Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Kulturgutschutzgesetz

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Homer J. Simpson
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Mi 30.11.16 15:07

Das hat ja schon Milosevic im Jugoslawienkrieg gesagt: Wo ein Serbe lebt, dort ist Serbien.
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von stampsdealer » Mo 19.12.16 17:21

Herr Dr. Peter Tauber hat soeben auf meine Frage vom 01.08.2015 geantwortet.


http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_pete ... ml#q441082

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von stampsdealer » Do 20.04.17 16:55

Münzenwoche

Offizielle Handreichung zum neuen Kulturgutschutzgesetz publiziert

20. April 2017

http://muenzenwoche.de/de/News/Offiziel ... +20.4.2017

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Homer J. Simpson
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Do 20.04.17 18:42

Wir hatten ja schon einmal darüber gesprochen, daß unser deutsches Kuguschug gut 150 Seiten hat, das österreichische sieben.

Darf ich raten, daß unsere österreichischen Freunde auch keine 400 Seiten lange Gebrauchsanweisung zu ihrem Gesetz verzapft haben?

Das sind solche Momente, wo es wehtut, Deutscher zu sein, wenn man für Blödheitskopfschmerz empfindlich ist.

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von battlecore » So 07.05.17 11:16

Das ist doch alles ein schlechter Traum oder?? Tritt mich mal jemand??

Ich habe nicht alles so richtig verstanden und allgemein die Antiken Münzen sind für mich total neu.

Aber wenn ich das so lese dann kann doch tatsächlich jeder Pech haben??

Ab 0 Euro Wert oder mehr als 100 Jahre alt. Die Kriterien kann doch jeder Mensch erkennen..
Da weiß doch jeder Numismatisch professionell ausgebildeter Beamte sofort "Das sieht alt aus, das schnapp ich weg, ist vielleicht Null Euro Wert aber es sieht ja alt aus". Also eine Bedingung mindestens erfüllt, zack und weg. Ausserdem steht auf der roten Liste ja Syrien und da sind ja zwei Münzen abgebildet, also weg mit allen Münzen. Ist ja alles zerbombt und Assad kann bestimmt jegliche Münze brauchen. Und wenn sie geerbt oder geschenkt sind ist es ja sowieso verboten. Man darf die ja nicht in Verkehr bringen ausser wenn sie gekauft sind.

So in etwa könnte das jeder verstehen.

Wie muss ich denn vorgehen wenn ich auf der sicheren Seite sein will? Keine Münzen kaufen? Was ist denn "In Verkehr bringen"? Bringe ich sie in Verkehr wenn ich sie sammle?

Kann ich verkrustete dreckige Fundmünzen kaufen wenn ich sie von jemand aus Österreich bekomme auch wenn ich kein Papier dazubekomme wo draufsteht das sie in mein geliebtes Deutschland ausgeführt werden dürfen? Weiß der versierte Dorfbeamte das Österreich in der Regel ohne Probleme die Ausfuhr erlaubt und weiß der auch das ich da nicht für jede Münze eine einzelne Ausfuhrgenehmigung brauche?

So einen Mist kann auch nur unsere Regierung bauen. Es geht echt abwärts. Hurra, wir laufen in die Kreissäge.

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von battlecore » So 07.05.17 19:33

Ich habe mir gestern und heute auch den Thread "ebay, Kripo, was noch" durchgelesen und bin ein wenig erschüttert, nein eigentlich mehr als das. Aber dennoch nicht überrascht welche irrsinnigen Stilblüten der Rechtsstaat manchmal treiben kann.

Ich habe daher mal einige mir hilfreich erscheinende Beiträge hierherzitiert. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen der selbst mal vor so einer sicher schwierigen Situation wie einer Beschlagnahmung von Münzsammlungen steht.


