Unser kleines Adventsspiel 2022
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MartinH
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Zur „17“ diesmal Quittungsmarken für geleistete Fronarbeit der Leibeigenen – einmal für einen halben Tag Handdienste und einmal für einen halben Tag Spanndienste aus dem Jahre 1715 aus Waldburg-Wolfegg (Stahl 986 und 971).
Die Umschrift bedeutet:
FL = Ferdinand Ludwig
RET = Reichserbtruchsess (Zeichen ist der Reichsapfel)
GZW = Graf zu Wolfegg
Sie sind mit einem Loch versehen, um sie bequem an einem Bindfaden aufreihen zu können. Zu bestimmter Zeit musste jeder fronpflichtige Bauersmann dort durch Ablieferung der erhaltenen Marken sieh darüber ausweisen, dass er die Gesamtheit der ihm in einem Jahr obliegenden Frondienste gehörig geleistet habe. (Quelle: Stegmann, Mitt. der Bayer. Num. Ges. 1888, 109).
Es gab diese Marke auch in runder Form, die dann für einen ganzen Tag Frondienst standen.
Für mich neu war bei der Beschäftigung mit diesen Marken, die Tatsache, dass die Leibeigenschaft erst 1817 durch Wilhelm I., König von Württemberg, abgeschafft wurde.
Für die, die noch Lust am Lesen haben ein Bericht aus den Wolfegger Blättern von 2016 über die Bedingungen von Leibeigenen Anfang des 19. Jhdt.:
Im Jahr 1812 übernahm Maria Anna Geiger, eine Nachfahrin der obengenannten Pfleghaars, mit ihrem zukünftigen Ehemann Joseph Füssinger den Hof. In dem Lehensvertrag, den die Füssingers bei der Übernahme des Hofs unterschrieben, waren die Bedingungen festgehalten, unter denen der Fürst von Waldburg-Wolfegg ihnen das Lehen überließ: Zunächst hatten sie den „Ehrschatz“ in Höhe von 200 Gulden zu leisten – eine Gebühr, die jeder neue Lehensbauer bei der Hofübernahme zahlen musste und deren Höhe jedes Mal neu festgesetzt wurde. Die Füssingers verpflichteten sich außerdem, die Felder in gutem Zustand zu halten und die zum Lehen gehörenden Grundstücke weder zu verkaufen noch zu verpfänden. Die auf dem Lehensgut befindlichen Gebäude mussten sie auf eigene Kosten in Stand halten. Für die eigentliche Nutzung des Lehensgutes hatten sie jährlich 12 Gulden, 18 Kreuzer und 4 Heller zu zahlen. Die Steuern und der Zehnte waren ebenfalls zu entrichten. Aus den landwirtschaftlichen Erträgen hatten sie außerdem jedes Jahr 16 Scheffel Hafer, 5 Bündel geschwungenen Hanf, 200 Eier, 8 Hühner und eine Henne abzugeben. Das Getreide musste von guter Qualität sein und als Bringschuld frei Haus in der fürstlichen Fruchtschütte abgeliefert werden.
Darüber hinaus verpflichteten sich die Füssingers zu umfangreichen unentgeltlichen Frondiensten. Diese waren zum Teil an die Überlassung des Lehens geknüpft, zum Teil ergaben sie sich aus dem Status der Füssingers als Leibeigene der Herrschaft Waldburg. Als Lehensnehmer leisteten sie vier Tage im Jahr mit der Hand und sechs Tage mit einem Gespann Pferde kostenlos Erntearbeiten und Ähnliches. Da diese Dienste häufig zu Zeiten verlangt wurden, in denen die Lehensbauern ihre eigene Ernte einbringen mussten, wurden sie oft als besonders bedrückend empfunden. Außerdem hatten die Füssingers zeitlich unbegrenzt für Frondienste bei den fürstlichen Jagden zur Verfügung zu stehen – neben dem Zusammentreiben des Wildes gehörte auch der Abtransport der erlegten Tiere dazu. Als Leibeigene waren sie darüber hinaus bei Baumaßnahmen des Fürsten an Schlössern und sonstigen Gebäuden zu Bauarbeiten und Transporten mit dem Pferdegespann verpflichtet. Weitere Frondienste mit Hand und Gespann waren durch die Zahlung von 8 Gulden Bargeld ersetzt worden.
