Nachweis für das Alter einer Münze
Moderator: Homer J. Simpson
- Peter43
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Nachweis für das Alter einer Münze
Am 2.1.25 habe ich in den USa eine Münze des Philipp II. aus Tomis gekauft, die am 22.1.25 bei mir angekommen ist. Leider hat der Zoll statt 7% wieder einmal 19% MWSt. berechnet. Ich habe Widerspruch eingelegt, mußte mir dafür aber Formulare von der DHL schicken lassen
Heute bekam ich einen Brief vom Hauptzollamt in Frankfurt am Main. Aber nicht mit der Rückübeweisung der illegal eingezogenen MWSt., sondern mit der Anforderung von weiteren Unterlagen.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat nämlich eine neue Sachbearbeiterin, die von Münzen keine Ahnung hat. Meine Angabe, die Münze sei ca. 240 n.Chr. geprägt worden, sei ihr zu ungenau. Sie verlangt jetzt "Nachweise, die das Alter der Münze bestätigen". Wie soll ich das machen? Eine Metallprobe an die DEGUSSA senden?
Liebe Grüße
Jochen
Heute bekam ich einen Brief vom Hauptzollamt in Frankfurt am Main. Aber nicht mit der Rückübeweisung der illegal eingezogenen MWSt., sondern mit der Anforderung von weiteren Unterlagen.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat nämlich eine neue Sachbearbeiterin, die von Münzen keine Ahnung hat. Meine Angabe, die Münze sei ca. 240 n.Chr. geprägt worden, sei ihr zu ungenau. Sie verlangt jetzt "Nachweise, die das Alter der Münze bestätigen". Wie soll ich das machen? Eine Metallprobe an die DEGUSSA senden?
Liebe Grüße
Jochen
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Wenn es eine Referenz für die Münze gibt, dann kannst Du ihr die ja schicken.
Falls Du eine Telefonnummer von der Dame hast, könntest Du auch mal mit ihr reden und das erklären, vielleicht ist sie sogar froh darüber. Reden hilft ja manchmal

Gruß
Altamura
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Oh je, man greift sich echt an den Kopf
Vielleicht reicht es, wenn Du einen Link mit Auktionsvorkommen dieses Typs sendest, in dem das Alter angegeben ist?
Oder gibt es die Möglichkeit, eine Kopie der Beschreibung der Münze in einem Sammlungskatalog (SNG) zu machen?
Generell äre interessant, wie der Import antiker Münzen jetzt steuerlich behandelt wird, da ja seit 01.01.2025 generell die MWSt für Sammlungsgegenstände wieder von 19% auf 7% gesenkt worden ist.
viewtopic.php?f=6&t=70086&p=624304#p624304
Aber wenn der Zoll sich nicht daran hält, haben wir weiter das alte Problem.

Vielleicht reicht es, wenn Du einen Link mit Auktionsvorkommen dieses Typs sendest, in dem das Alter angegeben ist?
Oder gibt es die Möglichkeit, eine Kopie der Beschreibung der Münze in einem Sammlungskatalog (SNG) zu machen?
Generell äre interessant, wie der Import antiker Münzen jetzt steuerlich behandelt wird, da ja seit 01.01.2025 generell die MWSt für Sammlungsgegenstände wieder von 19% auf 7% gesenkt worden ist.
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Aber wenn der Zoll sich nicht daran hält, haben wir weiter das alte Problem.
Gruß,
antoninus1
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Das hatte ich auch schon das eine oder andere Mal - bei mir wurde sogar einmal verlangt neben dem Altersnachweis zu belegen, dass es sich um eine numismatisch würdige Sammlermünze handeln würde - also warum die Münze von geschichtlichem Interesse sei.Peter43 hat geschrieben: ↑Sa 22.02.25 09:19Am 2.1.25 habe ich in den USa eine Münze des Philipp II. aus Tomis gekauft, die am 22.1.25 bei mir angekommen ist. Leider hat der Zoll statt 7% wieder einmal 19% MWSt. berechnet. Ich habe Widerspruch eingelegt, mußte mir dafür aber Formulare von der DHL schicken lassen
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Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat nämlich eine neue Sachbearbeiterin, die von Münzen keine Ahnung hat. Meine Angabe, die Münze sei ca. 240 n.Chr. geprägt worden, sei ihr zu ungenau. Sie verlangt jetzt "Nachweise, die das Alter der Münze bestätigen". Wie soll ich das machen? Eine Metallprobe an die DEGUSSA senden?
Liebe Grüße
Jochen
Hast Du die Münze bei einem Händler gekauft?
Eigentlich reichen folgende Dinge aus:
1. Wenn vorhanden ein Ausdruck des Angebotes (darauf ist das Bild der Münze und die Daten ersichtlich).
2. Ein Ausdruck von Online OCRE - oder in Deinem Fall dem RPC.
Drucke einfach die RPC Seite aus mit dem Hinweis auf Deine Münze und erwähne, dass der RPC eine offizielle international anerkannte Referenzseite ist. Markiere für die Frau auf dem RPC Ausdruck auch noch die Jahresangabe. Das reicht dem Zoll auch völlig aus. Mehr musst da gar nicht machen.
