Tja, dann muss ich dich auf Art. 7 Abs. 1 des aktuellen Bodendenkmalschutzgesetzes hinweisen. Aus dieser Vorschrift entnehme ich meine fake news.Steffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 18:24Ein Lizenz der Denkmalschutzbehörde? In Bayern?? Das halte ich definitiv für „Fake News“
...
MfG Stefan
Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Moderator: Numis-Student
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Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
do ut des.
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Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Wir reden doch von Bayern, oder?
Da gibt es gar kein "Bodendenkmalschutzgesetz"!.
Oder meinst Du vielleicht das Bay. Denkmalschutzgesetz?
Dort Bedarf nach § 7 I tatsächlich derjenige, der eine geziehlte Ausgrabung durchführen will einer Genemigung. Sondeln wird dort aber gar nicht erwähnt.
Man könnte zwar in extremer Auslegung der Norm auf den Gedanken kommen, das der Sondergängee zwar genemigungsftei Sondeln darf, aber wenn es anschlägt, er vor dem Zücken des Spatens erst eine Genemigung einholen müßte. Sber auf diese Idee ist in Bayern offenbar noch keine Behörde gekommen. Ich fürchte die interpretierst da was ins Gesetz rein.
Zuletzt geändert von Rollentöter am So 05.03.23 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
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Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Nix Fake NewsSteffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 18:24Ein Lizenz der Denkmalschutzbehörde? In Bayern?? Das halte ich definitiv für „Fake News“
...
Ich hatte vor ca. 25 Jahren so eine schriftliche Genehmigung. Man musste damals einen Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen, in dem man angeben musste, wo man suchen will. Dazu musste man eine Karte einreichen, in der man das Suchgebiet markierte. Die bekam man nach kurzer Bearbeitungszeit (knapp 1 Jahr ) zurück. In der Karte war dann markiert, wo man nicht suchen durfte, da Bodendenkmäler bekannt waren.
Zusätzlich wurde man informiert, dass man zusätzlich auch das Einverständnis des Grundstückseigentümers benötigte und Funde melden muss.
Gruß,
antoninus1
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Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Das man nicht auf (oder in der Nähe von) Bodendenkmälern suchen darf ist wohl jedem (Sondler) bekannt. Desweiteren ist es untersagt in Naturschutzgebieten oder Biotopen suchend mit der Metallsonde unterwegs zu sein bzw. ist es vielmehr untersagt dort Löcher zu buddeln. Das weiß aber jeder Sondengänger der sich bisschen mit der Rechtslage auseinander gesetzt hat. Das suchen auf Privatgrund, der nicht auf Bodendenkmälern liegt, ist per se nicht verboten und bedarf auch keiner Sucherlaubnis der Denkmalschutzbehörde. Anders sieht es da schon in staatlichen Wäldern aus. Dort wird aber auch keine Lizenz von der Denkmalschutzbehörde benötigt, sondern eine Erlaubnis des Eigentümers, also der Bayrischen Staatsforsten.
Eine Meldepflicht besteht im übrigen in jedem Fall.
MfG Stefan
P.S. Ich rede nur vom Freistaat Bayern. In anderen Bundesländern kann die Sachlage anders aussehen.
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MfG Stefan
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Klar, da wo ich keine Schätze vermute oder vermuten kann, also da, wo es nicht von Römern wimmelt, wie prieure sich ausdrückt, darf ich sondeln und graben. Sonst dürfte ein Bayer seinen Garten nicht anfassen. Aus dem Gesetz ersehe ich übrigens keinen Unterschied zwischen Privatgelände und öffentlichen Flächen, also die Erlaubnispflicht gilt auch bei privaten Wäldern und Wäldern in öffentlicher Hand. . Ich stelle mir übrigens gerade den idealen Sondler vor. Der sondelt garantiert nur abseits von Erfolg versprechenden Flächen. Der will nur das Piepen hören. Und wenn es piept, greift er nicht zum Spaten. Gott bewahre.
do ut des.
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Ja ich sehe schon, du magst keine Sondler ist ja auch in Ordnung. Ich persönlich suche niemals (!) auf Bodendenkmälern und ich frage auch immer zuerst den Grundstückseigentümer bevor ich suche! Das kannst du mir jetzt glauben, oder eben nicht. Mir eigentlich wurscht
P.S. man kann auch abseits von Bodendenkmälern wirklich tolle Funde machen. Ich lade dich mal ein, auf nen Kaffee und ein Stück Kuchen, dann kannst meine Sammlung begutachten. Die entsprechenden Fundmeldungen kann ich dir dann auch gleich zeigen
MfG Stefan
P.S. man kann auch abseits von Bodendenkmälern wirklich tolle Funde machen. Ich lade dich mal ein, auf nen Kaffee und ein Stück Kuchen, dann kannst meine Sammlung begutachten. Die entsprechenden Fundmeldungen kann ich dir dann auch gleich zeigen
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Du hast genau die Crux der aktuellen Techtslage erfaßt:richard55-47 hat geschrieben: ↑So 05.03.23 17:34... Der sondelt garantiert nur abseits von Erfolg versprechenden Flächen. Der will nur das Piepen hören. Und wenn es piept, greift er nicht zum Spaten. Gott bewahre.
