Silberschatz in Österreich
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Silberschatz in Österreich
Hab ein Silberschatz von fast 200 Münzen und 3 goldene Münzen in Österreich gefunden. ( zum anschauen auf www.detektoren.at/oos/gkfunde.html ). Die Münzen stammen aus dem Römisch-Deutsche Reich mit viele verschiedene Prägestädten. Wenn die ganse Sammlung sauber gemacht ist werde ich noch ein paar schöne bilder aufs Net stellen.
Es gibt also noch immer schätze zu finden.
Es gibt also noch immer schätze zu finden.
- klosterschueler
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- Huehnerbla
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Was bitte hat die Meldepflicht damit zu tun, ob es sich um eine Auftragssuche gehandelt hat oder nicht ?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Sache war legal (einschlägige Vorbildung und behördliche Genehmigung war vorhanden). Dann ist der Finder verpflichtet den Fund zu melden.
2. Die Sache war illegal (behördliche Genehmigung war nicht vorhanden). Dann ist allein schon die Suche illegal, egal ob mit oder ohne Auftrag.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Sache war legal (einschlägige Vorbildung und behördliche Genehmigung war vorhanden). Dann ist der Finder verpflichtet den Fund zu melden.
2. Die Sache war illegal (behördliche Genehmigung war nicht vorhanden). Dann ist allein schon die Suche illegal, egal ob mit oder ohne Auftrag.
Gruß
Jürgen
"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...
Jürgen
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- supershine
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Moin,
@huehnerbla:
Bedeutet o.g. von Dir, dass wenn mein Ururopa damals auf jetzt meinem Grundstück einen Münzschatz gehortet/vergraben hat und dieses Wissen weiter gegeben wurde, ohne aber den genauen Ort zu kennen, den hat der Uropa nämlich nicht verraten, ich illegalerweise diesen gesucht und dank Metalldetektor gefunden habe ???
Kurz und bündig: ich muss mir eine Genehmigung holen, wenn ich auf meinem Privatgrundstück sondel(n lasse) ???
Gruß
@huehnerbla:
Bedeutet o.g. von Dir, dass wenn mein Ururopa damals auf jetzt meinem Grundstück einen Münzschatz gehortet/vergraben hat und dieses Wissen weiter gegeben wurde, ohne aber den genauen Ort zu kennen, den hat der Uropa nämlich nicht verraten, ich illegalerweise diesen gesucht und dank Metalldetektor gefunden habe ???
Kurz und bündig: ich muss mir eine Genehmigung holen, wenn ich auf meinem Privatgrundstück sondel(n lasse) ???
Gruß
- klosterschueler
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Ja, bei den Fliegerbomben ists zumindest so. Die darfst du behalten und entschärfen lassen. Der Staat verzichtet da auch meist aufs Erstkaufsrecht.Schwarzschaf hat geschrieben:Meines Wissens nach ist in Österreich alles was Du auf Deinem Grundstück an Schätzen findest (nichts Gestohlenes) Dein Eigentum. Der Staat behält sich nur die wissenschaftliche Aufarbeitung und ein eventuelles Erstkaufsrecht vor.
LG. RC
Obs bei "Schätzen" auch so ist, weiß ich nicht. Wennst ein Keltengrab auf deinem Acker findest, gehört das Zeug sicher nicht dir, glaub ich. Vermutlich wirst beweisen müssen, dass du der rechtmäßige Besitzer des Fundes bist (Stichwort Großvater), was aber meist recht schwierig sein wird...
- Schwarzschaf
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@ supershine
Die Regelungen in Österreich sind eigentlich nicht weiter kompliziert.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Ich laufe mit der Sonde, ganz zufällig, durch den eigenen Garten (oder bei einem Bekannten) auf der Suche nach einem kürzlich verlorenen Gegenstand. Dabei finde ich, natürlich wieder zufällig, ein paar alte Münzen. Nach dem Ausgraben muss ich entscheiden, ob es sich um ein Bodendekmal handelt. Wenn ja, dann bin ich nach § 8 (2) Denkmalschutzgesetz zur Anzeige verpflichtet. Das weitere Procedere entscheidet das Bundesdenkmalamt. Im Regelfall zählt alles als Bodendenkmal das älter ist als 100 Jahre, einen gewissen Wert darstellt und dessen Eigentümer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
2. Ich laufe absichtlich mit der Sonde durch den eigenen Garten auf der Suche nach alten Münzen, weil ich einen Verdacht habe, da könnte ich was finden. Allein hierzu brauche ich schon nach § 11 (1) Denkmalschutzgesetz eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts.