Streut Kaviar unters Volk, damit der Pöbel ausrutscht... !
- Peter43
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Herzlichen Dank für eure Ratschläge. Ich glaube, das Einfachste wird sein, wenn ich Montag zum Telefon greife.
Liebe Grüße
Jochen
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Jochen
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Mein Sohn hat in Sachen Grundsteuer auch zum Telefon gegriffen, weil eines seiner Grundstücke doppelt erfasst worden war. Der Sachbearbeiter hat sofort reagiert und die Angelegenheit bereinigt. Ob dieser kurze "Dienstweg" auch beim Zollamt wirkt, weiß ich nicht.
Falls nicht: Frag doch mal, ob als Altersnachweis die Prägung "Anno domini 244 p C." erforderlich ist.
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do ut des.
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Tatsächlich habe ich Anfang des Jahres eine identischer Erfahrung beim zuständigen Finanzamt gemacht. Im Ergebnis wurde der Bodenrichtwert von 60 EUR/m² auf 15 EUR/m² gesenkt, was zu einer erheblich geringeren Grundsteuerveranlagung geführt hat.richard55-47 hat geschrieben: ↑So 23.02.25 08:52Mein Sohn hat in Sachen Grundsteuer auch zum Telefon gegriffen, weil eines seiner Grundstücke doppelt erfasst worden war. Der Sachbearbeiter hat sofort reagiert und die Angelegenheit bereinigt. Ob dieser kurze "Dienstweg" auch beim Zollamt wirkt, weiß ich nicht.
Falls nicht: Frag doch mal, ob als Altersnachweis die Prägung "Anno domini 244 p C." erforderlich ist.
Beim Zollamt ist das vermutlich mit einem Telefonat nicht abschließend zu klären, aber vielleicht gibt es einen Hinweis, welchen bürokratischen Weg man einschlagen müsste, um zum Erfolg zu kommen. Ich drücke jedenfalls die Daumen-
Beste Grüße
Tilos
- Peter43
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Heute Morgen habe ich in Frankfurt angerufen. Die Sachbearbeiterin war freundlich, hatte aber, wie sie auch selbst sagte, keine Ahnung von Münzen. So schlug sie vor, wegen des Alters ein Gutachten machen zu lassen! Als ich ihr erklärte, daß das viel zu teuer wäre, haben wir uns darauf geeinigt, daß ich ihr ein Photo der Münze schicke, das sie dann an einen Mitarbeiter mit mehr Ahnung weitergeben könnte.
Jochen
Jochen
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- antoninus1
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Die Meinung Deiner Sachbearbeiterin (Gutachten) deutet darauf hin, dass sie antike Münzen für etwas sehr Seltenes und schwierig zu Beurteilendes hält und ihr nicht bewusst ist, dass es sich eigentlich um gwöhnliche, wenn auch sehr alte, Münzen handelt.
Ich hatte vor einigen Jahren tatsächlich das Glück, an eine Sachbearbeiterin zu geraten, der antike Münzen ein Begriff waren. Die meinte sofort, dass es natürlich nur 7% EUSt seien und zog mein Schreiben ganz unten aus einem einen halben Meter hohen Stapel, wie sie sagte, un bearbeitete es sehr schnell.
Leider habe ich die Telefonnummer nicht mehr und die Bearbeiterin ist vielleicht auch gar nicht mehr tätig.
Ich hatte vor einigen Jahren tatsächlich das Glück, an eine Sachbearbeiterin zu geraten, der antike Münzen ein Begriff waren. Die meinte sofort, dass es natürlich nur 7% EUSt seien und zog mein Schreiben ganz unten aus einem einen halben Meter hohen Stapel, wie sie sagte, un bearbeitete es sehr schnell.
Leider habe ich die Telefonnummer nicht mehr und die Bearbeiterin ist vielleicht auch gar nicht mehr tätig.
Gruß,
antoninus1
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Re: Nachweis für das Alter einer Münze
Dann schick Ihr doch auch - wie bereits geschrieben - eine Kopie der RPC Referenz (mit Alter) und füge dazu, dass es sich hier um eine anerkannte wissenschaftliche Referenz handelt.Peter43 hat geschrieben: ↑Mo 24.02.25 11:11Heute Morgen habe ich in Frankfurt angerufen. Die Sachbearbeiterin war freundlich, hatte aber, wie sie auch selbst sagte, keine Ahnung von Münzen. So schlug sie vor, wegen des Alters ein Gutachten machen zu lassen! Als ich ihr erklärte, daß das viel zu teuer wäre, haben wir uns darauf geeinigt, daß ich ihr ein Photo der Münze schicke, das sie dann an einen Mitarbeiter mit mehr Ahnung weitergeben könnte.
Ich hatte den Fall ja auch schon immer mal wieder - und der Verweis auf eine wissenschaftliche Referenz (RIC, RPC) hat immer geholfen.
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