Einfuhrzoll
Moderator: Homer J. Simpson
Einfuhrzoll
Tach zusammen ,
habe heute - nachdem die letzten beiden Jahre sämtliche Post (mit Münzeninhalt) aus den USA ohne Probleme bei mir ankam , nette Post vom Zoll erhalten . Die haben eine Sendung einbehalten , welche 3 Münzen im Gesamtwert von 450 $ beinhaltet .
Kann mir jemand sagen ob und ggf. welche Kosten ich erwarten muss ?
vielen Dank vorab
Torsten
habe heute - nachdem die letzten beiden Jahre sämtliche Post (mit Münzeninhalt) aus den USA ohne Probleme bei mir ankam , nette Post vom Zoll erhalten . Die haben eine Sendung einbehalten , welche 3 Münzen im Gesamtwert von 450 $ beinhaltet .
Kann mir jemand sagen ob und ggf. welche Kosten ich erwarten muss ?
vielen Dank vorab
Torsten
- Peter43
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Ca. 7% (auch auf das Porto!).
Ich leide auch manchmal unter diesen Stichproben. Bei mir kommt dazu, daß die Pakete nicht zugestellt werden, sondern vom 35km entfernten Zollamt abgeholt werden müssen! Dazu muß man eine Rechnung vorlegen, da der Zoll sich manchmal weigert, das Paket zu öffnen. Mir wurde deshalb schon mal die Auslieferung verweigert, so daß ich noch einmal zurückfahren mußte. Waren dann insgesamt 140km! Als ich dann sagte 'Was ist denn das hier für eine Bürokratie!', wurde mir geantwortet 'Hüten Sie Ihre Zunge oder sie bekommen Ärger!'. Bürokratie ist nämlich Beamtenbeleidigung!
MfG
Ich leide auch manchmal unter diesen Stichproben. Bei mir kommt dazu, daß die Pakete nicht zugestellt werden, sondern vom 35km entfernten Zollamt abgeholt werden müssen! Dazu muß man eine Rechnung vorlegen, da der Zoll sich manchmal weigert, das Paket zu öffnen. Mir wurde deshalb schon mal die Auslieferung verweigert, so daß ich noch einmal zurückfahren mußte. Waren dann insgesamt 140km! Als ich dann sagte 'Was ist denn das hier für eine Bürokratie!', wurde mir geantwortet 'Hüten Sie Ihre Zunge oder sie bekommen Ärger!'. Bürokratie ist nämlich Beamtenbeleidigung!
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Zuletzt geändert von Peter43 am Sa 23.09.06 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
Omnes vulnerant, ultima necat.
- antoninus1
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@Peter
ich habe den folgender Link von einem Freund bekommen - danach ist auf das Porto keine Steuer zu erheben :
Das Verfahren der Abgabenfestsetzung
Für alle Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind, müssen bei der Einfuhr aus einem Drittland die Einfuhrabgaben entrichtet werden.
Einfuhrabgaben sind neben dem Zoll die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen Verbrauchsteuern wie Tabak- oder Kaffeesteuer.
Abhängig von Warenwert, Warenmenge und dem Charakter der Sendung werden die Einfuhrabgaben nach zwei verschiedenen Methoden berechnet:
* Die Abgaben werden mit Hilfe eines pauschalen Abgabensatzes, der alle möglichen Einfuhrabgaben umfasst, errechnet. Diese so genannte Pauschalierung vereinfacht das Verfahren der Abgabenerhebung und ist gegenüber der konkreten Einzelberechnung erheblich günstiger. Sie kommt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. In der Regel ist dies bei privaten Kleinsendungen mit Waren bis zu einem Wert von 350 EUR der Fall.
* Die Abgabenbeträge der einzelnen Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern) werden getrennt voneinander berechnet, sofern
- die Voraussetzungen für eine Pauschalierung nicht gegeben sind oder
- die Pauschalierung vom Zollanmelder abgelehnt wird.
Dieses Verfahren der Einfuhrabgabenberechnung bezeichnet man als Abgabenerhebung nach dem Zolltarif. Die Berechnung erfolgt gemäß dem Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen.
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung angemeldet - nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehören Porto und Versicherungsgebühren dagegen in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.
Einfuhrabgaben von weniger als 5,00 EUR werden nicht erhoben.
© Bundesministerium der Finanzen
ich habe den folgender Link von einem Freund bekommen - danach ist auf das Porto keine Steuer zu erheben :
Das Verfahren der Abgabenfestsetzung
Für alle Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind, müssen bei der Einfuhr aus einem Drittland die Einfuhrabgaben entrichtet werden.
Einfuhrabgaben sind neben dem Zoll die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen Verbrauchsteuern wie Tabak- oder Kaffeesteuer.
