Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
22.09.2015, Gastbeirag von Dr. Solms in Die Welt
http://www.deutsche-stiftung-eigentum.d ... -wertvoll/
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Das sagte/befürchtete ich doch oben:

Nö, gerade auch dieses Thema ist eben NICHT "unumstritten"!!
Dann packt schon mal Eure "illegal ausgegrabenen" Münzen schön zusammen, damit sie zügig "zurückgegeben" werden können...Der unumstrittene Teil des Gesetzentwurfes – die Vorschriften über die Einfuhr antiker Raubkunst und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern – sollten abgetrennt und schnellstmöglich verabschiedet werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Der übrige Teil des Gesetzesentwurfes sollte einer vertieften Beratung überlassen bleiben.

Nö, gerade auch dieses Thema ist eben NICHT "unumstritten"!!

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Chandra
wie willst du denn die "Einfuhr antiker Raubkunst und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern " sonst handhaben. Da besteht wirklich Handlungsbedarf. Der Punkt ist, klarzumachen, dass antike Münzen nicht automatisch darunterfallen. Aber dafür gibt es ja nächste Woche in Berlin Gelegenheit, das richtigzustellen.
wie willst du denn die "Einfuhr antiker Raubkunst und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern " sonst handhaben. Da besteht wirklich Handlungsbedarf. Der Punkt ist, klarzumachen, dass antike Münzen nicht automatisch darunterfallen. Aber dafür gibt es ja nächste Woche in Berlin Gelegenheit, das richtigzustellen.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Grundsätzlich halte ich den Beitrag von Herrn Dr. Solms für gelungen. Er erkennt, dass man differenzieren muss.
Genau das ist der springende Punkt : Man muss differenzieren !!!
Auch interessant der folgende Satz von ihm : "Wir haben ein Kulturgutschutzgesetz von 1955, das sich grundsätzlich bewährt hat"
Genau so ist es
Genau das ist der springende Punkt : Man muss differenzieren !!!
Auch interessant der folgende Satz von ihm : "Wir haben ein Kulturgutschutzgesetz von 1955, das sich grundsätzlich bewährt hat"
Genau so ist es
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Das tun auch Politiker anderer Parteien, jedoch ohne dies dermaßen und zielgerichtet in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Natürlich hast du mit dem Argument "Hauptsache für unsere Sache wird etwas getan" absolut recht ... nur sollte dies eben "uneigennützig" geschehen.antoninus1 hat geschrieben:@justus: worauf willst Du eigentlich hinaus? Das trägt doch nichts zur Sache bei.
Egal, ob man das Wahlkampfveranstaltung sieht oder nicht, wichtig ist, dass es Politiker gibt, die die Sache der Sammler unterstützen.
Also bei allem was recht ist, werter Herr Hansen! Diese Bemerkung hätten sie sich wirklich sparen können. Zumindest für mich hat der angesprochene FDP-Beitrag ein "Gschmäckle", wie man so schön im Schwäbischen sagt. Ich habe nichts dagegen, wenn man z. B. sagt, der und der Bundestagsabgeordnete mit Namen so und so setzt sich für unsere Belange ein. Das ist dann auch eine wirklich gute Sache! Die gezielte Erwähnung einer bestimmten politischen Partei oder bestimmter Parteipolitiker hat meiner Ansicht nach in einem Münzforum nichts zu suchen.nsw-leipzig hat geschrieben:Da jetzt eine bloße Werbung für die FDP zu unterstellen ist geschmackslos.

