Hilfe - Hehlerei!
Moderator: Homer J. Simpson
Re: Hilfe - Hehlerei!
Es geht doch generell um die Frage, ob der Staat sichergestelltes Gut aus strafbaren Handlungen (Diebstahl, Schmuggel oder wie im vorliegenden Fall Raubgrabungen) weiterveräussern darf oder nicht! Und da muss ich ganz klar sagen: Ja, er sollte und muss. Man sollte sich vielleicht einmal überlegen, wie viele Millionen Euros allein der ganze Apparat "Zoll" kostet - und dann werden beispielsweise konfeszierte Zigaretten in Millionenwerten sinnlos vernichtet, anstatt sie gewinnbringend für uns alle (von der Gesundheit der Käufer mal abgesehen) zu versteigern.
Sicher, diese Sache hier ist eine einzige (Justiz-)posse, wobei es jetzt selbst in diesem Schlussakkord noch an Fingerspitzengefühl mangelt.
Aber wenn man die Gesamtsituation betrachtet, halte ich die Versteigerung von diesen Münzen für absolut richtig. Im übrigen sind das doch auch nur Spekulationen, dass diese Münzen aus konfeszierten ebay-Käufen stammen.
Sicher, diese Sache hier ist eine einzige (Justiz-)posse, wobei es jetzt selbst in diesem Schlussakkord noch an Fingerspitzengefühl mangelt.
Aber wenn man die Gesamtsituation betrachtet, halte ich die Versteigerung von diesen Münzen für absolut richtig. Im übrigen sind das doch auch nur Spekulationen, dass diese Münzen aus konfeszierten ebay-Käufen stammen.
- cepasaccus
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Ich bin auch der Meinung, dass der Zoll verkaufen sollte, aber nicht nur wegen dem Geld sondern auch weil sonst die Sachen (Muenzen, etc.) im Archiv vergammeln bzw. vernichtet werden.
vale
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- didius
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Den Verkauf von zollamtlich, oder sonst wie eingezogenen bzw. sichergestellten Gegenständen würde ich grundsätzlich auch nie in Frage stellen, aber speziell in diesem Zusammenhang finde ich den Verkauf von antiken Münzen geradezu grotesk!!!!
Die Grundannahme ist doch, dass JEDE antike Münze OHNE einen Herkunftsnachweis (auszustellen vom Denkmalamt) ILLEGAL ist, und bereits der Kauf den Tatbestand der Hehlerei erfüllt. Ganz abgesehen davon, dass diese antiken Münzen nach dieser Lesart Kulturgut von unschätzbarem Wert sind, und ins Museum und nicht in private Hände gehören.
Auf dieser Grundlage haben in den letzten 2 Jahren einige unserer Forumskollegen ihre komplette Sammlung verloren, und sind unzählige unbescholtene Bürger mit Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren malträtiert worden.
Ich würde mich also beim erwerb dieser Münzen (Museen wollten die wohl nicht haben) direkt strafbar machen, und den Ermittlungsbehörden meine Adresse zur Beschlagnahmung meiner übrigen Sammlung gleich mitliefern!!!
Wenn das jetzt mal dieser POK Lauffer sieht (oder hat man den mittleiweile aus dem Verkehr gezogen?)
didius
Die Grundannahme ist doch, dass JEDE antike Münze OHNE einen Herkunftsnachweis (auszustellen vom Denkmalamt) ILLEGAL ist, und bereits der Kauf den Tatbestand der Hehlerei erfüllt. Ganz abgesehen davon, dass diese antiken Münzen nach dieser Lesart Kulturgut von unschätzbarem Wert sind, und ins Museum und nicht in private Hände gehören.
Auf dieser Grundlage haben in den letzten 2 Jahren einige unserer Forumskollegen ihre komplette Sammlung verloren, und sind unzählige unbescholtene Bürger mit Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren malträtiert worden.
Ich würde mich also beim erwerb dieser Münzen (Museen wollten die wohl nicht haben) direkt strafbar machen, und den Ermittlungsbehörden meine Adresse zur Beschlagnahmung meiner übrigen Sammlung gleich mitliefern!!!
Wenn das jetzt mal dieser POK Lauffer sieht (oder hat man den mittleiweile aus dem Verkehr gezogen?)
didius
- Antonian
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Hallo didius
ich stimme Dir vollkommen zu . der Staat macht sich dadurch selbst zum Hehler und verliert dadurch die Glaubwürdigkeit seines Tuns.
