KMS

Münzen aus der BRD von 1948 - 2001

Moderator: Wurzel

Raimund
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@ tournois und @ muenzenfreund

Beitrag von Raimund » So 02.06.02 22:22

also einfach als Wertpaket versenden. Kommts nicht an, ist die Post zuständig.
ich bin dann aus dem Schneider.
Ist das so richtig verstanden?
Oder wäre NN sogar besser?
Grüße
Raimund

mfr
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Re: Haftung

Beitrag von mfr » So 02.06.02 22:24

tournois hat geschrieben:Spielt keine Rolle ob Du das abwälzt. Ich hatte diese Diskussion mit einem Notar. Bei einer Gerichtsverhandlung würdest Du immer den Kürzeren ziehen! :(
Gerichtsbarkeit in Deutschland! Frag mal einen Händler warum er nur versichert versendet. :wink:
Naja, rechtlich kenn ich mich da nicht so aus :oops: aber wenn der Käufer auf unversichterten Versand auf sein Risiko besteht warum sollte ich dann den kürzeren ziehen ?

Ausserdem, wie schon geschrieben versende ich teure Stücke nur als Paket, im Notfall halt auch auf meine Kosten ist dann doch sicherer...
Und bei kleinen Summen bis 20 oder 30 € wird wohl kaum jemand gleich zum Anwalt laufen.

mfr
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Re: @ tournois und @ muenzenfreund

Beitrag von mfr » So 02.06.02 22:27

Raimund hat geschrieben:also einfach als Wertpaket versenden. Kommts nicht an, ist die Post zuständig.
ich bin dann aus dem Schneider.
Ist das so richtig verstanden?
Oder wäre NN sogar besser?
Grüße
Raimund
mhhh... Nachname bedeutet nur das der Empfänger bei Übergabe bezahlt, mit der Versicherung hat das nix zu tun.
Du kannst einen normalen Brief genauso per NN verschicken wie ein Paket.
Nachteil bei NN: Höhere Kosten (auf denen du sitzenbleibst wenn die Annahme verweigert wird) und es dauert einige Wochen bis du dein Geld von der Post bekommst.
Vorteil (für den Empfänger): er bezahlt nur was er auch wirklich bekommen hat.

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Canadian Coins
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Beitrag von Canadian Coins » So 02.06.02 22:28

Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Verträgen zwischen zwei Verbrauchern. Es muss also auf der Verkäuferseite ein Unternehmer beteiligt sein.
Bei uns ist das wohl nicht der Fall wenn wir Münzen verkaufen.
Das ist Fakt.

Schöne Grüße.

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Fernabsatzgesetz

Beitrag von tournois » So 02.06.02 22:29

Mag schon sein das es so definiert ist. Allerdings gibt es für solche Ferngeschäfte im privaten Bereich keine rechte Gesetzesgrundlage. Das Internet hat sich so rasant entwickelt und wir wissen ja wie schnell unsere Bürokratie arbeitet. Als Anhaltspunkt wird daher das Fernabsatzgesetz herangezogen.
In dem Fall eines Rechtsstreites bist Du als Verkäufer verpflichtet nachzuweisen das Du geliefert hast. Wenn das Stück/die Ware allerdings verschütt geht oder der Käufer sagt es sei nicht angekommen kannst Du nichts Gegenteiliges beweisen.
Du hast ja nicht persönlich abgegeben, ergo........ A....-Karte gezogen!
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Versicherter Versand

Beitrag von tournois » So 02.06.02 22:35

Alle Versandarten bei denen der Empfang quittiert werden muß sind geeignet dieser Sache vorzubeugen.
Der Notar hat gesagt das wenn er ein Einschreiben verschickt er unter den Augen von Zeugen das Schriftstück in den Umschlag tut und dann erst zuklebt. Dann wird es zur Post gebracht. Du bist nicht nur in der Nachweispflicht das es abgesandt wurde........
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Beitrag von Canadian Coins » So 02.06.02 22:48

Michael,

ich gehe nicht davon aus, dass hier jemand vertreten ist, der wirklich nichts oder nur einen leeren Umschlag verschickt.
Also, wenn ich ehrlich bin, mache ich mir darüber überhaupt keinen Kopf.
Bisher sind alle von mir verschickten Sachen angekommen.
Sollte es nun mal vorkommen, dass eine Sendung verloren geht und der Käufer hat einen versicherten Versand trotz Angebot abgeschlagen - trägt einzig er alleine das Riskio.
Wenn er das anders sehen sollte, melden sich sicher im gleichen Moment 10 Zeugen, die mit mir zusammen das Paket gepackt haben und es gemeinsam mit mir bei der Post abgegeben haben. :wink:
Sollte es dann noch Probs gegen , gehts halt zum Anwalt. Zum Glück wurde ich bisher von solchen Pappnasen verschont.
Also mit dem Gesetz habe ich echt nix am Hut - ich alter Outlaw :wink:
Schöne Grüße.

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Beitrag von tournois » So 02.06.02 22:57

In der Praxis sieht es ja auch meistens so aus das es da keine Probleme gibt. Ich weiß aber von einem Fall da ging es vor Gericht. Ich muß nochmal nachfragen wie das ausgegangen ist. Übrigens ein Bekannter von uns beiden, er handelt viel mit Numisbriefen....... :wink:
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Beitrag von Canadian Coins » So 02.06.02 23:07

Jetzt wo Du es sagst.... ich meine er hätte davon auf der letzten Börse in Dortmund erzählt - wenn ich da jetzt nicht verwechsle.
Naja, möge die Macht mit ihm sein. :wink:

Schöne Grüße.

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Beitrag von tournois » So 02.06.02 23:59

Ich sehe wir verstehen uns...... :wink:
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Beitrag von Obikyama » Mo 08.07.02 14:57

zurück zum Thema KMS,
habe vor ein paar Wochen KMS 1969-2001 komplett in PP an einen Händler für 3.050,-- Euro verkauft. War das beste Angebot, mehr war nicht zu kriegen.

:roll:

Obi

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Beitrag von tournois » Mo 08.07.02 20:52

Die hätte ich einzeln bei eBay verhökert!! Da wäre bestimmt mehr bei rausgekommen......
Nix für Ungut.
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Beitrag von Wolle » Mo 08.07.02 22:01

Schade Obi, Michael hat recht, bei ebay hätest Du bestimmt einiges mehr bekommen, aber ist eh zu spät. :(

Ein Händler muß ja immer auch etwas verdienen, würde mich nicht wundern wenn der es selber bei Ebay einstellt. :?
Schöne Grüße
Wolle

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