Die Rechtsfolgen können unter § 37 (3) Denkmalschutzgesetz nachgelesen werden.
Auch für die Frage des Eigentums ergeben sich zwei Möglichkeiten.
1. Ich hatte eine Genehmigung oder brauchte keine. Dann gehört mir die Hälfte und dem Grundstückseigentümer die Hälfte. Bin ich Finder und Grundstückseigentümer zugleich, dann gehört mir alles allein. Das regelt § 399 ABGB.
2. Ich hatte keine Genehmigung (obwohl notwendig) und/oder ich habe den Fund nicht gemeldet (obwohl meldepflichig). Dann gehört 50% dem Staat und 50% dem Grundstückseigentümer. Wusste der Grundstückseigentümer vom Fund, dann gehört der Fund ganz dem Staat. Das regelt § 400 ABGB.
Ergo ist in Österreich das Nichtmelden eines Zufallsfundes Unsinn, weil ich dadurch meine Eigentumsansprüche verliere.
In Deutschland ist die Sachlage etwas komplizierter, weil da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
Das ist selbstverständlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene, bescheidene Meinung !
Die Regelungen in Österreich sind eigentlich nicht weiter kompliziert.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Ich laufe mit der Sonde, ganz zufällig, durch den eigenen Garten (oder bei einem Bekannten) auf der Suche nach einem kürzlich verlorenen Gegenstand. Dabei finde ich, natürlich wieder zufällig, ein paar alte Münzen. Nach dem Ausgraben muss ich entscheiden, ob es sich um ein Bodendekmal handelt. Wenn ja, dann bin ich nach § 8 (2) Denkmalschutzgesetz zur Anzeige verpflichtet. Das weitere Procedere entscheidet das Bundesdenkmalamt. Im Regelfall zählt alles als Bodendenkmal das älter ist als 100 Jahre, einen gewissen Wert darstellt und dessen Eigentümer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
2. Ich laufe absichtlich mit der Sonde durch den eigenen Garten auf der Suche nach alten Münzen, weil ich einen Verdacht habe, da könnte ich was finden. Allein hierzu brauche ich schon nach § 11 (1) Denkmalschutzgesetz eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts.
Die Rechtsfolgen können unter § 37 (3) Denkmalschutzgesetz nachgelesen werden.
Auch für die Frage des Eigentums ergeben sich zwei Möglichkeiten.
1. Ich hatte eine Genehmigung oder brauchte keine. Dann gehört mir die Hälfte und dem Grundstückseigentümer die Hälfte. Bin ich Finder und Grundstückseigentümer zugleich, dann gehört mir alles allein. Das regelt § 399 ABGB.
2. Ich hatte keine Genehmigung (obwohl notwendig) und/oder ich habe den Fund nicht gemeldet (obwohl meldepflichig). Dann gehört 50% dem Staat und 50% dem Grundstückseigentümer. Wusste der Grundstückseigentümer vom Fund, dann gehört der Fund ganz dem Staat. Das regelt § 400 ABGB.
Ergo ist in Österreich das Nichtmelden eines Zufallsfundes Unsinn, weil ich dadurch meine Eigentumsansprüche verliere.
In Deutschland ist die Sachlage etwas komplizierter, weil da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
Das ist selbstverständlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene, bescheidene Meinung !
Gruß
Jürgen
"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...
Jürgen
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...und da unser finder alles schön erzählt hat...und das nicht nur in diesem forum....wird er bald netten besuch von 2 lieben herren bekommen die auch münzen sammeln......aber nicht die alten, sondern die neuen, am liebsten aus papier und die haben auch so tolle marken, die zeigen sie immer bevor sie überhaupt was sagen....lustig, gell?
mfg
mfg
suche münzen italien,venedig+ital. kleinstaaten vor 1800
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