Fragen zum Schatzregal in RLP

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Lilienpfennigfuchser
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Fragen zum Schatzregal in RLP

Beitrag von Lilienpfennigfuchser » Di 11.11.25 23:15

Hallo,
wie ist die Rechtslage bei Funden, die vor Inkrafttreten des Schatzregals 1978 bzw. 1985 gemacht und dem zuständigen Amt gemeldet wurden? Sind diese Funde abzugeben? Spielt in diesen Fällen der wissenschaftliche Wert eine Rolle? Wer stellt den wissenschaftlichen Wert in RLP fest?
Ein heikles Thema; für Meinungen besten Dank im voraus.

Grüße LPF

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tilos
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Re: Fragen zum Schatzregal in RLP

Beitrag von tilos » Mi 12.11.25 02:29

Da müsstest Du schauen, wie der (Boden)Denkmalschutz vor 1978 geregelt war. Vermutlich gab es seit Anfang des 20. Jahrhunderts gesetzliche Regelungen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches, die zunächst auch nach 1945 weiter galten.

Das Einfachste wäre natürlich, Du würdest die zuständige Landesbehörde hierzu befragen. Oder gibt es da ein Problem mit dem Amt?
Wenn allerdings - wie Du schriebst - die Funde vor 1978 ordnungsgemäß gemeldet wurden, hat es doch seinerzeit bestimmt eine Festlegung gegeben, was mit den Funden geschieht. Schreib doch bitte mal genauer, worin das eventuelle Problem besteht.

Grüße
Tilos

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