Beitrag
von drakenumi1 » Do 02.09.10 15:45
Ok, Priscus, jetzt habe ich verstanden. Da regen sich natürlich sofort Gedanken darüber, wie weit man bei der Beurteilung des Vorliegens einer "Untertype", noch unter die durch die "Großen" - RIC, C, RSC usw. bisher festgeschriebenen und bestimmenden Merkmale gehen sollte. Rechtfertigt eine Büstendrehung von etwa 90 Grad gegenüber dem Kopf tatsächlich die Registrierung einer eigenen Type?
Ich habe dahingehend bisher nicht recherchiert, ob bei anderen Kaisern evtl. ähnliches festgestellt wurde, aber in den Registrierwerken kann ich mich an keinerlei diesbezügl. Anmerkungen erinnern. Mag sein, daß den RIC-Schöpfern kein Belegstück für Deine Variante vorgelegen hat, oder daß dieser Sachverhalt ganz einfach nur übersehen wurde. Wenn doch, dann war es ihnen evtl. nicht einmal eine Anmerkung in den Fußnoten wert. Aber das ist natürlich ganz alleine meine Sicht, der Spezialist für vergleichbare Abweichungen wird das ganz anders beurteilen. Und dann relativiert sich ein Liebhaberpreis natürlich ganz schnell. Sofern allerdings in neuerer Zeit mehrere Exemplare mit dieser Abart aufgetaucht sind, läßt sich ein solcher in der genannten Höhe kaum noch begründen, und vor allen Dingen sollte vom Verkäufer auf die Besonderheit ausreichend hingewiesen werden, was ja im hier beschriebenen Falle auch geschehen sein wird bzw. von Dir als Spezi erkannt wurde. Aber klar, in eine Diskussion über die "Relativität" der Preise in solch einem Falle brauchen wir nicht einzutreten, denn nur wo auch genügend zahlungskräftiges Interesse vorliegt, kann auch entsprechend verkauft werden.
Beste Grüße von
drake
Man kann, was man will, und wenn man sagt, man kann nicht, dann will man auch nicht.
(Baltzer von Platen/a. Rügen)