Beim Abfischen der fürstlichen Teiche und beim Abtransport der gefangenen Fische war die Familie ebenfalls zur unentgeltlichen Hilfe verpflichtet. Für ihre Verpflegung und das Futter der eingesetzten Pferde hatten sie dabei selbst aufzukommen. Die Frondienste konnten teilweise durch Geldzahlungen ersetzt werden, vermutlich zogen die Füssingers aber mangels Barvermögen die Fronarbeit vor. Die Füssingers hatten nach Abschaffung der Leibeigenschaft die Möglichkeit, sich gegen die einmalige Zahlung einer Entschädigungssumme von allen Frondiensten freizukaufen.
Die Umschrift bedeutet:
FL = Ferdinand Ludwig
RET = Reichserbtruchsess (Zeichen ist der Reichsapfel)
GZW = Graf zu Wolfegg
Sie sind mit einem Loch versehen, um sie bequem an einem Bindfaden aufreihen zu können. Zu bestimmter Zeit musste jeder fronpflichtige Bauersmann dort durch Ablieferung der erhaltenen Marken sieh darüber ausweisen, dass er die Gesamtheit der ihm in einem Jahr obliegenden Frondienste gehörig geleistet habe. (Quelle: Stegmann, Mitt. der Bayer. Num. Ges. 1888, 109).
Es gab diese Marke auch in runder Form, die dann für einen ganzen Tag Frondienst standen.
Für mich neu war bei der Beschäftigung mit diesen Marken, die Tatsache, dass die Leibeigenschaft erst 1817 durch Wilhelm I., König von Württemberg, abgeschafft wurde.
Für die, die noch Lust am Lesen haben ein Bericht aus den Wolfegger Blättern von 2016 über die Bedingungen von Leibeigenen Anfang des 19. Jhdt.:
Im Jahr 1812 übernahm Maria Anna Geiger, eine Nachfahrin der obengenannten Pfleghaars, mit ihrem zukünftigen Ehemann Joseph Füssinger den Hof. In dem Lehensvertrag, den die Füssingers bei der Übernahme des Hofs unterschrieben, waren die Bedingungen festgehalten, unter denen der Fürst von Waldburg-Wolfegg ihnen das Lehen überließ: Zunächst hatten sie den „Ehrschatz“ in Höhe von 200 Gulden zu leisten – eine Gebühr, die jeder neue Lehensbauer bei der Hofübernahme zahlen musste und deren Höhe jedes Mal neu festgesetzt wurde. Die Füssingers verpflichteten sich außerdem, die Felder in gutem Zustand zu halten und die zum Lehen gehörenden Grundstücke weder zu verkaufen noch zu verpfänden. Die auf dem Lehensgut befindlichen Gebäude mussten sie auf eigene Kosten in Stand halten. Für die eigentliche Nutzung des Lehensgutes hatten sie jährlich 12 Gulden, 18 Kreuzer und 4 Heller zu zahlen. Die Steuern und der Zehnte waren ebenfalls zu entrichten. Aus den landwirtschaftlichen Erträgen hatten sie außerdem jedes Jahr 16 Scheffel Hafer, 5 Bündel geschwungenen Hanf, 200 Eier, 8 Hühner und eine Henne abzugeben. Das Getreide musste von guter Qualität sein und als Bringschuld frei Haus in der fürstlichen Fruchtschütte abgeliefert werden.
Darüber hinaus verpflichteten sich die Füssingers zu umfangreichen unentgeltlichen Frondiensten. Diese waren zum Teil an die Überlassung des Lehens geknüpft, zum Teil ergaben sie sich aus dem Status der Füssingers als Leibeigene der Herrschaft Waldburg. Als Lehensnehmer leisteten sie vier Tage im Jahr mit der Hand und sechs Tage mit einem Gespann Pferde kostenlos Erntearbeiten und Ähnliches. Da diese Dienste häufig zu Zeiten verlangt wurden, in denen die Lehensbauern ihre eigene Ernte einbringen mussten, wurden sie oft als besonders bedrückend empfunden. Außerdem hatten die Füssingers zeitlich unbegrenzt für Frondienste bei den fürstlichen Jagden zur Verfügung zu stehen – neben dem Zusammentreiben des Wildes gehörte auch der Abtransport der erlegten Tiere dazu. Als Leibeigene waren sie darüber hinaus bei Baumaßnahmen des Fürsten an Schlössern und sonstigen Gebäuden zu Bauarbeiten und Transporten mit dem Pferdegespann verpflichtet. Weitere Frondienste mit Hand und Gespann waren durch die Zahlung von 8 Gulden Bargeld ersetzt worden.
