An den Zunftmarken der Middelburger Gilden faszinieren mich u.a. die auf den Beruf bezugnehmende Ikonographie (siehe z.B. : viewtopic.php?f=63&t=72668&p=640624&hil ... rg#p640624), wie auch bei dieser Zinnmarke der Zunft der Fettwarenhändler aus dem Jahre 1684:
47 mm, 27,01 g
Wittop Koning 24.3, https://www.loodjes.nl/Middelburg.html (dieses Exemplar)
Auf der Vorderseite zeigt sie eine gekrönte Waage, einen Stock mit Kerzen und 2 Schinken, ein Fass, einen Topf, einen Stapel Käse und ein Glas, dass auf einer Verzierung steht. Ferner ist hier die Zahl 200 zur Personalisierung eingraviert.
Die Rückseite ähnelt der Vorderseite, aber mit Butterfass statt Käse, auf der Verzierung eine Kanne mit Henkel.
Neben den Produkten steht die Waage für eine wesentliche Aufgabe der Zunft – die Verhinderung von Betrug durch Verwendung falscher Gewichte. Von der Marke sind nach Teulings ca. 20 Exemplare bekannt, Wittop-Koning kennt die gravierten Zahlen: 25, 48, 69, 84 , 121, 132, 154, 164, 180, 182, 189, 192, 194 - dazu noch diese 200.
Gilde der Fettwarenhändler
Marie de Man gibt in Ihrer Arbeit über eine bis dato unbekannte Sargträgermarke einen Einblick in die Geschichte dieser Zunft auf der Basis des Privilegienbuches von 1593:
Ursprünglich hieß die Zunft „Gilde der Kerzengießer und Fettwarenhändler“ und gehörte zu den ältesten in Middelburg. Im Jahr 1430 erhielt sie eine neue Satzung und Verordnung, in der u.a. geschrieben steht, dass derjenige, der falsches Gewicht verwendete, eine Strafe zu zahlen hatte, während seine Waagen und Gewichte vor seiner Tür zerschlagen wurden. Verschiedene Waren wie Butter, Käse, Gabelstiele, hölzerne Löffel usw. durften damals nur in „Penningwaarde“ (Münzwert) verkauft werden.
Diese Zunft entwickelte sich zur Kramerzunft, aufgrund der großen Zahl an Mitgliedern wurden sie 1593 aufgeteilt, um unter anderem eine eigenständige Zunft für Fettwarenhändler, Käse- und Milchverkäufer, Töpfer-, Krüge- und Glaswarenhändler sowie Heu-, Reisig- und Besenhändler zu gründen, die „bequem durch Dekan und Beisitzer verwaltet werden“ sollten.
Wer der Zunft beitreten wollte, musste Bürger von Middelburg sein – das verstand sich von selbst. Man zahlte 20 Gulden und 4 Groschen (flämisch) als Eintrittsgeld und außerdem für die „Willkomm“ zwei Stoop Rheinwein oder dessen Wert. Das jährliche Mitgliedsgeld betrug im Jahr 1593 zwei Gulden und 4 Groschen (flämisch).
Die Mitglieder hatten nun das Recht, ihre Läden oder Magazine zu öffnen. Doch durch Verordnung war es verboten, etwas anderes darin zu haben als:
• Butter, Käse, Speck, gekochte und gesalzene Schinken, gekochte Zungen, Talg oder Kreide,
Kerzen, Seife, Wachs, Töpfe, Krüge,
• Raps- und Leinsaatöl, weißes Salz (groß und klein),
• Graupen-, Hafer- und Gerstengraupen, Mostrich, Schwefelhölzchen,
• alle Arten von Heu- und Reisigbesen, Flaschen, Töpfe, Pfannen, allerlei irdene Geschirre und
Glaswaren, Danswijker Flaschen und Futter, Stroh- und Binsenmatten, Honig, Saucen, Essig,
Eier, Hefe, Kleinbier und Sand.
Wer andere Dinge als die genannten verkaufte, wurde bestraft.
Dekan und Beisitzer gingen viermal im Jahr auf Inspektionstour, um alles zu überprüfen. Und wer bei einer solchen Gelegenheit den Dekan oder die Beisitzer „in der Ausübung ihres Amtes behinderte, sei es mit Worten oder Taten“, wurde erneut bestraft.
In Middelburg gab es zwei Markttage: montags und donnerstags. An anderen Tagen war es verboten, etwas auf der Straße zu verkaufen. Die Standplätze auf dem Großen Markt (wo auch der freie Jahresmarkt abgehalten wurde) waren nicht alle gleich vorteilhaft. Daher wurde bestimmt, dass viermal im Jahr über das Aufstellen der Stände auf dem Markt gelost (niederländisch: gecaveld) werden sollte.