Gruß
Antonian
ich stimme Dir vollkommen zu . der Staat macht sich dadurch selbst zum Hehler und verliert dadurch die Glaubwürdigkeit seines Tuns.
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Der Verkauf von zollamtlich sichergestellten Gegenständen ist grundsätzlich nicht in Frage zustellen. Bei antiken Münzen „hört aber der Spass auf“. Hier mißt der Staat mit zweierlei Maß.
Da ja ein uns bekannter POK die PERSÖNLICHE Meinung vertritt, daß antike Münze ohne amtlich bestätigten Herkunftsnachweis illegal erworben sein müssen und der Erwerb einer solchen Münze den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt. Aufgrund dieser irrsinnigen Annahme haben ja einige Forumsmitglieder Bekanntschaft mit unserem Rechtssystem gemacht und sind ihrer Sammlung verlustig geworden. Was aber macht dann der Staat, wenn er solche Münzen ohne amtlichen Herkunftsnachweis versteigert. Wird der gewisse Hr. POK hier auch tätig werden und die Behörde Zoll verklagen?
Hier wird für mich unser Rechtssystem ad absurdum geführt.
Oder anders, hier bellt der Hund mit dem Schwanz. Wau, wau.
Na dann Gute Nacht
Wolfgang
Da ja ein uns bekannter POK die PERSÖNLICHE Meinung vertritt, daß antike Münze ohne amtlich bestätigten Herkunftsnachweis illegal erworben sein müssen und der Erwerb einer solchen Münze den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt. Aufgrund dieser irrsinnigen Annahme haben ja einige Forumsmitglieder Bekanntschaft mit unserem Rechtssystem gemacht und sind ihrer Sammlung verlustig geworden. Was aber macht dann der Staat, wenn er solche Münzen ohne amtlichen Herkunftsnachweis versteigert. Wird der gewisse Hr. POK hier auch tätig werden und die Behörde Zoll verklagen?
Hier wird für mich unser Rechtssystem ad absurdum geführt.
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Wer seine Wurzeln nicht kennt, kann seine Zukunft nicht gestalten.
- richard55-47
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Die Einziehung von Gegenständen bei Strafsachen ist in §§ 73 ff StGB geregelt. Es ist klar, dass rechtskräftig eingezogene Gegenstände verwertet, also in irgendeiner Form veräußert werden. Je nach Beschaffenheit des eingezogenen Gegenstandes kommt aber auch die Vernichtung in Betracht (der Staat wird ja nicht konfisziertes Rauschgift dem Markt zuführen oder bei offensichtlich wertlosen oder kaum veräußerbaren Dingen kostenträchtige Klimmzüge machen, die Dinger an die Frau/den Mann zu bringen).
Der Staat kann also schlecht Hehler sein, wenn er gesetzeskonform handelt. Im übrigen: Die Justiz ist ein kostenträchtiger, nicht kostendeckend arbeitender Betrieb. Jeder von uns zahlt seinen Obulus zur Aufrechterhaltung dieses Ladens. Lasst uns froh sein, dass hier und da ein paar Euro in die Kasse kommen.
Der Staat kann also schlecht Hehler sein, wenn er gesetzeskonform handelt. Im übrigen: Die Justiz ist ein kostenträchtiger, nicht kostendeckend arbeitender Betrieb. Jeder von uns zahlt seinen Obulus zur Aufrechterhaltung dieses Ladens. Lasst uns froh sein, dass hier und da ein paar Euro in die Kasse kommen.
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Hallo Richard,
Ich finds einfach unerträglich, vor allem weil der Herr Laufer in Hessen immer noch sein unwesen treibt.
didius
Da bin ich genau an dieser Stelle, natürlich unter den diskutierten Rahmenbedingungen, garnicht deiner Meinung.richard55-47 hat geschrieben:Lasst uns froh sein, dass hier und da ein paar Euro in die Kasse kommen.
D.h. die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, und geht davon aus, das die Münzen aus "Raubgrabungen" stammen müssen, und an anderer Stelle verkaufen sie einen vergleichbaren Gegenstand, bei dem man nach dieser Definition nur wegen der Geringfügigkeit straffrei ausgeht.Timesitheus hat geschrieben:Die StAnwaltschaft fragt zusätzlich nach ob ich auf die Rückgabe der Münzen verzichte und einer außergerichtlichen Einziehung der Münzen zustimme. Es wird nach den durchgeführten Ermittlungen davon ausgegangen, dass die Münzen aus "Raubgrabungen" stammen.