mit freundlichem Gruß
IVSTVS
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@NSW: Ganz ketzerisch gesagt: "Illegale Raubkunst" aus dem akt. Herrschaftsgebiet des IS, die es bis in die Hand europäischer Liebhaber/Sammler "geschafft" hat, die ist vor der Zerstörungswut dieser Horden erstmal in Sicherheit gebracht. Diese Objekte sollten sozusagen "Asylrecht" in der BRD genießen; inkl. "Bleiberecht" bei hiesigen "Quartiergebern" - egal ob privat oder öffentlich/staatlich... So wie auch wirklich(!) verfolgte Menschen.
Wenn "dort" dann - in ein paar Jahrzehnten/Jahrhunderten... - nach einem revolutionären Kulturwandel wieder ein echtes Interesse an der antiken Vergangenheit besteht, werden die das zurückkaufen und dabei auch den dann marktüblichen Preis bezahlen und damit "unsere" Konservierungsbemühungen honorieren.
Ganz ohne Staat - rein nach Marktgesetzen!
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Zuletzt geändert von Chandragupta am Mi 23.09.15 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Welches Problem juckt dich denn jetzt? Das war eben eine Veranstaltung der FDP und ich sehe nicht den geringsten Anlass, dass man anstelle der Partei da nun XYZ einsetzen muss; und ich sehe auch nicht ansatzweise, dass damit jemand politische Werbung betreiben wollte.justus hat geschrieben:Das tun auch Politiker anderer Parteien, jedoch ohne dies dermaßen und zielgerichtet in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Natürlich hast du mit dem Argument "Hauptsache für unsere Sache wird etwas getan" absolut recht ... nur sollte dies eben "uneigennützig" geschehen.antoninus1 hat geschrieben:@justus: worauf willst Du eigentlich hinaus? Das trägt doch nichts zur Sache bei.
Egal, ob man das Wahlkampfveranstaltung sieht oder nicht, wichtig ist, dass es Politiker gibt, die die Sache der Sammler unterstützen.
Also bei allem was recht ist, werter Herr Hansen! Diese Bemerkung hätten sie sich wirklich sparen können. Zumindest für mich hat der angesprochene FDP-Beitrag ein "Gschmäckle", wie man so schön im Schwäbischen sagt. Ich habe nichts dagegen, wenn man z. B. sagt, der und der Bundestagsabgeordnete mit Namen so und so setzt sich für unsere Belange ein. Das ist dann auch eine wirklich gute Sache! Die gezielte Erwähnung einer bestimmten politischen Partei oder bestimmter Parteipolitiker hat meiner Ansicht nach in einem Münzforum nichts zu suchen.nsw-leipzig hat geschrieben:Da jetzt eine bloße Werbung für die FDP zu unterstellen ist geschmackslos.



Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Verstehe ich das richtig: Du meinst also, 'dort' wäre gar kein echtes Interesse an antiker Vergangenheit vorhanden und sie müssten dann - irgendwann in ferner Zukunft - ihre eigene Kultur zurückkaufen??? Du hast echt den Knall nicht gehört!Chandragupta hat geschrieben:
Wenn "dort" dann - in ein paar Jahrzehnten/Jahrhunderten... - nach einem revolutionären Kulturwandel wieder ein echtes Interesse an der antiken Vergangenheit besteht, werden die das zurückkaufen und dabei auch den dann marktüblichen Preis bezahlen und damit "unsere" Konservierungsbemühungen honorieren.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich war nicht der Meinung das die Veranstaltung zielgerichtet breitgetreten worden ist. An mich wurde die Einladung aus der Politik weitergeleitet, weil eine eigene Teilnahme urlaubsbeingt nicht möglich war, ich die Info wohl aus einem FDP-Verteiler habe. Zum Zeitpunkt dieser Info konnte ich nicht einen einzigen Google-Treffer hinsichtlich dieser Veranstaltung landen.
Auch die Struktur der Teilnehmer entsprach nicht einer Massenveranstaltung, sondern eher der eines im positiven Sinne elitären Fachpublikums.
Auf mich wirkte die Veranstaltung seitens des Podiums als ein fundiertes Fachgespräch mit überaus kenntnisreichen Teilnehmern, also das Gegennstück zur einer Wahlkampfveranstaltung in einem Bierzelt.
Aber jetzt werde ich da nicht mehr weiter darauf eingehen.
Es geht um die Sacharbeit, um Legaldefinitionen und Gestzesentschärfung, nicht um ein Nebenthema FDP.
Ich konnte an diesem Abend dazulernen.
Auch die Struktur der Teilnehmer entsprach nicht einer Massenveranstaltung, sondern eher der eines im positiven Sinne elitären Fachpublikums.
Auf mich wirkte die Veranstaltung seitens des Podiums als ein fundiertes Fachgespräch mit überaus kenntnisreichen Teilnehmern, also das Gegennstück zur einer Wahlkampfveranstaltung in einem Bierzelt.
Aber jetzt werde ich da nicht mehr weiter darauf eingehen.
Es geht um die Sacharbeit, um Legaldefinitionen und Gestzesentschärfung, nicht um ein Nebenthema FDP.
Ich konnte an diesem Abend dazulernen.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Dieser Aussage schließe ich mich gern an. Auch wenn Beelzebub höchstpersönlich zu einer Info laden würde, würde ich diese im wohlverstandenen Eigeninteresse wahrnehmen.antoninus1 hat geschrieben:@justus: worauf willst Du eigentlich hinaus? Das trägt doch nichts zur Sache bei.
Egal, ob man das Wahlkampfveranstaltung sieht oder nicht, wichtig ist, dass es Politiker gibt, die die Sache der Sammler unterstützen.
Vermutlich ist "Justus" des Auffassung, daß in dieser Angelegenheit die EKD oder der Heilige Stuhl "unparteilich" tätig werden sollten. Dümmer und naiver geht´s nicht !