Abhängig von Warenwert, Warenmenge und dem Charakter der Sendung werden die Einfuhrabgaben nach zwei verschiedenen Methoden berechnet:
* Die Abgaben werden mit Hilfe eines pauschalen Abgabensatzes, der alle möglichen Einfuhrabgaben umfasst, errechnet. Diese so genannte Pauschalierung vereinfacht das Verfahren der Abgabenerhebung und ist gegenüber der konkreten Einzelberechnung erheblich günstiger. Sie kommt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. In der Regel ist dies bei privaten Kleinsendungen mit Waren bis zu einem Wert von 350 EUR der Fall.
* Die Abgabenbeträge der einzelnen Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern) werden getrennt voneinander berechnet, sofern
- die Voraussetzungen für eine Pauschalierung nicht gegeben sind oder
- die Pauschalierung vom Zollanmelder abgelehnt wird.
Dieses Verfahren der Einfuhrabgabenberechnung bezeichnet man als Abgabenerhebung nach dem Zolltarif. Die Berechnung erfolgt gemäß dem Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen.
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung angemeldet - nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehören Porto und Versicherungsgebühren dagegen in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.
Einfuhrabgaben von weniger als 5,00 EUR werden nicht erhoben.
© Bundesministerium der Finanzen
Das kommt wohl wie immer auf den entsprechenden Beamten an. Ich habe mit dem Zoll gute Erfahrungen gemacht. Entgegen dem Finanzbeamten der im Inland für die Abführung der Mwst. zuständig war, zeichneten sich die Zollbeamten durch Kompetenz aus. Dazu lag das Hauptzollamt 75 m von meinem alten Arbeitsplatz entfernt, so das ich es früher (als ich mehr im Ausland kaufte) mal eben in der Mittagspause erledigen konnte.
Ich habe die beiden male, die ich bezahlen musste, auch 16% bezahlt. Ob mit oder ohne Porto, weiß ich nicht mehr. Bei uns ist das Amt aber echt am Gesäß der Welt, und Mittwochs, glaube ich, ist um 12.00 Schluß. Ich lasse das jedenfalls jetzt die Post machen. Dauert noch ein wenig länger, aber wenn man die Karte vom Zoll kriegt, hat das Päckchen da id.R. schon 4 Wochen rumgelegen. Das finde ich noch viel schlimmer als die Gebühren.
Also - natürlich wollte der gutbeleibte Mann beim Zoll 16 % berechnen - natürlich auch vom vollen Betrag -also inclusive Porto .
Gemein -wie ich nun mal bin - habe ich zuächst den vollen Steuersatz beanstandet und auf die entsprechenden Quellen verwiesen . Um den armen Mann zu entlasten , hatte ich natürlich die Auzüge in Papierform vorglegt.
Als er nun mit der 2. Rechnung -inclusive 4 Seiten Anlagen zurückkehrte und kassieren wollte , musste ich ihn leider darauf hinweisen ,dass er doch die Steuer nicht auf das Porto erheben darf - natürlich unter Vorlage der entsprechenden Bestimmungen ...
Spätestens jetzt veränderte sich der Gesichtsausdruck dieses Menschen doch merklich
Nach nochmaliger Schreibübung von 20 Minuten (und einer weiteren Tasse Kaffee für mich) - kam der -nun wortlose- Beamte zurück und forderte durch Hinüberschieben einer Rechnung den korrekten Betrag von 7 % .
Na bitte , geht doch !
Gruß
Torsten
Gemein -wie ich nun mal bin - habe ich zuächst den vollen Steuersatz beanstandet und auf die entsprechenden Quellen verwiesen . Um den armen Mann zu entlasten , hatte ich natürlich die Auzüge in Papierform vorglegt.
Als er nun mit der 2. Rechnung -inclusive 4 Seiten Anlagen zurückkehrte und kassieren wollte , musste ich ihn leider darauf hinweisen ,dass er doch die Steuer nicht auf das Porto erheben darf - natürlich unter Vorlage der entsprechenden Bestimmungen ...
Spätestens jetzt veränderte sich der Gesichtsausdruck dieses Menschen doch merklich
Nach nochmaliger Schreibübung von 20 Minuten (und einer weiteren Tasse Kaffee für mich) - kam der -nun wortlose- Beamte zurück und forderte durch Hinüberschieben einer Rechnung den korrekten Betrag von 7 % .
Na bitte , geht doch !
Gruß
Torsten
20 Minuten^^, entweder gibt es mittlerweile neue Formulare, oder du hattest einen der besonders schnellen Truppe. Ich mein wenn man allein für das Formular eines Wertbriefes 20 min. braucht, dann brachen wir dringend neue Zöllner und das Problem der Arbeitslosigkeit ist gelöst
Naja zumindest wird der das so schnell nicht mehr vergessen
Naja zumindest wird der das so schnell nicht mehr vergessen
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