sehe ich ähnlich.caesar hat geschrieben:Schweinerei!!-jedoch glaube ich nicht,dass dagegen viel auzurichten ist,da der Verkäufer die Münze nicht ausdrücklich als echt oder gefälscht anbietet.-Er bietet sie also nach bestem Wissen und Gewissen an.-Sollte er jedoch ein profesioneller Münzhändler sein,würde die ganze Situation ev wieder anders aussehen.cepasaccus hat geschrieben:Also nach meinem Rechtsverstaendnis duerfte es rechtlich kein Problem sein eine gefaelschte Muenze auch bei Ausschluss des 14-taegigen Rueckgaberechts zurueckzugeben weil man "Sie bieten auf eine RÖMISCHE MÜNZE. KAISERREICH TRAIANUS." und nicht "Sie bieten auf eine Gussfaelschung einer RÖMISCHEn MÜNZE. KAISERREICH TRAIANUS." Aber IANAL.
valete
Caesar
1. muss man dem Verkäufer erst mal glaubhaft nachweisen, dass es eine Fälschung ist. Dies kostet Geld - denn ohne Gutachten geht da nichts.
2. müsste man ihm die Münze samt Gutachten zustellen und auffordern, den Kauf rückgängig zu machen.
3. davon ausgehend, dass der Verkäufer der Bitte nach Rückerstattung nicht nachkommt, muss man nun Klage einreichen. Von einer privaten Rechtschutzversicherung sind solche Kosten nicht gedeckt- d.h., die Kosten bleiben erst mal bei mir hängen - unwissend, wie das Verfahren ausgeht.
Ich finde sehr schlimm und unseriös, dass viele Verkäufe bei ebay wissentlich anbieten! Hier müsste ebay aktiv werden- vor allem , wenn die Damen und Herren von Mitgliedern darauf hingewiesen werden. Eine Partnerschaft mit entsprechenden fachkundigen Mitgliedern oder Experten wäre hier sehr von Vorteil - der Ruf von ebay könnte und würde sich dadurch extrem verbessern.