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von Numis-Student » Fr 29.05.20 23:22
Dass ein Händler nicht zu seinen Einkaufspreisen weiterverkaufen kann, liegt eigentlich in der Natur der Sache. Und für 5 oder 10€ Aufschlag lohnt es auch nicht, an einer Auktion teilzunehmen...
Etwas Anderes ist natürlich das Verschweigen von Mängeln wie Fassungsspuren. Das kann evtl. passieren, wenn man eine große Menge unbestimmter Münzen in kurzer Zeit bearbeiten muss; aber nicht dann, wenn ich einen Bestimmungszettel mit Mangelangabe bei der Münze liegen habe.
Schöne Grüße
MR
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Numis-Student für den Beitrag:
- edsc (Sa 30.05.20 07:52)
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)