Dass es immer so einfach ist, glaub' ich nicht

Mein Verständnis: Wenn ich als Privatperson etwas erwerbe und es nach der Spekulationsfrist (bei Immobilien 10 Jahre, sonst eines) privat veräußere, dann bin ich kein Händler und muss den Verkaufsgewinn auch nicht als sonstige Einkünfte versteuern (https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_ ... ch%C3%A4ft).
Gruß
Altamura