Bayern führt Schatzregal ein!
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Bayern führt Schatzregal ein!
Hallo zusammen,
nun scheint auch Bayern als letztes Bundesland ein Schatzregal einzuführen. Zumindest wurde heute der Kabinettsbeschluss verabschiedet, muss allerdings noch durch den Landtag gehen. Hier noch Links zur Schatzregalthematik in Bayern:
https://stmwk.bayern.de/pressemitteilun ... -2022.html
https://www.bayern.landtag.de/parlament ... e820de8a79
https://www.tz.de/muenchen/stadt/hallo- ... 02030.html
Mal sehen was jetzt in Bayern auf uns zukommen wird. Ich befürchte einen deutlichen Rückgang der Fundmeldungen...
Beste Grüße
Andechser
Als Nachtrag noch die Presseerklärung dazu: https://www.bayern.de/wir-bringen-klima ... -zusammen/
nun scheint auch Bayern als letztes Bundesland ein Schatzregal einzuführen. Zumindest wurde heute der Kabinettsbeschluss verabschiedet, muss allerdings noch durch den Landtag gehen. Hier noch Links zur Schatzregalthematik in Bayern:
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https://www.tz.de/muenchen/stadt/hallo- ... 02030.html
Mal sehen was jetzt in Bayern auf uns zukommen wird. Ich befürchte einen deutlichen Rückgang der Fundmeldungen...
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- justus
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
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Zuletzt geändert von justus am Fr 05.08.22 18:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Nichts für ungut, aber bevor man sowas schreibt, sollte man sich erstmal über die Situation vor Ort informieren. Es gibt hier keine Klimaparanoia und schon überhaupt nicht bei der bayerischen Landesregierung. Diese schleift jetzt den Denkmalschutz um die energiepolitischen Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte, vor allem unter Seehofer und Söder, zu kaschieren. Mit dem Bau der Stromtrassen und einer einfachen Fortführung des Ausbaus erneuerbarer Energien - ja, Bayern war in den 90er und frühen 00er Jahren bundesweit führend und die CSU ein Treiber des Ausbaus - wäre die Situation jetzt eine andere.
Hinzu kommt, dass für den Denkmalschutz in Bayern jetzt wohl gelten soll, dass der Denkmalschutz keinem Bauprojekt im Weg stehen solle.
Was das künftige bayerische Schatzregal angeht, muss man sehen, wie die "Entschädigungsregelung" für Finder und für Grundstückseigentümer aussehen wird. Eine Entschädigung in der Höhe des durch unabhängige vereidigte Sachverständige ermittelten Marktwerts könnte sich sogar als positiv erweisen. Leider habe ich große Zweifel daran, dass es dazu kommen wird und befürchte eher eine Regelung nach dem "Appel und Ei"-Prinzip.
Beste Grüße
Andechser
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- Eric_der_Sammler (Do 04.08.22 18:26) • Steffl0815 (Mo 29.08.22 20:01)
- justus
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
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- pottina
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
In Rheinland-Pfalz richtet sich die " Belohnung " nach der Haushaltslage des Landes.
Da muss man froh sein das man nicht noch zu zahlen muss
Gruß, PoTTINA
PS. Es waren ca. 7800 spätantike Münzen. Einige hundert Antoniniane aus der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts und der Rest aus Folles der Tetrarchie und der ersten Regierungsjahre Konstantins d. Gr.
Die Puplikation ist seit einigen Monaten im Handel
"Ein Hortfund spätantiker Bronzemünzen aus Meckel, Eifelkreis Bitburg - Prüm "
ISBN 978-3-7520-0003 -0
Da muss man froh sein das man nicht noch zu zahlen muss
Gruß, PoTTINA
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Danke dir, für den wertvollen Literaturhinweis. Den Band muss ich mir mal ansehen und ich muss zu meiner Schande gestehen, dass mir dieser Band von Frau Selke bisher durchgerutscht ist.pottina hat geschrieben: ↑Fr 05.08.22 10:03PS. Es waren ca. 7800 spätantike Münzen. Einige hundert Antoniniane aus der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts und der Rest aus Folles der Tetrarchie und der ersten Regierungsjahre Konstantins d. Gr.
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Andechser
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Lieber justus,
ich schätze dich und deine Beiträge wegen deiner Sachkenntnis eigentlich sehr und gerade deswegen finde ich es äußerst bedauerlich, dass du einen solch schlechten Diskussionsstil an den Tag legst. Aber ich werde dir trotzdem noch einmal antworten.
