Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Kulturgutschutzgesetz

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antoninus1
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antoninus1 » Sa 11.07.15 10:02

Stimmt, das Editorial steht nur im Newsletter. Ich hatte ihn noch über ein anderes E-Mailprogramm auf dem PC, sonst wäre er auch schon gelöscht.
Hier ist der Text:

"Liebe Münzbegeisterte in aller Welt,

eigentlich sollte jetzt Saure-Gurken-Zeit sein. Sie wissen schon, diese heißen Sommerwochen, in denen man sich verzweifelt die Finger lutscht, um eine Geschichte daraus hervorzusaugen.
Wie gesagt, sollte es sein, denn tatsächlich geht es rund. Seit Vorgestern liegt der rund 150 Seiten starke Referentenentwurf für das neue deutsche Kulturgüterschutzgesetz vor. Derzeit prüfen es verschiedene Juristen hinsichtlich seiner praktischen Auswirkungen, die es auf jeden einzelnen Sammler haben wird. Sobald uns ein erstes Ergebnis vorliegt, werden wir ausführlich darüber berichten.
So viel schon einmal vorweg, wenn der Entwurf so zum Gesetz wird, wird sich der deutsche Münzhandel radikal ändern. Aber nicht nur er. Jeder, der mit Objekten handelt, die älter als 50 Jahre sind, - auch Bücher, Briefmarken, Antiquitäten - wird sich umstellen müssen. Was auf die Bundesländer an zusätzlichem Verwaltungsaufwand zukommt, ist kaum abzusehen. In Zukunft soll jeder Händler, jeder Sammler bei einer Anfrage aus dem Ausland für antike Objekte mit einem Wert von über 100 Euro und für Objekte aus späteren Epochen mit einem Wert von über 2.500 Euro deren Vergangenheit über 20 Jahre hin dokumentieren können.
Wie gesagt, schon bei einer ersten Lektüre erschrickt man. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Ihre
Ursula Kampmann"
Gruß,
antoninus1

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Chandragupta
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Chandragupta » Sa 11.07.15 11:15

antoninus1 hat geschrieben:Frau Grütters redet nur von den Kunstwerken ab 150000 €. Sie redet aus irgendeinem Grund nicht von den Millionen "Kleinkulturgütern". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :evil:
Weil sie halt nur von Malerei (zumindest ein kleines bißchen) Ahnung bzgl. Kulturgütern hat?!? 8O

Hierzuforum reden wir auch "nur" von den Münzen - nicht von Briefmarken, alten Möbeln, antiquarischen Büchern, Skulpturen, Meißner Porzellan, Käthe-Kruse-Puppen, Schmuck, ... , ... , ... - das (und wie an den Pünktchen zu ersehen: noch viel mehr!) fällt jedoch ALLES mit unter "Kulturgüter"!

Aber eines ist "echt beruhigend" (für Spätmerker: das ist jetzt schwerster Sarkasmus): Bild- und Tonträger (ausgenommen antiquarische - also über 100 Jahre alte - Bücher im Original) zählen m.W. NICHT dazu. Wir dürfen uns also weiterhin den Cohen als Scan auf einer CD angucken bzw. ihn als Reprint benutzen, und neuere Bücher und Kataloge sowieso. Das muß nach Meinung dieses <censored> von Verfasser dieses Referentenentwurfs für "den Pöbel" (also für unsereins, d.h. für uns Sammler als "gewohnheitsmäßige Terrorismusfinanzierer") auch ausreichen...

Ich kann jedenfalls nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte!! :evil: :evil:

Ach so, und es sind immer bloß Originale gemeint. Wer unbedingt die "spezielle Haptik einer geprägten Münze aus (Edel-)Metall" braucht, der soll doch Replikas sammeln... Wenn also behauptet wird, daß hier Freiheitsrechte massiv beschnitten werden, der irrt! :mrgreen:

Hier läuft vor meinem Inneren Auge gerade ein geiler Film ab: BRD im Jahre 2017 auf einer großen Internetauktionsplattform: "Ich biete diesen Aureus des Vespasian ganz ausdrücklich als moderne Nachahmung an, es handelt sich um KEIN Kulturgut i.S. des KGSG!!"