Zur Sache:
Wegen des Verdachts der Hehlerei im Falle EINER Münze wurde die GESAMTE Münzsammlung von 50 Münzen des Users "Antonian" beschlagnahmt. Dieser durchlief dann einen 32 Monate dauernden Akt des Irrsinns.

richard55-47 hat geschrieben:Es muss einen richterlichen Beschluss gegeben haben - § 105 StPO -. Die Staatsanwaltschaft darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchsuchung anordnen.
Ich persönlich würde hiergegen Beschwerde einlegen; weiter würde ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) gegen "Unbekannt" erstatten. Das richtet sich gegen den Initiator der Angelegenheit und wird zumindest Unannehmlichkeiten machen.
Weiter kommen Dienstaufsichtsbeschwerde und die Einschaltung der Petitionsausschüsse des Landtages und des Bundestages in Betracht. Behörden haben es nicht gerne, wenn von dort eine Berichtsanforderung erfolgt. Die Ausschüsse haben zwar keinen Einfluss, aber man muss bedenken, dass sie den obersten Dienstherrn der tätigen Stellen (Polizei = Innenminister, Gericht und Staatsanwaltschaft = Justizminister) einschalten. Das machen die nicht so gerne.
richard55-47 hat geschrieben:Ich hoffe, dass die Strafverfolger mitlesen. Man muss sich das mal vor Augen halten:
A veräußert eine Münze X an B. A wird von den Strafermittlern verdächtigt, die Münze X auf einem in § 259 StGB beschriebenen Wege (Diebstahl oder eine sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrigeTat) erlangt zu haben. B kauft die Münze X. Nunmehr wird B von den Ermittlern verdächtigt, mit dem Ankauf dieser Münze X sich oder einen Dritten zu bereichern (wie es § 259 StGB beschreibt). Das ist alles noch duldbar, schließlich ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, Straftaten zu ahnden. Deren Einschreiten ist somit grundsätzlich zu tolerieren. Die Art des Einschreitens im Falle Lemur ist aber nicht zu dulden:
Im Zuge der Durchsuchung wird nicht die Münze X, sondern die gesamte Sammlung beschlagnahmt. Warum, wo ist die Rechtsgrundlage? Vorgeworfen wird Lemur ein konkretes Hehlereidelikt bezüglich der Münze X. Insoweit gilt der Durchsuchungsbeschluss. Die hätte beschlagnahmt werden können. Beschlagnahmt wurde aber die komplette Sammlung. Genauso gut hätten die Ermittler auch das gesamte €-, Pfund- und Dollar-Bargeld mitnehmen können, da es ja mit ein bißchen Fantasie im Ruche stehen kann, illegal erworben zu sein.
Das ist mein Ansatzpunkt. I

m übrigen würde ich mir bei der Beschlagnahme der Münzen eine Quittung, enthaltend eine genaue Aufstellung aller beschlagnahmten Münzen incl. näherer Beschreibung, aushändigen lassen. Keinesfalls akzeptierte ich eine Quittung wie etwa "Münzsammlung erhalten" oder "522 römische, 222 griechische und 50 keltische Münzen erhalten". Bei der Polizei und bei der StA arbeiten auch nur Menschen. Da verschwindet auch mal was auf Nimmerwiedersehen (Beschlagnahmegut bzw. Asservat nicht mehr auffindbar). Wer weiß, ob nicht irgendwelche Untersuchungspersonen und/oder Sachverständige die Stücke irrtümlich vertauschen? Das kann schnell geschehen, wenn Vergleichsstücke hinzugezogen werden.
Den Verdacht des absichtlichen Handelns würde ich allerdings noch nicht ein Mal gegenüber Sammlern römischer Münzen in Kreisen der Ermittler/Sachverständigen hegen.

§ 259 Absatz 1 StGB:

1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.erhalten zu haben.
Chandragupta hat geschrieben:Da mir hier leider Verweise auf vergleichbare Sachverhalte verboten sind, möchte ich auch im "sonstiges" Unterforum auf nähere Details verzichten, weil's wirklich absolut nichts mit Sammelei zu tun hatte. Nur eine Andeutung sei erlaubt: Selbst bei expliziten Gewalt- und Willkürmaßnahmen der Staatsdiener gegen "unliebsame" Bürger kann man teilweise(!) mit so "abseitigen Tricks" zum Erfolg kommen, indem man denen z.B. datenschutzrechtlich(!) in die Flanken tritt.

Man muß das nur jeweils anlaßbezogen richtig aufziehen, d.h. die richtigen Leute fragen, ob dies und jenes Verhalten der "Staatsdiener" denn auch unter anderen Aspekten (von mir aus eben datenschutzrechtlich) korrekt gewesen sei?

