Hilfe - Hehlerei!

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

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QHoratius
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Hilfe - Hehlerei!

Beitrag von QHoratius » Fr 26.09.08 13:51

Hallo liebes Forumsmitglieder,
ich habe heute eine Vorladung wegen Verdachts der Hehlerei mit archäologischem Kulturgut erhalten, da ich im Jahr 2006 5 römische Münzen bei ebay gekauft habe. Diese Münzen soll ich auch noch mitbringen. Aber
1. weiß ich gar nicht mehr, um welche Münzen es sich handelt
2. weiß ich auch nicht, wer der Verkäufer war
3. befürchte ich, dass nun meine gesamte Sammlung beschlagnahmt wird, da ich bis April überhaupt nicht von dieser merkwürdigen Rechtslage informiert war.
Was kann ich machen?
Bitte, gebt mir Tipps!!!
Danke!
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areich
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Beitrag von areich » Fr 26.09.08 14:11


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chinamul
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Beitrag von chinamul » Fr 26.09.08 14:12

Wenn der Hehlereiverdacht auf einem Kauf über eBay beruht, dann müßte die Behörde eigentlich die Kaufdaten kennen. Ich würde darauf bestehen, daß der Verdacht insofern konkretisiert wird, daß man die betreffenden Daten (Artikelnummer und Termin des Auktionsendes) vorlegt, zumindest genaue Beschreibungen der Münzen.
Es kann ja wohl kaum angehen, daß man argumentiert "Sie haben da mal bei eBay irgendwelche römische Münzen ersteigert, und die könnten illegalen Ursprungs sein." Das würde der Behörde tatsächlich den undifferenzierten Zugriff auf alle antiken Münzen in Deinem Besitz ermöglichen.
Ich selbst würde einen solchen Gang zur Polizei grundsätzlich nur in Begleitung eines Anwalts antreten und auf keinen Fall Münzen mitbringen.
Noch glaube ich an unseren Rechtsstaat.

Gruß

chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit

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Wurzel
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Beitrag von Wurzel » Fr 26.09.08 14:20

Kleine Anmerkung,

sofern der Vorwurf aufgrund des Gesetzes zum Kulturgüterschutz vorgenommen wird.
Das gab es 2006 noch nicht ;-)

Zu Verdeutlichung, wenn man heute eine Gesetz erlässt, welches das Tragen von Unterhosen bei Strafe verbietet, kann man uns nicht anklagen, weil wir 2006 Unterhosen getragen haben.

Wenn die Münzen wirklich gestohlen sind, dann kann man allerdings kein Eigentum an ihnen erwerben, was ja auch gut und richtig ist.

Ansonsten hat Chinamul mit seinen Ausführungen sicherlich recht, ich würde es ebenso handhaben.

Micha
http://www.wuppertaler-muenzfreunde.de/

QHoratius
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Beitrag von QHoratius » Fr 26.09.08 14:29

Danke für die schnellen Antworten. Ich bin schon panisch, weil ich Angst um meinen Beamtenstatus habe. Nachdem ich den Thread von Tinapatina gelesen hatte, habe ich keine Münzen mehr bei ebay gekauft. Da ich 2006 den Grundstein meiner Sammlung gelegt habe, bin ich mit komplett sicher, dass die Münzen total wertlos sind. Wahrscheinlich habe ich sie mittlerweile an Schüler verschenkt.
Die Vorladung ist im Übrigen datiert mit dem 23.9. und kam heute innerhalb von München an. Die Kriminalbeamtin ist natürlich telefonische nicht zu erreichen.
Wieso bin ich ein Hehler, wenn ich in gutem Glauben bei ebay einkaufe? Ich verkaufe gar keine römischen Münzen! Wie ist da überhaupt die Rechtslage?
Offen gestanden zweifle ich momentan erheblich an unserem Rechtsstaat!
Hasesu
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Re: Hilfe - Hehlerei!

Beitrag von j-u.thormann » Fr 26.09.08 16:00

QHoratius hat geschrieben: da ich bis April überhaupt nicht von dieser merkwürdigen Rechtslage informiert war.!
Diese "merkwürdige Rechtslage" gibt es m. E. nicht, sondern nur das Wunschdenken eines übereifrigen Polizeioberkommissars. Ich empfehle Dir die Lektüre von Ursula Kampmanns Artikel "Bürgerrechte contra Kulturgüterschutz" in der Münzen Revue 10/08 (aktuelle Ausgabe).