Zweiter Teil des "Films": Abends in einem dunklen Park. Gelangweilt an den Bäumen stehende dunkle Gestalten sprechen suchenden Blicks umherstreifende Passanten an: "Wolle kaufe?!?" "Ja, hast du Speed, Gras, Koks?" "Leider nein, das gibt's bei dem Herrn drei Büsche weiter links. Ich habe aber römische Sesterzen und Sovereigns von Queen Victoria!"

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Locnar » Sa 11.07.15 12:51

Ich finde das Gesetz super !
Die Preise sinken, und man kann mehr kaufen.

Also mache * Ich * mir keine Sorgen.
Gruß
Locnar

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von beachcomber » Sa 11.07.15 13:05

Locnar hat geschrieben:Ich finde das Gesetz super !
Die Preise sinken, und man kann mehr kaufen.

Also mache * Ich * mir keine Sorgen.
8O wieso sollen die preise sinken? das glatte gegenteil ist der fall! dann werden nur noch münzen mit pedigree mit mehr als 20 jahren auf dem markt sein, und wieviele das sind kannst du ja mal nachschauen! die preise werden dann explodieren!
grüsse
frank

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Peter43 » Sa 11.07.15 13:08

Auch der Schwarzmarkt wird explodieren.

Jochen
Omnes vulnerant, ultima necat.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von chinamul » Sa 11.07.15 13:38

Das wird er wohl, und so viele neue Beamte, wie dann zur Überwachung des Marktes erforderlich sein werden, wird man kaum einstellen können und wollen, es sei denn um den Preis griechischer Verhältnisse durch einen noch weiter maßlos aufgeblähten Verwaltungsapparat mit den entsprechenden Kosten. Die Klugscheißer im Kreise der "Kulturgutschützer" werden in diesem Punkte vermutlich schon bald schmerzhafte Erfahrungen mit der vielzitierten normativen Kraft des Faktischen machen. Es mag vielleicht eine große Zahl frischer Planstellen geschaffen werden, auf denen dann aber ebenfalls nur Fachfremde sitzen, denen die ganze Sache aber kaum ein echtes Anliegen wäre, wie denn auch?
In meinen Augen ist der ganze Aufwand von vornherein zum Scheitern verurteilt und wird das erträumte Ziel nicht erreichen, weil es dazu nicht zuletzt auch der Akzeptanz einer Regelung durch die Hauptbetroffenen, also uns engagierte Sammler, bedarf.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von McXXL » Sa 11.07.15 14:44

Also da gibt's einen Artikel in der FAZ, von denen irgendetwas Wirres über Herkunftsnachweise von Bildern im Wert von 150 Tsd. EUR berichtet wird.
Was diese Herkunftnachweise konkret mit Terrorismusbekämpfung zu tun haben sollen, erschließt sich mir genauso wenig wie die Argumente für
das gleichzeitige Im - und Explodieren des Marktes für antike Münzen bzw. für die düsteren Prophezeiungen von einen aufgeblähten Beamtenapparat,
der am Ende noch alles mit in den Abgrund reisst. :lol:

Aber wisst Ihr was: GENAU deswegen LIEBE ich dieses Forum so sehr... :wink: Irgendwie ist doch mal schön eine geballte Ladung Unsinn zu erzählen bzw.
zu lesen - Ernst ist der Alltag genug...

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antoninus1 » Sa 11.07.15 16:27

McXXL hat geschrieben: ...
Aber wisst Ihr was: GENAU deswegen LIEBE ich dieses Forum so sehr... :wink: Irgendwie ist doch mal schön eine geballte Ladung Unsinn zu erzählen bzw.
zu lesen - Ernst ist der Alltag genug...
Also jetzt wirst Du unverschämt. Warte, bis der Gesetzesentwurf veröffentlicht ist, dann kannst Du Dich entschuldigen für diese Unverschämtheit.
Gruß,
antoninus1

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von McXXL » Sa 11.07.15 17:32

antoninus1 hat geschrieben:Warte, bis der Gesetzesentwurf veröffentlicht ist, dann kannst Du Dich entschuldigen für diese Unverschämtheit.
ist gebongt. :wink:

raeticus
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von raeticus » Sa 11.07.15 17:54


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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von McXXL » Sa 11.07.15 18:04

Andere Schätzungen sehen den Antikenhandel bereits an zweiter Stelle, nur noch übertroffen vom Rauschgifthandel.
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Iulia
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Iulia » Sa 11.07.15 18:07

