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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 13:08
von Chandragupta
Du sagst mit Deinen Worten genau das, was ich oben mit den qualitativen Unterschieden meinte. Dennoch habe ich ganz gezielt ein Beispiel gewählt, das im kolektiven Bewußtsein der Deutschen noch recht präsent ist. Ich wette in diesem Zusammenhang z.B., daß Du zu Deinem Argument nicht erst googeln mußtest, wonach einem "blutsmäßigen Juden" auch eine Taufe nicht mehr half. (Das Thema kenne ich aufgrund eigener familiärer Betroffenheit: meine Großmutter war zeit ihres Erwachsenenlebens christlich erzogen/getauft/verheiratet und hat bis 1933 auch fleißig Kirchensteuer bezahlt: dennoch galt sie später als "jüdisch"...)

ich weiß: Heutzutage macht man das vordergründig nicht mehr so plump: Es sind in der Tat nur Handlungen strafbar, nicht bloße Eigenschaften und so. Nehmen wir z.B. den Gotteslästerungs-Paragraphen (166 StGB der BRD). Du darfst "innendrin" Atheist, "Heide" oder überhaupt Angehöriger einer nicht BRD-amtlich als "öffentlich rechtlich" anerkannten Religion(sgemeinschaft) sein. Man darf die vom Gesetzgeber als einzig schutzwürdig definierten monoteistisch-missionarischen, sog. "Weltreligionen" nur nicht öffentlich kritisieren. Vor allem nicht mit spitzer Zunge und "öffentlichkeitswirksam". Dann wird da schnell eine Eignung "den öffentlichen Frieden zu stören" draus.

Du darfst lt. aktuellem Entwurfsstand Kuguschugge Dich auch für antike Sachen (wie Münzen) interessieren - vielleicht darfst Du sogar Deine bestehende Sammlung behalten (jedenfalls solange Du lebst; danach bekommen dann "nur" Deine Erben ein Problem mit dem "Inverkehrbringen"): Aber Du darfst damit nix "tun", also weder was verkaufen/tauschen/verschenken/... :evil:

Bilder angucken ist allerdings weiterhin erlaubt. Da geht"s uns Numismatikern dann schon noch deutlich(!) besser als den Pädophilen...

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 14:08
von ChKy
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 15:06
von KarlAntonMartini
Homer J. Simpson hat geschrieben:Aber es kann dazu genutzt werden, und es ist einfach juristisch-handwerklich schlecht gemacht.

Homer
Daß es handwerklich schlecht gemacht ist, ist zumindest für den Entwurf richtig. Der zuständige Referent, Frithjof Berger, ist Jurist, aber das heißt nichts, denn er hatte einen politischen, möglicherweise unerfüllbaren Auftrag auszuführen. Gruppenleiterin ist eine Frau Kathrin Hahne, eine Medienrechtlerin, über ihr steht der Amtschef Dr. Günther Winands, früherer Schulstaatssekretär in NRW und darüber dann die Ministerin genannte Beauftragte der Bundesregierung, Frau Grütters. Diese hat ihre Berufsqualifikation ausschließlich im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. - Es fehlt in dem Segment an sachkundigen externen Ratgebern (meist böse Lobbyisten genannt), die im Vorfeld das Schlimmste verhindern. Grüße, KarlAntonMartini

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 15:20
von Chandragupta
@Chky: Interessant! Quelle??

Anschlußfrage: Was ist mit der Legaldefinition des "archäologischen Kulturguts" in § 2 Abs. 1 Nr. 1? Wenn dort nicht auch Münzen gesondert behandelt werden, bräuchte es für die "Ausfuhr" jeder über 100 Jahre alten Münze (auch in verarbeiteter Form als Schmuck) selbst innerhalb der EU die "spezifische offene Genehmigung" gem. § 26 KGSG-Entwurf, z.B. bevor man mit Omas Brosche mit einem Reichsthaler vom Alten Fritz über die Stadtbrücke in Frankfurt/Oder für ein paar Stunden nach Slubice spazieren gehen kann... :roll:

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 16:06
von Andechser
Dort gilt eine inhaltlich identische Definition, die die Münzen zu 99,99% rausnimmt.

Grüße
Andechser

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 16:20
von stampsdealer
Es handelt sich bei den Änderungen ja um einen Änderungsantrag vom 21.06.2016.

Ich möchte daher den Tag nicht vor dem Abend loben, hoffe aber das diese Änderungen so auch übernommen werden.

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 18:40
von stampsdealer
Änderungen am Kulturgutschutzgesetz

Kultur und Medien/Ausschuss - 22.06.2016

https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/429120

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 21:43
von raeticus
http://www.monopol-magazin.de/ausschuss ... hutzgesetz

und weiter geht es morgen im Bundestag, alle sind sich einig....

Und dabei exportieren und verkaufen öffentlich rechtliche Anstalten munter ihre Kunst... WDR
http://www.monopol-magazin.de/wdr-kunst ... ersteigert

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 21:55
von raeticus
"Ausgenommen werden sollen nach dem Willen des Ausschusses Münzen, die in "großer Stückzahl" existieren und für die Archäologie "keinen relevanten Erkenntniswert" haben." (aus dem text https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/429120).