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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Der Veranstalter X, also verzichte ich auf die Nennung von Parteinamen, hat soeben, also am 23.09.2015 seinen eigenen Bericht ins Netz gestellt.
Podiumsdiskussion
Kulturgutschutzgesetz: Entwertung der Kunst?
http://www.liberale.de/content/kulturgu ... -der-kunst
Podiumsdiskussion
Kulturgutschutzgesetz: Entwertung der Kunst?
http://www.liberale.de/content/kulturgu ... -der-kunst
Zuletzt geändert von stampsdealer am Mi 23.09.15 17:50, insgesamt 2-mal geändert.
- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
nummis durensis hat geschrieben:Verstehe ich das richtig: Du meinst also, 'dort' wäre gar kein echtes Interesse an antiker Vergangenheit vorhanden und sie müssten dann - irgendwann in ferner Zukunft - ihre eigene Kultur zurückkaufen??? Du hast echt den Knall nicht gehört!

Ich schrieb doch nun deutlich genug vom "Herrschaftsgebiet des IS". Und bei den dortigen "Offiziellen" sehe ich keinerlei Interesse an ihrer vormohammedanischen Vergangenheit. Nur exzessive Zerstörungswut...
Fragt sich, wer den Knall nicht gehört hat und wer hier welche Kulturgüter vor wem schützen muß!!
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Nur um hier mal über all den (zugegebenermaßen durchaus nötigen...) Metadiskussionen um Parteien, die früher mal drei Pünktchen im Namen hatten, bzw. über das un-ge-heure "Interesse", das die IS-Leute an "heidnischer" Kultur haben (oder m.M.n. leider gar nicht haben...), nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, was eigentlich alles von "unseren" Berufs-Archäologiban als "archäologisches Kulturgut" definiert werden kann (ich verwies an anderer Stelle schon darauf):
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnz ... 3%BCneburg
Bitte genau lesen: Muß "geraubt/illegal" gewesen sein wegen des damals im DR bzw. der BRD bestehenden Goldverbotes und der darauf basierenden "Abgabepflicht" für alles Gold im Privatbesitz. (Wäre die 100%ig erfüllt worden, gäbe es in der BRD heute kaum noch eine prä-1933-Goldmünze...)
Nun bitte dieselbe "Argumentation" auf antike/mittelalterliche Münzen anwenden, wobei wir mal annehmen, daß der aktuelle KGSG-Entwurf so "Gesetz" geworden ist und jemand seine alte Sammlung unter den Wurzeln einer Kiefer in seinem Garten verbuddelt hat, und dann wurde ihm "ein Stein auf den Kopf gefallen", so daß er sein Geheimnis mit ins Grab nahm....
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnz ... 3%BCneburg
Bitte genau lesen: Muß "geraubt/illegal" gewesen sein wegen des damals im DR bzw. der BRD bestehenden Goldverbotes und der darauf basierenden "Abgabepflicht" für alles Gold im Privatbesitz. (Wäre die 100%ig erfüllt worden, gäbe es in der BRD heute kaum noch eine prä-1933-Goldmünze...)
Nun bitte dieselbe "Argumentation" auf antike/mittelalterliche Münzen anwenden, wobei wir mal annehmen, daß der aktuelle KGSG-Entwurf so "Gesetz" geworden ist und jemand seine alte Sammlung unter den Wurzeln einer Kiefer in seinem Garten verbuddelt hat, und dann wurde ihm "ein Stein auf den Kopf gefallen", so daß er sein Geheimnis mit ins Grab nahm....
Numismatische Grüße,
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Chandragupta hat geschrieben:@NSW: Ganz ketzerisch gesagt: "Illegale Raubkunst" aus dem akt. Herrschaftsgebiet des IS, die es bis in die Hand europäischer Liebhaber/Sammler "geschafft" hat, die ist vor der Zerstörungswut dieser Horden erstmal in Sicherheit gebracht. Diese Objekte sollten sozusagen "Asylrecht" in der BRD genießen; inkl. "Bleiberecht" bei hiesigen "Quartiergebern" - egal ob privat oder öffentlich/staatlich... So wie auch wirklich(!) verfolgte Menschen.
Wenn "dort" dann - in ein paar Jahrzehnten/Jahrhunderten... - nach einem revolutionären Kulturwandel wieder ein echtes Interesse an der antiken Vergangenheit besteht, werden die das zurückkaufen und dabei auch den dann marktüblichen Preis bezahlen und damit "unsere" Konservierungsbemühungen honorieren.
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Auch wenn das jetzt chandraesk (das Wort habe ich extra für dich erfunden...chandra)