Beim Abfischen der fürstlichen Teiche und beim Abtransport der gefangenen Fische war die Familie ebenfalls zur unentgeltlichen Hilfe verpflichtet. Für ihre Verpflegung und das Futter der eingesetzten Pferde hatten sie dabei selbst aufzukommen. Die Frondienste konnten teilweise durch Geldzahlungen ersetzt werden, vermutlich zogen die Füssingers aber mangels Barvermögen die Fronarbeit vor. Die Füssingers hatten nach Abschaffung der Leibeigenschaft die Möglichkeit, sich gegen die einmalige Zahlung einer Entschädigungssumme von allen Frondiensten freizukaufen.
- ischbierra
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Und noch mal ein Chronogramm: Sn-Medaille aus Nürnberg auf die 200-Jahrfeier der Reformation. 1717 findet sich als Chronogramm jeweils auf beiden Seiten.
- Arthur Schopenhauer
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Weimar Stadt, 10 Pfennig, 1918, Funck 586.
Zuletzt geändert von Atalaya am So 18.12.22 07:22, insgesamt 1-mal geändert.
We are so small between the stars // So large against the sky
Leonard Cohen, 1967.
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heiheg
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Stadt Regensburg 1/2 Dukat 1653 Fr. 2473
Auf die Krönung Ferdinands IV. zum röm.-deutschen König am 18. (XVIII.) Juni in Regensburg.
Die Münze wurde 2019 bei Sincona in vz für 1.900 CHF versteigert.
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Polen, August III., 18 Gröscher, Dresden:
Jede identifizierbare Münze ist Sammelwürdig. Eine Münze ist immer soviel Wert wie man bereit ist dafür auszugeben.
- mimach
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Kleingeldersatzschein der Stadt Prenzlau von 1918
Das hier gezeigte Notgeld in Form eines einseitigen Geldscheines wurde 1918 von der Stadt Prenzlau herausgegeben. Es handelt sich um einen Kleingeldersatzschein (GKL) in Gegenwert von 25 Pfennig.
Es fehlt ein Ausgabedatum, jedoch ist ein Verfallsdatum bis zum 31.12.1918 vermerkt.
In „Das Märkische Notgeld“(*) werden Kleingeldersatzscheine wie folgt definiert:
„GKL sind Geldscheine, die als echtes Bedarfsgeld, als Ersatz für das vom Staat eingezogene bzw. von der Bevölkerung gehortete Metallkleingeld ausgegeben wurden. Im wesentlichen liegt die Ausgabezeit dieser Geldscheingruppe zwischen 1916 und 1920. Ausnahmen kommen 1922 vor.“
* -Lothar Tewes und Helmut Stephanowsky – DAS MÄRKISCHE NOTGELD, Numismatische Hefte Nr. 3, Hrsg. Kulturbund der DDR – Gesellschaft für Heimatgeschichte, Bezirksfachausschuß Numismatik, Berlin 1982
Das hier gezeigte Notgeld in Form eines einseitigen Geldscheines wurde 1918 von der Stadt Prenzlau herausgegeben. Es handelt sich um einen Kleingeldersatzschein (GKL) in Gegenwert von 25 Pfennig.
Es fehlt ein Ausgabedatum, jedoch ist ein Verfallsdatum bis zum 31.12.1918 vermerkt.
In „Das Märkische Notgeld“(*) werden Kleingeldersatzscheine wie folgt definiert:
„GKL sind Geldscheine, die als echtes Bedarfsgeld, als Ersatz für das vom Staat eingezogene bzw. von der Bevölkerung gehortete Metallkleingeld ausgegeben wurden. Im wesentlichen liegt die Ausgabezeit dieser Geldscheingruppe zwischen 1916 und 1920. Ausnahmen kommen 1922 vor.“
* -Lothar Tewes und Helmut Stephanowsky – DAS MÄRKISCHE NOTGELD, Numismatische Hefte Nr. 3, Hrsg. Kulturbund der DDR – Gesellschaft für Heimatgeschichte, Bezirksfachausschuß Numismatik, Berlin 1982
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Mitglied im Verein für Münzkunde Nürnberg
"Wir laden herzlich zu unseren Stammtischen und Vorträgen im Germanischen Nationalmuseum ein!"
https://www.vfm-nbg.de/
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MartinH
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Re: Unser kleines Adventsspiel 2022
Zur „18“ ein 3 Pfennig Stück des Domkapitels Paderborn aus der Münzstätte Rietberg (Schwede 359 A/a, 19 mm, 1,44 g). Münzmeister war Georg Koenen.
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