Da die CSU in Bayern seit über 70 Jahren ununterbrochen den Ministerpräsidenten stellt, muss sie sich auch Fehlentscheidungen anrechnen lassen. Das hat nichts mit politischen Lagern zu tun. Was das Schleifen des Denkmalschutzes angeht, kritisiere ich die SPD und die CDU in der "Freien und Abrissstadt Hamburg" genauso, aber Hamburg hat einfach nichts mit dem bayerischen Denkmalschutzgesetz oder der Einführung des Schatzregals zu tun, weswegen ich das nicht erwähnt habe.
Ich träume nicht, sondern ich habe zwei mögliche Extrempositionen genannt, zwischen denen sich die Regelung des Gesetzes bewegen wird. Wir haben in Deutschland 16 unterschiedliche Denkmalschutzgesetze mit unterschiedlichen Ausgestaltungen eines Schatzregals. Wenn etwas in RP falsch läuft, dann ist das für RP relevant, aber nicht für Bayern. In Bayern geht es jetzt darum, wie das neue Denkmalschutzgesetz und damit auch das Schatzregal im Gesetzgebungsprozess ausgestaltet wird. Genau darauf habe ich hingewiesen und auch meine Befürchtung geäußert, worauf es hinauslaufen könnte. Diese hast du aber bei deinem Zitat absichtlich weggelassen um gegen meine angebliche Meinung polemisieren zu können. So ein Verhalten stößt mir einfach sauer auf.
Beste Grüße
Andechser
ich schätze dich und deine Beiträge wegen deiner Sachkenntnis eigentlich sehr und gerade deswegen finde ich es äußerst bedauerlich, dass du einen solch schlechten Diskussionsstil an den Tag legst. Aber ich werde dir trotzdem noch einmal antworten.
Du bist mir nicht klimapolitisch auf die Füße getreten. Keine Sorge. Ich muss nur jeden Tag mit ansehen, wie die Landschaft Stück für Stück austrocknet und sich der Grundwasserspiegel senkt. Deswegen bekommen auch meine Obstbäume immer mehr Probleme mit dem Trockenstress.
Wieso kommt da immer gleich so ein Feindbilddenken? Das hat mit einer guten Debattenkultur nichts zu tun und dient ausschließlich der Diskreditierung anderer Meinungen.
Da die CSU in Bayern seit über 70 Jahren ununterbrochen den Ministerpräsidenten stellt, muss sie sich auch Fehlentscheidungen anrechnen lassen. Das hat nichts mit politischen Lagern zu tun. Was das Schleifen des Denkmalschutzes angeht, kritisiere ich die SPD und die CDU in der "Freien und Abrissstadt Hamburg" genauso, aber Hamburg hat einfach nichts mit dem bayerischen Denkmalschutzgesetz oder der Einführung des Schatzregals zu tun, weswegen ich das nicht erwähnt habe.
Nein, da eine Liste von 100 Denkmalen von diesen Bestimmungen ausgenommen wird. Davon ist bisher aber wohl nur Neuschwanstein als Beispiel bestätigt. Wenns ums Geld geht ...
Ist diese unnötige, rein auf Konfrontation gerichtete Polemik wirklich die Art, wie du eine Diskussion führen möchtest? Wenn dem so ist, dann kannst du das gerne ohne mich machen.justus hat geschrieben: ↑Fr 05.08.22 09:14Träum weiter. Was das bedeutet und wie das von unserer Obrigkeit 'gehändelt' wird, kannst du von unserem Mitglied Hermann (pottina) erfahren. Der hat mal in RP ca. 7500 Antoniniane gefunden.
Die Einführung eines Schatzregals im Gegensatz zur sog. "Hadrianischen Teilung" (Bayern bis dato) bedeutet nichts anderes als die ENTEIGNUNG des Bodenbesitzers, sowie des ehrlichen Finders!
Ich träume nicht, sondern ich habe zwei mögliche Extrempositionen genannt, zwischen denen sich die Regelung des Gesetzes bewegen wird. Wir haben in Deutschland 16 unterschiedliche Denkmalschutzgesetze mit unterschiedlichen Ausgestaltungen eines Schatzregals. Wenn etwas in RP falsch läuft, dann ist das für RP relevant, aber nicht für Bayern. In Bayern geht es jetzt darum, wie das neue Denkmalschutzgesetz und damit auch das Schatzregal im Gesetzgebungsprozess ausgestaltet wird. Genau darauf habe ich hingewiesen und auch meine Befürchtung geäußert, worauf es hinauslaufen könnte. Diese hast du aber bei deinem Zitat absichtlich weggelassen um gegen meine angebliche Meinung polemisieren zu können. So ein Verhalten stößt mir einfach sauer auf.