Man kann also - wenn's gerade paßt (bei den Münzen eher weniger, stimmt; aber da gibt's dann sicher andere "Aufsichtsbehörden") - z.B. die Frage stellen: Dienen Willkürmaßnahmen letztlich nicht vielleicht allein zur Erfassung von Merkmalslisten, die so aber vom Bundesdatenschutzgesetz bzw. den Landesdatenschutzgesetzen gar nicht mehr gedeckt sind?

Okay, die Staatsdiener dürfen per definitionem eh "alles", und eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus; ABER andererseits: Auch die "Aufsichtsbehörden" müssen ja ihrerseits ihre "Notwendigkeit" in dem RPG namens "Staat" nachweisen und können sich dann mit ihren Staatsdienerkollegen schön intern "zoffen" - und die Betroffenen sind dabei die "lachenden Dritten". 8)

In dem angedeuteten Fall hatte die zeitnahe Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten durch diverse Betroffene jedenfalls dazu geführt, daß im Endeffekt ganze städtische Ämter umstrukturiert wurden und diverse Oberbeamte zwangsweise den Hut nehmen durften (höhere "Chargen" jedenfalls als "nur" ein kleiner POK, auch wenn er "L." heißt), weil die z.B. den sie kontrollierenden Datenschützern erstmal die Tür vor der Nase zugeschlagen hatten. Das mochten letztere nun aber gar nicht und konterten über die Landesregierung... ;)

Okay, ich höre mit meinen "unpassenden" OT-Vergleichen schon auf - aber Leute, die MITDENKEN können, so wie Du z.B., merken hoffentlich, daß meine o.g. Ausführungen gar nicht wirklich sooooooooooooooooooooo "off topic" waren... :)

Im übrigen war das für mich aus gegebenem Anlaß meine letzte Wortmeldung hierzu. Ich riskiere sonst nämlich einen Rausschmiß, und das muß nicht sein...
richard55-47 hat geschrieben:Die Ankaufshandlung muss zur Bereicherung der eigenen oder einer dritten Person führen. Ob die Sache gestohlen ist, muss der Ankäufer nicht wissen: Wenn meine Mutter klaut und ich kaufe ihr das Diebesgut gegen einen reellen Preis ab, bin ich nicht bereichert, denn ich habe 1 : 1 Ware gegen Geld gegeben.
Ausnahme vielleicht: ich weiß oder ich muss wissen, dass sie lange Finger hat, und dass das, was sie veräußert, Diebesgut ist.
Auch ein Dritter ist dann nicht bereichert, denn die Münze X liegt ja bei mir. Veräußere ich später mit Gewinn, ist das mein persönliches Glück, aber beim Ankauf konnte ich das nicht ahnen.

Klar ist, dass ich zivilrechtlich kein Eigentum an gestohlenem oder unterschlagenem Gut erwerben kann. Auch wenn ich weiterveräußere: der Käufer kann kein Eigentum erwerben. Insoweit gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. Egal, was ich bezahlt habe: Das Eigentum an der Münze liegt bei dem , dem sie gestohlen oder sonstwie abhanden gekommen ist, nicht bei mir oder bei dem, dem ich sie weiter veräußert habe. Das hat aber mit meiner strafrechtlichen Verantwortung nichts zu tun.
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschieden Paar Schuhe. Ich kann ohne weiteres zivilrechtlich zur Herausgabe von (erworbenem, mir also solchem nicht bekannten) Diebesgut verpflichtet sein, ohne strafrechtlich belangt werden zu können.

Zum Schutze meiner Mutter: Sie ist längst verstorben. Sie hat nie geklaut und wird es weiterhin nicht tun.

chinamul hat geschrieben:Inzwischen habe ich eine Antwort auf eine Mail an den CDU-Bundestagsabgeordneten meines Wahlbezirks erhalten. Ich kenne ihn seit über 30 Jahren persönlich und habe ihn über die Probleme informiert, die uns Sammlern und auch den Händlern seit einiger Zeit zu schaffen machen.
Der Abgeordnete hat zugesagt, das Thema aufzugreifen und es zunächst mit dem kulturpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Börnsen MdB, zu erörtern und sich dann wieder mit mir in Verbindung zu setzen.
Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter schreibt zudem, daß er für weitere Informationen zu konkreten Fällen dankbar wäre, in denen Münzsammler dem Verdacht der Hehlerei ausgesetzt waren.
Ich brauche also sehr detaillierte, sachlich formulierte und auf beweisbaren Tatsachen beruhende Berichte von Betroffenen, um sie dem Abgeordneten vortragen zu können (bitte per PN!). Emotionen wären, so verständlich sie auch sein mögen, wenn einem gerade die Sammlung weggenommen worden ist, hierbei eher kontraproduktiv.

