Hallo,
wie ist die Rechtslage bei Funden, die vor Inkrafttreten des Schatzregals 1978 bzw. 1985 gemacht und dem zuständigen Amt gemeldet wurden? Sind diese Funde abzugeben? Spielt in diesen Fällen der wissenschaftliche Wert eine Rolle? Wer stellt den wissenschaftlichen Wert in RLP fest?
Ein heikles Thema; für Meinungen besten Dank im voraus.
Grüße LPF
Fragen zum Schatzregal in RLP
-
Lilienpfennigfuchser
- Beiträge: 901
- Registriert: Sa 24.07.04 14:53
- Wohnort: Pfalz
- Hat sich bedankt: 376 Mal
- Danksagung erhalten: 66 Mal
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 4 Antworten
- 2808 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Pfennig 47,5
-
- 10 Antworten
- 1187 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Altamura2
-
- 8 Antworten
- 4045 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von antisto
-
- 4 Antworten
- 3465 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Pfennig 47,5
-
- 3 Antworten
- 3305 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von SydyC
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder