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Antonia Augusta Denar - Rechtliches zu Bodenfunden
Verfasst: Sa 04.03.23 17:03
von Steffl0815
Hab mir schon gedacht das ich Ungläubigkeit aus deinem Text rausfiltern kann

Also so wie du das beschreibst gibt es das nur in Brandenburg glaub ich (verbessert mich wenn ich falsch liege). Vielleicht meint der Finder mit „Genehmigung vorhanden“ auch die Genehmigung des Grundstückseigentümers. In Bayern zum Beispiel läuft das momentan noch relativ entspannt. Ich habe noch keinen einzigen Fund abgegeben müssen (!), trotzdem liegen schon Funde von mir im Museum, aber die habe ich aus freien Stücken heraus abgegeben. Wenn man als Antrieb nicht möglichen Reichtum in den Vordergrund stellt, sondern Neugier und Interesse an der Geschichte, dann kann man die Sache auch entspannter sehen
MfG Stefan
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 17:11
von prieure.de.sion
Steffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 17:03
Finder mit „Genehmigung vorhanden“ auch die Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Und selbst dann muss man es dem LDA melden - wenn man die Gesetzeslage befolgt.
Steffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 17:03
In Bayern zum Beispiel läuft das momentan noch relativ entspannt. Ich habe noch keinen einzigen Fund abgegeben müssen (!)...
Ist das immer noch so?
Bisher galt doch in Bayern die "Hadrianische Teilung". Seit Mitte 2022 müsste aber doch auch in Bayern das neue "Schatzregal Gesetz" in Kraft getreten sein - wenn ich mich jetzt nicht ganz stark irre - nachdem Bayern das Ziel "freier Sondengänger" aus halb Europa Ziel geworden ist und sie den Raubgräbern nicht mehr Herr geworden sind?!?
Meines Wissens ist in Bayern nichts mehr "entspannt"
Nachtrag: "Lange Zeit galt in Bayern: Wird ein Bodenschatz entdeckt, gehört die eine Hälfte dem Finder, die andere dem Eigentümer des Grunds. Künftig ist das anders. Dann müssen archäologische Funde komplett dem Freistaat überlassen werden. Mit der Neuregelung will Bayern stärker gegen illegale Grabungen vorgehen. Während Archäologen die Pläne mehrheitlich loben, ist das Echo in der Sondengänger-Szene geteilt. Wir haben mit Vertretern beider Seiten gesprochen."
Die einen Seiten schreiben, dass der Landtag es beschlossen hat einzuführen (also noch nicht ratifiziert?). Auf anderen Seiten lese ich zukünftig gilt (bereits) das Schatzregal. Weiß jemand mehr - ist es nun nur beschlossen, dass es kommen soll - oder ist es bereits Gesetz?
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 17:20
von Fiddii
Also zur Erläuterung von meiner Seite, der Fundort war sehr moorartig und ohne Steine. Wahrscheinlich ist sie deshalb noch so schön. Gereinigt wurde bisher nur mit Wasser und Zahnbürste.
Und ja komme aus Bayern (Schatzregal gibt es bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht) Und mit Genehmigung vorhanden war die des Landwirts der Fläche gemeint. Außerdem wurde Abstand zu Bodendenkmäler gehalten.
Da ich die Münze vor wenigen Tagen erst gefunden habe, ist sie bis jetzt noch nicht gemeldet, da ich erst einmal wissen wollte um was es sich genau handelt. Ich hoffe ihr versteht das. ^^
Lg
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 17:25
von Steffl0815
Du kannst die Münze ganz einfach demnächst melden, kein Problem

du wirst sie mit Sicherheit auch behalten dürfen. Also alles richtig gemacht und wenn der Fund jetzt dann auch noch offiziell eingetragen ist, dann kannst du dich an diesem Ausnahmefund dein restliches Leben erfreuen
MfG Stefan
P.S. du solltest nur den Bauern auch noch informieren und diesen fragen ob er einen Finanziellen Ausgleich haben will. Die meisten sagen eh Nein danke. Im Zweifel einfach dann trotzdem nen kleinen „Fresskorb“ vorbeibringen

Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 17:46
von prieure.de.sion
Dann kann ich nur sorry sagen für die unterschwellige "Verurteilung" - da ich dachte im Hinterkopf, das Schatzregal hätte auch in Bayern bereits seine gesetzliche Gültigkeit.
Fiddii hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 17:20
Und ja komme aus Bayern (Schatzregal gibt es bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht) Und mit Genehmigung vorhanden war die des Landwirts der Fläche gemeint. Außerdem wurde Abstand zu Bodendenkmäler gehalten.
Dann kann man ja nur gratulieren. Und neidvoll (noch) nach Bayern blicken (aus BaWü).
Und einen zweiten Glückwunsch dann zu dem Treffer. Außer dem üblichen Bierdeckeln und Dosen Laschen hat es bei mir bisher nur zu einem Sack voller Spätrömer gereicht. Bei uns in der Gegend wurde aber auch schon alles 5x im Boden durchgegraben.
Fiddii hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 17:20
Da ich die Münze vor wenigen Tagen erst gefunden habe, ist sie bis jetzt noch nicht gemeldet, da ich erst einmal wissen wollte um was es sich genau handelt. Ich hoffe ihr versteht das.
Muss man denn dies trotzdem? Also eine Meldung muss auch in Bayern trotz noch nicht geltendem Schatzregal gemacht werden - zwingend? Aus Interesse.
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:00
von Steffl0815
Ein Meldepflicht besteht. Laut Aussagen mehrerer Archäologen, für Funde die ab dem Spätmittelalter datieren, oder auch bei neuzeitlichen Hortfunden die von Belang sind. Im Zweifel lieber melden, dann ist man auf der sicheren Seite.
MfG Stefan
P.S. @ prieure.de.sion : auch wenn das Schatzregal schon seine Gültigkeit hätte, würde ich bezweifeln dass der Denar einkassiert würde. Der Typus weißt keine außergewöhnlichen Merkmale auf und scheint in einigen Werken schon ausführlich beschrieben. Die Allgemeinheit dürfte auch kein gesteigertes Interesse an der Münze haben. Somit würden keine Gründe vorliegen, die das Schatzregal rechtfertigen.
Die Zukunft wird zeigen ob ich vielleicht doch bisschen zu optimistisch bin

Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:13
von richard55-47
Das mit dem Fresskorb ist etwas zweifelhaft:
https://muenzenwoche.de/bayern-will-sch ... infuehren/
Das aktuelle Bodendenkmalschutzgesetz Bayern hat auch gewisse Einschränkungen und Bestimmungen in Bezug auf aufgefundene herrenlose Schätze und Meldefristen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BayDSchG-8
Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB)
Auch hätte die Münze bis eine Woche nach der Fundanzeige im Boden bleiben müssen.
Was das Sondeln angeht: Wer die entsprechende Lizenz von der unteren Denkmalschutzbehörde hat, darf sondeln. Auf Grundstücken Fremder mit dessen Einwilligung. Leider hält sich eine gewisse Kundschaft nicht an die Regeln, zerstört mehr, als gewonnen wird.
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:24
von Rollentöter
Äh...
Ein paar kleine rechtliche Ergänzungen bzw. Klarstellungen. Hadrianische Teilung ( wie zur Zeit in Bayern) heißt Finder und Grundstükseigentümer sind zu gleichen Teilen Miteigentümer! Sie müssen gemeinsam über das Schicksal der Münze und evtl. Ausgleichszahlungen einigen. Dem Grundstückseigentümer den Fund nicht mitzuteilen wäre Unterschlagung! (Strafbarkeit wie Diebstahl).
Ob Du als Finder die Münze behalten darfst hängt also vom Bauern ab!
Nach dem geplanten vayr. Schatzregal hat der Freistaat ein Aneignungstecht. Übt er dieses nicht aus (will also die Münze nicht), dann erwirbt der Grundstüxkseigentümer das Eigentum und dem Finder steht nur ein Finderlohn zu! Aber das ist ja noch nicht Gesetz.
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:24
von Steffl0815
Ein Lizenz der Denkmalschutzbehörde? In Bayern?? Das halte ich definitiv für „Fake News“

Ich kann nur sagen wie ich es seit Jahren (in Abstimmung mit den jeweiligen Archis) halte…
MfG Stefan
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:27
von Steffl0815
Im geplanten Schatzregal soll weiterhin die hadrianische Teilung gelten, für den Fall dass das Schatzregal nicht greift…
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:30
von Rollentöter
Steffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 18:27
Im geplanten Schatzregal soll weiterhin die hadrianische Teilung gelten, für den Fall dass das Schatzregal nicht greift…
Stand?
Hat man das also im Gesetzgebungsverfahren mittlerweile geändert. Geplant war es ursprünglich anders (bin fa aber vermutlich nicht mehr aktuel).
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 18:39
von Steffl0815
Ich habe den Gesetzestext vor paar Wochen gelesen. Dort stand es so wie ich es sage (also natürlich auf bürokratendeutsch). Für den Fall dass das Schatzregal greift, trifft deine Aussage zu. Der Entdecker wird nur paar Prozent (glaub 3%) bekommen.
Ich schau mal ob ich die aktuellste Version finde…
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 19:01
von Rollentöter
Wegen mir müßte nicht nachschauen. Verfolge das halt nicht laufend. Und kommt ja öfters mal vor, das A angedacht und B umgesetzt wird. Aber Danke für die Richtigstellung.
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 19:14
von Steffl0815
Also dass war jetzt mein Stand. Diese Änderungen sind um die Jahreswende veröffentlicht worden. Wie sie dann in Stein gemeißelt werden, werden wir bald sehen.
In Art. 9 Schatzregal, Pkt. (4) heißt es dort : „1.Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege. 2. Er entfällt, wenn das Objekt an die nach § 984 BGB Berechtigten zurückgegeben und diesen je zur Hälfte das Eigentum an dem Objekt übertragen wird.“
https://www.stmwk.bayern.de/download/21 ... yDSchG.pdf
MfG Stefan
Re: Antonia Augusta Denar - Preisschätzung?
Verfasst: Sa 04.03.23 20:30
von rosmoe
Wir hatten da schon mal einen Thread zu diesem Thema:
viewtopic.php?f=88&t=65939
Hier der Gesetzesentwurf aus dem Bayrischen Landtag:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanT ... 015919.pdf