@NSW: Ich kontere gleich mal Deinen gestrigen Angriff auf mich so mit "heute hast du nicht deinen besten Tag": Das gilt aber für Deinen Beitrag von soeben genauso.
Auf S. 1 wird zwar wirklich "Raubgrabung" in direkten Bezug zu "Terrorfinanzierung" gebracht - aber das "Instrumentarium" des KGSG ist bzgl. "Raubgrabungen"
ganz allgemein angelegt.
(Apropos "Raubgrabung": "Raub" ist hierzulande immer noch juristisch definiert als "Wegnahme von fremden, beweglichen Sachen mittels
Gewalt gegen andere Personen", und die übt weder ein sog. "Raubkopierer" noch ein "Raubgräber" aus, um an die begehrten "Objekte" zu gelangen .... das nur am Rande...)
Wozu sonst das ganze Brimborium mit Provenienznachweisen und Aufzeichnungspflichten und so?!
Denn natürlich ist das KGSG eher
zuallerletzt (sozusagen nur als "tagesaktueller Aufhänger") gegen die Finanzierung des IS gerichtet (deshalb steht dieser Punkt bei "Problem und Ziel" auch an letzter Stelle) - die "eigentlichen" aktuellen Hintergründe/Auslöser/Aufhänger sind schon "etwas älter": Stichworte hier
Himmelsscheibe von Nebra bzgl. Archäologika und
Gurlitt bzgl. Großer Kunst. Beides hat wirklich nullkommanix mit der Levante zu tun. Oder auch sonst irgendwie mit dem (Islamischen) Terror.
Der zentrale Hintergrund, daß das Gesetz jetzt so fix durchgepeitscht werden soll, ist aus meiner Sicht vor allem der § 85 (Einziehung und erweiterter Verfall), auf den ich gestern schon explizit hinwies. Ich wünsche keinem was schlechtes - aber da werden sich viele von uns noch sehr, sehr warm anziehen müssen. Vor allem auch
Händler mit Schwerpunkt Münzen und Ausgrabungen
der Antike und des Mittelalters (die "Ordnungswidrigkeiten" gem. § 84 KGSG betreffen nämlich vor allem die Erfassung der Anschriften von Käufern/Verkäufern und das Anfertigen
guter Fotografien ... also die neuen Händler-Pflichten).
Jaja, "NSW Leipzig" hat hier in der Tat gut lachen ... nach etwas Googeln verstehe ich auch, warum ich von dem Laden noch nie was gehört habe, obwohl ich aus der Region stamme...
