich sehe dem ganz gelassen entgegen und werde bis dahin ruhig schlafen.
meine hauptverhandlung (11 käufe, 18,51Euro) ist am 6.11. vor dem amtsgericht rheinbach bei bonn. ich sehe dem ganz gelassen entgegen und werde bis dahin ruhig schlafen.
- Homer J. Simpson
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Was ich nicht verstehe:hschiebener hat geschrieben:bin auf dieses forum gestossen, weil ich selbst ein verfahren am hals habe. die sache scheint doch jetzt rechtlich auf einem guten wege zu sein. die hauptperson, die münzen bei ebay massenhaft erworben hat und an mehrere hundert bieter verkauft hat, ist in friedberg am 21.9. sogar auf antrag der staatsanwaltschft freigesprochen worden. alle käufer, die noch ein verfahren am laufen haben, können sich hierauf berufen. der verkäufer hat nichts illegales getan, also können es die käufer auch nicht getan haben.
meine hauptverhandlung (11 käufe, 18,51Euro) ist am 6.11. vor dem amtsgericht rheinbach bei bonn. ich sehe dem ganz gelassen entgegen und werde bis dahin ruhig schlafen.
Wenn die schon an die ebay-Daten rankommen, warum besuchen sie nicht einfach den Ebay-Händler und klären mit ihm die Herkunft der Münzen, anstatt sich an jeden Käufer zu hängen und diesen strafrechtlich zu verfolgen.
Ist das nicht effektiver und steuersparender?
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Habe eben nach knapp 10minütiger Verhandlung den erwarteten Freispruch bekommen.
Einfache Argumentation: Billigmünzen sind kein Kulturgut, Erwerb ist keine Bereicherung, dem Verkäufer ist kein illegaler Erwerb nachzuweisen gewesen.
Wer von Euch noch ein Verfahren am Hals hat, kann sich für Tipps gern an mich wenden!
Einfache Argumentation: Billigmünzen sind kein Kulturgut, Erwerb ist keine Bereicherung, dem Verkäufer ist kein illegaler Erwerb nachzuweisen gewesen.
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- antoninus1
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Was mich bei der Argumentation der Gerichte noch stört, ist dass der geringe Preis der Münzen eine Rolle spielt.
Auch der Besitz (auch ohne Herkunftsnachweis) und Handel von teuren Münzen ist gesetzlich erlaubt und hat nichts mit Hehlerei, Bereicherung usw. zu tun.
Meiner Meinung nach erkennen die Gerichte noch nicht den Kern des Problems.
Auch der Besitz (auch ohne Herkunftsnachweis) und Handel von teuren Münzen ist gesetzlich erlaubt und hat nichts mit Hehlerei, Bereicherung usw. zu tun.
Meiner Meinung nach erkennen die Gerichte noch nicht den Kern des Problems.
Gruß,
antoninus1
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Das ist seit heute vorbei. Guten Abend, Leuts, ich habe eine frische und sehr gute Nachricht für alle, die eine andere Rechtsmeinung haben als die rechtlich nicht relevante Rechtsmeinung eines überaus ehrgeizigen Polizisten in Usingen.antoninus1 hat geschrieben:Was mich bei der Argumentation der Gerichte noch stört, ist dass der geringe Preis der Münzen eine Rolle spielt.
...
Meiner Meinung nach erkennen die Gerichte noch nicht den Kern des Problems.
Es gibt seit heute eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, die die monatelange Trickserei des phantasiereichen selbsternannten Bundes-Marshals in Archäologiesachen in einer Sackgasse hat platzen lassen.
Hier ging es nicht um römischen Schrott, aber auch andererseits nicht gerade um Artefakte von Weltruhm. Bei der Entscheidung des Landgerichtes kam es aber auf den Wert und die Herkunft der Stücke garnicht an. Allein die Tatsache, dass die Sachen auf einer öffentlichen Antikenmesse verhandelt wurden, reichte für den gutgläubigen Erwerb. Nur in Usingen meint man, dass der Erwerb von antiken Artefakten schon als solches verboten sei. Mit der geltenden Rechtslage setzt man sich dort nicht gern auseinander. Man "tritt lieber in jedes bereitstehende Fettnäpfchen."
Unter Juristen sagt man gern: "ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz". Dieser Tip geht nach Usingen, er könnte so manche weitere peinliche Schlappe ersparen helfen.
Schöne Weihnachten...
- beachcomber
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Hallo Mark Aurel,
handelt es sich denn bei dem von Dir benannten Urteil des LG Frankfurt um eine Entscheidung in Zivil - oder Strafsachen? Der Hinweis auf den "gutgläubigen Erwerb" legt den Schluss nahe, dass es sich um eine Entscheidung in Zivilsachen handelt. Dann aber ist ein solche nur bedingt aussagekräftig. Wie lautet denn der Urteilstenor? Wenn Du ein Az. hast , würde ich die Entscheidung auch gerne selbst nachlesen.
Und beachcombers Befürchtungen teile ich, erst höchstrichterliche Entscheidungen werden Ruhe in die Sache bringen. AG und LG Entscheidungen sind eben immer nur Einzelfallentscheidungen.
