VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutschutz

Kulturgutschutzgesetz

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justus
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VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutschutz

Beitrag von justus » Fr 08.02.19 18:50

Verband der deutschen Münzhändler e. V.
19.01.2019
Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutschutzgesetz

Zum Jahresende gibt es einen großen Erfolg für den deutschen Münzenhandel und Sammler im Hinblick auf das KGSG zu vermeldet. Unter dem Link https://tinyurl.com/y8fd9pvm (Link verkürzt) hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, den von VdDM e.V. und BddM e.V. gemeinsam erarbeiteten Leitfaden für den Münzhandel zum Umgang mit dem Kulturgutschutzgesetz veröffentlicht.

Das ist insofern beachtlich, weil damit der Bund den Auffassungen der beiden deutschen Münzenhändlerverbände folgt. Beide Verbände setzten dabei jahrelang auf einen konstruktiven Dialog mit dem Gesetzgeber. Das Ergebnis ist eine Interpretationshilfe der relevanten und vom Handel am meisten gefürchteten Bereiche, der die BKM folgt. So ist nun die Beweislastumkehr bei der Einfuhr von Münzen vom Tisch. Zwar ist es im eigenen Interesse der Münzen importierenden Händler, die Herkunft einer Münze zu kennen, aber es obliegt den Behörden, im Zweifel einen Nachweis für eine unrechtmäßige Einfuhr zu erbringen.

Auch im Ausfuhrbereich ist ein großer Erfolg gelungen. So vertritt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Rechtsauffassung, wonach Münzen nicht als archäologisches Kulturgut gelten, wenn es sie in großer Stückzahl gibt und sie für die Archäologie keinen relevanten Erkenntnisgewinn aufweisen. Zudem gelten auch Anlagemünzen nicht als Kulturgut, soweit sie in denkbaren, seltenen Ausnahmefällen nicht einen numismatischen Wert haben, die den Anlagewert hinter den Seltenheitswert zurücktreten läßt.

Diese und weitere Punkte und Anleitungen finden sich in oben erwähntem Leitfaden, der ab sofort in aktualisierter Form auf den Verbandswebseiten befindet. Nun muß sich die Praxistauglichkeit des Leitfadens zeigen. Die schlimmsten Befürchtungen, was die Folgen des KGSG für den Münzhandel angeht, sind hiermit jedenfalls vom Tisch. Dazu der 2. Vorsitzende des VdDM Ulrich Künker: "Die Märkte können sich nun wieder beruhigen. Und wir können feststellen: das Verbandsvermögen wurde an dieser Stelle für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Arensmann überaus sinnvoll und zum vollen Nutzen der Mitglieder eingesetzt.". Der 1. Vorsitzende Christoph Raab ergänzt: "Besser kann das Jahr 2018 für unsere Mitglieder nicht enden. Wir sind dabei vor allem sehr glücklich über den erfolgreichen Schulterschluss mit dem BddM e.V., bei dem wir uns herzlich für die exzellente Zusammenarbeit bedanken wollen!".
Leitfaden für den Münzhandel zum Umgang mit dem Kulturgutschutzgesetz

http://www.kulturgutschutz-deutschland. ... andel.html

Stand: 17.10.2018. Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vom 31.07.2016 enthält zahlreiche Regelungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Münzhandel haben.

https://www.vddm.de/nachrichten_ausser_ ... wesen.html

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Re: VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutsc

Beitrag von chevalier » Sa 09.02.19 21:28

Wenn man bedenkt, was für ein Aufstand zu dieser Thematik von so manchem veranstaltet wurde, so sind die Reaktionen auf die Stellungsnahme des VdDM, nachdem der Untergang des "Freien Münzsammlertums" nun wie es scheint, gerade noch abgewendet werden konnte, geradezu gigantisch ... (Satire aus) :D

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Chandragupta
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Re: VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutsc

Beitrag von Chandragupta » Mi 13.02.19 22:57

Du wirst lachen: Nach Lektüre dieses Machwerks ist mir jegliche Ironie vergangen. Ich möchte das jetzt nicht allzuweit ausbreiten, aber in aller Kürze:

Da wird z.B. über "numismatische" Anlagemünzen rumgeschwurbelt. Häh?! Da hat "Der Gesetzgeber[tm](C)(R)" nun wirklich endlich mal einen halbwegs handhabbaren Begriff kreiert, und dann wird der in dem von einer "Fach"vertretung des "deutschen Münzhandels" (wofür deren Mitglieder viel Geld ausgeben müssen...) herausgegebenen "Leitfaden" durch den Kakao gezogen und in einen Kontext gebracht, der einfach nur noch jenseits von Gut und Böse ist?! Denn eine ANLAGEmünze ist juristisch eben eineindeutig so definiert, daß diese nicht und niemals(!) einen "numismatischen Wert" haben kann und/oder darf. Weil die Definition der Anlagemünze da nun mal ganz klar ist: Es geht dort nur um eine umsatzsteuerrechtliche Sonderbehandlung: nicht mehr, nicht weniger. Der Verkaufspreis eines konkreten Stückes darf dabei 180% des reinen Goldwertes nicht überschreiten. Jegliche "numismatische" Objekte, die zugleich "Anlagemünzen" sein könnten, liegen aber naturgemäß immer (deutlich) darüber. Damit kenne ich mich "zufällig" schon "etwas" aus...