Gruß

chinamul

Antonian hat geschrieben:Hallo

Ich will meine Geschichte (Beginn einige Seite weiter oben ; Mitte Juli) hier zu Ende schildern: das Verfahren gegen mich wegen Hehlerei wurde ziemlich schnell eingestellt. binnen 14 Tagen. Aber meine 50 Münzen war ich los. Als ich an Anfang September vom Urlaub zurückkam, hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft in meinem Briefkasten. Ich hatte nur noch wenige Tage Zeit Widerspruch gegen den endgültigen Einzug meiner Münzen Widerspruch einzulegen. 14 Tage Frist etwas arg kurz während der Urlaubszeit. Es heißt da wortwörtlich:
" Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt die bei Ihnen sichergestellten Gegenstände form- und entschädigungslos einzuziehen. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum <DATUM>. Sollte eine Stellungnahme binnen der Frist nicht eingehen , wird davon ausgegangen dass Sie mit der genannten Verfahrensweise einverstanden sind. Anderenfalls kommt ein kostenpflichtiges selbständiges Einzugsverfahren nach § 440 I STPO in Betracht."
Ich dachte mir. bevor ich noch zusätzlich Gebühren bezahlen muß, reagiere ich lieber nicht darauf. Hab sowieso keine Chance. ca 6 Wochen später kamen die Münzen an mich zurück, ohne jegliche Begründung. Also etwa drei Monate nachdem ich meine Münzen bei der Polizei abgeliefert hatte.
Vielen Dank nochmal Euch allen für Eure Tips und Ratschläge. Es ging doch noch alles gut aus. Die Vernunft siegt letzten Endes doch.
Meine 50 alten Römer müssen also ihre alten Tage nicht in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft verbringen, sondern sind wieder zurück bei mir.

viele Grüße von Antonian
Chandragupta hat geschrieben:Hallo Antonian,

Glückwunsch!! - Freu Dich! :)

Du hättest "an sich" natürlich das Einzugsverfahren fordern müssen (heißt das nicht eigentlich korrekt in Juristen-"Deutsch": "selbstständiges Einziehungsverfahren" :? ... ach, ich google jetzt nicht extra ;) ...). Formloses Schreiben genügt, und Du mußt dazu noch nichtmal "wirklich zwingend" Deinen Anwalt bemühen (die machen sowas eh nicht allzu gern, weil's dafür nicht nur weniger Knete gibt, sondern sie auch grundsätzlich verzichtbarer sind als bei einem eigentlichen Ermittlungs-/Gerichtsverfahren).

Die Folge ist bei "Pillepallekram" zumeist(!) ähnlich wie in Deinem Fall: Die leiten damit nur eine neuerliche interne Prüfung auf "erfolgversprechende Umsetzung" Deiner staatlichen Enteignung ein. Deren Ergebnis lautet dann oft auf "nicht erfolgsversprechend" (vor allem, wenn Du im bisherigen Verfahrensverlauf schon einen Anwalt hattest). Es sei denn, die Staatsdiener sind absolut an dem Zeug interessiert. Das ist m.W. eher der Fall bei modernster(!) PC-Hardware (von sog. "Raubkopierern" oder "Bombenbauern" und so) und ähnlichen vom Staat gut (also am besten: unmittelbar) "verwertbaren" Dingen. Aber die wußten in Deinem Fall wohl einfach nicht, wo und wie sie möglichst fix und mit optimalem Erlös Deine Münzen verkaufen sollten... Anders formuliert: Wären Deine Münzen aus Gold gewesen, hättest Du demnach 0,0000000....00001% Chancen auf Rückgabe gehabt. Auch mit dem Verfahren gem. § 440 StPO nicht. Bzw. die hätten es auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen...

