Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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Perinawa
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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Perinawa » Mo 05.02.24 21:30

Stefan_01 hat geschrieben:
So 04.02.24 13:43
Aber die Akzeptanz in Bezug auf Bearbeitungen steigt stetig, da der Anteil an guten, sauber geglätteten bzw. gereinigten Stücken immer weniger wird.
...und gleichzeitg der Kreis der Käufer gerade in den letzten Jahren dank der Niedrigzinsen auf manchen Gebieten immer grösser geworden ist. Vergleichbar mit den Hausfrauen, die vor Jahrzehnten damit begannen, Aktien zu erwerben.

Grüsse
Rainer
Unanfechtbare Wahrheiten gibt es überhaupt nicht, und wenn es welche gibt, so sind sie langweilig

stilgard
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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von stilgard » Di 06.02.24 08:48

bin ich froh, dass mich Bronzemünzen fast nicht interessieren, da bin ich bei den Silberlingen wesentlich besser aufgehoben, zumindest was solche Bearbeitungen angeht.

Grüße
Alex
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Numis-Student (Di 06.02.24 14:42)

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troubadix
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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von troubadix » Do 08.02.24 10:18

Hallo in die Runde,
hatte hier unlängst gelesen dass dieses Auktionshaus aus Wien von vielen so empfholen wird.
Am Sonntag wurde diese Cleopatra offensichtlich versteigert und heute auf einer Plattform vom Auktionshaus angeboten.
Ist das normal?
https://www.numismatik-naumann.at/aukti ... 63&c=98751
https://www.vcoins.com/en/stores/numism ... fault.aspx

Ich als Anfänger, auch wenn das nicht meine Preisklasse ist, finde das sehr merkwürdig.
mfg
michael

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Zwerg
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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Zwerg » Do 08.02.24 10:24

In Deutschland gibt es - glaube ich - ein Gesetz, daß Auktionatoren verbietet, auf eigenen Auktionen zu bieten.
In anderen Ländern mag das anders sein.
Der "alte" Schulmann in Amsterdam schlug regelmäßig Münzen "auf das Haus" zu.
Der "Käufer" spart sich auf jeden Fall das Aufgeld und verheimlicht nichts

Grüße
Klaus
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antoninus1
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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von antoninus1 » Do 08.02.24 10:47

Zwerg hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:24
In Deutschland gibt es - glaube ich - ein Gesetz, daß Auktionatoren verbietet, auf eigenen Auktionen zu bieten.
In anderen Ländern mag das anders sein.
...
Stimmt, in Deutschland gilt:

Dem Versteigerer ist es gemäß § 34b Absatz 6 GewO verboten,

Auf seinen Versteigerungen selbst oder durch einen anderen für sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
Seinen Angehörigen oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
Für einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, es liegt ein schriftliches Gebot des anderen vor,
Bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist,
Sachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt,
Sachen zu versteigern, soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht; Ausnahmen gemäß § 6 VerstV u.a. bei Nachlass- und Insolvenzversteigerungen.

Quelle:
https://www.ihk.de/berlin/produktmarken ... ex-2279990

GewO ist die Abkürzung für Gewerbeordnung.
Der erste Satz sagt für mich klar, dass ein Auktionator nicht auf bei ihm eingelieferte Münzen bieten darf.
Gruß,
antoninus1

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Altamura2 » Do 08.02.24 10:52

Zwerg hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:24
... In Deutschland gibt es - glaube ich - ein Gesetz, daß Auktionatoren verbietet, auf eigenen Auktionen zu bieten. ...
Es gäbe auch die Möglichkeit, dass der Ersteigerer einfach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat (in den Auktionsbedingungen steht: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.").
Ich weiß zwar nicht, wie oft im Schnitt von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, könnte aber doch immerhin sein :D .

Warum denken die Menschen bei Merkwürdigkeiten immer gleich an Lug und Trug, ohne andere Möglichkeiten überhaupt in Erwägung zu ziehen (und ohne irgendwelche Fakten zu haben) :| ?

Gruß

Altamura

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Xanthos
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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Xanthos » Do 08.02.24 10:53

Zwerg hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:24
Der "Käufer" spart sich auf jeden Fall das Aufgeld und verheimlicht nichts
Wenn ein Auktionshaus Münzen in den eigenen Auktionen kauft, spart es sich damit nicht das Aufgeld, denn das Aufgeld entgeht dem Auktionshaus damit und der Gewinn fällt geringer aus, als wenn das Auktionshaus die Münzen nicht selbst gekauft hätte (-> Opportunitätskosten).

