Erstmal sorry, aber ich habe oben insofern Unsinn erzählt, als daß die Typen nicht in der Wohnung des erstgenannten Händlers vorbeigekommen waren - sondern die "Sicherstellung" fand heute morgen direkt auf dem Flohmarkt statt, wie auch bei dem anderen Händler (Bruchstücke römischer Öllampen). Obwohl ich den Durchschlag des Beschlagnahmeprotokolls vorhin selber gesehen habe, wollte und sollte ich es nicht abschreiben oder gar fix mit dem Smartphone abknipsen. Fakt ist aber, daß der Anlaß des "Tätigwerdens der Staatsorgane" war, daß ein "besorgter Bürger" (der möglicherweise zu viele "Berichte" der Lückenpresse über "Raubgräber", "Deutschland als Drehscheibe im internationalen Milliardengeschäft zur Terrorismusfinanzierung" etc.pp. gelesen/gesehen hat?!) eine konkrete Anzeige erstattet hatte, wonach bei den betroffenen Händlern, die regelmäßig sonntags auf diesem Flohmarkt mit einem Stand vertreten sind, "was illegal Ausgegrabenes" zu holen sei. Das wurde auch prompt heute früh so gemacht.
Der gute Mann hat sich bei der "Aktion" leider völlig falsch verhalten (und darauf vertrauen "die" auch, daß die Betroffenen das "Kleingedruckte" nicht lesen und ihre Rechte nicht kennen...): Er hat auf dem Protokoll unterschrieben, daß er der Maßnahme
nicht widerspricht. Das senkt die Chancen erheblich, das Zeug später jemals wieder zu sehen, denn das interpretieren "die" gleich als ultimatives Schuldeingeständnis.
Und nochmal: Es waren
KEINE Münzen betroffen!! "Nur" sog. "archäologische Objekte"... darunter auch wie gesagt welche jünger als 100 Jahre, die nun sicherlich nie im Boden gewesen waren... aber derlei sinnvolle und wissenschaftlich valide Argumente stören die staatlichen Typen Marke BRD "in Aktion" i.d.R. nicht. Die ziehen eben einfach stur ihren Stiefel durch... Sie wollten auf jeden Fall
zu jedem Stück einen "Herkunftsnachweis" sehen - und da den beide Händler (logischerweise...) vor Ort auf dem Flohmarkt nicht hatten, wurde das (wie gesagt teilweise nur scheinbar "antike") Material eben "sichergestellt". Im weiteren Verlauf wird sich dann zeigen, ob Rechnungen von Auktionshäusern als "Provenienznachweis" akzeptiert werden. Problematisch wird's auf jeden Fall, wenn die Objekte ohne Rechnung/Belege (z.B. von Privat gegen Barzahlung oder auf einer Börse) angekauft wurden. Und das ist gerade bei Flohmarkthändlern recht oft so...
Falls bei einem von Euch diese Leute mal unverhofft zuhause aufschlagen sollten: Leider muß ich es nach einem moderatoresquen Rüffel hierzuforum vermeiden, Links auf "nicht zur Sache gehörende und politisch tendenzielle" externe Dokumente zu setzen. Aber trotzdem empfehle ich
jedem, mal bei Tante Google zu gucken, was es da so gibt zum Stichwort:
"Verhalten bei Hausdurchsuchung". Besser wäre das. Und, wie die geschilderten Fälle zeigen, lieber heute als morgen...