Vestehst Du jetzt nachträglich etwa, wie das läuft? Prima! ;)

Chandragupta hat geschrieben:Hallo Antonian,

da habe ich wohl etwas zu erwähnen vergessen was ich einfach vorausgesetzt hatte, weil es auch entweder schon hier im Thread oder zumindest an anderer Stelle im Forum im Zusammenhang mit den aktuellen "Aktionen" der Gesetzeshüter erwähnt wurde: Das Verfahren gegen Dich wurde - so wie ich es sehe - "nur" gem. § 153 (x) StPO eingestellt (wohl wegen Geringfügigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse: lies noch mal Deine "Behördenschreiben" dazu genau(!) durch).

Anders gesagt: "Die" gehen weiterhin davon aus, daß Du ein Straftäter bist (das wärest Du erst dann nicht mehr, wenn Du vor Gericht einen Freispruch(!) in Schriftform(!) kassiert hättest). Damit unterliegen im Rahmen Deiner "Straftaten" (die ironischen Gänsefüßchen sind jetzt volle Absicht!) erlangten Münzen der "Einziehung"; "die" dürften sogar auch alle "zur Begehung der Straftaten verwendeten Hilfsmittel" "einziehen" (z.B. Deinen Computer und Deinen Router, weil Du die Münzen ja bei ihBäh gekauft hast - wärest Du jetzt ein "echter Raubgräber": Dein Auto, wenn Du mit dem zum Buddeln in den Wald gefahren bist...). Sinn des "selbständigen Einziehungsverfahrens" (auch "objektives Verfahren" genannt ... bitte frage mich nicht: das ist eben Juristen-"Deutsch" :( !) ist es dann, zu klären, ob die besagte Einziehung Deiner (aus Sicht der Staatsdiener wie gesagt weiterhin bestehenden!) "Schuld" auch angemessen ist.

Selbst wenn Die Einziehung dann (wie bei Dir) rückgängig gemacht ist: Das ist formal kein Freispruch, sondern nur so eine Art Kulanz.

HTH & IANAL (für die lieben Moderatoren, die meinen netztypischen Abkürzungen immer "Beleidigungen" oder "Fäkalausdrücke" unterschieben: das heißt "I Am Not A Lawyer" ("Ich bin kein Rechtsanwalt"), so wie "Full-ACK" eben für "100%ige Zustimmung" steht und nicht "F**k y**" heißt...!)

Lemur hat geschrieben:Damals in Mainz tätig.Ob es aber der selbe Müller-Karpe ist? Falls es so ist wäre das eventuell ein Gewinn für uns!

Ich kann mich entsinnen daß damals von richterlicher Seite an der Zurechnungsfähigekeit des Mainzers gezweifelt wurde. Wenn ich jetzt wüßte woher ich diesen Erinnerungssplitter habe und ob die beiden Müller-Karpes EINE Person dartellen.....

Der Vater(auch Archäologe) dürfte kaum noch aktiv sein,allerdings bleibe eventuell noch Archäologe Müller-Karpe Nr.3 (Bruder?)

Nachtrag:

Der Vater ist tot und der Bruder Prähistoriker.Insofern IST es DER M. Müller-Karpe!

Jetzt muß ich nur noch herausfinden woher die damalige Zurechnungsfähigkeitsfrage stammte..... :evilbat:

Lemur hat geschrieben:http://www.muenzenwoche.de/de/In-der-Na ... /4?&id=221

Auch wenn der Link von der Münzenwoche zum eigentlichen Urteil nimmer funzt sollten wir dieses sonntagabendliche Teamworkergebniss einfach mal festhalten.

Sowas interessiert doch die steuerzahlende Öffentlichkeit........ :mrgreen:
********************************************

Anmerkung von mir, Link zur Person Michael Müller-Karpe in Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_M%C3%BCller-Karpe

Falls der Link nicht funktioniert, hier mit Umlauten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Müller-Karpe

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von stampsdealer » Fr 12.05.17 07:10

Verflechtungen im Kulturgutschutz – amerikanische Variante

von Annika Backe

Münzenwoche, 11. Mai 2017

http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=4688

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von stampsdealer » Fr 12.05.17 14:07

Außer in dem Thread Pressemeldungen zum Kulturgutschutzgesetz möchte ich dass das Thema Europaratsbeschluss auch hier im Hauptthreas zu finden ist.