Beste Grüße
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- justus
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Sorry, aber die Aussagen, die auf dieser Seite getroffen werden sind kompletter Blödsinn! Jedes Bundesland kann sein Schatzregal nach eigenen Regeln ausgestalten. In dem Punkt bist du leider ein Verbreiter von Falschnachrichten. Im Gegensatz zu dir kenne ich aus beruflichen Gründen die Schatzregalregelungen von mehreren Bundesländern und diese könnten im Wortlaut und in der Auslegung kaum unterschiedlicher sein.justus hat geschrieben: ↑Fr 05.08.22 13:23Was die Einführung des Schatzregals auch in Bayern angeht, so gibt es da nichts auszugestalten. Offenbar kennst du dich mit dergleichen Bestimmungen nur recht oberflächlich aus. Als Lektüre empfehle ich dir daher: http://schatzregal.de/schatzregal-ein-d ... ungsgesetz
Ich empfehle dir, dich mal mit den rechtlichen Unterschieden zwischen kleinem und großem Schatzregal und den jeweiligen Ausgestaltungen in den Bundesländern zu befassen. Danach würdest du nicht mehr solche Aussagen verbreiten.
Alter ist ein einer Diskussion kein stichhaltiges Argument und die Häufung an überdurchschnittlich heißen und trockenen Jahren ist leider Gottes eine Tatsache, die sich nicht wegdiskutieren lässt.justus hat geschrieben: ↑Fr 05.08.22 13:23Und das mit deinen Obstbäumen tut mir leid, aber trockene Sommer gab es schon immer. Da ich schon etwas älter bin als du, kann ich mich natürlich an so einige Sommer in den 60er-70er Jahren erinnern, die ebenso heiß und trocken waren, wie der diesjährige. Und damals war von Klimawandel noch keine Rede. Aber sei's drum. Ich möchte wirklich darüber keinen Streit vom Zaun brechen. Also lassen wir es dabei. Ich bin raus!
Beste Grüße
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- justus
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Habe meine Beiträge gelöscht, da ich kein Interesse dran habe an irgendwie gearteten, politisch motivierten Streitereien teilzunehmen. Jemanden als Verbreiter von Falschinformationen, sowie seine Beiträge als Blödsinn zu bezeichen ist nicht nur unterhalb der Gürtellinie, sondern auch nicht mehr diskussionswürdig.
mit freundlichem Gruß
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Lieber Justus,
ich habe deine Beiträge nie als Blödsinn bezeichnet. Ich habe das, was auf der von dir verlinkten Seite steht, als Blödsinn bezeichnet. Das mag ich gerne auch begründen. Auf dieser Seite werden spektakuläre Fälle, in denen die jeweiligen Landesämter, zum Teil gerichtlich festgestellt, rechtswidrig gehandelt haben, auf alle Fälle verallgemeinert und das ist einfach Blödsinn. Das würdest du auch jemandem sagen, der meint, weil eine Münze falsch ist, müssten alle Münzen falsch sein.
Ich kann dich beruhigen und dir dir sagen, dass ich einige Sondengänger kenne und diejenigen, die sich an die gesetzlichen Reglungen halten auch keine Probleme bekommen haben. Selbst in Bundesländern mit kleinem Schatzregal gehen über 99% der gemeldeten Funde an Finder und Grundstückseigentümer zurück. Was auf der Seite im Bereich "Kontra Schatzregal" steht, ist in dieser Hinsicht nicht verwunderlich. Dass innerhalb von 4,5 Jahren nur einmal das Schatzregal gezogen wurde, ist nicht außergewöhnlich. Das heißt jedoch nicht, dass sonst nichts gemeldet wurde. In diesem Punkt sind die Ausführungen auf dieser Seite wieder falsch.
Ich wollte dich nicht verletzen und möchte mich für meine Wortwahl entschuldigen.