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Xanthos » Do 08.02.24 10:59

antoninus1 hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:47
Stimmt, in Deutschland gilt:

Dem Versteigerer ist es gemäß § 34b Absatz 6 GewO verboten,

Auf seinen Versteigerungen selbst oder durch einen anderen für sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
Seinen Angehörigen oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
Für einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, es liegt ein schriftliches Gebot des anderen vor,
Bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist,
Sachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt,
Sachen zu versteigern, soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht; Ausnahmen gemäß § 6 VerstV u.a. bei Nachlass- und Insolvenzversteigerungen.

Quelle:
https://www.ihk.de/berlin/produktmarken ... ex-2279990

GewO ist die Abkürzung für Gewerbeordnung.
Der erste Satz sagt für mich klar, dass ein Auktionator nicht auf bei ihm eingelieferte Münzen bieten darf.
Ist eine Gewerbeordnung gleichbedeutend mit einem Gesetz? Und gilt diese deutschlandweit oder nur für eine bestimmte Region? Der Link oben führt zu IHK Berlin.

Fast alle mir bekannten deutschen numismatischen Auktionshäuser kaufen und verkaufen in den eigenen Auktionen.

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von antoninus1 » Do 08.02.24 11:08

Die Gewerbeordnung ist ein Bundesgesetz.
Ich wusste noch, dass die Regelungen zu Versteigerungen in der Gewerbeordnung zu finden sind. Beim Googlen kam die Website der IHK Berlin als erstes :-)
Ich hatte die Regeln zu Versteigerungen früher auch schon auf Websites von anderen Handelskammern gefunden.
Zuletzt geändert von antoninus1 am Do 08.02.24 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß,
antoninus1

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von troubadix » Do 08.02.24 11:13

Altamura2 hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:52
Zwerg hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:24
... In Deutschland gibt es - glaube ich - ein Gesetz, daß Auktionatoren verbietet, auf eigenen Auktionen zu bieten. ...
Es gäbe auch die Möglichkeit, dass der Ersteigerer einfach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat (in den Auktionsbedingungen steht: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.").
Ich weiß zwar nicht, wie oft im Schnitt von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, könnte aber doch immerhin sein :D .

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Gruß

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Darf man hier als Anfänger nichts merkwürdig finden?
Ich habe niemandem Lug und Trug vorgeworfen.
na dann....Schade

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Altamura2 » Do 08.02.24 11:15

troubadix hat geschrieben:
Do 08.02.24 11:13
... Ich habe niemandem Lug und Trug vorgeworfen. ...
Dich hab' ich doch auch nicht zitiert, oder :D ?

Gruß

Altamura

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von troubadix » Do 08.02.24 11:19

Ach so, Oups. sorry :oops:

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von andi89 » Do 08.02.24 11:24

Xanthos hat geschrieben:
Do 08.02.24 10:59
...
Ist eine Gewerbeordnung gleichbedeutend mit einem Gesetz? Und gilt diese deutschlandweit oder nur für eine bestimmte Region? Der Link oben führt zu IHK Berlin.

Fast alle mir bekannten deutschen numismatischen Auktionshäuser kaufen und verkaufen in den eigenen Auktionen.
Hier noch der Link zum Gesetz ohne regionalen Bezug: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34b.html

Wo kein Kläger, da kein Richter. Es müsste ja erst mal jemand den Verdacht anzeigen und dabei aber schon genügend Hinweise haben, dass überhaupt von einem Anfangsverdacht ausgegangen werden kann, wo es dann zu einer Ermittlung kommt.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor andi89 für den Beitrag:
Xanthos (Do 08.02.24 11:52)
"...nam idem velle atque idem nolle, ea demum perniciosa amicitia est." (frei nach C. Sallustius Crispus)

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Altamura2 » Do 08.02.24 11:25

Mich würde jetzt aber beim andern Fall mal interessieren, welcher Anteil der Käufe bei Auktionen per Widerrufsrecht rückgängig gemacht wird.
Ist das signifikant oder die absolute Ausnahme? Weiß da jemand was?

Gruß

Altamura

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Re: Auktionsbesprechungen (Auktionshäuser)

Beitrag von Zwerg » Do 08.02.24 11:32

M.W. ist das verschwinden gering.
Es geht ja immer noch die Mär, daß bei Auktionen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Dem ist nicht so. Allerdings mag es juristische Fallstricke geben.
Irgendwann habe ich allerdings einmal über Kunstauktionen gelesen, bei den "reiche Chinesen" im höheren Millionenbereich nach dem Zuschlag ausgestiegen sind. Das ist aber eine andere Welt - sowohl die Kunstauktionen als auch die "Chinesen" 8)

Grüße
Klaus
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