Über die Hintertür Europa haben wir dann die Hundert Jahre zurück (Article 2).

https://search.coe.int/cm/Pages/result_ ... 1680704b30

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Chandragupta » Mo 15.05.17 10:36

stampsdealer hat geschrieben:Über die Hintertür Europa haben wir dann die Hundert Jahre zurück (Article 2).

https://search.coe.int/cm/Pages/result_ ... 1680704b30
Das Ding disqualifiziert sich aufgrund der hyper-extremst-exzessiven Vollumfänglichkeit de facto von selbst bzgl. jeglicher "realjuristischer" Anwendbarkeit - guckt mal hier, Hervorhebungen von mir:
[...] as being of importance for archaeology, prehistory, ethnology, history, literature, art or science, and which belongs to the following categories:
[...]
(i) postage, revenue and similar stamps, singly or in collections;
Altersgrenze: 0 Jahre. Wertgrenze: 0,00 €! Ja, auch eine einzelne stinkordinäre, gestempelte Briefmarke BRD von 2015, wo ein Standard-Inlandsbrief noch "nur" 62 Cent kostete, ist doch interessant für die (Wirtschafts-)Geschichte bzgl. permanenter Lebenskostenerhöhungen (denn ab 2016 sind's 70 Cent) ... und die Automatenmarken sind auch noch für die Technikgeschichte interessant...
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Wall-IE » Mo 15.05.17 13:00

Das wird bestimmt lustig.
Nebenbei überlegt: Darf man dann noch einen Brief mit einer deutschen Briefmarke nach Russland, USA oder Australien schicken- oder wird dabei dann schon Kulturgut, auch wenn es zur Bezahlung einer Beförderungsleistung verwendet wird, strafbar ins Ausland gebracht ? :lol:
Per aspera ad astra !

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Chandragupta » Mo 15.05.17 14:08

Schade, warst schneller ;) - aber leider ist das gar nicht zum Lachen... :twisted:

Erstmal ist unklar, wie das "any object, situated on land or underwater or removed therefrom" zu vestehen ist. Ist "on land" hier "im Boden"? Mein Sprachgefühl sagt: das heißt einfach "an Land" - "im Boden" wäre nämlich "in the ground" bzw. "under ground". Und natürlich ist so'ne Briefmarke mal "an Land" gewesen - auch bei Luftpost oder beim guten alten Postfrachter. Und eine gebrauchte Briefmarke war sogar i.d.R. mal "underwater": nämlich zum Ablösen vom Brief. Sonst wär's ja eine Ganzsache (engl. "stamped paper": aber das weiß Mr. "stampsdealer" sicher viel besser ;) ;) ...).

Ja, alles ziemlich vertrackt ... nur nicht zu sehr drüber nachgrübeln... :mad:
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Mo 15.05.17 14:49

Alle Leute kriminalisieren, dann hat man freie Hand, wen man sich greifen will, und wer einen nicht interessiert. Die, deren Sachen man haben will, erklärt man dann eben für terrorismus- oder pädophilieverdächtig, dann wagt auch keiner zu widersprechen oder für ein differenzierteres Vorgehen einzutreten ("Aha, du bist wohl auch einer von denen?").

"Wen wir verhaften, der ist grundsätzlich schuldig." --- Lawrenti Berija
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von stampsdealer » Fr 19.05.17 19:37

Die Politikerin Petra Pau hat auf meine Frage bei Ageordnetenwatch vom 01.08.2015 jetzt geantwortet.

Der Zeitrahmen ist kaum zu toppen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/petra_p ... ml#q441089

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von raeticus » Fr 19.05.17 22:49

Bei Objekten die über 100 Jahre alt sind machen ein oder zwei Jahre doch nichts aus :mrgreen:
Und das KGSG ging den Linken ja eh nicht weit genug. Privatbesitz ist eben dort ein "rotes" Tuch.

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 19.05.17 23:35

F***ing Commies.
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