Ein ganz anderes Thema wäre hier das von mir von Anfang der diesbezüglichen Diskussionen schon vor Jahren(!) an ins Gespräch gebrachte Thema einer möglichen archäologischen Eigenschaft von über 100 Jahre alten Anlagemünzen (z.B. des 1888er 20 Goldmarkstücks von Friedrich III, das meine jüdische Großmutter 1938 unter "Verstoß gegen geltende Gesetze" vergraben und 1952 unter erneutem "Verstoß gegen geltende Gesetze" wieder ausgegraben und nicht der "Staatsbank der DDR", wie "lt. Gesetz" vorgeschrieben, "zum Verkauf angeboten" hat. Dazu im Text des "Leitfadens" kein Wort... Klar: Da sich die BRD immerhin als rechtsidentisch mit dem (Groß-)Deutschen Reich ansieht, kann man hier kein indviduelles "Entgegenkommen" zeigen, sondern die "alten, wohlerworbenen Rechtsansprüche" der BRD auf solcherart "archäologische Artefakte" aus "Deutschlands Großer Zeit[tm]" sind absolut eindeutig aufrecht zu erhalten und nicht zu hinterfragen...

Ansonsten steht in dem Text nur drin, daß nicht nur jede stinknormale Tetradrachme der Seleukiden, sondern sogar jeder Antoninian aus der römischen Provinz Syrien weiterhin in der BRD definitiv nicht und niemals handelsfähig ist bzw. sein kann. Ganz klein Anmerkung 1) auf S. 18 unten: Lupe benutzen!!

Ich kann jedenfalls nicht so viel fressen, wie ich gerade kotzen möchte .... :evil:
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutsc

Beitrag von Lemur » Do 14.02.19 02:36

chevalier hat geschrieben:Wenn man bedenkt, was für ein Aufstand zu dieser Thematik von so manchem veranstaltet wurde, so sind die Reaktionen auf die Stellungsnahme des VdDM, nachdem der Untergang des "Freien Münzsammlertums" nun wie es scheint, gerade noch abgewendet werden konnte, geradezu gigantisch ... (Satire aus) :D
Welch erquckinde Satire.Basiert offensichtlich auf vollumfänglicher Kenntnis der Ereignisstränge und der Motivation der handelnden Personen während der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte.
-Satire aus.-
...das ganze Mee`volle`´öme`.

chevalier
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Re: VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutsc

Beitrag von chevalier » Do 28.02.19 09:59

Lemur hat geschrieben:Welch erquckinde Satire.Basiert offensichtlich auf vollumfänglicher Kenntnis der Ereignisstränge und der Motivation der handelnden Personen während der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte.
-Satire aus.-
Satire ein. Was will uns der Author damit sagen? "Vollumfängliche Kenntnis" - "Ereignisstränge". Klingt wie ein Schreiben vom Abmahnverein, aber irgendwie doch lustig! :lol:

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Re: VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutsc

Beitrag von Homer J. Simpson » Do 28.02.19 14:26

Nun streitet Euch doch nicht, immerhin scheint es ja tendenziell eher gute Nachrichten zu geben.

Wie gut, das müssen wir jetzt mal sehen; und daß sich nicht gleich alle aus der Deckung trauen und die Sektkorken knallen lassen, ist auch klar.

Und was Anlagemünzen in dem Gesetz zu tun haben, ist mir wirklichein Rätsel. Das Problem ist und war die ganze Zeit das Sammeln richtiger Münzen und nicht von Glitzerscheibchen!

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Re: VdDM e. V. Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutsc

Beitrag von Chandragupta » Sa 02.03.19 18:26

Na, na, nicht jede Anlagemünze ist ein bloßes "Glitzerscheibchen" - da gibt's schon Sachen, die durchaus "richtige" Numismatik sind, nur eben modern und nicht antik... :angel:

Die juristische Definition steht übrigens hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... SUM:l31012
... und ja, sowas habe ich gerade eben auf der Numismata München wieder gekauft: seltene Sovereign-Variante von 1862, auf die alle o.g. Kriterien zutreffen, die nur halt trotzdem einen nicht allzu hohen numismatischen Wert hat - vor allem im Verhältnis zum reinen Materialwert. Konkret habe ich kaum 20% "für die Münze" bezahlt, etwas über 80% ist der reine Schmelzwert. Oder im Sinne der EU-Regelung formuliert: Goldwert + ca. 25% (also deutlich unter den max. 80%, über denen dann zusätzlich noch USt/MWSt zu entrichten wäre).

Allerdings könnte so eine Münze trotzdem "archäologisch" sein. Aber ich habe genau geguckt: Keine Erd- oder verkrusteten Blutspuren sichtbar ... mehr "Prüfaufwand" muß ich lt. des Leitfadens als Käufer dann auch gar nicht betreiben, um fein raus zu sein... puh ... :wink:
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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