Beste Grüße
Andechser
Noch ein Nachtrag zur Versachlichung der Diskussion: https://www.denkmalrechtbayern.de/wp-co ... 5_12_S.pdf
Der Autor hat hier die Formulierungen der Schatzregale der einzelnen Bundesländer zusammengestellt und es am niedersächsischen Beispiel genauer ausgearbeitet.
ich habe deine Beiträge nie als Blödsinn bezeichnet. Ich habe das, was auf der von dir verlinkten Seite steht, als Blödsinn bezeichnet. Das mag ich gerne auch begründen. Auf dieser Seite werden spektakuläre Fälle, in denen die jeweiligen Landesämter, zum Teil gerichtlich festgestellt, rechtswidrig gehandelt haben, auf alle Fälle verallgemeinert und das ist einfach Blödsinn. Das würdest du auch jemandem sagen, der meint, weil eine Münze falsch ist, müssten alle Münzen falsch sein.
Ich kann dich beruhigen und dir dir sagen, dass ich einige Sondengänger kenne und diejenigen, die sich an die gesetzlichen Reglungen halten auch keine Probleme bekommen haben. Selbst in Bundesländern mit kleinem Schatzregal gehen über 99% der gemeldeten Funde an Finder und Grundstückseigentümer zurück. Was auf der Seite im Bereich "Kontra Schatzregal" steht, ist in dieser Hinsicht nicht verwunderlich. Dass innerhalb von 4,5 Jahren nur einmal das Schatzregal gezogen wurde, ist nicht außergewöhnlich. Das heißt jedoch nicht, dass sonst nichts gemeldet wurde. In diesem Punkt sind die Ausführungen auf dieser Seite wieder falsch.
Ich wollte dich nicht verletzen und möchte mich für meine Wortwahl entschuldigen.
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Noch ein Nachtrag zur Versachlichung der Diskussion: https://www.denkmalrechtbayern.de/wp-co ... 5_12_S.pdf
Der Autor hat hier die Formulierungen der Schatzregale der einzelnen Bundesländer zusammengestellt und es am niedersächsischen Beispiel genauer ausgearbeitet.
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
In Ordnung. Entschuldigung angenommen.
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Ich hatte jetzt die Zeit und Gelegenheit mir als Nichtjurist den aktuellen Gesetzentwurf einmal genauer anzusehen und ich möchte den Stand des aktuellen Entwurfs kurz zusammenfassen. Auf einige Punkte ist die Münzenwoche schon eingegangen (https://muenzenwoche.de/bayern-will-sch ... infuehren/).
Folgende Punkte finden sich im Gesetzentwurf: https://www.stmwk.bayern.de/download/21 ... yDSchG.pdf
- Das Eigentumsrecht an Funden liegt zukünftig beim Freistaat Bayern, wobei Funde auf Grundlage von §984 BGB (Hadrianische Teilung) an Finder und Grundstückeigentümer übereignet werden können. Hierbei findet dann auch der vollständige Eigentumsübergang an Finder und Grundstückseigentümer statt.
- Der Einsatz von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmalen ist zukünftig verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Einsatz auf nicht gekennzeichneten Flächen, selbst wenn es sich um archäologische Verdachtsflächen handelt, wird wegen rechtlicher Bedenken nicht reglementiert!
- Finder und Grundstückseigentümer stehen zukünftig eine Belohnung bzw. eine Entschädigung zu. Hierbei gelten dann allerdings Einschränkungen. Es gibt kein Geld, wenn das Eigentum an Finder und Grundstückseigentümer übertragen wird. Ebenso besteht kein Anspruch bei einer Bergung unter Verstoß gegen gesetzliche Regelungen und auch nicht bei einer Bergung von Funden auf eingetragenen Bodendenkmalen. Zudem gilt eine Bagatellgrenze von 1000€, so dass z.B. der Fund einer einzelnen häufigen spätrömischen Bronzemünze wohl eher keinen Anspruch begründen können wird.
- Die Höhe der Entschädigung für den Grundstückseigentümer richtet sich dann nach dem Verkehrswert des vollständig restaurierten Funds. Von diesem werden die Kosten für Restaurierung und Konservierung sowie die Belohnung für den Finder abgezogen.
- Die Höhe der Belohung des Finders richtet sich dann nach den gesetzlichen Regelungen zum Finderlohn, wobei sich die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Belohnung nach dem Verkehrswert des vollständig restaurierten Funds richtet.
Damit gibt es jetzt zumindest einen Stand auf dessen Grundlage man über den Gesetzentwurf diskutieren kann. Auf jeden Fall will Bayern damit den Weg eines großen Schatzregals beschreiten, wobei die Regelung bei weitem nicht so weitreichend ist, wie z.B. in Sachsen-Anhalt.