Gruß,

j-u.thormann

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Beitrag von KarlAntonMartini » Fr 26.09.08 16:10

Ganz allgemein gilt: In der Vorladung muß drinstehen, ob man als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wird. In letzterem Fall ist es leider so, daß selbst der unschuldigste Beschuldigte durch unglückliche Formulierungen in dem Protokoll in Teufels Küche geraten kann. Man sollte da erstmal gar nicht hingehen und die Aussage verweigern. (telefonisch). Wenn die Sache sich nicht durch Einstellung erledigt, sondern ein Strafbefehl ins Haus steht, muß eh ein Anwalt beauftragt werden, nur der darf nämlich die sehr wichtige Akteneinsicht nehmen. Dumm ist nur, daß man damit rechnen muß, auf dessen Kosten sitzenzubleiben. Ganz dumm ist aber zu glauben, weil man unschuldig ist, müßte man das der Polizei selbst erklären können. Grüße, KarlAntonMartini
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Beitrag von QHoratius » Fr 26.09.08 22:50

Hallo,
ich habe für das Lot, von dem ich vermute, dass es gemeint ist (2006 habe ich nämlich sehr wenig gekauft) höchstens 5 Euro inkl Versand ausgegeben. Es war reiner Münzschrott.
Jetzt bin ich tatsächlich Beschuldigter. Das kann doch nicht wahr sein. In diesem Fall bin doch nicht ich der Hehler, sondern ebay, die offensichtlich kriminelle Verkäufer zulassen.
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Beitrag von jannys33 » Fr 26.09.08 23:44

Nun mach dich doch nicht schon vorher verrückt, du bist vorgeladen, das ist zwar nicht schön, aber die Leute machen halt ihre Arbeit.
Geh da hin und geb zu Protokoll das es nur Schrott war, den du entsorgt hast, und fertig. Über deine restliche Sammlung usw. brauchst du überhaupt gar nichts sagen.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
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Beitrag von Peter43 » Fr 26.09.08 23:57

Hallo Wurzel!

Du hast geschrieben
Zu Verdeutlichung, wenn man heute eine Gesetz erlässt, welches das Tragen von Unterhosen bei Strafe verbietet, kann man uns nicht anklagen, weil wir 2006 Unterhosen getragen haben.

Aber das hat der Staat doch bereits mehrfach gemacht! Ich erinnere nur an die Aufhebung der Verjährungsfrist für Mord. Ursprünglich war die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre. 1965 wurde nachträglich die Zeit von 1945 bis 1949 von dieser Frist ausgenommen, mit der Vorwand, damals habe es noch keine Bundesrepublik gegeben. Das Problem war natürlich die Verjährung der Naziverbrechen. 1969, als das Verjährungsproblem wieder akut war, wurde die Verjährung rückwirkend auf 30 Jahre verlängert und für Völkermord ganz gestrichen. 1979 dann wurde die Verjährungsfrist auch für Mord gestrichen. So ist das mit dem Rechtsstaat. Recht ist, was opportun ist. Eine ähnliche Debatte wird ja auch um die Kinderschänder geführt. Frauengruppen wollen ihnen sogar das Recht auf einen Verteidiger verwehren.

Zum Vorwurf der Hehlerei:
Es besteht da immer die Möglichkeit einer Hausdurchsuchung. Das habe ich erlebt bei einem Kollegen, der zum Geburtstag von einem Freund eine Eisenbahnschlußleuchte geschenkt bekommen hatte. Die hatte er auf seinem Balkon aufgehängt, was seinem Nachbarn, einem Eisenbahndetektiv (ja sowas gibt es!) ins Auge fiel, der ihn sofort anzeigte. Am nächsten Morgen standen 6 Beamte, Polizisten und Bahndetektive vor der Tür, die seine Wohnung auseinandernahmen. Er kam dann mit einem Bußgeld davon, weil er den Namen seines Freundes nannte. Der wurde schwer bestraft und die Freundschaft war aus. Heute kann man diese Leuchten im DB-Shop kaufen.

Kurz und gut: Ic h würde meine Sammlung an Deiner Stelle irgendwoanders unterbringen, bis die Sache vorüber ist!

Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.

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Beitrag von klausklage » Sa 27.09.08 00:48

@ Peter43: Das ist nicht das gleiche. Der Gesetzgeber hat damit nicht ein Verhalten rückwirkend für strafbar erklärt, sondern nur die Verfolgbarkeit verlängert. Deswegen hat das BVerfG dieses Gesetz auch nicht beanstandet (BVerfGE 25, 269).

@ QHoratius: Ohne die Fakten zu kennen, bin ich mir doch ziemlich sicher, dass das Verfahren gegen Dich genauso problemlos eingestellt wird wie gegen andere Forumsmitglieder zuvor. Übrigens, wenn ich mich recht erinnere, verliert man den Beamtenstatus erst ab einer Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis. Hab mal so viel Vertrauen zu unserem Staat, dass es dazu nicht kommt.