Ich habe jetzt auch einen Blick auf den Gesetzesentwurf werfen dürfen und kann alle bisher geäußerten Informationen nur bestätigen.
Der Begriff "Kulturgut" wird dort ausdrücklich definiert als jede bewegliche Sache aus Geschichte, Wissenschaft und Kunst, insbesondere aus Naturgeschichte, Paläontologie, Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Ethnologie, Musik, Literatur, NUMISMATIK und anderen Bereichen des kulturellen Erbes.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bezieht sich die Sorgfaltspflicht beim gewerblichen Inverkehrbringen bei archäologischem Kulturgut auf Objekte über 100 Euro.
Nach Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes sind Händler bei Objekten über 100.- Euro Wert verpflichtet, Name und Anschrift des Verkäufers als auch Käufers festzuhalten und die Unterlagen 30 Jahre lang aufzuheben.
Das bedeutet, dass die entsprechende für Kultur und Medien zuständige Behörde, die Riesenarbeit der Dokumentation nicht selbst erledigen muss, sondern auf die Händler abwälzt. Langfristig wird damit eine Liste der Eigentümer von Kulturgut (bei Münzen von solchen über 100 Euro Wert) aufgebaut, ganz ähnlich, wie es bereits in der DDR praktiziert wurde.
Die entsprechenden Länderbehörden dürfen übrigens selbständig nach Kulturgut und dessen Eigentümern oder Besitzern forschen, wenn der Verdacht besteht, dass das Kulturgut unrechtmäßig verbracht oder in den Verkehr gebracht worden ist. Lässt sich nicht klären, ob das Kulturgut nach dem 26.4.2007 verbracht worden ist, so wird widerleglich vermutet, dass es nach diesem Datum verbracht wurde. Diese Vermutung kann nur durch den Nachweis widerlegt werden, dass sich das Kulturgut schon vor diesem Tag im Bundesgebiet oder einem Drittstaat befunden hat (Umkehr der Beweislast).
Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind in dem Gestz auch schon festgelegt: Zum Beispiel wird mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, wer Kulturgut, das abhanden gekommen, rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt worden ist, nicht nur einführt oder ausführt, sondern auch in den Verkehr bringt. Oder wer, Kulturgut beschädigt, zerstört oder dessen Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert (Hallo mike H!).

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Posa » Sa 11.07.15 18:26

Liebe Römer,

mal ne ganz andere Frage: Was macht ihr eigentlich in den Fällen, wo man eine Rechnung für eine falsch bestimmte Münze hat? Mal von den Byzantinern abgesehen, wo Falschzuschreibungen quasi die Regel sind, habe ich auch einige Rechnungen zu Münzen mit falschem Kaiser, falscher Stadt,...
Bsp.: Ich habe einen Sept.Severus als Marc Aurel gekauft, einen Pan als Apollon usw. Da stimmt doch die Rechnung hinten und vorne nicht zur Münze. Der Sammler hat sorgfältig die Rechnung aufbewahrt aber sie passt einfach nicht zur Münze...?????? Oder das gute alte: "Antike Münze" auf der Rechnung. Da kann man ja alles allem zuordnen und letzthin glaubt einem doch kein Mensch...

Gruß Posa

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von emieg1 » Sa 11.07.15 18:49

@Iulia: Danke für dein posting, das ja zumindest ein wenig Licht ins Dunkle bringt. Da wäre ich also gar nicht so pessimistisch. Gewerbetreibende müssen ihre Geschäftsunterlagen eh zehn Jahre aufbewahren; dann eben 30 Jahre. Von Privatleuten scheint dies ja dann nicht gefordert zu werden, nicht wahr?!

Was die Befugnis der einzelnen Landesbehörden angeht, so bin ich da ansich froh, nicht in Hessen zu wohnen. Denn die könnten tatsächlich am eigentlichen Thema vorbei gezielt Jagd auf Unschuldige machen.

Ansonsten sehe ich dem neuen Gesetz in aller Gelassenheit entgegen...

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Iulia » Sa 11.07.15 18:55

nummis durensis hat geschrieben: Von Privatleuten scheint dies ja dann nicht gefordert zu werden, nicht wahr?!
Nur, solange Du nichts verkaufen willst. Antike Münzen über einem Wert von 100.- Euro ohne Herkunftsnachweis werden ab Inkrafttreten des Gesetzes quasi unverkäuflich sein. Es sei denn, man wartet die nächsten 30 Jahre ab (Verjährungsfrist).
Gruß
Iulia

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