Maple Leaf ein Origianl oder Fälschung

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Wolf87
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Maple Leaf ein Origianl oder Fälschung

Beitrag von Wolf87 » So 12.11.06 20:13

Hallo liebe Numismatiker,

ich möchte mich erst mal vorstellen. Ich (Wolf87) bin 19 Jahre alt und komme aus BW.

Ich habe hier bis jetzt nur schlechtes von Münzhändlern wie Reppa etc. gehört.
Ich habe vor einiger Zeit bei einem solchen Versandhändler ein Canada maple Leaf 1/10 oz Gold erworben.
Es handelt sich dabei um eine Farbmünze im Herbstdesign.
Ich bin mir nun nicht sicher ob dies ein Original von der RCM ist, oder ob der Händler diese Färbung machen lassen hat. ( Ist die Münze in diesem Fall im Wert gemindert?)

Vielen Dank im Voraus
Wolfgang

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wpmergel
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Beitrag von wpmergel » So 12.11.06 21:18

Da mußt Du was falsch verstanden haben. Ich lgaube niemand hier im Forum wird ernsthaft der Firma Reppa oder einer anderen vorwerfen, sie würden fälschen.

Die Kritik richtet sich gegen die irreführende, reißerische Werbung. Du kannst also sicher sein, daß Dein "Mini Maple Leaf" echt ist. Über die offiziellen Ausgabepreise kannst Du Dich gut bei http://www.canadian-coins.de/ informieren.
Herzliche Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.

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Wolf87
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Beitrag von Wolf87 » So 12.11.06 21:25

Danke für deine Hilfe!

Das mit dem "Fälschen" war sicher etwas übertrieben von mir. Ich wollte hier keineswegs jemanden beleidigen!

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Canadian Coins
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Beitrag von Canadian Coins » Mo 13.11.06 08:22

Nein, gefälscht ist definitv der falsche Ausdruck - davon kann also gar keine Rede sein.

Die Anbieter werden wohl argumentieren, dass sie Maple Leaf Münzen veredelt haben :wink: .
Letztlich handelt es sich bei den nachträglich veränderten Münzen um "private" Ausgaben diverser Münzhandelshäuser.
Diese haben lediglich gängige Anlagemünzen, die normalerweise zu Silberpreisen gehandelt werden, mit Farbe oder Goldapplikationen versehen und vermarkten diese Stücke als limitierte Sammlerausgaben.

Die offiziellen Silber Maple Leaf Prägungen der RCM lassen sich recht einfach von den privaten unterscheiden - die RCM Stücke zeigen nicht das normale Motiv des Ahornblattes der Anlagemünzen sondern ein jährlich wechselndes Motiv.
Gleiches gilt für etwaiige Goldmünzen.

Grundsätzlich tauchen solche privaten Erzeugnisse nicht in Bewertungskatalogen auf, weil es sich nicht um offizielle Produkte der Prägestätte handelt - dies bedeutet bei Edelmetallmünzen nicht gleich einen totalen Wertverlust - der Edelmetallwert bleibt im Grunde erhalten.
Was jemand letztlich bereit ist dafür zu zahlen, bleibt jedem selbst überlassen. Ich persönlich wäre in keinster Weise dazu geneigt einen Mehrpreis für eine Standard-Anlagemünze zu zahlen, die von privater Hand nachbearbeitet wurde.

Schöne Grüße.
CC

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Beitrag von Wolf87 » Mo 13.11.06 09:39

Danke CC, ich war nur etwas beunruhigt, weil die Münze eben nicht in meinem Bewertungskatalog auftaucht.

Gruß,

Wolf 87

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Beitrag von wpmergel » Mo 13.11.06 16:31

Canadian Coins hat geschrieben: Die Anbieter werden wohl argumentieren, dass sie Maple Leaf Münzen veredelt haben :wink: .
Oups,
da habe ich wohl vorschnell die "privaten" und die offiziellen Ausgaben in einen Topf geworfen. Wird so eine Manipulation von den Kanadischen Stellen denn toleriert oder ist die Gesetzgebung, der in Deutschland vergleichbar?
Herzliche Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.