"Große Stückzahl" und auch "nicht relevaner Erkenntniswert" werden nicht definiert, und lassen so Raum für Unklarheit, trotzdem ein vom Grundsatz her vernünftiger Schritt den die Deutsche Numismatische Gesellschaft DNG (wohl jetzt erfolgreich) gefordert hat. ...in einem ansonsten juristisch verkorksten Gesetz.

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Mi 22.06.16 22:16
von Chandragupta
Das mit den juristisch bewußt unklar gehaltenen Begriffen ("Bestimmtheitsgrundsatz" als juristische Prämisse ist ja sooooowas "von gestern"...) ist volle Absicht. Vor allem, wenn weiterhin die "Regelungen" gemäß der diversen "ICOM Red Lists" im Zweifelsfall vorgehen.

Und dann hat eben ein abgelatschter AE-Antoninian von Gallienus aus der Münzstätte Antiochia in "Syrien" die Eigenschaft eines Kulturgutes aus dem modernen Syrien, auch wenn Antiochia heute Antakya heißt und in der Türkei liegt sowie die Münze einen Marktwert von ganzen 10,- € und definitiv keinen archäologischen Aussagewert hat. Wenn"s doch Abu Bakr al Baghdadi in seiner Eigenschaft als "Kalif" von ISIS (<--- "S" für Syrien!!) so sagt....

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Do 23.06.16 09:10
von Fossiliensammler
Hi zusammen,

gegen 13:55 Uhr wird im Plenum des Bundestags das KSG "aufgerufen", zumindest nach aktuellem Zeitplan. Wer zeitlich die Möglichkeit dazu hat, kann es sich live im Parlamentsfernsehen unter http://www.bundestag.de/ ansehen.

Gruß
Sönke

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Do 23.06.16 09:28
von raeticus
und der geänderte Entwurf ist unter https://www.bundestag.de/dokumente/tage ... 179/277264 zu finden, der zweite Link unter Tagesordnungspunkt 7 (KGSG 2. und 3. Lesung).

Das KGSG schert in den Medien keinen, alle reden über Brexit und die EM.....

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Do 23.06.16 10:03
von Homer J. Simpson
raeticus hat geschrieben:"Ausgenommen werden sollen nach dem Willen des Ausschusses Münzen, die in "großer Stückzahl" existieren und für die Archäologie "keinen relevanten Erkenntniswert" haben." (aus dem text https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/429120).

"Große Stückzahl" und auch "nicht relevaner Erkenntniswert" werden nicht definiert, und lassen so Raum für Unklarheit, trotzdem ein vom Grundsatz her vernünftiger Schritt den die Deutsche Numismatische Gesellschaft DNG (wohl jetzt erfolgreich) gefordert hat. ...in einem ansonsten juristisch verkorksten Gesetz.
Na, mal schauen; ist ein klassischer Gummiparagraph. Wenn es von einer Provinzmünze zehn Stück gibt, zuckt der Römersammler mal eben mit der Schulter, oder mit noch anderen Muskeln; der Briefmarkensammler würde Purzelbäume schlagen bei solch einer Rarität.

Homer

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Do 23.06.16 10:53
von KarlAntonMartini
Die Justiz kommt nicht ohne unbestimmte Rechtsbegriffe aus, die dann von Verwaltung und Rechtsprechung ausgefüllt werden müssen. "Große Stückzahl" würde ich dann erreicht sehen, wenn alle relevanten Münzkabinette das Stück haben. Der archäologische Erkenntniswert einer Münze ist in dem Moment gleich null, wenn sie aus dem Fundzusammenhang gerissen ist. Grüße, KarlAntonMartini

Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Verfasst: Do 23.06.16 12:15
von raeticus
"Große Stückzahl" würde ich dann erreicht sehen, wenn alle relevanten Münzkabinette das Stück haben"

Tja, welches sind denn die relevanten Münzkabinette ? Du meinst sicher öffentliche. Und Weltweit oder nur in Deutschland ?

Und wissen denn überhaupt alle öffenlichen Münzkabinette was sie haben ? Und besonders, weiß das der Beamte der die Prüfung machen soll ? Der Bestand ist nicht überall aufgearbeitetet. Und was wenn sie einen Typ mal hatten - der aber wie nicht selten geschehen - verloren gegangen ist ?

Vielleicht relevant ob ein Stück im RIC verzeichnet ist ?
Aber macht der kleine Punkt nach dem Münzzeichen eines Constantinfollis, der so nicht im RIC verzeichnet ist, diesen dann zu einem betroffenen Stück ohne 'große Stückzahl' ?

Und die Auktionskatalogue werden wohl zukünftig nicht mehr von R, RR; RRR, RRRR schreiben, sondern von H (Häufig), HH, HHH, HHHH, und sogar MgSoAW (Massenware großer Stückzahl ohne Archäologischen Wert)

Viel Freude mit diesem Ansatz !