Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Moderator: Sebastian D.
Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Diese Idee, einen Scheck nicht einzulösen und im darauffolgenden Jahr erneut einzusenden, halte ich für absolut ungeeignet.
Ein Jahr nach Ausstellung des Schecks verjähren nämlich die Ansprüche gegenüber dem Aussteller, das heißt, das Geld ist verloren.
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Mit freundlichen Grüßen,
Jules
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Wobei ich ja nicht glaube das der Vatikan, wenn man den noch gültigen Scheck zurück schickt zwecks neuen bestellversuch, einen abgelaufenen wiederbekommt. Die werden dann eher den abgelaufenen vernichten und dann einen neuen Scheck ausstellen.
Gruß,
Sebastian
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Steht das irgendwo auf dem Scheck geschrieben?
Gruß
stroemling
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Leider klappt das mit der Wiedereinreichung tatsächlich nicht mehr immer.
Meine Verwandte hat Ihren Scheck (den alten von der Gedenkzweierbestellung 2008!) nun auch schon zum dritten (!) Mal wieder zurückbekommen, diesmal mit der Begründung, dass dieser für das UFN nicht mehr einlösbar wäre, meine Verwandte ihn ja aber noch bei Ihrer Bank einlösen könne.
Mit Verlaub: diese Begründung ist fadenscheinig!
1. Entweder kann man einen Scheck noch einlösen oder man kann es nicht. Und wenn man es kann, dann müssen es beide können: Aussteller und Empfänger.
2. Das UFN muss den Scheck ja nicht mal einlösen, da es ihn selbst ausgestellt hat, d. h.: der Scheck wurde der UFN faktisch nie belastet und das Guthaben besteht weiter!
Fakt ist somit: das UFN will meine Verwandte als Kundin loswerden, da sie
1. die Kreditkartenzahlung grundsätzlich verweigert und immer wieder Bargeld einsendet
2. im vergangenen Jahr auch die Bestellung des KMS ausgelassen hat.
Sie erhält seitdem keine Bestellscheine mehr und die PIN für die Telefonhotline funktioniert auch längst nicht mehr.
Fazit: Meine Verwandte ist längst als Kundin ausgesteuert, aber das UFN hat nicht die Eier in der Hose, das offen zuzugeben!
Meine Verwandte hat Ihren Scheck (den alten von der Gedenkzweierbestellung 2008!) nun auch schon zum dritten (!) Mal wieder zurückbekommen, diesmal mit der Begründung, dass dieser für das UFN nicht mehr einlösbar wäre, meine Verwandte ihn ja aber noch bei Ihrer Bank einlösen könne.
Mit Verlaub: diese Begründung ist fadenscheinig!
1. Entweder kann man einen Scheck noch einlösen oder man kann es nicht. Und wenn man es kann, dann müssen es beide können: Aussteller und Empfänger.
2. Das UFN muss den Scheck ja nicht mal einlösen, da es ihn selbst ausgestellt hat, d. h.: der Scheck wurde der UFN faktisch nie belastet und das Guthaben besteht weiter!
Fakt ist somit: das UFN will meine Verwandte als Kundin loswerden, da sie
1. die Kreditkartenzahlung grundsätzlich verweigert und immer wieder Bargeld einsendet
2. im vergangenen Jahr auch die Bestellung des KMS ausgelassen hat.
Sie erhält seitdem keine Bestellscheine mehr und die PIN für die Telefonhotline funktioniert auch längst nicht mehr.
Fazit: Meine Verwandte ist längst als Kundin ausgesteuert, aber das UFN hat nicht die Eier in der Hose, das offen zuzugeben!

Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
stroemling, das steht nicht auf dem Scheck, das ergibt sich aus dem Scheckgesetz von 1933 in der Version von 2006.
(Falls deutsches Recht hier überhaupt zur Anwendung kommt.)
Eurosammler, hinter der Nicht-Annahme des zurückgeschickten Schecks steckt sicher nicht, dass das UFN Deine Verwandte als potentielle Kundin los werden will, sondern rein buchungstechnische Notwendigkeiten. Sobald der Scheck ausgestellt und versendet ist, ist das Geld für das UFN halt eben weg. Eine Überprüfung, ob der Scheck tatsächlich eingereicht wurde, muss nun wirklich kein Scheckaussteller vornehmen.
Der Aussteller des Schecks kann den Scheck übrigens nicht selbst einreichen.
(Falls deutsches Recht hier überhaupt zur Anwendung kommt.)
Eurosammler, hinter der Nicht-Annahme des zurückgeschickten Schecks steckt sicher nicht, dass das UFN Deine Verwandte als potentielle Kundin los werden will, sondern rein buchungstechnische Notwendigkeiten. Sobald der Scheck ausgestellt und versendet ist, ist das Geld für das UFN halt eben weg. Eine Überprüfung, ob der Scheck tatsächlich eingereicht wurde, muss nun wirklich kein Scheckaussteller vornehmen.
Der Aussteller des Schecks kann den Scheck übrigens nicht selbst einreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jules
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Wohl kaum, da der Vatikan nicht Deutschland ist, ja noch nicht einmal zur EU gehört.Jules hat geschrieben: (Falls deutsches Recht hier überhaupt zur Anwendung kommt.)
Ach, und ich dachte, dass ein Scheck immer erst dann belastet wird, wenn er vom Empfänger auch eingelöst wurde.Jules hat geschrieben: Eurosammler, hinter der Nicht-Annahme des zurückgeschickten Schecks steckt sicher nicht, dass das UFN Deine Verwandte als potentielle Kundin los werden will, sondern rein buchungstechnische Notwendigkeiten. Sobald der Scheck ausgestellt und versendet ist, ist das Geld für das UFN halt eben weg. Eine Überprüfung, ob der Scheck tatsächlich eingereicht wurde, muss nun wirklich kein Scheckaussteller vornehmen.
Der Aussteller des Schecks kann den Scheck übrigens nicht selbst einreichen.
Können das andere auch so bestätigen oder liege ich damit völlig falsch?

Aber wenn der Scheck erst gar nicht belastet wurde, dann muss er doch auch vom Aussteller nicht wieder eingereicht werden. Vernichten würde dann schon reichen, quasi so, als wenn er nie ausgestellt wurde.
Woher soll die Bank denn wissen, dass ich einen Scheck ausgestellt habe (wenn ich dies per Hand mache), wenn er gar nicht eingereicht wurde? Dann kann er mir doch auch gar nicht belastet werden, oder?
Man korrigiere mich, wenn ich mich irre. Mit Schecks habe ich normalerweise nichts zu tun, außer dass ich gelegentlich mal einen zur Gutschrift auf mein Konto einreiche.
Meine Verwandte konnte den 2 Jahre alten Scheck übrigens problemlos bei der Sparkasse einlösen - wenn auch gegen 9 Euro Gebühr für im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Schecks (vs. einem Einlösewert von 20 Euro...

Wenn das UFN meine Verwandte nicht als Kundin loswerden will, warum
1. ist dann ihre Telefon-PIN erloschen, ohne dass das UFN mit einem Wort auf eine entsprechende Anfrage eingehen ist?
2. hat das UFN dann behauptet, dass der Gedenkzweier 2009 zum Zeitpunkt des Bestelleingangs (Nov. 2009) bereits ausverkauft gewesen sein soll, während ich meinen - zur gleichen Zeit bestellten - problemlos erhalten habe und WMF-Besucher als Neukunden noch im März/April 2010 einen bestellen konnten?



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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Tja, das war dann wohl ein Irrtum: gestern erhielt meine Bekannte nun doch ein Schreiben von der Bank, dass der Scheck nicht mehr einlösbar sei.Eurosammler2007 hat geschrieben: Meine Verwandte konnte den 2 Jahre alten Scheck übrigens problemlos bei der Sparkasse einlösen - wenn auch gegen 9 Euro Gebühr für im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Schecks (vs. einem Einlösewert von 20 Euro...).