Hier ist das deutsche Umsetzungsgesetz zum UNESCO-Übereinkommen, was ja wohl der Auslöser all dieser Amtspossen ist. Bis jetzt habe ich darin nichts gefunden, was die Annahme rechtfertigt, Münzsammler seien automatisch Hehler. Und die vielbeschworene Dokumentationspflicht beim Handel mit Kulturgütern gilt nach § 18 nur (a) für Gegenstände mit einem Wert von über 1000 € und (b) nur für Gewerbetreibende, nicht für Sammler, die ihre Doubletten bei eBay verscheuern. Oder bin ich blind?
http://www.icom-deutschland.de/client/m ... 7s0757.pdf

Wenn Du also zum Verhör gehst: keine Angst, die machen nur ihren Job und wollen Dir nichts anhängen. Lass Dir auf jeden Fall mal bitte ganz genau erklären (und zwar unter Nennung von allen einschlägigen Normen, nicht nur § 259 StGB), wie die auf Hehlerei kommen. Das würde nämlich voraussetzen, dass der Vorbesitzer die Münzen durch eine (Vermögens-)Straftat erlangt hat und Du dies auch wusstest.

Wenn Dir ganz mulmig ist, nimm einen Anwalt mit. Kostet so viel wie ein Denar in ss (+). :wink:

Gruß,
Olaf
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Beitrag von Privateer » Sa 27.09.08 08:15

QHoratius hat geschrieben:Hallo,
ich habe für das Lot, von dem ich vermute, dass es gemeint ist (2006 habe ich nämlich sehr wenig gekauft) höchstens 5 Euro inkl Versand ausgegeben. Es war reiner Münzschrott.
Jetzt bin ich tatsächlich Beschuldigter. Das kann doch nicht wahr sein. In diesem Fall bin doch nicht ich der Hehler, sondern ebay, die offensichtlich kriminelle Verkäufer zulassen.
Zunächst mal: Lass Dich von der ganzen Panikmache hier nicht "damisch" machen. :wink:

Es ist doch ganz einfach zu erraten, was da dahintersteckt: Ein Ebayverkäufer wird momentan auseinandergenommen, weil er vermutlich gestohlene Münzen vertickt hat. Damit fällt auf jeden der Käufer automatisch der Anfangsverdacht (und nicht mehr!) der Hehlerei. Denn auch wer Hehlerware kauft, kann sich strafbar machen wenn er dies wissentlich tut. Also haben die Ermittler jeden Käufer angeschrieben um den Sachverhalt abzuklären. Wenn der sich tatsächlich so darstellt, wie Du angibst kann Dir gar nichts passieren. Das wird aufgenommen und das wars auch schon, die Leute machen nur ihre Arbeit und gehen systematisch und korrekt vor. Die Münzen wären als Hehlerware zu beschlagnahmen, aber wenn Du sie gar nicht mehr hast ist das hinfällig. Was soll also der ganze Stress?

Als Beamter solltest Du im übrigen eigentlich selbst in der Lage sein, ein formelles Schreiben bzw. den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen.:wink:
Gruß Privateer

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Beitrag von antoninus1 » Sa 27.09.08 12:22

Privateer hat geschrieben:
QHoratius hat geschrieben: Als Beamter solltest Du im übrigen eigentlich selbst in der Lage sein, ein formelles Schreiben bzw. den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen.:wink:
Wieso das denn?
Wieso muss ein beamteter Lehrer für z.B. Biologie oder ein beamteter Ingenieur sich automatisch mit dem Ablauf von Ermittlungsverfahren auskennen?
Gruß,
antoninus1

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Beitrag von jannys33 » Sa 27.09.08 12:57

antoninus1 hat geschrieben:
Privateer hat geschrieben:
QHoratius hat geschrieben: Als Beamter solltest Du im übrigen eigentlich selbst in der Lage sein, ein formelles Schreiben bzw. den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen.:wink:
Wieso das denn?
Wieso muss ein beamteter Lehrer für z.B. Biologie oder ein beamteter Ingenieur sich automatisch mit dem Ablauf von Ermittlungsverfahren auskennen?
Bei beiden würde ich einen höheren Bildungsstand vermuten.
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Beitrag von Privateer » Sa 27.09.08 13:06

antoninus1 hat geschrieben: Wieso das denn?
Wieso muss ein beamteter Lehrer für z.B. Biologie oder ein beamteter Ingenieur sich automatisch mit dem Ablauf von Ermittlungsverfahren auskennen?
Nun, von einem Intellektuellen würde ich schon erwarten, daß sein Verständnis etwas weiter reicht als das z.B. eines Schülers... :wink:

Wobei ich nicht schrieb, daß er sich damit auskennen muss, sondern er es verstehen sollte.
Gruß Privateer

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