Ich finds einfach unerträglich, vor allem weil der Herr Laufer in Hessen immer noch sein unwesen treibt.
didius
Re: Hilfe - Hehlerei!
bisher hatte auch noch niemand die Eier, diesem Typen, der sich in seinem Beruf offensichtlich langweilt, mal kräftig an sein Beamtenknie zu pissen...didius hat geschrieben:H
Ich finds einfach unerträglich, vor allem weil der Herr Laufer in Hessen immer noch sein unwesen treibt.
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Zum Thema Verwertung:
Es lässt sich sicherlich über die Rechtslage diskutieren, aber sie ist nun mal so. Hierzu geäußerte Standpunkte stellen also mehr philosophische Betrachtungen dar.
Was erwartet Timesetheus eigentlich, wenn er der "außergerichtlichen Einziehung der Münzen" zustimmt und damit eine rechtsmittelfähige Entscheidung obsolet macht? Dass die Münzen in den Schaukasten der Polizei/der Justiz oder eines Museums kommen? Er hat damit das Eigentum an den Münzen auf sein Bundesland übertragen.
Ausnahmen:
a) Timesetheus war nicht der Eigentümer und dies war der handelnden Behörde bekannt oder auf Grund grober Fahrlässigkeit unbekannt oder
b) die Münzen waren dem wahren Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen (in diesem Fall konnte schon Timesetheus kein Eigentum erwerben, so dass das Land auch von ihm kein Eigentum durch Rechtsgeschäft erwerben konnte, und auch die Einziehung muss an § 74 Abs. 2 Ziffer 1 StGB scheitern).
Aber von den Ausnahmen a) oder b) dürfte ja keine Rede sein.
Hätte Timesetheus mal besser eine gerichtliche rechtsmittelfähige - Entscheidung gefordert. Die wäre sicher zu seinen Gunsten ergangen und er hätte seine Münzen wiederbekommen.
Aber wer sich ins Bockshorn jagen lässt, muss sich nicht beklagen, wenn er sich reingelegt fühlt.
Fazit: Es ist kein Vorwurf à la Herrn Laufer in Richtung Timesetheus zu machen, der hat die Münzen dem Land übereignet, das Land darf sie verwerten.
Es lässt sich sicherlich über die Rechtslage diskutieren, aber sie ist nun mal so. Hierzu geäußerte Standpunkte stellen also mehr philosophische Betrachtungen dar.
Was erwartet Timesetheus eigentlich, wenn er der "außergerichtlichen Einziehung der Münzen" zustimmt und damit eine rechtsmittelfähige Entscheidung obsolet macht? Dass die Münzen in den Schaukasten der Polizei/der Justiz oder eines Museums kommen? Er hat damit das Eigentum an den Münzen auf sein Bundesland übertragen.
Ausnahmen:
a) Timesetheus war nicht der Eigentümer und dies war der handelnden Behörde bekannt oder auf Grund grober Fahrlässigkeit unbekannt oder
b) die Münzen waren dem wahren Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen (in diesem Fall konnte schon Timesetheus kein Eigentum erwerben, so dass das Land auch von ihm kein Eigentum durch Rechtsgeschäft erwerben konnte, und auch die Einziehung muss an § 74 Abs. 2 Ziffer 1 StGB scheitern).
Aber von den Ausnahmen a) oder b) dürfte ja keine Rede sein.
Hätte Timesetheus mal besser eine gerichtliche rechtsmittelfähige - Entscheidung gefordert. Die wäre sicher zu seinen Gunsten ergangen und er hätte seine Münzen wiederbekommen.
Aber wer sich ins Bockshorn jagen lässt, muss sich nicht beklagen, wenn er sich reingelegt fühlt.
Fazit: Es ist kein Vorwurf à la Herrn Laufer in Richtung Timesetheus zu machen, der hat die Münzen dem Land übereignet, das Land darf sie verwerten.
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Sorry ,aber sollte dies tatsächlich die Sicht von Beamten und Juristen sein so steht es um dieses Land noch schlimmer als ich ohnehin fürchte!richard55-47 hat geschrieben:
Aber wer sich ins Bockshorn jagen lässt, muss sich nicht beklagen, wenn er sich reingelegt fühlt.
Es soll tatsächlich noch Menschen geben denen gewisse Winkelzüge fremd sind.In meinen Augen macht sie das nicht unsympathisch.