Wie lang ist denn nun die Einlösefrist: ein Jahr oder nur ein halbes Jahr?
Bei einem Jahr könnte man es ja zumindest im Folgejahr nochmals versuchen, den Scheck wieder einzureichen (bei einigen Usern hier im Forum soll das ja auch schon geklappt haben).
Aber wie ist das denn nun beim UFN als Aussteller: muss es den Scheck wirklich zurückgeben, um auf das Guthaben wieder zugreifen zu können? Oder werden nur eingelöste Schecks dem Aussteller belastet? Wenn ja, dann bräuchte das UFN den wieder eingesandten, vom Kunden nicht eingelösten Scheck doch nur zu zerreißen, oder? Dann läge es tatsächlich am Nichtwollen des UFN, den Scheck zurückzunehmen und das Guthaben für die Zahlung der Münzbestellung zu nutzen!
Ich lasse mich aber auch gern eines besseren belehren. Gibt es hier jemanden, der sicher weiß, wann dem Aussteller ein Scheck belastet wird: bereits beim Ausstellen oder erst bei der Einlösung durch den Empfänger?
Wenn tatsächlich weder Aussteller noch Empfänger den Scheck nach Ablauf der Frist wieder einlösen können, sackt sich dann tatsächlich die Bank das Geld ein? Das fände ich ja ungeheuerlich!
Vll. kann das hier ja mal jemand aufklären, der sich bzgl. Scheckzahlungen genau auskennt.
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Hi!
Also bei Wiki hab ich das gefunden:
Ablauf einer Zahlung per Verrechnungsscheck
1. Schuldner bezahlt gegenüber Gläubiger per Scheck.
2. Gläubiger erteilt Einlösungsauftrag an seine Bank.
3. Bank des Gläubigers nimmt vorläufige Gutschrift auf Konto des Gläubigers vor und führt Verrechnung des Schecks mit Bank des Schuldners durch.
4. Bank des Schuldners zieht Scheck ein, und belastet das Konto des Schuldners.
5. Nach Eingang der Zahlung bei der Bank des Gläubigers erfolgt endgültige Gutschrift des Betrages auf dessen Konto.
Vorlagefrist eines Schecks
Die Vorlage eines Schecks bedeutet, dass der Scheck beim bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung eingereicht wird. In Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen wie folgt geregelt:
* Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
* Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
* Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage
Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet (Art. 56 ScheckG). Ist ein Scheck vordatiert worden, kann er auch schon vor dem Ausstellungsdatum vorgelegt werden.
Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern.
Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch ist ein Scheck immer bei Vorlage fällig.
Irgendwie sehr schwammig das Ganze.
Gruß
stroemling
Also bei Wiki hab ich das gefunden:
Ablauf einer Zahlung per Verrechnungsscheck
1. Schuldner bezahlt gegenüber Gläubiger per Scheck.
2. Gläubiger erteilt Einlösungsauftrag an seine Bank.
3. Bank des Gläubigers nimmt vorläufige Gutschrift auf Konto des Gläubigers vor und führt Verrechnung des Schecks mit Bank des Schuldners durch.
4. Bank des Schuldners zieht Scheck ein, und belastet das Konto des Schuldners.
5. Nach Eingang der Zahlung bei der Bank des Gläubigers erfolgt endgültige Gutschrift des Betrages auf dessen Konto.
Vorlagefrist eines Schecks
Die Vorlage eines Schecks bedeutet, dass der Scheck beim bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung eingereicht wird. In Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen wie folgt geregelt:
* Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
* Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
* Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage
Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet (Art. 56 ScheckG). Ist ein Scheck vordatiert worden, kann er auch schon vor dem Ausstellungsdatum vorgelegt werden.
Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern.
Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch ist ein Scheck immer bei Vorlage fällig.
Irgendwie sehr schwammig das Ganze.
Gruß
stroemling
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
So schwammig finde ich das eigentlich gar nicht.stroemling hat geschrieben: 4. Bank des Schuldners zieht Scheck ein, und belastet das Konto des Schuldners.
Vorlagefrist eines Schecks
* Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum;
Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern.
Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Irgendwie sehr schwammig das Ganze.
Gruß
stroemling
Wenn ich das alles jetzt richtig verstanden habe, dann ist es doch so, dass der Scheck dem UFN nie belastest wurde, weil meine Verwandte ihn nie eingelöst hat, oder?
Dann müsste ja auch noch ihr Guthaben beim UFN bestehen, auf das sie ein Anrecht hat: entweder in Form einer Auszahlung mittels eines neu ausgestellten Schecks - oder vorzugsweise durch Belieferung mit der gewünschten Ware.

