Frage zu Zollbestimmungen
Moderator: Homer J. Simpson
Re: Frage zu Zollbestimmungen
Und auch hier in den Thread hinein, falls jemand darüber stolpern sollte.
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Seit dem 01.01.2022 gibt es für unsere Römer eine neue Zolltarifnummer für die 7% Versteuerung.
https://www.zolltarifnummern.de/2022/97053100
Zolltarifnummer: 97053100
Zolltariftext: Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert. Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert mehr als 100 Jahre alt.
Die alte Nummer, auch wenn sie in der Übergangsphase wahrscheinlich noch gültig ist - am besten nicht mehr verwenden. Dem Dank gebührt übrigens nicht mir - sondern den Roma, London Leuten, welche das selbst recherchiert haben und auf meine Sendung platzierten.
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Seit dem 01.01.2022 gibt es für unsere Römer eine neue Zolltarifnummer für die 7% Versteuerung.
https://www.zolltarifnummern.de/2022/97053100
Zolltarifnummer: 97053100
Zolltariftext: Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert. Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert mehr als 100 Jahre alt.
Die alte Nummer, auch wenn sie in der Übergangsphase wahrscheinlich noch gültig ist - am besten nicht mehr verwenden. Dem Dank gebührt übrigens nicht mir - sondern den Roma, London Leuten, welche das selbst recherchiert haben und auf meine Sendung platzierten.
Zuletzt geändert von T........s am Di 25.01.22 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Jetzt hat der Bürokratismus mich auch erwischt.
FEDEX hat eine Lieferung aus dem nicht-EG Ausland wie üblich falsch berechnet, obwohl ich sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben
(19% anstelle der 7%)
Normalerweise ist das für mich kein Problem, da ich mir den Betrag über die UStVA zurückhole (gewerblich)
Ich habe aber trozdem eine nette Email an das Hauptzollamt in Köln geschrieben und bekam heute diese Antwort,
Grüße
Klaus
FEDEX hat eine Lieferung aus dem nicht-EG Ausland wie üblich falsch berechnet, obwohl ich sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben
(19% anstelle der 7%)
Normalerweise ist das für mich kein Problem, da ich mir den Betrag über die UStVA zurückhole (gewerblich)
Ich habe aber trozdem eine nette Email an das Hauptzollamt in Köln geschrieben und bekam heute diese Antwort,
Ich hiermit ausdrücklich allen privaten Sammlern mein Mitleid aus, die diese Tortur über sich ergehen lassen müssen.Ich muss Ihnen mitteilen, dass die Stellung eines Erlass-/Erstattungsantrags per einfacher E-Mail nach geltendem Recht nicht zulässig ist.
Daher rege ich an, zeitnah einen zulässigen Antrag einzureichen, der unter Berücksichtigung des Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a, 22 Absatz 1 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Artikel 92 Absatz 2 Unionszollkodex-Delegierten Verordnung (UZK-DA) in den nachfolgend aufgeführten Formen gestellt werden kann:
1)
Zur oben genannten Verordnung = Vordruck 0223 siehe www.zoll.de > Service > Formulare und Merkblätter > Suchbegriff: 0223 > Vordruck 0223 (der zusätzlich ausgewiesene Vordruck 0235 ist nur in Fällen erforderlich, in denen schadhafte oder nicht den Vertragsbedingungen entsprechende Waren zurückgewiesen werden).
2)
Auf einem anderen Papier, sofern dieses die Angaben aus dem Vordruck 0223 enthält.
3)
Nach Ziffer 1) oder 2) und Übermittlung per Telefax.
4)
Voraussetzung bei einer Übermittlung per E-Mail:
Beim Antragsteller liegt ein Originalpapier nach Ziffer 1) oder 2) vor, dieses wird eingescannt und dann an eine E-Mail (z.B. als PDF-Dokument) angehängt.
Hinweis:
Ein nicht zulässiger Antrag liegt auch vor, wenn an eine E-Mail ausgefülltes WORD- (oder ähnliches) Dokument angehängt wird. Vorzugsweise sind PDF oder JPEG Dateien als Anhang zu wählen.
Ebenso ist ein Antrag ungültig, wenn dieser im Original von der antragstellenden Person oder dessen Vertreter nicht handschriftlich unterschrieben worden ist.
Hinweis zum Empfang von E-Mail beim Hauptzollamt Köln:
Da derzeit der Empfang von E-Mai-Anhängen aus technischen Gründen bis auf Weiteres durch das Hauptzollamt Köln suspendiert wird, bitte ich Sie, Ihren Antrag mit den entsprechenden Anlagen auf dem Post- oder Fax-Weg an das Hauptzollamt Köln zu versenden. Die Fax-Kapazitäten sind allerdings beschränkt, so dass ein sicherer Empfang insbesondere bei umfangreichen Anträgen oder Unterlagenübersendungen nicht gewährleistet werden kann.
Ich bitte um Verständnis.
Damit der Antrag in Ihrem Sinne abgeschlossen und von mir nicht als ungültig abgelehnt wird bitte ich Sie, mir zeitnah bis zum 02.05.2022 die Belege per Post oder als eingescannte Kopie als PDF oder JPEG per E-Mail zukommen zu lassen.
Grüße
Klaus
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Ich habe mir mal den Vordruck 0223 angeschaut. Das ist ja nun gerade mal eine Seite.. einfacher geht's nun wirklich nicht.
Sorry Klaus, aber eine Tortur ist etwas anderes.
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Nimm mir doch nicht immer den Spaß
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Das ist mehr als eine Tortur.... das Formular korrekt auszufüllen ist ohne Anleitung unmöglich
Daher schreibe ich mal eine zweie Mail an mein zuständiges Zollamt. Ohne Formular
Re: Frage zu Zollbestimmungen
Ich werfe mal ein - das Formal selbst ist schlicht und einfach - aber ich habe es mir auch mal angeschaut - ich hätte ohne Hilfe auf den ersten Blick keinen Chance zu wissen - was "die" wo, was, warum wieso in welches Kästchen wollen, damit man seine Ansprüche geltend machen kann. Wahrscheinlich muss man für dieses einfache einseitige Formular ein dafür 100 seitiges Dokument in bestem Beamten-Deutsch durch lesen und nebenher eine Bachelor Arbeit im Zollrecht ablegen. Ist aber nur eine Vermutung, welche ich nicht nachkontrolliert habe...
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 2BDB4C6C61
Das Formular besteht aus 3 Seiten (oben in der Leiste).
Seite 3 ist eine Anleitung - damit geht es irgendwie
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Seite 3 ist eine Anleitung - damit geht es irgendwie
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Alles eine Frage des WillensTimestheus hat geschrieben: ↑Mi 30.03.22 16:45Ich werfe mal ein - das Formal selbst ist schlicht und einfach - aber ich habe es mir auch mal angeschaut - ich hätte ohne Hilfe auf den ersten Blick keinen Chance zu wissen - was "die" wo, was, warum wieso in welches Kästchen wollen, damit man seine Ansprüche geltend machen kann. Wahrscheinlich muss man für dieses einfache einseitige Formular ein dafür 100 seitiges Dokument in bestem Beamten-Deutsch durch lesen und nebenher eine Bachelor Arbeit im Zollrecht ablegen. Ist aber nur eine Vermutung, welche ich nicht nachkontrolliert habe...
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