Hallo Leute,
bin seit einigen Monaten Sammler von DDR-Münzen und habe schon etwas Erfahrung.
Doch nun habe ich bie Ebay eine DDR - 10 Mark Münze in PP (Auflage 4200 Stck.) erworben die mir Bauchschmerzen macht. Die Münze sieht aus wie in PP hergestellt, daran habe ich also keine Zweifel, das Problem ist vielmehr, daß sie einen Kratzer (ca. 1mm x 0,3 mm) hat.
Da die Münze 3stellig kostete, kann ich mit den 10% Preisnachlass des Verkäufers nicht zufrieden sein.
Was mir auch sehr negativ aufstößt ist, daß der Händler in 3 Jahren auf ca. 1300 Bewertungen gekommen ist, sein Profil jedoch als "nicht gewerblich" kennzeichnet und somit Umtausch ausschließen will.
Die Münze ist in einer DDR-üblichen PP-Verpackung mit Plombe. Die Verplombung besteht jedoch aus einer Art gelben Klingeldraht + Plombe. Ich bin der Meinung daß mit Geschick (der Draht läßt sich dehnen) hier jemand eine "vz aus PP" (z.b. aus einer geöffneten PP-Hülle) in eine noch verplombte Original-PP-Hülle schmuggeln konnte und nun als unberührte PP vertickt hat.
Was würdet ihr machen? Wie würdet ihr reagieren?
Viele Grüße
Sammlex
10 Mark in PP, Kratzer trotz Original-Hülle, Wertverlust
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Re: 10 Mark in PP, Kratzer trotz Original-Hülle, Wertverlust
Hallo,Sammlex hat geschrieben:Hallo Leute,
Was mir auch sehr negativ aufstößt ist, daß der Händler in 3 Jahren auf ca. 1300 Bewertungen gekommen ist, sein Profil jedoch als "nicht gewerblich" kennzeichnet und somit Umtausch ausschließen will.
ich habe zwar nur sehr wenig Ahnung von Münzen aber von ebay Die c't hatte mal einen brauchbaren Artikel zu genau diesem Thema. Ein Mensch, der in relativ kurzer Zeit eine größere Anzahl gleichartiger Artikel verkauft und den Status eines Power-Sellers erlangt kann als Händler angesehen werden. Also, wenn dieser Verkäufer in den drei Jahren 1300 Bewertungen bekommen hat und ein Großteil z.B. mit Münzen zu hat, solltest Du ihn darauf aufmerksam machen
Alternativ würde ich direkt die Rechtschutz anfragen und die Sache weiter geben, wenn er sich da uneinsichtig zeigt. Sollte er nämlich tatsächlich als Privatperson auftreten, könnte man auch mal sein zuständiges Finanzamt informieren.
Viele Grüße
Sascha
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Laut iBäh AGBs kann man im Monat bis zu 100 Artikel einstellen ohne den Status "Gewerblich" angeben zu müssen..........
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Tja, zum Glück entscheidet nicht ein amerikanischer Konzern über steuerliche Gesichtspunkte, sondern immer noch das deutsche Finanzamt.tournois hat geschrieben:Laut iBäh AGBs kann man im Monat bis zu 100 Artikel einstellen ohne den Status "Gewerblich" angeben zu müssen..........
Ich persönlich habe jedoch gar nicht die Absicht jemanden anzuschwärzen, mir ging es nur um die fehlende Rückgabemöglichkeit (14 tägiges Recht zum Rücktritt vom Kauf (Fernabsatzgesetz)), die ja ein gewerblicher Anbieter bieten muss.
s. a.
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345F ... ntent.html
Da wird auch unter anderem erwähnt, wo deutsche Gerichte bsw. den Status der Gewerblichkeit sehen:
" ... Das Oberlandesgericht Frankfurt ging beispielsweise bei rund 170 Verkäufen in vier Monaten von einem „geschäftsmäßigen Handeln“ aus ..."
Aber um die Gemüter wieder zu beruhigen:
Mit Höflichkeit und Geduld konnte ich mich mit dem Verkäufer auf die Zahlung eines Abschlages einigen, der mir und ihm in der Höhe angemessen erscheint (für den letztendlichen Preis behalte ich die Münze nun). Er hat den Kratzer beim Einstellen wohl wirklich übersehen. Damit ist auch mein indirekter Vorwurf des absichtlichen Verschweigens vom Tisch und die Angelegenheit ist geklärt.
Vielen Dank für die Hinweise der Mitwirkenden.
Grüße
Sammlex
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