Bin mal gespannt, wie das UFN auf die erneute (dritte!) Rücksendung des Schecks (unter Beilage des Schreibens von der Bank meiner Verwandten) reagiert...
Interessant finde ich das mit der Vorlagefrist: also nix ein halbes bzw. ein Jahr, schon nach 20 Tagen heißt es: Aus die Maus - wenn die Bank die Einlösung verweigert!
Das eigentlich Obskure an der Sache: als der Scheck endlich bei meiner Verwandten ankam, waren die 20 Tage seit Ausstellung schon längst vorbei...

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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Nur zur kurzen Info:
die sind im Vatikan dieses jahr wirklich flott. Anfang Mai den Bestellzettel bekommen, sofort mit KK bestellt, abgebucht am 20.05. und Satz bekommen am 31.05.
Komplettabwickling innerhalb eines Monats - ich kann mich nicht erinnern, dass das mal so schnell ging, inklusive aller Posttransporte.
die sind im Vatikan dieses jahr wirklich flott. Anfang Mai den Bestellzettel bekommen, sofort mit KK bestellt, abgebucht am 20.05. und Satz bekommen am 31.05.
Komplettabwickling innerhalb eines Monats - ich kann mich nicht erinnern, dass das mal so schnell ging, inklusive aller Posttransporte.

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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Zählt der Vatikan nicht als außereuropäisches Ausland? Zumindest gelten lt. Wiki die Zollbestimmungen des außereuropäischen Binnenmarktes.
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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Der Vatikan gehört nicht zur EU, wohl aber zum europäischen Ausland...stroemling hat geschrieben:Zählt der Vatikan nicht als außereuropäisches Ausland? Zumindest gelten lt. Wiki die Zollbestimmungen des außereuropäischen Binnenmarktes.

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Re: Bestellscheine Münzausgaben Vatikan 2010
Ich habe auch den Bestellschein sofort ausgefüllt zurück gesendet. Zahlung mit KK, wurde am 25.05. belastet. Bin übrigens erst seit diesem Jahr Kunde, hatte mir im Januar auf WMF am Stand der UFN einen Vordruck-Zettel geben lassen, konnte zwar nicht wirklich lesen was da drauf stand, habe aber in den Feldern Name und Adresse hinterlassen. Im April bekam ich einen Bestellschein für die 2 Euro Münze 2009 Astronimisches Jahr, welche ich bestellt und bekommen habe und jetzt Mitte Mai habe ich den Bestellschein für KMS, KMS PP und 50 Cent Coincard bekommen und bestellt.
Jetzt mal ne andere Frage, ich ziehe demnächst um, kann man dem Vatikan irgendwie die neue Adresse mitteilen? Brief Schreiben mit Kundennummer? Auf deutsch/english funktioniert das?
Jetzt mal ne andere Frage, ich ziehe demnächst um, kann man dem Vatikan irgendwie die neue Adresse mitteilen? Brief Schreiben mit Kundennummer? Auf deutsch/english funktioniert das?
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