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Beitrag von Canadian Coins » Mo 13.11.06 19:59

wpmergel hat geschrieben: Wird so eine Manipulation von den Kanadischen Stellen denn toleriert oder ist die Gesetzgebung, der in Deutschland vergleichbar?
Tja, Wolfgang, eine Frage, die mir bislang - auch in Kanada - niemand beantworten konnte / wollte.
In Deutschland scheint es ja erlaubt. Es gibt ja ausreichend 10 DM und 10 Euro Gedenkmünzen bei denen Teile des Münzbildes vergoldet wurden.

Es dürfte unbestritten sein, dass die RCM die Rechte an ihren Produkten besitzt und diese einem entsprechendem Schutz unterliegen.
Möchte man im größeren Stil RCM Artikel vermarkten, so benötigt man im Grunde die Zustimmung der RCM und dies ist allgemein mit Lizenzgebühren verbunden.
Das gilt freilich nicht für einen Privatmann, der sich z.B. das Mint Logo auf ein T-Shirt drucken lässt.
Es sollte aber gelten, wenn jemand 1000 T-Shirts mit Logo anfertigen lässt und diese gewerblich vertreiben möchte.
Gleiches sollte gelten, wenn jemand 5000 Maple Leaf Prägungen vergolden oder mit Farbdruck ausstatten lässt und diese Münzen dann gewerblich vermarktet.

Ein entsprechendes Antragformular kann man auf der Webseite im pdf-Format finden.
Hier muss der Antragsteller darüber detailliert Auskunft geben welche Produkte er wo und wie vermarkten möchte. Ein Komitee berät über den Antrag und gibt ihm entweder statt oder nicht.

Angaben diesbezüglich finden sich auf der Mint Webseite unter „Customer Services“ und dann „Intellectual Property Policy“.
Dabei gibt es auch ein Prozedere für Produkte, die bereits ohne offizielle Genehmigung der Royal Canadian Mint seitens Dritter vermarktet werden.
Wird die Mint darauf aufmerksam oder aufmerksam gemacht, fallen wohl für den Hersteller/Vertreiber nachträglich Lizenzgebühren an.

Ich kann mir ehrlich gesagt, nicht so recht vorstellen, dass ein Münzhandelshaus das Risiko eingeht, hier Produkte auf den Markt zu bringen, die nicht von der RCM autorisiert sind.
Das könnte die Erlöse im Nachhinein unter Umständen deutlich schmälern. :wink:

Ich frage mich eigentlich, wieso diejenigen, die solche Produkte mit der nötigen Autorisation herstellen lassen, keine Angaben diesbezüglich machen – ein Satz wie „Offiziell autorisiert von der RCM“ würde sich doch in den Beipackzettelchen ganz gut machen.

Wenn die Vertreiber also nach Vorschrift vorgehen und Lizenzgebühren zahlen müssen, dann erklärt sich zumindest die Preisgestaltung für derartige Sammlerartikel.
Sammelwürdigkeit kauft man sich mit der Lizenzgebühr allerdings am Ende auch nicht – es bleiben halt Sammlerartikel aus privater Hand - ohne besonderen numismatischen Wert.

Schöne Grüße.
CC

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Beitrag von wpmergel » Mo 13.11.06 22:05

Canadian Coins hat geschrieben:... In Deutschland scheint es ja erlaubt. Es gibt ja ausreichend 10 DM und 10 Euro Gedenkmünzen bei denen Teile des Münzbildes vergoldet wurden...
Ich bin mir da nicht so sicher. legt man die dt. Gesetze streng aus, sind alle Manipulationen gesetzeswidrige Verfälschungen. Das gilt nicht nur für die Banknoten.

Allerdings vertreten die Bundesbank und alle bisherigen Finanzminister wohl die Ansicht, daß es ein gutes Geschäft sei, solche Manipulationen zu tolerieren und gleichzeitig diese so veränderten Münzen für ungültig zu erklären - und damit haben sie zweifellos Recht.

Inwieweit ein Staat über offensichtliche Rechtsbrüche zum Zwecke der Gewinnmaximierung hinwegsehen darf ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Auch in diesem Zusammenhang wundert mich die zunehmende Politikverdrossenheit nicht mehr.
Herzliche Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.