Klingelt eigentlich eines Tages auch bei dem Käufer der Zollauktion die Kripo und stellt dessen komlette Sammlung sicher?
Ist der dann auch "selbst schuld"weil er die (karriereintressegeleiteten?!)Mühlen von Kripobeamten(es ist nicht nur Lauffer!),Justitz,Politik und Fundamentalarchäologen fürchtet?
Nee...!
Es gibt einfach Dinge die lasse ich mir auch durch die Herrn Fachleute nicht schönreden,rechtfertigen oder in irgendeiner Art verharmlosen!
Ich hätte als Betroffener welcher sich gewehrt hat dazu Seitenweise zu schreiben und eventuell passiert das auch nach dem 6.Mai.
Ich werde bis dahin nicht so häufig hier hineinschauen da ich elkinssche Sichtweisen auch "live"erlebe.
Mein AiD-Abo ist übrigens gekündigt!
...das ganze Mee`volle`´öme`.
- richard55-47
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Individuelles Rechtsempfinden und codifiziertes Recht müssen nicht übereinstimmen. Rate mal, was anzuwenden ist? Beim codifizierten Recht kann man sich zwar trefflich streiten, wie bescheuert es sein kann oder ist, aber - sofern du nicht beim Bundesverfassungsgericht oder beim EuGH ein Gesetz als verfassungswidrig oder europäischen Normen widersprechend einkassieren lassen kannst - musst du damit leben.
Und nochmals:
Wenn ich freiwillig Rechtspositionen aufgebe, kann ich nachher nicht anfangen zu quengeln.
Und nochmals:
Wenn ich freiwillig Rechtspositionen aufgebe, kann ich nachher nicht anfangen zu quengeln.
do ut des.
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Das ist richtig, aber man kann es trotzdem nicht gutheissen, wenn staatliche Organe einen Buerger, dem sie dienen sollten, durch Tricksereien dazu verleiten wollen. Deswegen ist das anzuprangern, egal ob der Buerger nun darauf reingefallen ist oder nicht. Und so wie ich das verstanden habe "quengelt" Lemur als jemand, der nicht darauf hereingefallen ist.richard55-47 hat geschrieben:Und nochmals:
Wenn ich freiwillig Rechtspositionen aufgebe, kann ich nachher nicht anfangen zu quengeln.
vale
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Richard, juristisch gesehen stimme ich dir voll zu!
Aber kann man es man es einem juristisch unversierten Laien verübeln, dass er hier das Handtuch wirft?
Sicher: Wenn du freiwillig Rechtspositionen aufgibst, kannst du nachher nich anfangen zu quengeln!
Aber bitte auch dies: Diese "Rechtspositionen" sind/waren nicht klar definiert und müssen/mussten hart erkämpft werden. Nicht jeder hat die Kraft und/oder die Muße, dies zu tun. Ein jeder Nichtjurist, der gutgläubig für ein paar Euro ein paar Römerleins für dreieurofuffzig ersteigert hat, muss sich im Laufe dieses threads wie ein Verbrecher bzw. "Vergeher" vorkommen.
Richard.. WIR haben natürlich den Status, die Vorbildung und alles andere, um uns gegen diese Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen...
Aber eben nicht jeder andere!
Aber kann man es man es einem juristisch unversierten Laien verübeln, dass er hier das Handtuch wirft?
Sicher: Wenn du freiwillig Rechtspositionen aufgibst, kannst du nachher nich anfangen zu quengeln!
Aber bitte auch dies: Diese "Rechtspositionen" sind/waren nicht klar definiert und müssen/mussten hart erkämpft werden. Nicht jeder hat die Kraft und/oder die Muße, dies zu tun. Ein jeder Nichtjurist, der gutgläubig für ein paar Euro ein paar Römerleins für dreieurofuffzig ersteigert hat, muss sich im Laufe dieses threads wie ein Verbrecher bzw. "Vergeher" vorkommen.
Richard.. WIR haben natürlich den Status, die Vorbildung und alles andere, um uns gegen diese Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen...
Aber eben nicht jeder andere!
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Guten Morgen
Das hier habe ich gerade gelesen
http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=113
Gruß PoTTINA
Das hier habe ich gerade gelesen
http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=113
Gruß PoTTINA
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Hi Pottina,
ist doch super, dass unser Forum gelesen wird, und interessante Themen über diesen Weg auch noch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
didius
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