Eine große Änderung betrifft natürlich die Belohnung des Finders, dem dadurch nur noch 3% des Fundwerts zustehen werden, statt der bisherigen 50%, während dem Grundstückseigentümer möglicherweise weit mehr als 50% des Werts als Entschädigung zufallen könnten, was natürlich auch von den Kosten für Restaurierung und Konservierung abhängig sein wird. Dies gilt natürlich nur, wenn für den Fund auch das Schatzregal gezogen wird und er nicht übereignet wird.
Beste Grüße
Andechser
Folgende Punkte finden sich im Gesetzentwurf: https://www.stmwk.bayern.de/download/21 ... yDSchG.pdf
- Das Eigentumsrecht an Funden liegt zukünftig beim Freistaat Bayern, wobei Funde auf Grundlage von §984 BGB (Hadrianische Teilung) an Finder und Grundstückeigentümer übereignet werden können. Hierbei findet dann auch der vollständige Eigentumsübergang an Finder und Grundstückseigentümer statt.
- Der Einsatz von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmalen ist zukünftig verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Einsatz auf nicht gekennzeichneten Flächen, selbst wenn es sich um archäologische Verdachtsflächen handelt, wird wegen rechtlicher Bedenken nicht reglementiert!
- Finder und Grundstückseigentümer stehen zukünftig eine Belohnung bzw. eine Entschädigung zu. Hierbei gelten dann allerdings Einschränkungen. Es gibt kein Geld, wenn das Eigentum an Finder und Grundstückseigentümer übertragen wird. Ebenso besteht kein Anspruch bei einer Bergung unter Verstoß gegen gesetzliche Regelungen und auch nicht bei einer Bergung von Funden auf eingetragenen Bodendenkmalen. Zudem gilt eine Bagatellgrenze von 1000€, so dass z.B. der Fund einer einzelnen häufigen spätrömischen Bronzemünze wohl eher keinen Anspruch begründen können wird.
- Die Höhe der Entschädigung für den Grundstückseigentümer richtet sich dann nach dem Verkehrswert des vollständig restaurierten Funds. Von diesem werden die Kosten für Restaurierung und Konservierung sowie die Belohnung für den Finder abgezogen.
- Die Höhe der Belohung des Finders richtet sich dann nach den gesetzlichen Regelungen zum Finderlohn, wobei sich die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Belohnung nach dem Verkehrswert des vollständig restaurierten Funds richtet.
Damit gibt es jetzt zumindest einen Stand auf dessen Grundlage man über den Gesetzentwurf diskutieren kann. Auf jeden Fall will Bayern damit den Weg eines großen Schatzregals beschreiten, wobei die Regelung bei weitem nicht so weitreichend ist, wie z.B. in Sachsen-Anhalt.
Eine große Änderung betrifft natürlich die Belohnung des Finders, dem dadurch nur noch 3% des Fundwerts zustehen werden, statt der bisherigen 50%, während dem Grundstückseigentümer möglicherweise weit mehr als 50% des Werts als Entschädigung zufallen könnten, was natürlich auch von den Kosten für Restaurierung und Konservierung abhängig sein wird. Dies gilt natürlich nur, wenn für den Fund auch das Schatzregal gezogen wird und er nicht übereignet wird.
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Danke für deinen aufschlussreichen Beitrag! Wenn die 3% für den Finder tatsächlich so umgesetzt werden, dann ist das meiner Meinung nach der letzte Sargnagel, für die eh schon sehr niedrigen Fundmeldungen. Wer meldet dann noch wirklich wertvolle Funde? Die bleiben dann lieber beim Schatzfinder zuhause auf dem Kaminsims, bevor sich der Finder mit ein paar lausigen Euros abspeisen lässt. Am Ende muss der Finder dann wahrscheinlich sogar noch draufzahlen, wegen der Restaurierung. Wer hat sich den Mist eigentlich ausgedacht?! Die nächsten „Himmelsscheiben“ werden wohl bald wieder auf dem Schwarzmarkt verramscht…
MfG Stefan
Angesichts der Tatsache, dass die Menschheit nicht fähig ist, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, dürfen wir uns in Zukunft keine Fehler mehr leisten.
– Ernst Ferstl-
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Re: Bayern führt Schatzregal ein!
Der Finder bekommt auf jeden Fall den Finderlohn, wenn der Fund nicht zurückübereignet wird. Davon werden auch keine Kosten abgezogen. Der Kostenabzug betrifft nur den Betrag, der dem Grundstückseigentümer zusteht.
Beste Grüße
Andechser
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Andechser
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