Und zu dem Einwurf von peter43: Es bestehen zahlreiche - gut funktionierende- Institutionen, die sich genau mit dem Thema "Steuergeldverschwendung" beschäftigen. Vom Bund der Steuerzahler über die Landesrechnungshöfe bis zum BRH. Aber das ist sicherlich allgemein bekannt und ich wollte dies auch nur als Hinweis verstanden wissen.
alexander20
handelt es sich denn bei dem von Dir benannten Urteil des LG Frankfurt um eine Entscheidung in Zivil - oder Strafsachen? Der Hinweis auf den "gutgläubigen Erwerb" legt den Schluss nahe, dass es sich um eine Entscheidung in Zivilsachen handelt. Dann aber ist ein solche nur bedingt aussagekräftig. Wie lautet denn der Urteilstenor? Wenn Du ein Az. hast , würde ich die Entscheidung auch gerne selbst nachlesen.
Und beachcombers Befürchtungen teile ich, erst höchstrichterliche Entscheidungen werden Ruhe in die Sache bringen. AG und LG Entscheidungen sind eben immer nur Einzelfallentscheidungen.
Und zu dem Einwurf von peter43: Es bestehen zahlreiche - gut funktionierende- Institutionen, die sich genau mit dem Thema "Steuergeldverschwendung" beschäftigen. Vom Bund der Steuerzahler über die Landesrechnungshöfe bis zum BRH. Aber das ist sicherlich allgemein bekannt und ich wollte dies auch nur als Hinweis verstanden wissen.
alexander20
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Es ist ein Beschluß einer Strafkammer des Landgerichts in dem eine zuvor erfolgte Beschlagnahme wegen Hehlereiverdachts und Verdachts des Verstosses gegen das Kulturgüterrückgabegesetz aufgehoben wurde.
Das Aktenzeichen kann ich derzeit noch nicht veröffentlichen, ich bitte um Verständnis.
Es gibt auch schon Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt zu dem Thema Anfangsverdacht bei Antikenbesitz aus 2002, die führten zur Freigabe beschlagnahmter Güter, weil das ersuchende (südeuropäische) Land keinerlei Beweise für eine etwaige Raubgrabung und für illegal
en Export vorlegen konnte.
Die Justiz hat sich einfach noch nicht lange genug mit diesem Thema befasst. Bestimmte Hardliner versuchen dieses Vakuum mit ihren kruden Ideen zu füllen. Damit konnten sie vielleicht in Ermittlungsverfahren punkten, aber wenn es vor den Richter kommt, ist die Anwendung der Gesetze gewährleistet. Richter müssen nämlich ihre Entscheidungen begründen. Und das zwingt sie, ins Gesetz zu schauen.
Das Aktenzeichen kann ich derzeit noch nicht veröffentlichen, ich bitte um Verständnis.
Es gibt auch schon Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt zu dem Thema Anfangsverdacht bei Antikenbesitz aus 2002, die führten zur Freigabe beschlagnahmter Güter, weil das ersuchende (südeuropäische) Land keinerlei Beweise für eine etwaige Raubgrabung und für illegal
en Export vorlegen konnte.
Die Justiz hat sich einfach noch nicht lange genug mit diesem Thema befasst. Bestimmte Hardliner versuchen dieses Vakuum mit ihren kruden Ideen zu füllen. Damit konnten sie vielleicht in Ermittlungsverfahren punkten, aber wenn es vor den Richter kommt, ist die Anwendung der Gesetze gewährleistet. Richter müssen nämlich ihre Entscheidungen begründen. Und das zwingt sie, ins Gesetz zu schauen.
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Man muß nur mal das angeblich so schlimme Kulturgüterrückgabegesetz genauestens lesen. Es setzt nämlich selbst an mehreren Stellen überdeutlich voraus, dass grundsätzlich Privateigentum an antiken Gegenständen erworben werden und bestehen darf. Genau das versuchen die Hardliner aber zu bestreiten. Sie sollten ihr tolles Gesetz einfach nur mal lesen.
Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass es die zivilrechtlichen Eigentumsvorschriften (Gutgläubiger Erwerb, Ersitzung usw) nicht berührt. Ausserdem ist ein fremder Staat, der aufgrund des Gesetzes tatsächlich einmal Rückgabe verlangt (was nur unter engen Voraussetzungen möglich ist) zum Geld-Ersatz verpflichtet.
Deutlicher kann man es nicht sagen, aber das zeigt, das unsere Rechtsordnung nach wie vor positiv dem privaten Sammler gegenüber steht.
Die meisten Gerichtsentscheidungen regeln Einzelfälle. Dennoch kann man sich hier und da zentrale Begründungen herausschälen und damit zementiert sich Stufe für Stufe eine Treppe in Richtung Vernunft.
Es wäre wichtig, alle Gerichtsentscheide zum Thema zu sammeln und den Wortlaut zu veröffentlichen.
Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass es die zivilrechtlichen Eigentumsvorschriften (Gutgläubiger Erwerb, Ersitzung usw) nicht berührt. Ausserdem ist ein fremder Staat, der aufgrund des Gesetzes tatsächlich einmal Rückgabe verlangt (was nur unter engen Voraussetzungen möglich ist) zum Geld-Ersatz verpflichtet.
Deutlicher kann man es nicht sagen, aber das zeigt, das unsere Rechtsordnung nach wie vor positiv dem privaten Sammler gegenüber steht.
Die meisten Gerichtsentscheidungen regeln Einzelfälle. Dennoch kann man sich hier und da zentrale Begründungen herausschälen und damit zementiert sich Stufe für Stufe eine Treppe in Richtung Vernunft.
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