Wer zum ersten Mal dabei war, musste seinen Stand an der Nordseite, westlich des Platzes, Ecke Vlasmarkt, aufschlagen. Dieser kleine Laden durfte nicht nach Belieben des Besitzers aufgestellt werden. Die Verordnung gab vor, dass alle Stände gleich hoch sein mussten, „sowohl in den Gestellen als auch in den Vordächern“ – dies wurde so bestimmt, um gegen Wind und Regen geschützt zu sein. Auch war es verboten, sie breiter als 9 Stadtfuß zu machen.
Von Mitte März bis zum Fest der Heiligen Drei Könige (6. Januar), wenn die Glocke sieben schlug, und den Rest des Jahres ab 8 Uhr musste man auf dem Markt anwesend sein. Wer zu diesen Zeiten nicht da war, wurde „ausgerufen“ und durfte an diesem Tag nicht mehr aufbauen.
Ein Punkt großer Sorge waren die Maße und Gewichte. Dekan und Beisitzer – kurz: die ausführende Verwaltung – durften zu jeder Tageszeit die Gewichte in den Läden überprüfen. Sie waren verpflichtet, besonders auf die letzte Eichung der Stadt zu achten. Waren die Waagschalen ungleich, mussten sie in Ordnung gebracht werden, „indem man durch Los an den Schnüren der Schalen Bleilot anbrachte und keineswegs mit losen, eingelegten Waren wie Käse oder dergleichen, wie es früher – und auch noch in späteren Tagen! – oft zu geschehen pflegte.“
Außerdem hatte man nicht die Freiheit, so viel Gewicht im Haus zu haben, wie man wollte. „Um den Betrug zu beheben, der mit dem Recht der Waage begangen wurde“, wurde am 28. März 1538 den Waagenmeistern aufgetragen, darauf zu achten, dass Krämer, Fettwarenhändler und andere, die sich mit Gewichten „abgaben“, kein höheres Gewicht in ihren Häusern hatten oder verwendeten als 22½ Pfund.
Eine Quelle großen Kummers und ständiger Uneinigkeit waren die Hausierer von außerhalb der Stadt, die mit ihren Schiffen ankamen. Der eine oder andere Zunftbruder profitierte dann davon und kaufte zu sehr vorteilhaften Bedingungen die Waren, die sie mitgebracht hatten. Um diese Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Mitgliedern der Zunft zu verhindern, wurden Bestimmungen erlassen, dass die Hausierer ihre Waren nicht an Land bringen durften, bevor der Zunftbote alle Zunftbrüder zusammengerufen hatte. So hatte jeder die Möglichkeit, davon zu profitieren.
Marken
Die älteste bekannte Marke der Fettwarenhändler-Zunft stammt aus dem Jahre 1618 und wurde erst 2001 von Chris Teulings beschrieben.
Die Gilde verwendete zwei Arten von Marken: Sargträgermarken (in kleiner Stückzahl) und Präsenzzeichen, deren Anzahl die hohe Anzahl an Mitgliedern widerspiegelt.
1648 wurden die Präsenzeichen aus Kupfer mit einem deutlichen kleineren Durchmesser (35 mm) gefertigt. Die Herstellung war mit 19 Stuiver/Stück recht kostspielig. Dekan Joh. Schoonakker spricht zum ersten Mal in einer Rechnung von 1684 von „tinnen penningen“ (Zinnmarken), die in der Herstellung zunächst nur noch 1 Stuiver/Stück kosteten:
• 1684. Gezahlt an Gillys von der Zunft für das Herstellen der Kupferform, um Medaillen darin
zu gießen: £ 3.6.8.
• 1684. Gezahlt an mich selbst (den genannten Joh. Schoonakker) für das Herstellen von 200
Zinnmarken und das Zeichnen derselben: £ 1.16. Obige Marke mit der gravierten Zahl 200 ist
also das letzte Stück dieser Serie und gibt einen Hinweis auf die Größe der Zunft.
• 1688. Gezahlt an Filips von der Zunft für das Herstellen von 52 Marken für die Zunft: £ 1.9.
• 1688. Gezahlt an Anthony Gerretsen für das Zeichnen von 125 Marken: £ 0.8.
Literatur
De Man, Marie G.A.: Iets over het Vettewariersgilde te Middelburg en over een tot nu toe onbekenden begrafenispenning van dit gilde. Jaarboeg vor Munten- en Penningkunde, 9 (1901), S.3-54: https://jaarboekvoormuntenpenningkunde. ... /1901b.pdf
Wittop Koning, D.A.: DE PENNINGEN DER NOORD-NEDERLANDSE AMBACHTSGILDEN. TWEEDE SUPPLEMENT; JAARBOEK VOOR MUNT- EN PENNINGKUNDE, 77 (1990) S.119-1143.
Teulings, C.D.O.J.: Gildepenningen (13), Bij “vernachte wete”… een onbeschreven Middelburgse Vettewarierspenning, De Muntmeester, 6, 1, (2001) 6-16.
Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund
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