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Beitrag von Torfstecher » Mo 13.11.06 22:09

Möchte man im größeren Stil RCM Artikel vermarkten, so benötigt man im Grunde die Zustimmung der RCM und dies ist allgemein mit Lizenzgebühren verbunden.
Das gilt freilich nicht für einen Privatmann, der sich z.B. das Mint Logo auf ein T-Shirt drucken lässt.
Es sollte aber gelten, wenn jemand 1000 T-Shirts mit Logo anfertigen lässt und diese gewerblich vertreiben möchte.
Gleiches sollte gelten, wenn jemand 5000 Maple Leaf Prägungen vergolden oder mit Farbdruck ausstatten lässt und diese Münzen dann gewerblich vermarktet.
Hallo Canadian Coins,

welche Rechte sollten dabei denn verletzt sein?
Natürlich darf niemand ohne Genehmigung Produkte mit Logos oder geschützen Designs der RCM herstellen, und ganz besonders gilt das natürlich für Münzen.
Aber die Münzen sind schließlich echt, die Ahornblätter usw. sind von der RCM selbst aufgeprägt worden.
Das Copyright behindert die Herstellung von Kopien. Mit Originalen kann man wohl weitgehend anstellen was man will.

Und irgendwo steht bestimmt blumig umschrieben aber juristisch eindeutig dabei, daß die Veränderungen von privater Seite stammen.

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Beitrag von Torfstecher » Mo 13.11.06 22:26

Hallo wpmergel,
legt man die dt. Gesetze streng aus, sind alle Manipulationen gesetzeswidrige Verfälschungen. Das gilt nicht nur für die Banknoten.
Das glaube ich auch nicht. Falls das Gesetz nicht in den letzten Jahren drastisch geändert wurde, ist es strafbar, wenn jemand "Geld so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird".
Das gilt natürlich auch für Münzen und nicht nur für Banknoten, aber der "Anschein eines höheren Wertes" betrifft, da bin ich mir ziemlich sicher, nur den Nennwert und nicht irgendwelche "Verschönerungen" für den Sammlermarkt.

Daß derartig veränderte Münzen ungültig werden bedeutet ja nicht gleich, daß es illegal ist, so etwas zu fabrizieren.

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Beitrag von Canadian Coins » Mo 13.11.06 23:23

Hallo Torfstecher,

hier ein Auszug der Definition der Intellectual Property Policy:
" Royal Canadian Mint property" means and includes but is not limited to the images, photographs, drawings, designs, items, paintings, wrappings, expressions, emblems, advertisements, Web sites, press releases and work produced by RCM employees and of which the Royal Canadian Mint owns the rights.
und hier mal ein Zitat aus den Guidelines der Intellectual Property Policy:
- The need to protect the intellectual property of the Royal Canadian Mint (coin, designs, photographs, film footage, advertising, etc.)
Den in Fettschrift im Zitat der Guidelines markierten Begriff "coin" würde ich so interpretieren, dass auch die Münzen selbst dieser Intellectual Property Policy unterliegen und demnach Lizenzgebühren anfallen, wenn jemand wie oben beschrieben handelt. Der Definition nach, ist offenbar alles, was seitens der Royal Canadian Mint produziert und veröffentlicht wird, geschützt.

Ich bin also der Auffassung, dass diese Richtlinie auch Anwendung findet, wenn ein Dritter hingeht und eine größere Anzahl normaler Anlagemünzen bearbeiten läßt und wiederum zu einen deutlich höhren Preis verkauft - diese Handlung müsste Lizenzgebühren nach sich ziehen.

Die Möglichkeit, dass jeder Hinz und Kunz limitierte Sammlerprägungen aus bereits fertigen Münzen herstellen könnte, fände ich sehr bedenklich.
Mal eben 10 Maple Leaf Prägungen gekauft - mit dem Hammer einen kleinen Gegenstempel reingehauen und das ganze als strengstens limitierte Sonderausgabe bei eBay reinstellen. Natürlich nicht vergessen ein Zertifikat auszudrucken - bei der Auflage vielleicht noch namentlich auf den stozlen Höchstbieter ausgestellt und fertig ist eine weitere numismatische Sensation mit höchster Wertsteigerungsgarantie.
Ausreichend Dumme dürfte man in der heutigen Zeit ja finden, die auf derartige Produkte anspringen.

Möglicherweise unterliege ich aber auch einem Mißverständnis und Du liegst richtig.

Ich hoffe aber, dass dem nicht so ist.

Schöne Grüße.
CC

Zitat-Quelle : www.rcmint.ca

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