- wer sondelt um archäologische Funde auszugraben: Genemigung der Denkmalschitzbehörde.
- wer sondelt um was anderes auszugraben (z.B. neuzeitlichen Schrott Eisenmeteorieze, Weltkriegsmunition etc) braucht grundsätzlich keine Genemigung
- wer nur sondelt aber nicht ausgeübt sondern z.B. nur kartiert, braucht grundsätzlich keine Genemigung
- wer grundsätzlich keine Henemigung braucht, muß dann aber trotzdem eine Henemigung einholen, wenn:
- - Geschütztes Hebiet oder
- - mit archäologischen Funden zu rechnen ist.
Evtl. Genemigungen anderer Behötden (z.B. Nazirschitz) mal außen vor.
Die Zustimmung des Grundstückseigentümers braucht es immer. (Eigentlich selbstverständlich oder fändest dui es toll wenn ein Fremder Löcher in dein Tipenbeet im Vorgarten mach!)
Und richtig es gibt keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Wäldern bzgl. Sondeln.
Gruß
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
[quote=Rollentöter post_id=580582 time=1678035455 up
Und richtig es gibt keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Wäldern bzgl. Sondeln.
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Den gibt es sehr wohl. Als Miteigentümer der Fundobjekte muss bei Funden die auf Staatsgrund gemacht wurden auch die Bayrische Staatssammlung informiert werden
Und richtig es gibt keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Wäldern bzgl. Sondeln.
[/quote]
Den gibt es sehr wohl. Als Miteigentümer der Fundobjekte muss bei Funden die auf Staatsgrund gemacht wurden auch die Bayrische Staatssammlung informiert werden
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Bei Funden auf Staatlichem Lsnd muß der Staat und bei Funden auf Privatland der Private, jeweils als Eigentümer informiert werden. Wo ist ds der Unterschied?
Gruß
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Zwar nicht mehr ganz aktuell da nunmehr auch in Bayern das Schatzregal eingeführt wird aber vielleicht trotzdem interessant
https://www.blfd.bayern.de/mam/ehrenamt ... r_2020.pdf
Viele Grüße
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Bei der Privatperson muss ich nicht extra nochmal eine offizielle Fundmeldung erstellen (bzw. auf die Fundmeldung beim Landesamt verweisen) bzw. den Fund mit Daten, Fundkoordinaten, Bildern usw. belegen.
Mal ne allgemeine Frage: glaubt ihr alle Sammlermünzen die auf dem Markt sind, haben ne lupenreine Weste, bzw. schließt ihr aus das keine Münze von einem Sondler entdeckt wurde? Oder anders gefragt, würdet ihr solche Münzen aus euerer Sammlung entfernen, wenn sich rausstellen würde das es so ist?
Mal ne allgemeine Frage: glaubt ihr alle Sammlermünzen die auf dem Markt sind, haben ne lupenreine Weste, bzw. schließt ihr aus das keine Münze von einem Sondler entdeckt wurde? Oder anders gefragt, würdet ihr solche Münzen aus euerer Sammlung entfernen, wenn sich rausstellen würde das es so ist?
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Solche Münzen sollte man auf jeden Falle an ein Museum zurückgeben, da nur dort eine ordentliche Aufbewahrung gesichert ist
Numismatisch beispielsweise die Sammlung Heinen in Krefeld, die jahrzehnelang in einer Ecke vergammelte
Die Steinzeitboot in Schwerin
https://www.welt.de/welt_print/article3 ... otten.html
Und ganz aktuell natürlich die Benin - Bronzen. Da wird in einigen Jahre kein Stück mehr in einem afrikanischen Museum sein.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 09784.html
Grüße
Klaus
Numismatisch beispielsweise die Sammlung Heinen in Krefeld, die jahrzehnelang in einer Ecke vergammelte
Die Steinzeitboot in Schwerin
https://www.welt.de/welt_print/article3 ... otten.html
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- Steffl0815 (So 05.03.23 19:35) • antoninus1 (Mo 06.03.23 08:29)
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Mir hat mal ein Bekannter gesagt, dass alte Münzen nur in einem Museum gut aufgehoben sind und nicht in Privathände gehören.
Da habe ich ihm recht gegeben: Münzensammler sind dafür bekannt, dass ihnen ihre Münzen gleichgültig sind und sie diese gerne vergammeln lassen.
Ironie war aber leider nicht seine Stärke
Da habe ich ihm recht gegeben: Münzensammler sind dafür bekannt, dass ihnen ihre Münzen gleichgültig sind und sie diese gerne vergammeln lassen.
Ironie war aber leider nicht seine Stärke
Gruß,
antoninus1
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Ach ja, hier ein aktueller "ausgewogener" Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung. Sondengänger werden ernsthaft als "Vampire" bezeichnet, das hatte ich bisher noch nicht gehört.
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... duced=true
Ob so ein Artikel in England erscheinen könnte?
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... duced=true
Ob so ein Artikel in England erscheinen könnte?
Gruß,
antoninus1
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Re: Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Solche Artikel würde man in England wohl kaum finden, aber auch dort drohen aktuell größere Probleme aus Platz- und Personalmangel: https://www.zeit.de/news/2023-02/25/bri ... -funde-aus
Beste Grüße
Andechser
Beste Grüße
Andechser
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