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich bin übrigens für gute Vorschläge, was in Berlin angesprochen werden muss, offen.
bisher liegen mir am Herzen:
§41 und §42 bzw. die dazu gehörenden Kommentare auf Seiten 111 und 113
"Derjenige, der nicht weiß, dass einer der in
Absatz 1 genannten Sachverhalte vorliegt, muss also nur dann aktiv werden und prüfen,
wenn sich nach den Umständen, unter denen er selbst das Kulturgut erwirbt oder erworben
hat, ein Verdacht aufdrängt oder aufdrängen musste"
"Damit gelten lediglich die Jedermann-Pflichten des § 41 insbesondere auch für weite Bereiche
des Handels mit Kulturgütern, deren Sammeln besonders populär ist (z.B. Briefmarken
und vor allem auch Münzen) selbst in den Fällen, wo es sich zum Teil um Kulturgüter
archäologischer Herkunft handelt."
Eine eigene Kategorie für numismatische Objekte in der Tabelle auf Seite 98
Eine Klärung der Enteignungsbefugnis insbesondere hinsichtlich §84. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen...völlig unverhältnismäßig
Eine verbesserte Definition von archäologischem Kulturgut
"archäologisches Kulturgut“ Kulturgut, das ausgegraben oder gefunden worden ist
oder bei dem aufgrund der Gesamtumstände zu vermuten ist, dass es aus Grabungen
stammt oder es sich um archäologische Funde handelt!"
Legale Funde müssen davon ausgenommen werden, denn hier wird bisher nicht unterschieden.
Eine Verdeutlichung, dass es bei fast keiner Münze möglich ist, eine lückenfrei Provenienz der letzten 20 Jahren aufzustellen insbesondere für Stücke, die schon vor Gültigkeit des Gesetzes im Besitz sind (Rückwirkungsprinzip)
Eine Klarstellung der Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von Münzen
Eine Verdeutlichung, dass Sammler den effektivsten Schutz von Kulturgütern darstellen
bisher liegen mir am Herzen:
§41 und §42 bzw. die dazu gehörenden Kommentare auf Seiten 111 und 113
"Derjenige, der nicht weiß, dass einer der in
Absatz 1 genannten Sachverhalte vorliegt, muss also nur dann aktiv werden und prüfen,
wenn sich nach den Umständen, unter denen er selbst das Kulturgut erwirbt oder erworben
hat, ein Verdacht aufdrängt oder aufdrängen musste"
"Damit gelten lediglich die Jedermann-Pflichten des § 41 insbesondere auch für weite Bereiche
des Handels mit Kulturgütern, deren Sammeln besonders populär ist (z.B. Briefmarken
und vor allem auch Münzen) selbst in den Fällen, wo es sich zum Teil um Kulturgüter
archäologischer Herkunft handelt."
Eine eigene Kategorie für numismatische Objekte in der Tabelle auf Seite 98
Eine Klärung der Enteignungsbefugnis insbesondere hinsichtlich §84. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen...völlig unverhältnismäßig
Eine verbesserte Definition von archäologischem Kulturgut
"archäologisches Kulturgut“ Kulturgut, das ausgegraben oder gefunden worden ist
oder bei dem aufgrund der Gesamtumstände zu vermuten ist, dass es aus Grabungen
stammt oder es sich um archäologische Funde handelt!"
Legale Funde müssen davon ausgenommen werden, denn hier wird bisher nicht unterschieden.
Eine Verdeutlichung, dass es bei fast keiner Münze möglich ist, eine lückenfrei Provenienz der letzten 20 Jahren aufzustellen insbesondere für Stücke, die schon vor Gültigkeit des Gesetzes im Besitz sind (Rückwirkungsprinzip)
Eine Klarstellung der Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von Münzen
Eine Verdeutlichung, dass Sammler den effektivsten Schutz von Kulturgütern darstellen
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